Politisches

Führen ist Parken?

Jetzt geht es so langsam los, mit den Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Verkehsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen.

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Wer an diesem Schild ohne eines von solchen bunten Pickerl

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vorbeifährt, soll sich angeblich einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht haben.

Nach § 41 Abs. 2 Nr. 6, Zeichen 270.1, § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, Ziffer 153 des BKat lautet der Verbotstatbestand:

Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt.

Wer beim Fahren ohne Plakette erwischt wird, hat kaum noch eine reelle Chance, an einem Bußgeldbescheid vorbeizukommen. Die Bußgeldbehörde kann gar nicht anders, als das Verhalten zu sanktionieren. Vielleicht hat man aber eine Chance beim Bußgeldrichter. Doch das ist ein anderes Thema.

Spannend ist aber das hier: Die Wanne vor dem Finanzamt. Wie man unschwer erkennt, parkte die Wanne am 27.1.2008 am Mehringdamm; der Kundige weiß: Mitten in dieser Umweltzone. Sie parkte – nach Ansicht des Polizeipräsidenten – angeblich auch noch am 7.2.2008 dort.

Deswegen schickt dieser Präsident folgende Anhörung an den Halter der Wanne:

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Es stellt sich nun die Frage. Ist unter „Parken“ das „Führen eines Kraftfahrzeuges“ zu verstehen? Kann man den Begriff „Führen“ so verbiegen, daß dies auch eine „Verkehrsteilnahme durch Parken“ umfaßt? Oder ist das nur der untaugliche Versuch einer Ordnungsbehörde, auf Biegen und Brechen den groben Blödsinn, den der Verordnungsgeber da verzapft hat, praktikabel zu machen?

Zudem müßte ja auch noch geklärt werden, wer denn die Wanne dort verkehrsteilnehmend geparkt hat? Der Halter? Oder sonst wer?

So beginnt nun ein schönes Beispiel dafür, wie man mittels sinnloser Vorschriften gutes Geld und teure Manpower zum Fenster rauswirft. Ich werde die geneigten Leser über den Fortgang dieses Mandats auf dem Laufenden halten.

Nebenbei: Die Kosten der Verteidigung übernimmt ein Rechtsschutzversicherer.

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Richterlicher Ringtausch

Das neue Standortkonzept des Berliner Immobilienmanagements (Bim) setzt ein altes Kinderspiel in die Praxis um:

Demnach sollen gleich drei Gerichte umziehen. So ist vorgesehen, das Verwaltungsgericht mit dem Sozialgericht am Tegeler Weg zusammenzulegen. Hier sitzt bislang die Zivilabteilung des Landgerichts. Das Landgericht (Zivil) könnte demnach in die Littenstraße nach Mitte ziehen, während das Amtsgericht Mitte von dort aus in die Invalidenstraße wechseln könnte, in dem bislang das Sozialgericht untergebracht ist.

Quelle: Berliner Morgenpost

Also, habe ich das nun richtig verstanden? Richter aus der Invalidenstraße ziehen in den Tegeler Weg. Die Richter aus dem Tegelerweg reisen in die Littenstraße. Die Richter aus der Littenstraße wechseln dann in die Invalidenstraße.

Irgendetwas läßt bei mir Zweifel an der Sinnhaltigkeit entstehen, daß man für solche Konzepte wirren Ideen bezahlt wird.

Ich kann mich dunkel daran erinnern, daß Anfang oder Mitte der 90er Jahre ein paar kluge Köpfe darauf hingewiesen hatten, daß die Anmietung der Gebäude in der Kirchstraße wirtschaftlicher Unsinn sei. Das hatte die damalige Justizverwaltung vom Tisch gewischt. Heute heißt es nun dazu:

Vor allem die teure Miete des Verwaltungsgerichts in der Moabiter Kirchstraße soll künftig nach dem Willen von Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) eingespart werden. Allein hier zahlt die Justiz 450.000 Euro im Monat an den Eigentümer. Der Mietvertrag läuft noch bis zum Jahr 2013.

Schön, daß der Mensch lernfähig ist. Der eine früher, der andere später. Oder liegt das nur daran, daß der Vermieter derzeit keine Lobby mehr in der Verwaltung hat?

Wieso wundert man sich darüber, daß immer mehr Steuern verzumwinkelt werden?

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Verdachtsanzeigen durch Rechtsanwälte?

Im Kampf gegen weltweite Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen künftig schärfere Vorgaben gelten. Das Kabinett beschloss, eine neue EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. So müssen Bargeschäfte im Umfang von mehr als 15 000 Euro künftig registriert werden. Bisher waren im Wesentlichen nur Banken und Finanzdienstleister verpflichtet, Vorkehrungen gegen Geldwäsche zu treffen und den Behörden verdächtige Fälle zu melden. Nun sind zum Beispiel auch Steuerberater und Rechtsanwälte gefordert.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Betroffenen nicht nur die Identität ihrer Kunden überprüfen, sondern auch jeden Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung den Behörden melden müssen. Der Beschluss kommt verspätet, sollte eigentlich schon seit Dezember Gesetz sein.

