- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Medien
Jörg Kachelmann spricht mit Sabine Rückert
Jörg Kachelmann redet zum ersten Mal seit seinem Freispruch über sein Frauenbild, über wahre und falsche Freunde – und darüber, warum er heute Knastbrüdern mehr vertraut als Polizeibeamten.
Quelle: Zeit
Ob das so gut ist, bereits vor Eintritt der Rechtskraft (schon wieder) mit der Journaille zu reden? Aber Herr Kachelmann scheint da ja keine Berührungsängste zu haben.
Wenn man keine Ahnung hat …
Aber das Problem ist […], daß das deutsche Rechtssystem stark täterorientiert ist. Täter, Angeklagte haben sehr viel mehr Rechte als Nebenkläger.
Dem deutschen Rechtssystem fehlt es vor allem an einer Norm, die die Öffentlichkeit vor dem ahnungslosen Geschwätz abgehalfterter Journalistinnen schützt.
Und Käse ist ein Gemüse
Die Berichterstattung in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung, wonach Handelsvertreter der Hamburg-Mannheimer auf sog. Top 5 Reisen Kokain konsumiert hätten, ist unwahr. Die von der BILD-Zeitung veröffentlichten Fotos zeigen ein Trinkspiel mit Salz, Tequila und Zitronensaft. Dazu gehört das Einschnupfen von Salz durch die Nase.
Quelle: Alexandra Klemme, ERGO Versicherungsgruppe AG
Die Hamburg-Mannheimer hat in der letzten Zeit ein nur mäßig gutes Erscheinungsbild in den Medien.
Ein freies Land
Gut, daß man mittlerweile auch mit einem Adolf Hitler Werbung für sich machen darf. Irgendwann muß ja auch mal Schluß, nicht?!
Abscheuliche Feuerteufel
Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter beschreibt in seinem law blog die – für seinen Mandanten – glückliche Fügung in einer Verkehrsstrafsache.
Der Staatsanwalt macht Urlaub, deswegen unterbleibt die Standard-Reaktion auf eine Autofahrt, die möglicherweise nach dem „Genuß alkoholischer Getränke und anderer berauschender Mittel“ stattgefunden hat. Vetters Mandant behält seinen Führerschein und seine Fahrerlaubnis, zumindest bis zum Urlaubsende des Staatsanwalts.
Stillstand der Rechtspflege, diesmal zugunsten des Beschuldigten.
Als wenig erfreulich empfinde ich allerdings die Kommentare der Leser des law blogs dazu. Offenbar trägt die permanente Medienhetze des Boulevard Früchte: Sobald das Volk meint, es gibt einen Regelverstoß, hat eine gnadenlose Reaktion zu erfolgen, beispielsweise den Entzug der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit oder Knast. Und damit bei der Umsetzung solcher standrechtlichen Lösungen niemand stört, wird vorgeschlagen:
Ich wünsche mir ja, dass so ein zugekokster Alki mal einen Strafverteidiger erwischt und ihn volle Hacke umnietet. Nein, keinen bestimmten Strafverteidiger, wirklich nicht. Einfach irgendeinen, völlig beliebig. Die sind ja alle gleich und versuchen derartige Straftaten (!) ins Lächerliche/Harmlose zu ziehen.
Da hilft nur Auge um Auge, Zahn um Zahn.
In diesem Sinne… liebe Kokser, zielt auf Anwälte, wenn ihr wieder einmal besinnungslos auf der Straße herumheizt.
Ich nehme es den einzelnen Kommentatoren – sowohl bei Vetter als auch hier und in den anderen Strafrechtsblogs – nicht krumm, wenn solche, sagen wir mal: schlichte Lösungen gefordert werden. Das sind jedoch die notwendigen Folgen der Veröffentlichungen dieser brutalen Reporter-Chaoten in Blättern wie BZ und Express.
Kai Diekmann und seinesgleichen sind gewiss nicht Deutschlands verlogenste Dummköpfe, die sich anders als durch superlative Ramba-Zamba-Metapher nicht artikulieren könnten. Ich halte sie für geistige Brandstifter, brandgefährlich und schwerstkriminell.
