Thomas Kümmerle

Rechtsanwalt Thomas KümmerleRechtsanwalt Thomas Kümmerle, Jahrgang 1971, ist gebürtiger Berliner. Nach einem kurzen Ausflug in ein Lehramtsstudium, folgte 1991 der Wechsel zu den Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Das anschließende Referendariat beim Kammergericht mit den verschiedenen Stationen, u.a. bei der Abteilung für Verkehrsdelikte der Staatsanwaltschaft, der Berliner Bußgeldstelle und einer Verkehrsstrafabteilung des Amtsgericht Tiergarten ließ das Interesse am Verkehrsrecht stetig wachsen.

Nach der Referendarausbildung arbeitete Rechtsanwalt Kümmerle dann zunächst bei einer Bundesbehörde, bis dann im Mai 2001 die Zulassung zur Berliner Rechtsanwaltschaft folgte. Zunächst als Einzelanwalt tätig, erfolgte im September 2002 die Gründung einer Sozietät im Friedrichshain.

Im September 2012 zog es Rechtsanwalt Kümmerle dann einen Stadtbezirk weiter in das schöne Kreuzberg, wo er sich in der Kanzlei Hoenig Berlin zunächst ausschließlich dem Verkehrszivilrecht widmet. Im Laufe der Jahre hat er sich aber zum Spezialisten für die Verteidigung von betreuten Menschen fortgebildet und leitet das Dezernat „Allgemeines Strafrecht“ in der Kanzlei. Seit Anfang des Jahres 2016 führt er den Titel „Fachanwalt für Strafrecht„.