Vergleichsangebot

Der Anwalt von Emmely

erneuerte gestern ein Vergleichsangebot bei der Kaiser’s-Tengelmann-Gruppe. Danach wäre seine Mandantin bei Zurücknahme der Kündigung bereit, als normale Verkäuferin und nicht mehr als Kassiererin zu arbeiten. Sie würde in der Konsequenz natürlich auch auf die Kassierer-Zulage von monatlich etwa 62 Euro verzichten.

Quelle: Morgenpost

In der Psychopathologie gibt es dafür einen technischen Begriff: Realitätsverlust.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

17 Antworten auf Vergleichsangebot

  1. 1
    Tilman says:

    Ich muss an den Schwarzen Ritter von Monty Python denken: „It’s just a scratch!“

    bei 2:56

  2. 2
    egal says:

    Das Angebot bestand aber schon vor der ersten Instanz.

  3. 3

    Deswegen machte der Anwalt das Angebot nicht, sondern „erneuerte“ es.

  4. 4
    Pascal says:

    Hm… vielleicht sollte sie noch einen Blumenstrauß und ne Schachtel Pralinen drauflegen?

  5. 5
    Rockafella says:

    Was ist das Arbeitsrecht in D angesichts dieser Entscheidung wert?

  6. 6
    Rolf Schälike says:

    Eine dumme Frage: Bei wem wird Realitätsverlust vermutet?

  7. 7
    sedeter says:

    Diese eindeutige Haltung von Hoenig .. überrascht mich.
    Vom Anwaltsveren überrascht es mich nicht.
    Denn 500 Euro pro Stunde werden nicht von Hartz IV Empfängern gezahlt. Arbeitgeber sind die besseren Mandanten.
    „Kündigung aus wichtigem Grund“ ist doch missbräuchlich und auch Rechtsanwälte sagen gewohnheitsgemäss „Kündigung aus wichtigem, also unwichtigem Grund“ weil der „wichtige Grund“ eben meistens nur vorgeschoben ist.

    Das Gericht trägt den Sachverhalt sehr einseitig vor.
    Wann immer möglich, werden Vermutungen zu Ungunsten der Klägerin angestellt.
    Wenn der Sachverhalt allerdings stimmt, hat sich die Klägerin mindestens sehr dumm angestellt. 10 Tage nach dem Ereignis eine Mutter von 3 Kindern so zur Rede stellen ist auch lachhaft. Die muss doch dauernd einkaufen. Hat sie ein Auto ?
    Die Bons haben 10 Tage auf einem Kaelkanal gelegen.
    Die Uhrzeit auf einem Bon war 10:06. War die Uhr richtig eingestellt ? (Sommerzeit)
    Warum wurden die Bons gesucht ? Wer war für die Bons verantwortlich ?
    E-Protokoll ist fälschbar.

  8. 8
    ballmann says:

    Vorausgesetzt, die MoPo zitiert korrekt, erschließt sich die Qualität des Anwalts der Frau B. schon aus diesem Satz:

    Der Anwalt von Barbara E., Benedikt Hopmann, bestätigte der Berliner Morgenpost, dass er in den nächsten vier Wochen in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde einreichen werde. Parallel (!) werde er beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG) gegen die Entscheidung des LAG Beschwerde einlegen, die Entscheidung nicht zur Revision zuzulassen.

  9. 9

    Das kommt eben dabei heraus, wenn man sich durch Emotionen bei der Arbeit den Verstand vernebeln läßt. Ein bisschen professionelle Distanz stünde dem Herrn Rechtsanwalt ganz gut.

  10. 10
    Das Ich says:

    Lustig wie sich hier alle der Bild-Diskussion anschließen;-)

    Ein bisschen mehr Gerechtigkeitssinn hätte ich auch ihnen Herr Hoenig zugetraut.
    Anscheinend ist nur immer das schlimm was ihren Mandanten wiederfährt.
    Was würde sie tun, wenn dies ihre Mandantin wäre!!!

    Gesetze sind nicht immer da um Recht zu schaffen. Und auf Verdacht bestrafen…ich dachte sowas ist seit 64 Jahren in Deutschland nicht mehr drinn. Da hab ich mich wohl getäuscht!!

    Ich erinnere mich an eine Vorlesung bei uns, wo ein Arbeitsrechtler einer grossen Deutschen Kanzlei eben soetwas zum Kündigen von unliebsamen Mitarbeitern vorschlug. Er nannte das: „Das Gesetzt so dehnen das es passt“.

    Haben wir das in Deutschland nötig? Sind unsere Richter so dermassen dumm das sie darauf reinfallen?
    Sind Blogs genauso dumm wie das Nachmittagsfernsehen und beteiligen sich an solchen Diskussionen?

    Ich geh jetzt mal jemanden kündigen..

    Le Ich

  11. 11
    Das Ich says:

    Ich nochmal Hat er das so gesagt?

