Wunderbare Regeln

Es ist nicht verwunderlich und wohl eine notwendige Erscheinung, daß es auch in diesem Bereich keine Regelungslücken geben darf:

Damit kein Scharlatan mehr behaupten kann, er habe eine Erscheinung der Jungfrau Maria gesehen, hat der Vatikan klare Regeln formuliert, was denn als Wunder definiert werden kann und was nicht.

lautet heute eine Agenturmeldung in der Berliner Morgenpost.

Ich finde es wunderbar, daß wir anhand der Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmasslicher Erscheinungen und Offenbarungen seit dem 25. Februar 1978 genau feststellen können, wann ein verstorbener Heiliger oder die Jungfrau Maria nun in echt erschienen sind und wann es nur ein Fake ist.

Wir leben in einer wundersamen Welt.

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Tätowierter Topp-Jurist

Eine immer wieder gern an den Strafverteidiger gestellte Frage lautet:

    Wie viel kriege ich dafür?

Solange der Mandant mir diese Frage in unserer Kanzlei stellt, kann ich ihm eine ziemlich zuverlässige Antwort geben. Darauf bzw. auf unser unverzichtbares Instrument zur Beantwortung von solchen Zukunftsfragen hatte ich bereits vor längerer Zeit einmal hingewiesen. Das klappt bis heute sehr gut.

Etwas schwieriger, was die Prognosen angeht, wird es, wenn der Mandant in Untersuchungshaft sitzt und auf die Entscheidung des Gerichts wartet. Kristallkugeln werden bei der Einlaßkontrolle nicht gern gesehen, sie müssen leider draußen bleiben.

Aber auch eine Justizvollzugsanstalt hat Einrichtungen, auf die sich der Gefangene hundertprozentig verlassen kann. Davon berichtet mir ein derzeit inhaftierter Mandant:

Der Knast ist voll von solchen Topf-Juristen, die sicherlich alle topf verteidigt werden und die genau Bescheid wissen.

Daß sie trotzdem noch drin sitzen, muß also an irgendwem (Justizsenator?) oder irgendwas (Wetter?) anderem liegen.

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Kim Dotcom: Wie Du mir ...

Die amerikanischen Ermittlungsbehören verweigern dem Megaupload Gründer Kim Dotcom den Zugang zu den 135 Computer, die im Januar während der Haus- und Wohnungsdurchsuchung bei ihm beschlagnahmt wurden. Die Argumente seiner Verteidiger, man brauche die Daten für die Verteidigung des Beschuldigten, dringen nicht durch.

Nagut, dann eben nicht, wird sich Kim Dotcom wohl gedacht haben. Aber dann bekommt das FBI von ihm aber auch nicht die Passwörter zu den verschlüsselten Datenträgern.

Weitere Einzelheiten zu diesem Ping-Pong-Spiel findet man auf Torrentfreak.

Was die die Herausgabe von Zugangsdaten angeht, ähneln sich die Prozeßrechte in den USA und bei uns. Die Frage, ob die Frage der Ermittler nach den Zugangsdaten beantwortet werden sollte oder gar müßte, ist hier wie dort ganz einfach zu beantworten:

Müssen muß man nicht, dürfen darf man aber; über das sollte, sollte man sich beraten lassen.

Wenn Kim Dotkom gut beraten wird - und davon gehe ich aus, wird es nun zu Verhandlungen zwischen den Verteidigern und den Ermittlern kommen. Je nachdem, was sich auf den Rechnern befindet, könnte das zu einer Pattsituation führen.

... to be continued.

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Schnapsidee

Prost Herr Henkel

Prost Herr Henkel

Die CDU sorgt wieder einmal für Mandanten-Nachschub bei Berliner Strafverteidigern:

Der Senat will Kiffern an die Tüte. Die CDU-Senatoren Frank Henkel (Inneres), Mario Czaja (Gesundheit) und Thomas Heilmann (Justiz) planen, den straffreien Eigenbedarf von Cannabis von 15 auf 6 Gramm zu senken. Der Koalitionspartner SPD und die Opposition wollen das Vorhaben in Rauch auflösen.

berichtet Konrad Litschko in der taz.

Unbestätigten Berichten zufolge sollen die drei Herren Senatoren am Biertisch auf diese Idee gekommen sein.

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Vorsitzender Richter am Landgericht, halbnackt

Mit dem Urteil hatte sich das Gericht echte Freunde gemacht:

Richter Lorenz [war] angenehm überrascht. „Es ist in meiner Karriere auch nicht so oft vorgekommen, dass man mich auf Händen trägt“, sagte der stolz ein Bengalo schwenkende Jurist mit freiem Oberkörper.

Quelle: Welt Online

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Gehackter Apfelkuchen im Kino

Die Kriminalpolizei hat die Domain unter kino.to gesichert. Das ist bekannt. Neu ist allerdings, daß es einen weiterführenden Link auf der Seite www.kino.de gibt.

Folgt man diesem Link, bekommt man bekommen die KriPo und die GVU folgenden freundlichen Hinweis:

Gut, daß es in der Cybercrime Szene auch ehrliche Menschen gibt, nicht?

