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Pressemitteilung: Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet

Ich veröffentliche die Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte vom 03. Februar 2014 nachfolgend im vollen Wortlaut:

Internationale Liga für Menschenrechte initiiert Strafanzeige gegen Geheimdienste und Bundesregierung wegen geheimdienstlicher Massenüberwachung und –Ausforschung durch NSA & Co.

Heute hat die Internationale Liga für Menschenrechte zusammen mit

  1. dem Liga-Vizepräsidenten und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner,
  2. dem Chaos Computer Club e.V., Hamburg, und seiner Sprecherin Dr. Constanze Kurz,
  3. dem Datenschutzverein digitalcourage e.V. (Bielefeld) und den Vorstands­mitgliedern Rena Tangens und padeluun

Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet.

Die anlasslose Massenüberwachung und Ausforschung der Bevölkerung, die systematische Digitalspionage durch den US-Geheimdienst NSA und andere Geheimdienste und die damit mutmaßlich verbundenen Bürgerrechts- und Strafrechtsverstöße müssen endlich gerichtlich überprüft und ggf. geahndet werden. So etwa die Straftatbestände der verbotenen Geheimdiensttätigkeit, der Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, des Ausspähen von Daten und der Strafvereitelung.

Die Strafanzeige richtet sich gegen US-amerikanische, britische und auch deutsche Geheimdienste (Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) und namentlich gegen die jeweils zuständigen Leiter, die über enge Kooperationen in diese flächendeckenden Geheimdienstaktivitäten verstrickt und mit uferlosen Datenübermittlungen an diesem globalen Ausforschungssystem und den Datenexzessen unmittelbar und mittelbar beteiligt sind. Die Anzeige richtet sich auch gegen die Bundeskanzlerin und den Bundesinnenminister als Verantwortliche für die mutmaßliche Mittäter- und Gehilfenschaft bundesdeutscher Geheimdienste. Die Anzeige richtet sich schließlich gegen die gesamte Bundesregierung sowie gegen alle zuständigen Amtsvorgänger während der letzten beiden Jahrzehnte.

Liga-Vizepräsident Dr. Rolf Gössner zu seiner Motivation, die Anzeige mit zu erstatten:

Dieser Schritt ist der Versuch, die allenthalben spürbare Ohnmacht und Duldungsstarre angesichts der Überwachungsdimension und der täglichen Enthüllungen zu durchbrechen und die politisch und strafrechtlich Mitverantwortlichen in Bundesregierung und Geheimdiensten endlich ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen. Und zwar für deren enge Kooperation und den intensiven Datenaustausch mit der NSA und anderen Geheimdiensten und dafür, dass bundesdeutsche Geheimdienste, wie der BND, sogar Überwachungsinstrumente und –Infrastrukturen mit der NSA teilen, wie Edward Snowden vor kurzem dargelegt hat.

Die inzwischen bekannt gewordenen Geheimdienst-Praktiken und Strukturen jenseits demokratischer Kontrolle haben gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Bürger_innen, auf zivilgesellschaftliche Vereinigungen, auf Staat und Gesellschaft, auf Politik und Wirtschaft auf die Substanz von Grund- und Bürgerrechten sowie auf Bewusstsein und Verhalten der Menschen.

Rolf Gössner:

Das von der Verfassung garantierte Recht des Einzelnen, unkontrolliert zu kommunizieren, ist unverzichtbare Grundvoraussetzung einer offenen demokratischen Gesellschaft – wird aber unter den Bedingungen dieser Massenüberwachung schwer verletzt. Doch sowohl die alte als auch die neue Bundesregierung haben es bislang, sträflich unterlassen, mit der Massenüberwachung verbundene Straftaten und Bürgerrechtsverletzungen zu unterbinden und die Bürger_innen und von Wirtschaftsspionage betroffene Unternehmen pflichtgemäß vor diesen feindlichen Attacken zu schützen – obwohl es zu ihren Kernaufgaben gehört, diesen Schutz zu gewährleisten und der Erosion des demokratischen Rechtsstaates und der Bürgerrechte wirksam Einhalt zu gebieten.

