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Medien
Frau Schwarzer im Waschsalon
Schwarzer kritisierte auch die Verhandlungsführung des Gerichts. Kachelmanns Anwalt sei es gelungen, den Saal „innerhalb weniger Wochen in einen Rummelplatz zu verwandeln“. In dieser Jahrmarkt-Stimmung sei es nur folgerichtig, „dass das Pro-Kachelmann-Stammpublikum die Richter ausbuht, wenn ihm etwas nicht passt“, berichtete die Feministin.
ist in der Welt Online zu lesen.
Festzuhalten ist, daß Frau Schwarzer nun dort nicht mehr sitzt, wo sie nicht hingehört.
Pöbeleien im Waschsalon
Am Donnerstag, dem 26. Verhandlungstag, kam es im Saal 1 des Landgerichts Mannheim erstmals zu Beschimpfungen und lauten Unmutsäußerungen gegen Gericht und Journalisten. Als der Vorsitzende Michael Seidling den Antrag des Verteidigers Johann Schwenn auf die Herstellung der Öffentlichkeit teilweise ablehnte, quittierten die Zuschauer die Entscheidung mit Pfui-Rufen.
berichtete Ursula Knapp am 03.02.2011 in der Welt Online.
Pöbeleien auf der Galerie gibt es schon, seitdem Zuschauer im Gerichtssaal sitzen dürfen. Allerdings haben sie zugenommen, seitdem Konsorten wie Alexander Hold und Barbara Salesch ihr Unwesen im Nachmittagsprogramm der Fernsehsender treiben. Und wenn dann auch noch die Stimmung durch in Ehren ergraute Bildreporterinnen angeheizt wird, darf man sich nicht wundern, wenn es im Gericht zugeht wie im Waschsalon.
Alice Schwarzer raus!
Wie man eine lästige Journalistin aus dem Gerichtssaal schafft, hat der Verteidiger Schwenn am Donnerstag in dem Verfahren gegen Herrn Kachelmann vorgeführt. Er stellte eine simplen Beweisantrag, der ungefähr wie folgt gelautet haben dürfte:
Zum Beweis der Tatsache, daß
Alice Schwarzer angeblich direkt in das Verfahren selbst eingegriffen habe und es nicht nur von außen beobachtete, ….
beantragt die Verteidigung, die Journalistin Bild-Reporterin als Zeugin zu laden und zu hören.
So etwas führt dann, wenn der Beweisantrag sauber gestellt wurde und nicht völlig abwegig ist, zur Anwendung des § 58 StPO und zur Metamorphose der Prozeßbeobachterin zur Zeugin, die draußen vor der Tür warten muß, bis sie vernommen werden soll. Und das könnte dauern …
„Donnerwetter“, kommentierte Frau Schwarzer die Wegweisung. That’s StPO.
Ich möchte Herrn Schwenn nicht unterstellen, daß er mit seinem Beweisantrag genau und nur dieses Ziel verfolgt hat. Aber schmunzeln mußte ich schon, als ich den Bericht von Hannelore Crolly in der Welt gelesen habe. Solche Beweisanträge gehören eben zum Handwerkszeug eines soliden Strafverrteidigers. 8-)
Kein Fernsehverbot
Der Verteidiger eines mutmaßlichen Straftäters muss es hinnehmen, dass er aufgrund des Aufsehen erregenden Prozesses gefilmt wird und diese TV-Aufnahmen ausgestrahlt werden. Als Organ der Rechtspflege steht er im Blickpunkt der Öffentlichkeit und hat nicht im selben Maß Anspruch auf Schutz der Privatsphäre wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson.
Quelle: KG Berlin, Beschl. v. 14.10.2010 – Az.: 10 U 79/09, gefunden bei der Kanzlei Dr. Bahr, die die Entscheidung etwas ausführlicher zitiert.
Gegenmittel gegen die TV-Paparazzi: Grinsend in die Kamera winken.
Wieder einmal: Datenschleuder Facebook
Facebook hat ein neues Datenschutzproblem. Wie der Internet-Konzern nebenher in seinem Entwickler-Weblog ankündigte, können Partnerfirmen, die eigene Anwendungen auf Facebook anbieten, künftig auf mehr und sensiblere Nutzerdaten zugreifen als zuvor.
Die entsprechenden Variablen heißen „user_address“ sowie „user_mobile_phone“. Das bedeutet: Wer bei Facebook seine vollständige Postanschrift und seine Mobilfunknummer hinterlegt hat und unachtsam ist, überträgt mit einem Klick seine Informationen an Drittanbieter. Facebook informiert seine Nutzer über das Gefahrenpotenzial kaum.
berichtet Ben Schwan in der taz.
Wer seine (privaten) Daten bei Facebook hinterlegt, muß eben damit rechnen, daß sie weitergegeben werden. Facebook ist keine Rechtsanwaltskanzlei.
Alternative: Man benutzt – wie wir – den Facebook-Account, damit die Daten Werbung weiter gegeben wird.
Handy-Blocker für den Knast
In einem Berliner Jugendknast soll ein Handy-Blocker unerlaubte Telefonate der Gefangenen verhindern. Doch das System ist umstritten – Anwohner, aber auch Rechtsanwälte und Beamte fürchten um ihre Erreichbarkeit.
Über die Versuche, den Gefangenen der Berliner Haftanstalten das Telefonieren unmöglich zu machen, berichtet Anne Backhaus auf SPON. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das funktionieren wird.