    Der Anwalt von Barbara E., Benedikt Hopmann, bestätigte der Berliner Morgenpost, dass er in den nächsten vier Wochen in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde einreichen werde. Parallel (!) werde er beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG) gegen die Entscheidung des LAG Beschwerde einlegen, die Entscheidung nicht zur Revision zuzulassen.

    Ok, das Verfassungsgericht wird die Beschwerde mit dem Hinweis ablehnen, dass der ordentliche Rechtsweg (Eben die Beschwerde) noch nicht ausgeschöpft wurde.
    Oder sehe ich das falsch?

    Wenn er das so macht, dann wäre das ja ein schöner Fall von Anwaltshaftung???

  12. 12
    studiosus juris says:

    @Gesetze sind nicht immer da um Recht zu schaffen.

    1. Zitat von Ihnen: „Gesetze sind nicht immer da um Recht zu schaffen.“

    => Wie bitte? Wer geltende Gesetze als Richter ignoriert oder absichtlich falsch anwendet, begeht Rechtsbeugung. Das zum einen. Zum anderen:
    Wie soll denn Recht geschaffen werden, ohne Rechtsgrundlage?
    Die unterlegene der beiden Parteien wird sich dann immer – und das nicht zu Unrecht – auf Willkür berufen.

    2. Auf „Verdacht bestrafen“ gibt es in Deutschland nicht. Die strafrechtliche Unschuldsvermutung darf aber nicht in einen Topf geworfen werden mit dem Vertrauensverhältnis zwischen ArbGeber und ArbNehmer.

    Zu dem restlichen, unsachlichen Geschwafel („Sind unsere Richter so dermassen dumm das sie darauf reinfallen?“) muss wohl nichts mehr gesagt werden, außer vielleicht ein gut gemeinter Lesehinweis: http://www.dasdass.de

  13. 13
    Das Ich says:

    @ studiosus juris
    Aha, ein Besserwisser.
    Ganz schwache Antwort. Dann lieber keine.
    Weitere Antworten darauf gibt es von mir nicht.

  14. 14
    egal says:

    @ ballmann, auch wenn der Rechtsweg noch nicht erschöpft ist, kann eine Verfassungsbeschwerde zulässig sein.

    Ein Anwalt muss ebend alle möglichen Wege beschreiten, § 90 II 2 ist einer möglicherweise.

    Wenn Herr Hoenig mehr dem Zivilrecht zuneigt wäre und sich einer solchen Mandatin angenommen hätte, würde er vermutlich auch alle Wege nutzen wollen. Natürlich sind BVerfG, EuGH und EGMR nicht primär Aufgabengebiete eines normalen Anwalts, aber für die PR arbeitet man doch gern umsonst.

    Übrigens ein interessanter Blogeintrag:

    http://blog.juracity.de/2009-03-02/kuendigungsgrund-wer-suchet-der-findet.html

    „Ich erinnere mich an eine Vorlesung bei uns, wo ein Arbeitsrechtler einer grossen Deutschen Kanzlei eben soetwas zum Kündigen von unliebsamen Mitarbeitern vorschlug. Er nannte das: “Das Gesetzt so dehnen das es passt”.“

    Sowas hatten wie im Arbeitsrecht im Rep auch, Stichwort: Wie bekomme ich eine Schwangere aus dem Arbeitsverhältnisse.

    Manche RA geben dafür auch Seminare für Personalabteilungen…

    @dasich

    Anwaltshaftung ohne Schaden? Missbrauchsgebühr würde wohl maximal dem Anwalt auferlegt werden. Da das Verfahren vor dem BVerfG für den Bürger kostenlos ist, wird auch kein Schaden eingetreten sein. Das Verfahren vor dem BVerfG ist bekanntlich gebührenfrei.

  15. 15
    Das Ich says:

    @egal
    Ja, das es gratis is is schon klar, aber , und da kenne ich mich nicht aus, ist es nicht so, dass man nach erfolglosem einreichen einer Verf.Beschw diese nicht nochmal wiederholen kann? Darin sehe ich den Schaden, denn es hätte ja sein können, dass das BVG für die Dame entscheidet.

  16. 16
    ghost says:

    Ich verstehe das nicht. Da ist ein engagierter Anwalt, der nach einem Schandurteil in die Öffentlichkeit geht um diese Ungerechtigkeit zu beklagen und dieser RA Hoenig glaubt ihn, den Anwalt, in die Verrückten-Ecke stellen zu müssen?!
    Der Anwalt der Klägerin weiß jedenfalls was Arbeit bedeutet und welchen Wert sie für Menschen hat. Ob das RA Hoenig auch weiß?

    [Der Rest dieses Kommtars fiel der Zensur zum Opfer. crh]

  17. 17
    egal says:

    Übrigens ein Augenzeugen-Bericht aus der 1. Instanz als Kontrast zum Urteil.