Liga-Präsidentin Prof. Dr. Fanny-Michaela Reisin ruft aus all diesen Gründen dazu auf, sich kollektiv zu widersetzen und die Strafanzeige zu unterstützen:

Wir brauchen dringend eine straf- und verfassungsrechtliche Klärung der Verantwortlichkeiten in dieser Affäre – ohne Rücksicht auf (außen-)politische Interessen. Deshalb hat die Liga die Strafanzeige gegen Verantwortliche der Massenüberwachung initiiert – parallel zu unseren Schwesterligen in Frankreich und Belgien und koordiniert durch unsere gemeinsame internationale Dachorganisation FIDH in Paris.

Unsere Initiative soll die Zivilgesellschaft eindringlich dazu ermuntern, sich diesen bürgerrechtsfeindlichen Angriffen auf geltendes Recht mit aller Kraft zu widersetzen – ehe es zu spät ist. Wir rufen Vereinigungen sowie Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich zahlreich der Anzeige anzuschließen und sie öffentlichkeitswirksam zu unterstützen!

Für weitere Informationen verweist der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV) auf die Pressemitteilung der Anwälte Eberhard Schultz und Claus Förster in Berlin (PDF), die die Strafanzeige für die Liga und im Namen der beteiligten Anzeigeerstatter_innen gefertigt haben.

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Rein oder nicht?

ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt berichtete über den heutigen (nicht öffentlichen) Anhörungs-Termin vor dem OLG Stuttart, in dem es „nur noch“ um die Frage geht, ob Verena Becker die Restfreiheitsstrafe von rund 14 Monaten absitzen muß oder ob eine Strafaussetzung zur Bewährung erfolgt.

Heute Nachmittag wurde bekannt:

Bundesanwaltschaft und Verteidigung hätten übereinstimmend eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung beantragt.

Es wird wohl noch die eine oder andere Woche ins Land gehen, bis die ehrenwerten Richter abwogen und eine Entscheidung getroffen haben.

Nebenbei: Die Frage, ob rein oder nicht – also ob die Strafaussetzung zur Bewährung beschlossen wird – ist wohl nicht mehr abhängig davon, ob Frau Becker sich nun zum Tathergang äußert. Auch wenn dem einen oder anderen ein entsprechender erpresserischer Gedanken in den Sinn kommen mag: Aber wenn sich schon die Bundesanwaltschaft positioniert hat, dürften die allgemeinen Erwartungsvarianten eher eingeschränkt sein.

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Der kleine Unterschied

Nach dem Unterschied der beiden Steuerhinterziehungfällen Uli Hoeneß und Alice Schwarzer (in zeitlicher Reihenfolge der Veröffentlichungen ;-) ) fragt der Kollege Ralf Möbius in einem Blogbeitrag:

Tatsächlich hat es die oberste deutsche Feministin geschafft, eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen der Hinterziehung von Steuern für ein Schweizer Konto zu erstatten, was unser – in der Regel allwissender – Uli im Rahmen seiner Transaktionen in der Schweiz offenbar nicht geschafft hat.

Ich bin mit ziemlich sicher, daß es nicht diese Frau Schwarzer war, der es gelungen ist, die Straf- und Bußgeldstelle dazu zu bewegen, das gegen sie eingeleitete Strafverfahren wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung wieder einzustellen. Sie hatte nur das Händchen, einen kompetenten Berater zu engagieren. Oder einfach nur Glück.

Anders sieht es bei Herrn Hoeneß aus: Er scheint sich auf einen Kumpel verlassen zu haben, der ihn auch in seinen mietrechtlichen Angelegenheiten vertreten hat. Und damit ist er eben auf die Nase gefallen.

Der Unterschied zwischen den Fällen Schwarzer und Hoeneß besteht in der Wahl des Strafverteidigers. Der eine hat’s eben drauf, der andere nicht.

