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Politisches
Korruptionsregistergesetz – Ciao Unschuldsvermutung
Der Kollege Andreas Jede wies mich auf eine interessante Berliner Vorschrift hin, das
Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz – KRG)
Eine spannende Vorschrift, die man sich einmal genauer anschauen sollte:
§ 3 zum Beispiel enthält einen Katalog von Taten, die nicht nur Korruptionsstraftaten im klassischen Sinne sind, sondern auch solche Vergehen wie Steuerhinterziehung, Untreue, Schwarzabeit, Vorenthalten von Arbeitsentgelt und ungenehmigte Beschäftigung von Ausländern etc.
Nunja, man könnte meinen, was geht mich das an?! Ich hinterziehe keine Steuern und beschäftige nicht schwarz eine Putzfrau aus Osteuropa. Und überhaupt: Solange ich mich nicht daneben benehme und ich nicht von einem unabhängigen Gericht rechtskräftig verurteilt werde, streitet für mich doch die Unschuldsvermutung:
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Das ist der Artikel 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Das findet man nun auch noch im Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Knackig in diesem Zusammenhang auf den Punkt gebracht heißt das: Ohne Urteil kein Eintrag ins Korruptionsregister. Also, was soll die Aufregung?
Tja, das sieht der Berliner Gesetzgeber ganz anders. § 3 Absatz 2 KRG lautet:
Der für die Eintragung erforderliche Nachweis des jeweiligen Rechtsverstoßes
gilt als erbracht, wenn
1. eine rechtskräftige Verurteilung in einem Strafverfahren vorliegt,
2. ein bestandskräftiger Bußgeldbescheid in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren vorliegt,
Soweit würde ich ja noch mitgehen. Rechtskraft und Bestandskraft sind nunmal die Kriterien, an denen sich die Unschuldsvermutung orientiert. Nun aber kommt der dicke Hund:
3. eine endgültige Einstellung gemäß § 153 a der Strafprozessordnung vorliegt
Ja-nee, ist klar. So eine Einstellung gegen Erfüllung einer Auflage – wenn einer schon Auflagen freiwillig erfüllt, dann muß er ja Dreck am Stecken haben. Sonst würde er ja nicht zahlen. So denkt sich das das (juristisch) ungebildete Volk. Aber der Gesetzgeber??
Der kann’s noch besser:
4. unter Berücksichtigung aller Umstände keine vernünftigen Zweifel mehr daran bestehen, dass eine Tat nach Absatz 1 begangen wurde.
Aha, keine vernünftigen Zweifel. Was ist denn vernünftig? Für wen und aus welcher Perspektive? Wer soll die Zweifel nicht haben? Welche Umstände nach welchen Kriterien sollen Berücksichtigung finden. Der dicke Daumen des Regierenden oder des Kontaktbereichsbeamten aus Pankow mit seinen 40 Jahren Berufserfahrung?
Von wann das Gesetz ist? Vom 19. April 2006. Wer hatte die Mehrheit hier im Abgeordnetenhaus, unser Berliner Gesetzgebungsorgan? Nein, die Rechten waren an der Regierungskoalition in der 15. Wahlperiode nicht mehr beteiligt. Das ist rein linke Politik, die hier unseren Rechtsstaat wieder ein Stück weit schlachtet.
O’zapft is!
Bayern stellt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Schatten. Während über das BKA-Gesetz noch diskutiert wird, will der CSU-dominierte Bayerische Landtag bereits in dieser Woche die Online-Durchsuchung für Landespolizei und Landesverfassungsschutz einführen.
Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.
Quelle: taz.de
Die Überschriften der TAZ-Artikel sind manches Mal schlicht genial.
Unser Bankgeheimnis
In einem Ermittlungsverfahren wegen Betruges fragt die Staatsanwaltschaft die Bank:
Die Bank hat kein Problem mit der Antwort:
Die Kontoinhaberin ist Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens, das später eingestellt wird, weil sie die ihr zur Last gelegte Tat nicht begangen hat.
Sarrazin – find‘ ich gut
Die Amtsanwaltschaft hatte dem Gericht vorgeschlagen, das Verfahren gegen meinen Mandanten nach § 153 a Abs. 2 StPO einzustellen, wenn er bereit ist, 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Das ist für den Mandanten grundsätzlich akzeptabel, nur: Er hat keine Zeit zum gemeinnützigen Arbeiten und würde lieber zahlen. Deswegen habe ich heute an das Gericht geschrieben:
Ich schlage daher vor, die Einstellung von der Zahlung eines Betrages in Höhe von 150,00 Euro abhängig zu machen. Bei der Höhe der Auflage habe ich einerseits den Vorschlag der Amtsanwaltschaft (30 Stunden) und andererseits den Vorschlag unseres Herrn Finanzsenators Sarrazin (er würde für 5 Euro arbeiten) zugrunde gelegt.
Ich bin auf die Reaktion gespannt.
