Medien

Das Ü-Ei Hotte

Arno Widmann hat gegraben und in der Berliner Zeitung seinen neuesten Fund vorgestellt: Alt-Linker und Neu-Nazi Horst Mahler soll demnach (auch!) (noch!) ein Stasi-Spitzel gewesen sein.  Der alte Hotte ist anscheinend immer wieder einmal für neue Überraschungen gut.

Es ergeben sich zweifelsohne zeithistorisch wichtige Fragen. Was bedeutet das für den 2. Juni 1967? Für die Tatsache, dass er die Familie des Opfers Ohnesorg juristisch vertreten hat? Was bedeutet es, dass er als Nebenkläger im Kurras-Prozess aufgetreten ist? Er war meines Erachtens die Zentralfigur bei der Gründung der RAF. Er hatte im Herbst 1969 in London versucht, Rudi Dutschke für die RAF zu gewinnen, und er war es auch, der Anfang 1970 nach Italien reiste, um Gudrun Ensslin und Andreas Baader dazu zu überreden, in eine künftige Guerilla-Organisation einzutreten. Wenn Mahler zu dieser Zeit für die Staatssicherheit gearbeitet hat, dann wird einiges für die Gesamtinterpretation dieser Zeit noch einmal genauer zu überprüfen sein.

Quelle:
Interview – Arno Widmann und Harry Nutt
in der Berliner Zeitung

Das kann ja heiter werden.

Update (04.08.2011):
Der Tagesspiegel berichtet:

Der inhaftierte Rechtsextremist Horst Mahler, ehemals Terrorist der Roten Armee Fraktion, bestreitet die Vorwürfe, er sei für die DDR-Staatssicherheit als Spitzel tätig gewesen. Er habe „zu keinem Zeitpunkt“ mit der Stasi zusammengearbeitet, teilte Mahler jetzt schriftlich dem Journalisten Uwe Soukup mit.

In dem Bericht heißt es weiter, die „Bild am Sonntag“ habe die Stasi-Zuarbeit Mahlers in die Medienwelt gesetzt. Hätte ich das bei der Abfassung meines Beitrags gewußt, hätte ich zumindest eine andere Überschrift gewählt.

Das wird ja noch heiter.

 

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Selbstmord des Rechtsstaates

Es geht fast immer daneben, wenn Menschen über etwas urteilen, das sie nicht kennen. So ist es auch nach dem Massenmord in Norwegen

… kommentiert Rechtsanwalt Udo Vetter zutreffend auf ZDF-Hyperland.

Herr Vetter kritisiert die unqualifizierten Schnellschüsse, die einige Law-And-Order-Politiker aus der Hüfte abgeben. Er zeigt auf, wohin deren verantwortungsloses Handeln führen wird.

Lesenswert!

 

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Litigation-PR durch Ermittlungsbehörden

Presseerklärung zur mutmaßlichen Pressemanipulation durch Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit einer U-Bahnschlägerei.

Herausgeber: Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

Seit mehreren Wochen kursieren in den Medien und dem Internet Aufnahmen einer Gewalttat auf einem U-Bahnhof in Berlin. Die Aufnahmen wurden von den Ermittlungsbehörden veröffentlicht, vermeintlicherweise zu Fahnundungszwecken. Verheimlicht wurde hierbei offenbar die von Beginn an bekannte Vorgeschichte zu der Tat. Das spätere Opfer war offenbar durch seine vorherigen Handlungen mitursächlich für die spätere Eskalation. Diese Eskalation soll hier nicht bagatellisiert werden, jedoch steht der Sachverhalt nun in einem anderen Licht da. Eine deutlich besser zu Fahndungszwecken geeignete Aufnahme exisiterte. Diese Aufnahme wies keine Schlägerszenen auf. Sie wurde nicht veröffentlicht.