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Durch die Luft geschleuderte Geschäfte

Behördlicher Aufruf:

Immer wieder ist festzustellen, dass Hundehalter ihren Hund auch auf öffentlichen Flächen und Grünanlagen ausführen und die Hunde dort ihr Geschäft verrichten. Wir bitten alle Mitbürger, den Hundekot zu entfernen und mit nach Hause zu nehmen. Die gemeindlichen Bauhofmitarbeiter erleben immer wieder, dass bei der Pflege der Anlage der Kot vom Rasenmäher aufgenommen und durch die Luft geschleudert wird. Diese Begegnung ist für unsere Mitarbeiter recht unangenehm um nicht zu sagen ekelerregend.

Auch Hundekot an den Schuhen, in den auf dem Gehweg getreten worden ist, ist für niemand besonders angenehm.

Quelle: Verwaltungsgemeinschaft Dasing, Gemeinde Obergriesbach

Es lebe das saubere Neukölln!

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Sascha... ein aufrechter Deutscher

Sascha R. aus D. in einem schwäbischen Landkreis hat sich beschwert. Über mich. Bei der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Ich hatte im Juni 2011 in einem Blogbeitrag auf eine Liste von Nazis Finanziers der Nazi-
onaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) hingewiesen, die im Netz veröffentlicht wurde.

Das gefiel diesem Sascha nicht. Und das, obwohl ich meine besondere Abscheu über diesen eklatanten Rechtsbruch ausdrücklich mitgeteilt hatte:

Das ist natürlich zu verurteilen als eine unzulässige Persönlichkeitsverletzung.

Eine eindeutige, fast schon unseriöse Sprache“ warf Sache R. mir trotzdem vor. Und textete weiter:

Ich gehe davon aus, dass die RAK Berlin durchaus daran interessiert ist, dass ihre Mitglieder sich in einer Art und Weise verhalten, die das Ansehen des Berufsstandes bewahrt und fördert und zweitens keinen Zweifel daran lässt, dass diese in jedem Fall sich für den Rechtsschutz ohne Vorbehalt einsetzen werden.

Meine öffentlichen Vorbehalte gegen die Unterstützer dieser künftigen Expartei scheint Sascha R. nicht zu gefallen. Ob er selbst mit vollständigem Rubrum in dieser Liste auftaucht? Ich habe nicht nachgeschaut. Die Liste ist nicht mehr an der verlinkten Stelle erreichbar.

Lieber Sascha R. aus D., solange mir ein Rechner mit Kabel zum Internetz zu Verfügung steht, werde ich mir von irgendwelchen Denunzianten, die Nationalsozialistendemokraten für Demokraten halten, nicht den Mund verbieten lassen.

Die RAK Berlin hat die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gilt auch für Nazigegner.

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Wilderer in die Gefangenensammelstelle!

Nachdem der Hamburger Kollege Jo Breu, der hier in Berliner Gewässern wildert, mit Nachdruck versucht hat, sich in einer Verhandlungspause kompetenten Rat zu holen:

steht die Wanne nun am Platz der Luftbrücke.

Gleich in der Nähe der Gefangenensammelstelle. Die wir hier in Berlin eingerichtet haben, um wildernde Kollegen dort unterzubringen!

Foto 1: Rechtsanwalt Uwe Grabner, Straubing
Foto 2: Gisbert
Dank an beide!

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Rucksackraub

Wenn das nicht die Kriminaldirektion Kaiserslautern geschrieben hätte, wäre es kompletter Blödsinn, den kein Mensch glauben würde:

Eine nicht alltägliche Anzeige hat die Polizei am Donnerstag aufgenommen, als ein 17-jähriger Jugendlicher zur Dienststelle kam und angab, dass ihm sein Rucksack geraubt wurde. Kurios dabei: In dem Rucksack befanden sich nach seinen Angaben 100 Gramm Marihuana und 50 Gramm Haschisch.

Der Geschädigte, der bei der Anzeigenerstattung von seinem Vater begleitet wurde, gab an, dass ihm ein 20 Jahre alter Bekannter den Jack-Wolfskin-Rucksack sowie seine Jacke am Mittwochabend in der Siegelbacher Straße entrissen habe. Zuvor habe er ihn mit einer Waffe bedroht.

Der aus dem Landkreis stammende mutmaßliche Räuber konnte im Rahmen der folgenden Fahndung am Donnerstagabend festgenommen werden und räumte die Tat teilweise ein. Allerdings habe er sein Opfer nicht mit einer Waffe, sondern mit seinem Handy „bedroht“.

Der Rucksack und die Jacke sowie etwa 50 Gramm Haschisch stellten die Beamten in der Wohnung eines Bekannten des 20-Jährigen sicher. Was mit dem Rest des Rauschgiftes passierte, ist noch unklar.

Wenn ich der Polizeibeamte gewesen wäre, hätte ich Vater und Sohn erstmal in eine Ausnüchterungszelle gesteckt. Die beiden müssen doch völlig breit gewesen sein ...

Bild: Rike / pixelio.de

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