Selbstverständnis

Wenn die Rechtsanwälte der Kanzlei nach ihrem Beruf gefragt werden, bezeichnen sie sich als „Strafverteidiger“. Was unterscheidet eigentlich einen Rechtsanwalt von einem Strafverteidiger? Und wie sehen sie sich selbst?

Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.

So beschreibt Hans Dahs die Situation, vor der ein Strafverteidiger und sein Mandant stehen.

Wie die Verteidiger der Kanzlei Hoenig sich dazu positionieren, lesen Sie in diesem Beitrag über Strafverteidiger und Strafverteidigung.