Erschwerte Ausbrüche
In allen Berliner Gefängnissen sollen Ausbrüche erschwert werden. In der Jugendstrafanstalt müssen die Insassen jetzt Häftlingskleidung tragen und vor der Mauer wird ein zusätzlichen Zaun errichtet.
Darüber berichtet heute der Tagesspiegel.
In den letzten Jahren gab es einen (einzigen) – gescheiterten – Fluchtversuch, bei dem sich der verhinderte Flüchtling beide Beine brach. Allein die Kosten für den Zaun liegen bei 900.000 Euro. Man tut was man kann, um das ramponierte Image der Justizsenatorin aufzupolieren. Koste es (den Steuerzahler), was es wolle.
Katz-und-Maus-Spiel
Am späten Abend des 1. Mai wurden zwei taz-Journalisten an der Ecke Manteuffel-/Skalitzer Straße von Polizisten der Einheit „11 12“ mehrfach ins Gesicht geschlagen.
berichtet die taz.
Und befragt dazu Kreuzbergs Bürgermeister Franz Schulz (Grüne). Der sagt:
Die Einheit „11 12“ kam vermutlich nicht aus Berlin. Das heißt, dass die Berliner Polizei ihre Kollegen aus den anderen Bundesländern besser über die Deeskalationsstrategie informieren muss. Noch besser wäre, wenn für diese kritischen Zeiten ausschließlich Berliner Polizisten eingesetzt werden. Sie können das alljährliche Katz-und-Maus-Spiel-Ritual viel realistischer einschätzen.
Wer mit diesem Gerät am ersten Mai nach Kreuzberg anreist, will schließlich auch was erleben. Wäre doch schade, wenn man ganz ohne Party wieder zurück in die Provinz müßte.
Feinstaubverordnung wirkungslos bis schädlich
Heute morgen ist im Info-Radio zu hören, Sachverständige im Auftrag der Senatsverwaltung hätten herausgefunden, daß die Feinstaubverordnung nicht nur wirkungslos sei, sondern sogar umweltschädlich: Da die Eigentümer von Autos, für die es keine Plaketten gibt, weitere Wege um die Stadt herum fahren müssen. Deswegen überlegen nun die uns Regierenden, den Unsinn mit dem Innenstadt-Fahrverbot wieder zu stornieren.
Ich bin gespannt.
Heute vor 75 Jahren
Am 23. März 1933 verabschiedete der Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Das sog. Ermächtigungsgesetz bildete die rechtliche Grundlage für die Auflösung des demokratischen Rechtsstaats und die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie. Sie markierte den formalen Schritt zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 20.3.08
Die Exekutive (in concreto: Die NSDAP) erläßt fortan die Gesetze, nicht mehr die Legislative:
A r t i k e l 1
Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden.
Die Verfassung, bis dahin noch der Maßstab für die einfachen Gesetze, verliert ihre Funktion als Richtschnur staatlichen Handelns:
A r t i k e l 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen,
Das formelle Verfahren der Gesetzgebung wird für obsolet erklärt:
A r t i k e l 3
Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.
Ich werde nachdenklich, wenn ich mir anschaue, wieviel Gesetze, die auf Initiative unserer Innen- und Justizministerien verabschiedet wurden, in jüngster Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärrt wurden. Es darf gemutmaßt werde, wie lange noch uns dieser Schutz erhalten bleibt.
In Dahlem fehlt ein „Stolperstein“, in München mehrere
In der Habelschwerter Allee in Dahlem stellte gestern Mittag gegen 12 Uhr ein Passant fest, dass vom Bürgersteig ein so genannter „Stolperstein“ gestohlen wurde. Der 10 x 10 cm große Pflasterstein mit einer Messingplatte erinnert an einen jüdischen Bewohner des Hauses, der im Oktober 1942 in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert und im April 1943 ermordet wurde.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Gut, daß man hier in Berlin Stolpersteine klauen kann. In München geht das nicht. Dort hat der Stadtrat im Juni 2004 die Verlegung der kleinen Mahnmale untersagt und sich damit explizit dagegen entschieden, öffentlich an Schicksale jüdischer Münchener bzw. Münchener Juden zu erinnern.
Waffenattrappen verboten
Täuschend echt aussehende Waffenattrappen und Kampfmesser dürfen künftig nicht mehr öffentlich getragen werden. Dieser Verschärfung des Waffengesetzes stimmte gestern auch der Bundesrat zu. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden.
Quelle: Berliner Morgenpost
Ob den schweren Tankstellen-Räuber (§ 250 I 1 a StGB: Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren) die Bußgeldbewährung beeindrucken wird? Ich glaub’s nicht.
Aber vielleicht lassen sich ein paar Messerstechereien damit verhindern:
Verboten wird mit der Novelle auch das Mitführen von Messern, deren Klinge länger als zwölf Zentimeter ist oder die auf Knopfdruck aufspringen.