Diese gewählte Vorgehensweise wird den Anforderungen, die an eine objektive Ermittlungsbehörde zu stellen sind, nicht gerecht. Diese Vorgehensweise ist geeignet, den Verdacht manipulativen Verhaltens hin zu einer Emotionalisierung der Gewaltdebatte zu wecken. Daneben wurde die Öffentlichkeit erheblich verunsichert. Richter werden öffentlich an den Pranger gestellt. Zur Sachlichkeit mahnendende Veranwortliche wurden verhöhnt.

Die Strafprozessordnung regelt klar unter welchen Voraussetzungen Abbildungen von Beschuldigten in die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Wegen der besonderen Grundrechtsrelevanz der Veröffentlichung unterliegen entsprechende Anordnungen regelmäßig dem Richtervorbehalt. Es gilt aufzuklären, ob der prozessual korrekte Weg vor Veröffentlichung der Bilder eingehalten wurde und insbesondere, ob zur Entscheidung berufene Personen vor ihrer Entscheidung umfassende Kenntnis vom vorhandenen Bildmaterial hatten

Peter Zuriel
für den Vorstand

Die Presseerklärung als Datei im PDF-Format gibt es hier.

 

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Gefährlicher Kaffeesatz-Leser

Auf Welt-Online ist ein Interview mit dem Psychologen Christian Lüdke zu lesen, der ein paar Stunden nach der Tat ein Psychogramm des (geständigen) Täters liefert. Ohne mit ihn gesprochen zu haben, ohne ihn überhaupt zu kennen, allein aufgrund von Informationen, die er aus den Medien gewonnen haben kann.

Psychologe Lüdke:

Aus seinen Äußerungen im Internet wissen wir … Das genau ist Teil seines Plans … Ihn treibt offensichtlich die Vision … Möglicherweise hat er schon frühzeitig erkennen müssen …  Er distanziert sich von der Gesellschaft und zieht sich in seine radikale Fantasiewelt zurück. Mit seiner Tat verwandelt er das Gefühl von Ohnmacht in ein kurzeitiges Erleben von Allmacht. Das Gefühl, Herr über Leben und Tod zu sein.

Ich weiß nicht, ob ich mich trauen würde, solche küchen-psychologischen Statements in aller Öffentlichkeit abzugeben. Wer auch nur den Hauch einer Ahnung von der Materie hat, über die Herr Lüdke hier spricht, wird wissen, daß diese Zitate (auch wenn sie aus dem Zusammenhang gerissen sind)  unter dem Begriff „Grober Unfug“ nur noch ganz schwer zu fassen sind.

Aber Herr Lüdke setzt in diesem Interview noch einen oben drauf. Er stellt auf der Basis dieser Erkenntnisse die Diagnose:

Das ist […] nur mit einer psychischen Störung zu erklären. Das ist wahnhaft.

Na, gut. Soll er doch schwätzen, was er will. Könnte man sagen. Wenn es nur dabei bliebe! Aber dann überschreitet dieser Experte des offensiven Scheinwissertums auch noch die Grenze zum Hals-ab-Kopf-ab-Alles-ab-Populismus:

Ich würde den Täter komplett von der Öffentlichkeit abschotten und in eine dunkle Zelle sperren. Wer eine solche kaltblütig geplante Tat begeht, hat für immer das Recht verwirkt, an dieser Gesellschaft teilzunehmen.

Erst spricht er – nach einem tiefen Blick in die Kristallkugel – von einer Erkrankung, einer wahnhaften psychischen Störung. Und dann schickt er den als krank diagnostizierten Mann in einen Kerker, wie im finstersten Mittelalter. Und spricht ihm – Nota bene: Ohne jegliche fundierte Sachkenntnisse, ohne Untersuchung, ohne geordnetes Verfahren – die Menschenrechte auf Dauer ab.

