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Politisches
Noch eine Ausnahme vom Innenstadt-Fahrverbot
Am Anfang gab es eine Idee: Stinker raus aus der Innenstadt. Dann kam die Umsetzung. Am Ende stand ein Werk, an dem viele teure Juristen monatelang gebastelt haben. Über das gewaltige Ergebnis habe ich im Kanzlei-Wannen-Blog bereits berichtet.
Es wird immer mehr Ausnahmen von der Regel geben und wenn das Ganze sich dann ab Januar in der Praxis bewähren soll, wird das Regelwerk aussehen wie ein Schweizer Käse.
Der Berliner Rechtsanwalt Umut Schleyer hat für weitere notwendige Ausnahmen gesorgt, berichtet nun der Tagesspiegel:
Es gibt Sonderregelungen für Autohändler. Zu ihren Gunsten …
… hat die Berliner Verwaltung einen Freifahrtschein für jene Händlerautos beschlossen, die die Kriterien der Umweltzone erfüllen, also eine Plakette bekommen würden. Für sie – und nur für sie – dürfen die Händler ein sogenanntes Wechselkennzeichen (mit roter Schrift und den Anfangsziffern 07) benutzen, das an verschiedene Autos geschraubt werden kann und deshalb ein Fahrtenbuch erfordert. Das hat die Verwaltung dem Anwalt Umut Schleyer mitgeteilt, der nach Auskunft seiner Kanzlei 170 Berliner Autohändler juristisch vertritt.
Ich gratuliere dem Kollegen Schleyer zu seinem Erfolg. Zeigt er doch ein weiteres Mal auf, daß ein guter Wille allein nicht ausreicht, um einfach mal eben ein Gesetz zu machen. Vielleicht hätten die Herrschaften, die das Regelwerk geschaffen haben, sich vorher einmal ein paar Gedanken machen sollen, was sie damit anrichten.
Ob mit diesem Fahrverbot das angestrebte Ziel – nicht-stinkende Luft in der Innenstadt – überhaupt erreicht werden kann, ist ohnehin recht fragwürdig. Da kommt es dann auch nicht mehr darauf an, ob und wie viel Ausnahmen gemacht werden.
Deswegen bin ich auch guter Hoffnung, daß für die Wanne dann auch eine Ausnahme gemacht wird.
Keine Unschuldsvermutung beim Bezirksamt Mitte
Wenn es um das Geld geht, das die Landeskasse zahlen muß, aber nicht zahlen will, ist jeder Winkelzug möglich. Das Sozialamt des Bezirksamts Berlin Mitte kürzt die Stütze und schreibt an den Mandanten:
Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde eine zweijährige Haftstrafe ausgesprochen. Auch wenn gegen dieses Urteil Revision eingelegt wurde, kann nicht mehr von einer Unschuldsvermutung ausgegangen werden. Die Länge der Haftstrafe verbietet eine Mietübernahme durch den Träger der Sozialhilfe.
Ich weiß nicht, wer diese Sachbearbeiterin ist, aber sie scheint ein wenig Nachhilfe nötig zu haben. Die wird sie bekommen. Ein paar Kenntnisse darüber, was einen Rechtsstaat westlicher Prägung ausmacht, sollte auch eine Mitarbeiterin des Sozialamts Mitte haben.
Nicht genug getan
„Ich weiß mich mit in der Schuld. Denn sehen Sie, ich bin nicht auf die Straße gegangen und habe geschrien, als ich sah, daß die Juden aus unserer Mitte lastkraftwagenweise abtransportiert wurden. Ich habe mir nicht den gelben Stern umgemacht und gesagt: Ich auch! Ich kann nicht sagen, daß ich genug getan hätte.“
Der SPD-Abgeordneter Adolf Arndt in der Debatte des Bundestages am 10. März 1965
Gefunden im Newsletter KW 40/2007 von Roland Hermann auf www.deranwalt.at
Literatur für lange Winterabende
Wer viel Zeit hat und nicht weiß, wie er sie totschlagen soll, der kann sich bei unserer freundlichen Senatsverwaltung ein wenig Lesestoff abholen. Zum Beispiel über das Jahrhundertwerk namens Feinstaubverordnung.
Vorschriften und Merkblätter gibt es, na klar. In mehreren Sprachen. Eine Kennzeichenverordnung auch. Und natürlich Antragsformulare, freiwillige und unfreiwillige Vordrucke, Pläne, wichtige Berichte …
Was Senatsverwaltungen können, können nur Senatsverwaltungen. Mit unseren Steuergeldern.
Warum ich mich darüber ärgere? Weil ich diesen Müll durcharbeiten muß, wenn ich die Kanzlei-Wanne behalten will.
Einstweilige Anordnung gegen den Verteidigungsminister?
Der Düsseldorfer Strafverteidiger, Rechtsanwalt Rüdiger Spormann, hat am 21. September 2007 beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt,
es dem Bundesverteidigungsminister zu untersagen, im Falle einer Entführung eines Flugzeuges durch (vermeindliche) Terroristen den Befehl zum Abschuß zu erteilen.
In seiner neunseitigen Antragsschrift begründet Rüdiger Spormann diesen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gegen den Minister sehr ausführlich und mit guten Argumenten. Auch wenn ich nicht davon ausgehe, daß das Verwaltungsgericht diesen Antrag für begründet hält, bin ich auf die Argumentation des Verwaltungsgerichts gespannt.

Nebenbei: Das Verwaltungsgericht (VG) liegt etwa 2 Minuten Fußweg vom Bundesinnenministerium (BMI) entfernt. Für gemeinsame Mittagspausen der politischen Beamten und der Richter hervorragend geeignet.
Ganz nebenbei: Das Kriminalgericht ist weitere 5 Minuten zu Fuß entfernt.
Bundesverteidigungsminister Jung
Jung bekräftigte am Rande einer Sicherheitskonferenz in Berlin erneut, es sei richtig und zulässig, eine unbewaffnete Maschine oder eine mit Terroristen besetzte Maschine abzuschießen. Bis zu einer gerichtlichen Klärung gelte das Recht des übergesetzlichen Notstands.
Quelle: Inforadio Berlin
Kann das mal jemand ‚mal strafrechtlich einordnen? Was macht dieser Minister da? Setzt sich über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinweg und bastelt sich sein eigenes Recht?
Übergesetzlicher Notstand? Ich finde keine Vorschrift im Strafgesetzbuch, die es einem Bundesverteidigungsminister erlauben würde, eine Passagiermaschine mit – sagen wir mal – 250 Neckermann-Touristen ins Jenseits zu befördern.
Die Bundeswehr-Jetpiloten werden hoffentlich dabei bleiben, solche verbrecherischen rechtswidrigen Befehle zu verweigern, so wie sie es derzeit ankündigen …
Ich denke gerade an die Stellungnahmen von Helmut Schmidt zu seinen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entführung von Herrn Schleyer. Schmidt hat bis heute sein Problem damit. Und nun stolziert dieser Bundesverteidigungsminister daher, proklamiert, er hätte kein Problem damit, den Befehl zum Abschuß einer Passagiermaschine zu geben.
Von wem – oder soll ich besser fragen: Von was – werden wir hier eigentlich regiert?
Wolfgang der Gefährder
Soeben hat mich ein Kollege darauf hingewiesen: Sucht man bei Google nach „Wolfgang der Gefährder“, erscheint unser aller Lieblings-Innenminister auf Position 1.
Was soll ich nun davon halten?