Sie sorgen für eine Stimmung im Land, die nicht gut ist, gar nicht gut. Wir, die wir – anders als die erwähnten Kommentatoren – imstande sind, uns mehr als schlichte Hau-Drauf-Und-Kopf-Ab-Lösungen vorzustellen, sollten diese Entwicklung sehr, sehr aufmerksam beobachten.
Schweinsteiger über Bild-„Reporter“
Ganz ehrlich, ich habe keine Lust mehr. Wegen so einem Pisser brauche ich mich nicht so zutexten lassen. Arschloch.
Zitiert nach SPON.
Dagegen bin ich ja geradewegs noch ausgesucht höflich geblieben gegenüber diesen Journaloiden. Vielleicht sollte ich doch noch zum Bayern-Fan mutieren.
Die Schmierfinken und der Haftrichter
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat am am 27. April 2011 folgende Presseerklärung veröffentlicht:
Am 24. April 2011 hat der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Haupttäter des Übergriffes auf einen 29-Jährigen am Osterwochenende auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße erlassen, diesen Haftbefehl jedoch zugleich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung des Ermittlungsrichters ist in den Medien überwiegend auf Ablehnung gestoßen.
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. merkt hierzu Folgendes an:
Die Anordnung und der Vollzug von Untersuchungshaft darf in Deutschland außer in Fällen konkret begründeter Wiederholungsgefahr nur zum Zweck der Verfahrenssicherung erfolgen, insbesondere zur Abwendung von Fluchtgefahr. Kann eine solche Fluchtgefahr durch Anordnung anderer verfahrenssichernder Maßnahmen abgewendet werden, darf Untersuchungshaft nicht vollzogen werden. Vor allem darf die Anordnung und der Vollzug von Untersuchungshaft nicht dazu dienen, den Beschuldigten bereits vor einer gerichtlichen Hauptverhandlung zu bestrafen oder ihm dadurch einen „Denkzettel“ zu erteilen. Die Feststellung der Schuld des Beschuldigten und Auswahl und Bemessung der entsprechenden Sanktion bleiben – auch bei geständigen Beschuldigten – dem Gericht in einer solchen Hauptverhandlung vorbehalten.
Nach diesen Grundsätzen ist die Haftverschonungsentscheidung des zuständigen Ermittlungsrichters rechtlich zutreffend und folgerichtig, denn bei einem 18jährigen Beschuldigten, der sich selbst stellt, ein Geständnis ablegt, zur Schule geht, in einem intakten Elternhaus lebt und bislang über keinerlei strafrechtliche Vorbelastungen verfügt, ist nicht davon auszugehen, dass er sich dem weiteren Strafverfahren entziehen wird.
Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft. Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde. Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.
Rechtsanwälte Martin Rubbert und Dr. Toralf Nöding für den Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
In nicht wenigen Fällen betrachtet mancher Staatsanwalt und mancher Richter den Vollzug der Untersuchungshaft als Bestandteil der Disziplinierung. Leider gibt es zu wenig Haftrichter, die den Mut besitzen, eine solche – zutreffende! – Entscheidung wie die beschriebene zu treffen.
Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder hoffähig zu machen, ist widerwärtig, aber bei dem Ausbildungsstand der sich auf diesem Niveau prostituierenden Schmierfinken nicht anders zu erwarten.
Die Wahrheit über die RAF
Betr.: Fahndung nach anarchistischen Gewaltverbrechern.
Hier: Konspirative Wohnung in der Seidenstraße 71.
Anlage: 22 Mickymaus-HefteDie beigefügten Mickymaus-Hefte wurden in der oben angegebenen Wohnung gefunden. Es besteht der begründete Verdacht, daß diese Mickymaus-Heftchen vom Bandenmitglied Andreas Baader gelesen wurden.
Ein Kriminalbeamter des LKA Stuttgart am 7. August 1972, zitiert nach Stefan Aust, Der Baader-Meinhof-Komplex,1. Auflage 1989, S. 248.
Mist-Werbung
Wenn man Bild-Werbung sieht, denkt man ja oft: Mist, leider gut.
Quelle: Josef Winkler via Sebastian Heiser im taz-Hausblog.