Quelle: dpa via Berliner Morgenpost

Verteidigergespräche werden abgehört, Honorareingänge werden nicht nur dem Fiskus, nun auch noch den Finanzermittlern mitgeteilt. Und irgendwann übernimmt die Staatsgewalt dann auch noch die Verteidigung.

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Bußgeld für Otto Schily?

Der frühere Innenminister soll gegen die Transparenzregeln des Parlaments verstoßen haben, meint die Berliner Morgenpost:

Otto Schily stand stets für Recht und Ordnung. Nun hat der Ex-Innenminister aber selber Ärger. Das Bundestagspräsidium stellte gestern einstimmig fest, dass der SPD-Abgeordnete gegen die Regeln des Parlaments zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten verstoßen hat. Demnach müssen die Abgeordneten berufliche Tätigkeiten und Einkünfte melden. Dabei handelt es sich nicht um einen Ehrenkodex, sondern um geltendes Recht. Sinn der Regeln ist es, leichter zu erkennen, ob Parlamentarier möglicherweise durch finanzielle Abhängigkeiten beeinflusst sind.

Es ist der erste Fall, in dem der Bundestag einen Verstoß gegen die Ende 2005 eingeführten Regeln moniert und in einer Drucksache veröffentlicht. Schily hat danach Honorare aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt seit Anfang 2006 nicht entsprechend angezeigt.

Schily hatte zwar den Gesamtumsatz an Honorareinnahmen angegeben, sich aber unter Hinweis auf das Mandats-Geheimnis geweigert, Details zu nennen.

Ich würde mich als Mandant bedanken, wenn Schily mein Verteidiger in einem Ermittlungsverfahren gewesen wäre und dies nun über die Honorarfrage den Klatschmäulern im Bundestag bekannt würde.

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Schwarze Socken

Er könnte der Grund dafür sein, daß wir diesen Herrn Koch für längere Zeit noch ertragen müssen: Der Andenpakt. Ich wundere mich über gar nichts mehr. Hoffentlich bleibt er uns hier in Berlin erspart.

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Der „neue Typ eines Politikers“ in Hamburg

Die DVU, noch so’n rechtsradikaler Club, macht Werbung für ihren neuen Spitzenkandidaten in Hamburg. Echt mutig, was sich die Kerlchen da trauen.

Video gefunden beim Pantoffelpunk

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Polizei verprügelt Rechtsanwälte

Polizeigewalt gegen Anwälte

Nach der Verhängung des Ausnahmezustands in Pakistan hat die Polizei landesweit Proteste gewaltsam niedergeschlagen. In mehrere Städten wurden hunderte Anwälte festgenommen oder unter Hausarrest gestellt. Überall in Pakistan riegelte die Polizei Gerichte ab …

Quelle: Tagesschau
Foto: AFP

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Neueste Nationale Nachrichten

Passend zum Rauswurf der NPD aus dem Hotel in Dresden: Jetzt bekommen die Nazis auch Kritik vom eigenen Vorsitzenden.

Link gefunden im pantoffelpunk

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Reisekosten

Ich muß von Berlin nach Stuttgart.

Mit der Bahn? Kostet mit BahnCard 50 in der ersten Klasse 185,00 Euro. Abfahrt morgens mitten in der Nacht, damit ich um 11 in Stuttgart bin. Zuhause bin ich dann abends mitten in der Nacht.

Mit dem Flieger ab Tegel um 9:30 Uhr. Ankunft in Tegel 16:30 Uhr. Kostet?

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Und ich kann mich darauf verlassen, nicht von einer Handvoll Arbeitsunwilliger am Reisen gehindert zu werden.

 

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Reform der Rechtsberatung

Der Deutsche Bundestag hat [am 11.10.2007] das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verabschiedet, mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

„Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erhält das Anwaltsmonopol für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen. Allerdings wird es künftig moderate Öffnungen geben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

[…]

Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwältinnen und Anwälte bleibt. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. „Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatung oder Mieterbund dürfen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen anbieten – das gleiche gilt für Rechtsberatungen im Familien- und Freundeskreis. Um sicherzustellen, dass Rechtssuchende kompetent beraten werden, dürfen gemeinnützige Einrichtungen Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen, sagte die Bundesjustizministerin.

Auch Nichtanwälte sollen künftig im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen dürfen. So dürfen beispielsweise Architekten künftig im Rahmen von Planungsleistungen ihre Auftraggeber bei damit zusammenhängenden baurechtlichen Fragen beraten. „Diese Regelung ist so gewählt, dass sie einerseits die verfassungs- und europarechtlich gebotenen Öffnungen ermöglicht und andererseits die Grenzen zulässiger Rechtsberatung klar und deutlich hervorhebt“, sagte Brigitte Zypries.

[…]

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz

Es gibt Stimmen, die sagen, daß sich dadurch die Anzahl der Mandate für Rechtanwälte erhöhen wird: Der Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Rechtsberatung durch Nichtanwälte soll zum Renner werden.

Strafverteidiger werden wohl nur mittelbar von dieser Reform betroffen sein.

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