Im Grunde ist der angebliche Psychologe Lüdke eine arme Wurst, ein schlichter Dilettant. Aber eben auch ein furchtbarer (sic!) Hetzer, der auf Kosten der Opfer und Hinterbliebenen eine verdammt gefährliche Stimmung verbreitet – auf einer Plattform, die ihm Welt-Online und die Journalistin Claudia Ehrenstein bietet, statt ihn, diesen Propaganda-Psychologen,  von der Öffentlichkeit abzuschotten. Unerhört!

 

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Lila Rassismus und Verschwörungstheorien

Ich habe mich geärgert und dem Ärger in meinem Account bei Google Plus Luft gemacht:

Falls mal jemand den Namen „Nadine Lantzsch“ liest und nicht weiß, was er damit anfangen soll, kann bei Udo Vetter (und in den dortigen Links) nachlesen, wer und was sie ist.

Das ganze halbgebildete Gesülze von Kant, Aufklärung und intellektualisierter Umcodierung hört dann schlagartig auf, wenn der Autorin oder einer ihrer Claqueurinnen der Vorwurf gemacht, eine Straftat begangen zu haben (die nicht im 13. Abschnitt des StGB geregelt ist). Und sie meint, der Vorwurf wird zu Unrecht erhoben.

Ungeheuerlich, diese Frau, die ein mühsam erkämpftes Menschenrecht (Art. 6 EMRK) auf dem Altar ihres blinden Fundamentalismus zu opfern bereit ist.

Die (meine) Aufregung hat sich nun ein wenig gelegt, deswegen möchte an dieser Stelle einen anderen Aspekt dieser „Diskussion“ in den Raum den stellen.

Frau Lantzsch kritisiert unser Rechtssystem als weiße-Männer-lastig. Da mag sie vielleicht Recht haben; ich habe mich mit solchen Fragen nicht so intensiv beschäftigt wie sie. Denn als Praktiker geht es mir nicht um einen Änderung des Systems (dann wäre ich nicht ein Berliner Strafverteidiger, sondern Politiker oder Journalist), sondern im Schwerpunkt um die Ermöglichung von Einzelfallgerechtigkeit.

Ich nehme das System zunächst einmal so wie es ist und lote die Grenzen aus, um für meine Mandanten ein akzeptables Ergebnis zu erstreiten. Nun habe ich weder „Kachelstrauß und Polassange“ verteidigt, noch Andreas Türk oder Horst Arnold. Ich kann die Prozesse (mit einer kleinen Ausnahme) nur von außen beurteilen.

Aber ich frage mich, welche Verfahrens-Alternativen hätten wir (sic!) gehabt? Wie lassen sich solche Verfahren fair führen? Nach welchen – allgemein verbindlichen – Regeln sollen Verfahren geführt werden, in denen eine Frau einen Mann einer (Sexual-)Straftat bezichtigt?

Das deutsche Straf- und Strafprozeßrecht hat ganz massive Mängel und gehört aus Sicht eines Strafverteidigers an vielen Stellen korrigiert. Aber ich kenne keine real existierende Alternative, die dem angestrebten oder auch nur  meinem Ideal einer Einzelfallgerechtigkeit näher kommt. Eine Zweiklassenjustiz, wie sie von Schwantzsch oder ihresgleichen in blinder Ignoranz gefordert wird, lehne ich ab.

Rassismus, egal in welcher Form und Farbe, ist echt Scheiße, Frau Lantzsch, und flache Verschwörungstheorien sind zur Rechtfertigung nicht geeignet.

 

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Kino-Werbung auf Focus

Fundstück bei der Suche auf Focus-Online:

Sich die Werbung von Google auf die eigene Wegsite zu holen, ist nicht in jedem Fall ideal.

 

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Kino mit X

Es bleibt abzuwarten, was daraus wird. Ich kann mir gut vorstellen: Daraus wird niX. Es fehlt schlicht das Geld.

Danke an LiNa für den Hinweis.


