… und noch eine Emmely

Eine über 50 Jahre alte Mitarbeiterin war seit über 20 Jahren als Kassiererin in einem Kaufhaus beschäftigt. Sie und ihre Tochter waren im Besitz von Kundenbonuskarten, die der Arbeitgeber an seine Kunden herausgibt. Die Käufer können sich bei jedem Einkauf Punkte (ein Cent pro Euro) in der Weise gutschreiben lassen, dass der Wert des Einkaufs auf ihre Karte eingescannt wird. Die Punkte können in Form von Einkaufsgutscheinen – auch bei dem Arbeitgeber und angeschlossenen Partnerunternehmen – eingelöst werden. Der Arbeitgeber kündigte seiner Mitarbeiterin fristlos vorsorglich fristgemäß, weil diese im Zeitraum von 13 Monaten unberechtigt Kundeneinkäufe im Warenwert von über € 20.000,00 auf ihre Kundenbonuskarte und im Wert von mehr als € 13.000,00 auf die Karte ihrer Tochter eingegeben hatte.

Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2008 – 9 Sa 1075/08

Und? Was sagt der gerechte Volkszorn nun dazu? Reichen die gesammelten 330 Euro für eine Kündigung?

Link gefunden im beck-blog

Dieser Beitrag wurde unter Philosophisches, Politisches veröffentlicht.

8 Antworten auf … und noch eine Emmely

  1. 1
    sedeter says:

    Wer ist der Geschädigte ?

  2. 2
    Malte S. says:

    Der Arbeitgeber oder bei Personenverschiedenheit der Aussteller der Kundenkarte.
    Im Emmly-Fall bin ich ja – nimmt man die zusätzlichen Begleitumstände weg – noch unentschieden. In diesem Fall habe ich kein Problem, die Kündigung als rechtmäßig anzusehen, zumal es sich nicht um eine Verdachts- sondern eine Tatkündigung handelt, wenn ich die Berichterstattung richtig verstanden habe.

  3. 3
    C.J. says:

    Was denken Sie, wie viele Arbeitnehmer ihre Kreditkarten, die an Puntesysteme gekoppelt sind, zum Punktesammeln über Gebühr beanspruchen? Da kehrt man bei Geschäftsreise immer beim teureren Hotel ein, weil man dann beim 10. mal ein größeres Zimmer oder einen Obstkorb bekommt. Da nimmt man nur die teurere Fluggesellschaft, weil man dann Meilen für den nächsten privaten Urlaub in den USA zusammen sammeln kann. Da wird die Bahncard bestellt und fleißig privat genutzt. Der Arbeitgeber spart ja indirekt mit – irgendwie.

  4. 4
    egal says:

    Nunja, dass es ebend keine zweite Emme(ly) ist, zeigt es an den Reaktionen.

    Für diesen Fall habe ich noch kein Bedauern oder eine einschränkende Reaktion gehört. Beim Kaiser’s vs. Emmely schon.

    Denn dort ist das krasse Missverhältnis Tat & Vertrauensverlust zu 30 Jahren & Tatwert offensichtlich.

  5. 5
    sedeter says:

    Da ist doch ein Politiker nach Thailand geflogen, stand in BILD. Er hat die Bonuspunkte für seine Dienstflüge eingelöst.

  6. 6
    juralaie says:

    Das scheint doch eine dezent andere Thematik als im „Emmely“-Fall zu sein.

    @Anwalt Hoenig:
    Wenn ich ihre wiederholten Postings zum Thema „Emmely“ richtig deute scheinen Sie die Kündigung ja als richtig (und nicht lediglich als rechtmässig) zu finden. Heisst das, wenn in Ihrer Kanzlei ein – aufgrund des regen Kundenverkehrs nicht mehr identifizierbarer – Kunde einen Kugelschreiber im Wert von 1,30 Euro verlöre und ihre (seit vielen Jahren in ihren Diensten stehende) Mitarbeiterin für Empfang und Schreibarbeiten diesen einsteckte wäre das für Sie Anlass zur fristlosen Kündigung derselben?

  7. 7

    Diese Frage stellt sich für uns nicht. Noch nicht einmal hypothetisch. Wir unterscheiden uns von unseren Mandanten.

  8. 8
    WeanerStrizzi says:

    Nun ja, was hier der Jurist so schwätzt ist auch sehr „gewöhnungsbedürftig“. Nach dem Volkszorn zum neuen Urteil wird gefragt. Er stellt öfters dumme Fragen und gibt oft genug auch dumme Kommentare ..

    .. denn ein engagierter Kollege .. ich muss es ihm wohl noch mal erklären: es ist ein Rechtsanwalts-Kollege, wird in die Ecke eines Psychopathen gestellt.