Einstweilige Anordnung gegen den Verteidigungsminister?

Der Düsseldorfer Strafverteidiger, Rechtsanwalt Rüdiger Spormann, hat am 21. September 2007 beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt,

es dem Bundesverteidigungsminister zu untersagen, im Falle einer Entführung eines Flugzeuges durch (vermeindliche) Terroristen den Befehl zum Abschuß zu erteilen.

In seiner neunseitigen Antragsschrift begründet Rüdiger Spormann diesen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gegen den Minister sehr ausführlich und mit guten Argumenten. Auch wenn ich nicht davon ausgehe, daß das Verwaltungsgericht diesen Antrag für begründet hält, bin ich auf die Argumentation des Verwaltungsgerichts gespannt.

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Nebenbei: Das Verwaltungsgericht (VG) liegt etwa 2 Minuten Fußweg vom Bundesinnenministerium (BMI) entfernt. Für gemeinsame Mittagspausen der politischen Beamten und der Richter hervorragend geeignet.

Ganz nebenbei: Das Kriminalgericht ist weitere 5 Minuten zu Fuß entfernt.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches veröffentlicht.

4 Antworten auf Einstweilige Anordnung gegen den Verteidigungsminister?

  1. 1
    Tilman says:

    Mir würde es besser gefallen, wenn er sich auf einen oder mehrere konkrete Flüge bezogen hätte. Wegen Aktivlegitimation und so. Zusätzlich ggf. noch ein Hinweis auf die mangelhaften Kontrollen an bestimmten Flughäfen.

  2. 2
    setrok says:

    Als Nichtberliner bin ich nicht sicher, was das Kriminalgericht ist. Strafkammern des LG? Die mit Strafrecht befassten Abteilungen der Berliner Amtsgerichte?

  3. 3

    Tja, was sollen die armen Richter nur tun, wenn doch nicht einmal der OSM hierzu eine klare Meinung hat …

  4. 4

    @ setrok:
    Ein Link auf „Kriminalgericht“ führt nun zu Wikipedia.

    Kurz und grob zusammengefaßt: Im Kriminalgericht befinden sich die Strafabteilungen bzw- kammern des Amtsgerichts Tiergarten und des Landgerichts Berlin, ferner ist dort die Staatsanwaltschaft und die JVA Moabit (Untersuchungshaft) untergebracht. Konzentration der Strafjustiz.