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Bestes Jurablog Strafrecht

Die Gefangenenbefreiung ist geglückt: Die Umfrage des Kartellblogs, wer ist das Schönste Blog im Land, ist beendet und hat im Strafrecht zu einem höchst erfreulichen Ergebnis geführt:

Blogranking
(Klick aufs Bild führt zu den Gesamtergebnissen)

Ich freue mich sehr, daß das, was wir hier nahezu täglich fabrizieren, nun doch ziemlich vielen Leuten gefällt. Deswegen bedanke ich mich artig bei all denen, die unser Jurablog als ihr Lieblingsblog gewählt haben. :-*

Und ich gratuliere aufs Herzlichste meinen Lieblingsblogs auf den Plätzen 2 bis 9 zu ihrem Ranking. Jedes dieser Blogs verdient es, immer gern gelesen zu werden! Nicht nur von mir.

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Endlich Wochenende

So, das Fax ist raus:

Wochenende

Jetzt kann das Wochenende losgehen.

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Das Ende des Verkehrsgerichtstages

Der 52. Deutsche Verkehrsgerichtstag (52. VGT) in Goslar ist beendet. Reichlich Verkehrsrechtler – unter anderem unsere Rechtsanwälte Tobias Glienke und Thomas Kümmerle – und andere Fachleute haben sich auf diese Empfehlungen (PDF) geeinigt.

Der Arbeitskreis I arbeitete zum Thema „Grenzüberschreitende Vollstreckung von Sanktionen in der EU“ und kam u.a. zu folgender Empfehlung:

5. Im Interesse der Verkehrssicherheit wäre es zielführend, dass bei in den Mitgliedstaaten der EU begangenen Verkehrsverstößen nicht nur der Halter ermittelt wird, sondern auch der Fahrer; hierzu erscheint eine Standardisierung der automatischen Kontrollgeräte und eine Unterstützung bei der Ermittlung des Fahrers wünschenswert.

Das ist wäre eine Maßnahme, die die Verteidigung gegen Bußgelder aus dem Ausland erheblich erschweren würde. Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen – z.B. aus Österreich oder anderen Urlaubsländern – richten sich meist gegen den Fahrzeughalter. Das Foto, das den angeblichen Verstoß dokumentieren soll, zeigt das hintere Fahrzeugkennzeichen und die Kopfstütze, an die sich der Hinterkopf des Fahrers anlehnt. An eine sichere Fahreridentifizierung ist dann nicht zu denken.

Solange sich der angeschriebene Fahrzeughalter bedeckt hält und sich durch die Androhung vermeintlich empfindlicher Übel nicht beeindrucken läßt, reicht die Mitteilung des Verteidigers aus, daß sich der Halter nicht zur Auskunft über den Fahrer verpflichtet sieht. Regelmäßig führt das dann zu keinen weiteren Maßnahmen der ausländischen oder deutschen Behörden, die den Halter (und den Fahrer) beeindrucken könnten. Eine „grenzüberschreitende Vollstreckung“ dieser Bußgeldbescheide scheitert dann an der Identifizierung des Fahrers. Das möchten die Teilnehmer des Arbeitskreises I des VGT gerne verhindern.

Damit sind wir Strafverteidiger in Bußgeldsachen selbstredend und im Interesse unser rasenden Mandanten nicht einverstanden: Wir fordern Datenschutz für alle Speed-Junkies. Es ist also doch nicht alles empfehlenswert, was der Verkehrsgerichtstag da empfiehlt. 8-)

Nebenbei:
Wie man sich sonst so verteidigt, kann man hier lernen.

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Wissenszuwachs auch nach 20 Jahren Erfahrung

Frisch aus der Beweisaufnahme vor einer Wirtschaftsstrafkammer.

Szene:
Zeugenbelehrung, Hinweis auf die Wahrheitspflicht und dann noch eine Ergänzung.

Richter:
Herr Zeuge, Sie müssen hier nicht aussagen, wenn Sie sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten.