Presseerklärung: Bewährungsstrafe für Jugendlichen
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat die folgende Presseerklärung veröffentlicht:
Am 13.1.2011 wurde ein Jugendlicher wegen Drogenhandels zu einer längeren Bewährungsstrafe verurteilt. Der Fall erfuhr größere öffentliche Aufmerksamkeit, da die Altersbestimmung des jungen Mannes schwierig war. Dem Gericht lag ein Gutachten vor, dem das Gericht wegen erheblicher qualitativer Mängel nicht folgen wollte. Das Gericht ging zugunsten des Angeklagten davon aus, dass er zur Tatzeit 17 Jahre alt war. Das Urteil wird in der Öffentlichkeit als zu milde kritisiert. Der Innensenator spricht von ?falsch verstandener Humanität?. Der Bund der Kriminalbeamten sieht die Arbeit der Polizei konterkariert. Die verstorbene Richterin Heisig muss postum als Kritikerin herhalten.
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. bemerkt hierzu Folgendes:
Ein wesentliches Element eines Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung. Niemals dürfen die Feststellungen oder Bewertungen der Polizei an die Stelle gerichtlicher Feststellungen treten. Es ziemt sich nicht für eine Polizeigewerkschaft mit Kritik an Urteilen an die Öffentlichkeit zu treten, selbst wenn im Wege eines Lippenbekenntnisses auf die richterliche Unabhängigkeit verwiesen wird.
Aus selben Grunde nehmen wir die Äußerungen des Innensenators mit großer Verwunderung zur Kenntnis. Ebenso verwundert, dass der Innensenator der ihm nicht untergeordneten Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel gegen das Urteil nahe legt.
Die Behauptung, der Jugendliche sei als Sieger aus dem Verfahren getreten, da er nur eine Bewährungsstrafe erhalten habe, ist nicht nur ungehörig, sondern auch falsch. Der Jugendliche ist unbestraft. Er befand sich über zwei Monate in Untersuchungshaft. Er erfuhr als Ersttäter mithin eine scharfe Sanktion.
Die Forderung nach generalpräventiver Wirkung einer Jugendstrafe ist dem Gesetz nahezu fremd. Generalprävention hat in dem vom Erziehungsgedanken geprägten Jugendstrafrecht nur äußerst nachrangige Bedeutung.
Die Altersbestimmung wurde unter Missachtung jeglicher wissenschaftlicher Mindeststandards vorgenommen.
Dies kann nicht zu Lasten des Beschuldigten gehen.
Rechtsanwalt Peter Zuriel
1. Vorsitzender
Die Reaktion der Berliner Strafverteidiger auf die Einmischung des Innensenators in fremde Angelegenheiten ist sehr moderat ausgefallen. Dr. Ehrhart Körting scheint die Grenzen, die ihm das Recht setzt, entweder nicht zu kennen, oder aber er setzt sich bewußt darüber hinweg. Daß es sich dabei um den im (Vor-)Wahlkampf üblichen Populismus handelt, erscheint mir jedenfalls naheliegend.
Hier gibt es die Quelle der Presseerklärung.
Zitate zum Montag
Man kann sich gegen eine zu jeder Rechtsverletzung bereiten Journaille nicht erfolgreich wehren.
Quelle: Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, via Der Freitag.
Wenn der Presse- und Medienrechtler Eisenberg sowas sagt, sollten wir nachdenklich werden.
Die Pressefreiheit ist schlechthin konstituierend für unsere Demokratie.
Diesen Satz habe ich seit meinem Grundstudium im Ohr. Es gibt allerdings „Presse“-Vertreter, die arbeiten intensiv daran, dieses Freiheitsrecht abzuschaffen.
Ratten und Schmeißfliegen.
Noch ein Zitat, das ich mir in diesem Zusammenhang vor vielen Jahren gemerkt habe.
Kachelmann befangen?
… die Mannheimer Strafkammer plane einen Befangenheitsantrag gegen den Angeklagten, um ihn aus dem Verfahren zu werfen. Der Schritt sei zwar einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte, aber für die Richter alternativlos. „Eine sinnvolle Zusammenarbeit mit Herrn Kachelmann zum Zwecke seiner Aburteilung ist unmöglich, da zwischenzeitlich jedes Vertrauen fehlt.“
zitiert Hannelore Crolly eine Satire der „Nachrichten aus Neubrandenburg“ in der Welt am Sonntag. Das Thema ist allerdings alles andere als lustig.
Frau Crolly zweifelt in ihrem Artikel – mit sehr guten Gründen – daran, daß das Verfahren noch fair betrieben wird. Wobei sie beide Betroffene im Focus hat: Den Angeklagten und die Zeugin:
Gleichgültig also, wie der Prozess ausgeht, nicht nur sein Leben, sondern auch das ihre ist völlig aus den Fugen geraten. Beide sind auf ihre Art der Lächerlichkeit und Demütigung preisgegeben.
Bemerkenswert ist auch, wie sich die Welt-Journalistin Crolly gegenüber der Bild-Journalistin Schwarzer aufstellt. Wenn man genau hinhört, erkennt man in dem zitierten Beitrag die Kritik der einen an der anderen – auch wenn beide für die Springer-Presse schreiben.
Das Auftauchen von Frauenrechtlerin Alice Schwarzer als „Bild“-Kolumnistin.
Ich stelle mir das Gesicht von Frau Crolly vor, als sie sich für diese Formulierung entschieden hat. Und denke dabei an den Biss in eine Zitrone.
Update:
Von dem Artikel in der Welt gibt es eine Variante, die sich in der Überschrift und im Satz ein wenig von dem oben zitierten Artikel unterscheidet .
