Der Strafverteidiger privat

Um die Berufsbezeichnung „Spezialist für Motorradrecht“ führen zu dürfen, bedarf es dreierlei Kompetenzen.

Zum einen muß der Motorradrechtler eben ein „Rechtler“, also ein Jurist sein. Die Qualifikation bekommt man nach langen Studien, die man trotz zahlreicher Ablenkungen (Sonntagstouren, 5.000 km lange Urlaubsfahrten durch die Alpen, Rennstreckentraining) irgendwie hinter sich gebracht hat.

Dann muß der Spezialist der Versuchung widerstanden haben, sich durch das Jurastudium nicht vom Wesentlichen (Sonntagstouren, 5.000 km lange Urlaubsfahrten durch die Alpen, Rennstreckentraining) ablenken zu lassen.

Und schließlich muß der Motorradrechtler die Gabe besitzen, sein Hobby zum Beruf zu machen: Also die Sonntagstouren, die 5.000 km langen Urlaubsfahrten durch die Alpen und die Rennstreckentrainings irgendwie in den Kanzleialltag zu integrieren.

Wie das funktionieren kann, ergibt sich aus den nachfolgend dargestellten Seiten.