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Bloggen in der Großkanzlei

Im (oder vom?) Enforcer waren bislang Beiträge zu lesen, die aus einer anderen Welt zu stammen scheinen: Die Welt der Großkanzleien, in der das Bloggen eher unüblich ist. Marketing wird in diesen Kreisen eben anders betrieben: Die „Innenansichten einer Litigation Abteilung“ (*) lieferten allerdings insoweit wenig Erhellendes.

Daran ist nichts auszusetzen. Denn das, was die Leserschaft vom Enforcer im übrigen geboten bekam, war in der Regel ja auch recht kurzweilig.

Eine interessante Wendung nahm das Angebot des anonymen (Hamburger?) Autoren im Juni 2010 mit dem Beginn bzw. dem Verlauf des Kachelmann-Verfahrens. Nicht mit der Häufigkeit der Rechtsanwäldin, aber immerhin bemerkenswert oft konnte ich über das strafrechtsrelevante Verhältnis zwischen Mann und Frau aus Sicht dieses Litigationisten lesen.

Nun könnte man einen Psychologen bemühen, um nach den Ursachen für diesen durchaus auffälligen Themenschwerpunkt zu fahnden. Das soll aber nicht zum Thema dieses Beitrags werden, der lediglich ein Hinweis auf eine recht lesenswerte Argumentation zum Thema Mythos 3 % – Falschbeschuldigungsquote bei Vergewaltigungsvorwürfen werden soll.

Die vom Enforcer dort verlinkten Quellen sind durchaus brauchbare Hilfen für jemanden, der nicht nur über Vergewaltigungen schreibt. Daher: Besten Dank vom kleinen Strafverteidiger in die Großkanzlei.

 

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„Haut ab, das ist unser Bezirk!“

Die Zahl rechtsextremer Gewalttaten in Deutschland sinkt deutlich. Nur nicht in den ostdeutschen Ländern – dort nimmt die Zahl der Übergriffe weiter zu.

Kann man im Verfassungsschutzbericht 2010 nachlesen, liest man in der taz.

Auch wenn ich solchen öffentlich-rechtlichen Berichten traditionell und berufsbedingt eher skeptisch gegenüber stehe: Sie enthalten wenigstens einen gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit, daß das zutrifft, worüber berichtet wird.

Für die in den (einschlägigen) Medien zu lesenden „Berichten“ gilt das eher nicht. Dort weiß man derzeit bereits vor Beginn einer profunden Untersuchung, daß die Nazis zuerst von „den Linken“ verprügelt wurden, bevor die Nazis die Einrichtungen linker Projekte abgefackelt haben. Hat was von der 40 Jahre alten Schlagzeile: „Bild sprach zuerst mit der Toten.“

Erst ermitteln und analysieren, danach dann berichten. Die Reihenfolge ist entscheidend! Wie beim Moppedfahren: Erst die Füße von den Rasten und dann anhalten. Sonst fällt man auf die Schnasze.

Nur mal so nebenher, paßt grad‘ gut:

Schließlich gelang es den protestierenden Kreuzbergern, das als Provokation geplante Treffen von „Pro Deutschland“ in ihrem Bezirk friedlich zu verhindern.

Nazis raus aus unserem Rathaus! Ganz ohne (linke) Gewalttaten. Geht doch …

 

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Immunisierende Glückwünsche an Udo Vetter

Seit Jahren bietet er uns einen qualitativ hochwertigen Blick hinter die Kulissen des juristischen Betriebs und zeigt uns zwischen verständlichen Erläuterungen der Paragrafen vor allem die menschliche Seite. Vetters Blog immunisiert gegen das beklemmend kafkaeske Gefühl, das Nichtjuristen in Rechtsfällen erfasst.

Quelle: Aus der Laudatio der Jury anläßlich der Verleihung des Grimme Online Award an das law blog von Udo Vetter.

Ich gratuliere dem Düsseldorfer Kollegen und freue mich sehr über diesen, seinen großartigen Erfolg, hinter dem ein hartes Stück Arbeit steckt. Ich ziehe den Hut!

 

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