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Kanzlei Hoenig Info
Zuerst die schlechte Nachricht
Das juristische Halbwissen in den Haftanstalten ist enorm. Und für einen Verteidiger, der nur lockeren Kontakt zu seinen inhaftierten Mandanten hält, manchmal gefährlich. Nämlich z.B. dann, wenn der Häftling von einem anderen – erfahrenen! – Häftling verwundert gefragt wird, warum er denn noch immer nicht draußen sei, und das dann regelmäßig mit der Unfähigkeit des Verteidigers begründet wird.
Der Mandant wurde vor knapp 7 Monaten verhaftet. Und er sitzt seitdem in der Untersuchungshaftanstalt Moabit. Die Hauptverhandlung hat noch immer nicht begonnen.
Ein kluger Mitgefangener hat den Mandanten auf die 6-Monats-Frist des § 121 StPO hingewiesen. Die sei bereits abgelaufen, das Kammergericht habe die Haftfortdauer nicht angeordnet, also müsse der Haftbefehl aufgehoben werden. Wenn der Verteidiger das nicht wisse und er nichts unternimmt, tauge er nichts. Der Mitgefangene hatte auch gleich die Visitenkarte des besten Verteidigers weit und breit parat …
Ich mußte den Mandanten enttäuschen. Das mit der Haftentlassung wegen Fristversäumnis wird nichts. Auch nicht, wenn der beste aller Verteidiger einen entsprechenden Antrag stellt.
Denn der Mandant hat während der 7 Monate eine Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen, weil er eine alte Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Dazu wurde die Untersuchungshaft für 90 Tage unterbrochen. Und um diese 3 Monate verlängert sich die 6-Monats-Frist.
Der Mandant gibt sich zerknirscht mit seinem Verteidiger zufrieden, der ihm heute aber persönlich die Nachricht überbringen konnte, daß es in zwei Wochen losgeht mit der Hauptverhandlung. Und daß er mit einer Strafaussetzung zur Bewährung rechnen darf – wegen der langen, ihn beeindruckenden Haftdauer. Der Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und dem zweitbesten Verteidiger steht.
Es geht los
Nachdem ich heute morgen schon meinen Frühstücks-Caffè in der Sonne auf dem Balkon sitzend getrunken habe und auf dem Kottbusser-Damm nun die ersten Krokusse das Licht Kreuzbergs erblicken, bin ich wieder ganz optimistisch: Es hört doch noch irgendwann auf mit diesem Dreckswetter …
Der Polizist und das Kanackenschwein
Der Polizeibeamte war Zeuge in der Beweisaufnahme vor einer Strafkammer beim Landgericht. Er hatte eine Vielzahl von Kunden des Angeklagten angeschrieben; die Daten der Kunden hatte er aus der beschlagnahmten Kundenliste.
Er vermutete wußte ganz genau, daß der damalige Beschuldigte ein Betrüger ist. Der Tenor seiner Schreiben lautete entsprechend: Sie sind Kunde des Herrn Wilhelm Brause, der Sie betrogen und sich dann mit Ihrem Geld abgesetzt hat.
Polizist:
Es haben mich auch viele von den Kunden angerufen, die sehr wütend waren.
Richterin:
Das war nach dem Inhalt Ihrer Schreiben ja nicht anders zu erwarten, meinen Sie nicht? Und was haben diese Anrufer gesagt?
Polizeibeamter:
Ich erinnere mich nicht mehr so genau. Nur ein Anruf ist mir im Gedächtnis hängen geblieben. Der Anrufer war sehr aufgeregt. Er kündigte an: Das Kanackenschwein steche ich ab.
Verteidiger:
Wissen Sie noch, wer dieser Anrufer war?
Polizeibeamter:
Nein, ich erinnere mich nicht.
Verteidiger:
Haben Sie einen Vermerk über diesen Anruf, diesen Anrufer und diese Ankündigung angefertigt?
Polizeibeamter:
Nein. Warum sollte ich denn?
Ich stelle mir nun selbst die Frage, ob der Polizeibeamte weiß, daß seine Kariere durch in diese Beweisaufnahme möglicherweise einen Knick bekommen könnte.
Erst mal rein, dann sehen wir weiter
Der Mandant wurde verhaftet. Am Donnerstag. Einen Tag später, nachmittags, wurde ihm vor dem Haftrichter der Haftbefehl verkündet. Danach (!) fiel dem Mandanten ein, daß er ja einen Verteidiger hat. Den hat er dann per Post am Montag benachrichtigen und um einen Besuch bitten können.
Mittwochvormittag war ich im Knast, nachmittags ging der Haftprüfungsantrag an das Gericht und parallel an die Staatsanwaltschaft.
Am Freitagnachmittag erreichte uns erst die telefonische Nachricht des Staatsanwalts, daß er beantragt hat, den Haftbefehl wieder aufzuheben. Ein, zwei Stunden später rief der Haftrichter hier an: Der Haftbefehl wurde aufgehoben, meinen Haftprüfungsantrag könne ich mir irgendwo hinstecken nun zurücknehmen.
Ich frage mich, was das Ganze sollte. Das werde ich dann wohl irgendwann per Akteneinsicht erfahren.
Auf dem Gerichtsflur
Im Vorbeigehen aufgeschnappt, die Belehrung der Angeklagten durch ihre Verteidigerin:
Für den Fall, daß Sie es doch waren, muß ich Sie darauf hinweisen …
Keine geschickte Formulierung.