Verteidiger:
Ich reklamiere die Belehrung; sie entspricht nicht den Anfordernugen des § 55 StPO!

Richter:
Das ist doch ungeheuerlich, daß Sie mich hier bei der Belehrung unterbrechen.

Verteidiger:
Die Belehrung ist aber falsch und gerade hier in diesem Fall kommt es auf die richtige Belehrung an.

Richter:
Die Belehrung ist richtig, das mache ich seit 20 Jahren so.

Verteidiger:
Dann machen Sie es seit 20 Jahren falsch, Herr Vorsitzender. Lesen das Gesetz!

Richter:
[verliest § 55 StPO]:

Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

[bockig-zornig:]Aber das habe ich doch gesagt!

Verteidiger:[mit erhobener Stimme]
Nein, so haben Sie das nicht gesagt. Bereits die Gefahr, daß gegen den Zeugen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte, führt zum Aussageverweigerungsrecht. Sie haben den Zeugen aber belehrt, daß er nur dann die Aussage verweigern darf, wenn er sich selbst belastet.

Das ist etwas anderes und es ist falsch!

Richter: [LAUT]:
Das ist doch ungeheuerlich! Seit 20 Jahren …

Staatsanwalt und Mitverteidiger:
Der Verteidiger hat Recht, Herr Vorsitzender; die Gefahr eines Ermittlungsverfahrens reicht bereits.

Richter: [schaut nochmal ins Gesetz …]
Na gut, dann machen wir es jetzt eben prozeßordnungsgemäß.

Verteidiger:[höflich]
Besten Dank, genau so hatte ich mir das Verfahren eigentlich auch vorgestellt.

Richter:
[Belehrung wie in § 55 StPO]

Zeuge:
Ich mache von meinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.

Zum Hintergrund:
Der Zeuge gehörte wohl zu der Gruppe der möglicherweise Geschädigten. Da er aber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht hatte, kam er aus (der von der Verteidigung nicht ganz ohne Anhaltspunkte vermuteten) Sicht der Staatsanwaltschaft auch als Gehilfe in Betracht; deswegen ja erfolgte überhaupt die (falsche) Belehrung nach § 55 StPO noch vor der Vernehmung.

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Eiliger Aufruf zur Gefangenen-Befreiung!

Das Blog zu Kartellrecht und Fusionskontrolle will verhindern, daß die Jurablogs fusionieren und ein Kartell bilden. Um das zu verhindern säht der Betreiber des Kartellblogs, Rechtsanwalt Johannes Zöttl, Neid und Mistgunst zwischen den Law-Bloggern, indem er sie gegeneinander antreten und miteinander konkurrieren läßt.

Und damit sich auch die Richtigen untereinander zanken, hat Johannes Zöttl die hilflos diesem Konkurrenzkampf ausgelieferten Blogger in Käfige gesperrt, die er verharmlosend „Kategorien“ nennt.

Für die Strafverteidiger hat er das folgende Schild an die Käfigtür genagelt:

bestes-jurablog-2014-strafrecht-590x416

Dahinter verbergen sich folgende Gefangene:

Anwalt & Strafverteidiger Blog (Dr. Sascha Böttner)
Kanzlei Hoenig (Carsten R. Hoenig, Tobias Glienke, Kolja Zaborowski, Thomas Kümmerle)
JURION Strafrecht Blog (Detlef Burhoff)
Law Blog (Udo Vetter)
Nebgen (Christoph Nebgen)
Strafakte (Mirko Laudon)
strafblog.de (Beckoffice – Rainer Pohlen, Gerd Meister)
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten (Werner Siebers)
Strafverfahren (Kerstin Rueber)
thomas will Blog (Thomas Will)

Ich fordere:
Freiheit für alle Blogger! Holt wenigstens die Strafverteidiger raus aus ihrem Käfig!

Sofort! Jetzt! Hier!

Am Freitag, den 31.01.2014, verschließt Johannes Zöttl endgültig die Käfigtüren.