Tierisches Glück
Vor vier Jahren habe ich den Mandanten schon einmal verteidigt. Es hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten gegeben, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er war Tip-Geber bei einem ziemlich blöden Geschäft, für das die anderen jeweils über 5 Jahre bekommen hatten. Der Mandant hatte Glück …
Zwischenzeitlich wurde er beim Klauen erwischt. Während der Bewährungszeit. Trotzdem hat er noch eine Geldstrafe bekommen. Noch mehr Glück. Und das ganz ohne Verteidiger.
Dann kam er wieder zu mir, mit zwei weiteren Diebstählen im Gepäck. Orangensaft, Rasierklingen, Seife, Katzenfutter, Duplo … bei offener Bewährung. Das gab gesamt 8 Monate. Ohne Bewährung.
Und die Staatsanwaltschaft beantragte parallel, die Strafaussetzung in dem Altfall zu widerrufen.
8 plus 18, das war die Aufgabe, die wir in der Berufungsinstanz zu lösen hatten. Ziel war, die 8 Monate doch noch in die Bewährung zu bekommen. Der Mandant war vorbereitet: Job, feste Beziehung, keine neuen Straftaten … das könnte knapp noch klappen.
Und dann offenbarte die Staatsanwältin einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister des Mandanten. Er ist nach dem Urteil wegen des Katzenfutters und des anderen Zeugs ein weiteres Mal verurteilt worden. Wegen Betruges. Zu 6 Monaten. Mit Bewährung. Ohne Verteidiger.
Das sind dann so Momente, in denen ich nicht sicher weiß, ob es gerechtfertigt sein könnte, den Mandanten zu erwürgen. Davon hat mir der Kerl nichts gesagt. Ich habe eine Unterbrechung beantragt, die der Mandant bis zu seinem 80. Geburtstag nicht mehr vergessen wird.
Never give up. Also weiter mit dem Programm, das wir vorbereitet hatten. Bis hin zum Schlußvortrag, mit Engelszungen. Er war doch kein Luxuszeug, was er da geklaut hatte. Hohes C und Katzenfutter. Und dafür nun über zwei Jahre in den Knast?
Geglaubt hatte ich es nicht, trotzdem: Es kam die Bewährung. Die dritte.
Erst beim Rausgehen wußte ich, woran es gelegen haben könnte, daß der Kerl so ein unverschämtes Glück hatte. Die Vorsitzende fragte den Mandanten mit milder Stimme und geneigtem Kopf:
Was für Katzen haben Sie denn?
Auge in Auge
Die Commerzbank macht Werbung:

Stutzig machte mich allerdings der Hinweis an der – verschlossenen – Tür zur Filiale:

Ob man mit Angesicht-zu-Angesicht Videotelefonie meinte, zumindest während der Mittagspause …
Da fällt mir noch auf:
Im Interesse Ihrer Sicherheit …
Warum lügen die Banker eigentlich ihre Kunden an?
Münztelefon
Die Verhandlung zog sich hin, bis endlich das gute Ende verkündet wurde. Es war schon dunkel draußen. Mein Funktelefon lag ganz allein im Auto und das stand in Berlin.
Ich war 100 km östlich und wollte nach Hause. Der Mandant auch.
Deswegen habe ich ihm einen Deal vorgeschlagen: Er ruft uns mit seinem Telefon eine Taxe und ich bezahle die Fahrt zum Bahnhof. Klappte nicht. Das Guthaben auf der Prepaidkarte war aufgebraucht.
Der Justizwachtmeister wies mich auf das öffentliche Telefon hin. Ganz dahinten, links, dann rechts, unter der Treppe. Nein, eine Telefonkarte ist nicht erforderlich, es ist ein Münztelefon.
Das es sowas noch gibt. Seit 1995 habe ich es nicht mehr gebraucht. Davor sehr häufig, aber das waren andere Zeiten.
Jetzt kam’s drauf an. Jupp, da war noch ein 50-Cent-Stück im Portemonnaie. Und zwei Telefonnummern von Taxiunternehmen hatte die Justiz auf den Automaten geschrieben. Sinnvoller Service. Was kostet eigentlich ein Telefonat? Egal, ich hatte ja sowieso nur den einen Fuffziger.
Bereits nach dem ersten Klingeln meldete sich eine freundliche Frauenstimme … vom Band:
Leider sind alle unsere Leitungen besetzt. Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Krrrrrrk.
Na super. Glücklicherweise war da ja noch die zweite Taxinummer. Kurz aufgehängt und neu gewählt … habe ich mir so gedacht. Die 50 Cent waren verbraucht, oder auch nicht, jedenfalls gab’s weder Wechselgeld noch eine Verbindung.
Ich bin dann kleinlaut zum Mandanten gelaufen, der draußen rauchend wartete. Er war froh, daß er nun an der Reihe war, mir zu helfen. Ich habe ihm erleichtert und dankbar das Taxibestellen mit dem Münztelefon überlassen. Er hatte auch noch die 15 Cent passend.
Auf der Rückfahrt nach Berlin hatte ich genug Zeit, mir über diese Situation Gedanken zu machen … Ich sollte aufpassen, daß ich die Bodenhaftung nicht verliere.
Azubi-Bewerber
Wir haben heute 6 Termine mit Bewerberinnen für die vakante Ausbildungstelle zur Rechtsanwaltsfachangestellten vereinbart:
3 davon sind bislang ohne Kommentar nicht erschienen.
Eine 4. hat sich krank gemeldet und um neuen Termin gebeten.
Die 5. ist gerade überfällig……..
berichtete die Mitarbeiterin einer hessischen Rechtsanwaltskanzlei, die für die Einstellung einer Auszubildenden zuständig ist.
Tja, die Kanzlei hat wohl vergessen, den Limousinen-Service zu beauftragen, die Mädels zuhause abzuholen.