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Straftaten ohne Bestrafung: So geht’s

Die Regel heißt: Wer Straftaten begeht, wird bestraft.

Keine Regel ohne Ausnahme: Wer ausnahmsweise nicht erwischt wirde, kann auch nicht bestraft werden.

Von dieser Ausnahme gibt es wiederum Ausnahmen: Nicht jeder, der (möglicherweise) eine Straftat begangen hat und erwischt wurde, wird bestraft. Von einer solchen Ausnahmenausnahme berichtete Sebastian Heiser in der taz:

Im Jahr 2007 beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat ein riskantes Finanzgeschäft (die taz berichtete). Rund 150 Millionen Euro Verlust verbuchten die Verkehrsbetriebe mit dem Geschäft.

Soweit zum Thema „erwischt“. Wenn man sich das Ganze einmal bei Lichte anschaut, könnte man auf die Idee kommen, daß dieser Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluß eine Untreue gegenüber der Gesellschaft darstellen könnte.

Das wird wohl aber strafrechtlich nicht mehr weiter geprüft werden. Denn – manche Juristen rechnen doch: 2007 plus 5 ist 2012. Das ist das Jahr, in der die Untreue – wenn sie denn eine war – verjährt ist. Das heißt, seit 2 Jahren können die Untreuen nicht mehr bestraft werden, obwohl sie bei einer (möglichen) Straftat erwischt wurden, weil sie eben zu spät erwischt wurden.

Sebastian Heiser zieht einen schönen Vergleich: Der Schaden, der der BVG (also am Ende dem Steuerzahler) entstanden ist …

… entspricht 57 Millionen nicht gelösten Einzeltickets. Es ist der gleiche Schaden, den alle Schwarzfahrer Berlins zusammengenommen in siebeneinhalb Jahren für die BVG verursachen.

Während Schwarzfahrer mit aller Härte des Gesetzes (übrigens nach einer Norm, die nur zwei Nummern (§ 265a StGB) vor der Untreue (§ 266 StGB) geregelt ist) bestraft werden (z.B. hier, hier und hier), lese ich in der taz über den Schaden, den die BVG durch diese Spekulation hatte:

Die Konsequenzen für die Verantwortlichen: Keine.

Ich verstehe das nicht. Aber da bin ich nicht der einzige, der hier was nicht versteht:

Sarrazin habe zu verstehen gegeben, dass er das Finanzgeschäft nicht versteht.

Tja, so ist das eben: Strafgesetze passen nicht durch die Mahagonitüren der Vorstandsetagen.

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Gemütliches Geplauder

Aus einem Vernehmungsprotokoll:

Kaffeeklatsch

Sieht auf den ersten Blick eher nach einem Kaffeeklatsch aus statt nach einer knackigen 6 1/2 Stunden dauernden Vernehmung durch unfreundliche Vernehmungsbeamte.

Aber das ist der korrekte Weg, wie die Ermittler vermeiden, sich dem Verdacht auszusetzen, daß verbotene Vernehmungsmethoden eingesetzt wurden.

Vernehmungsergebnisse, die

durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose.

erzielt werden, sind nicht verwertbar, § 136a StPO. Das wissen die meisten Vernehmer und sie orientieren sich in der Regel daran.

Die Fälle, in denen kritische Nachfragen notwendig werden, tauchen immer dann auf, wenn solche Vermerke nicht gemacht werden. Bei suchtkranken Mandanten, muß der Verteidiger darauf achten, daß der Beschuldigte nicht erst auf Turkey gesetzt wurde, um ihn dann „mal eben schnell noch ein paar kurze Fragen“ zu stellen, und ihm dabei ankündigt, ihn „sofort danach“ einer ärztlichen Behandlung zuzuführen.

Spannende Fälle gibt es oft bei Nikotin-Entzug. Deswegen mein Rat: Wer Straftaten plant und dabei einkalkuliert, erwischt zu werden, sollte sich vorher das Rauchen abgewöhnen oder Nikotinpflaster besorgen. ;-)

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