Lila Rassismus und Verschwörungstheorien

Ich habe mich geärgert und dem Ärger in meinem Account bei Google Plus Luft gemacht:

Falls mal jemand den Namen „Nadine Lantzsch“ liest und nicht weiß, was er damit anfangen soll, kann bei Udo Vetter (und in den dortigen Links) nachlesen, wer und was sie ist.

Das ganze halbgebildete Gesülze von Kant, Aufklärung und intellektualisierter Umcodierung hört dann schlagartig auf, wenn der Autorin oder einer ihrer Claqueurinnen der Vorwurf gemacht, eine Straftat begangen zu haben (die nicht im 13. Abschnitt des StGB geregelt ist). Und sie meint, der Vorwurf wird zu Unrecht erhoben.

Ungeheuerlich, diese Frau, die ein mühsam erkämpftes Menschenrecht (Art. 6 EMRK) auf dem Altar ihres blinden Fundamentalismus zu opfern bereit ist.

Die (meine) Aufregung hat sich nun ein wenig gelegt, deswegen möchte an dieser Stelle einen anderen Aspekt dieser „Diskussion“ in den Raum den stellen.

Frau Lantzsch kritisiert unser Rechtssystem als weiße-Männer-lastig. Da mag sie vielleicht Recht haben; ich habe mich mit solchen Fragen nicht so intensiv beschäftigt wie sie. Denn als Praktiker geht es mir nicht um einen Änderung des Systems (dann wäre ich nicht ein Berliner Strafverteidiger, sondern Politiker oder Journalist), sondern im Schwerpunkt um die Ermöglichung von Einzelfallgerechtigkeit.

Ich nehme das System zunächst einmal so wie es ist und lote die Grenzen aus, um für meine Mandanten ein akzeptables Ergebnis zu erstreiten. Nun habe ich weder „Kachelstrauß und Polassange“ verteidigt, noch Andreas Türk oder Horst Arnold. Ich kann die Prozesse (mit einer kleinen Ausnahme) nur von außen beurteilen.

Aber ich frage mich, welche Verfahrens-Alternativen hätten wir (sic!) gehabt? Wie lassen sich solche Verfahren fair führen? Nach welchen – allgemein verbindlichen – Regeln sollen Verfahren geführt werden, in denen eine Frau einen Mann einer (Sexual-)Straftat bezichtigt?

Das deutsche Straf- und Strafprozeßrecht hat ganz massive Mängel und gehört aus Sicht eines Strafverteidigers an vielen Stellen korrigiert. Aber ich kenne keine real existierende Alternative, die dem angestrebten oder auch nur  meinem Ideal einer Einzelfallgerechtigkeit näher kommt. Eine Zweiklassenjustiz, wie sie von Schwantzsch oder ihresgleichen in blinder Ignoranz gefordert wird, lehne ich ab.

Rassismus, egal in welcher Form und Farbe, ist echt Scheiße, Frau Lantzsch, und flache Verschwörungstheorien sind zur Rechtfertigung nicht geeignet.

 

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Medien, Verteidigung veröffentlicht.

33 Antworten auf Lila Rassismus und Verschwörungstheorien

  1. 1
  2. 2
    Till says:

    Wieso denn Rassismus?

    Und übrigens, „Männerlastigkeit“ des Rechtssystems, da würde mich die Meinung eines Familienrechtlers zu interessieren, denn meinem Verständnis nach ist das jedenfalls bei Scheidungen gerade anders…

  3. 3
    tapir says:

    word!

  4. 4
    tapir says:

    Frau Lantzsch:
    „Ich werde wütend, traurig, böse. Ich denke mir dann: “Valerie Solanas hatte Recht. Die Welt ist scheiße. Und Männer machen sie ein bisschen scheißer.” Dann verlasse ich das Haus, gehe meinen alltäglichen Erledigungen nach und schreibe gedanklich an einem Text. Ein Text, der mir unglaublich viel abverlangt, weil ich ständig versucht bin, Schuldige auszumachen, anzuklagen und Strauss-Kahn die Eier abzuschneiden.“
    http://medienelite.de/2011/07/06/temporar-hassen-und-langfristig-dagegen-sein/
    Die Dame ist die Erwähnung in Ihrem Blog nicht wert!

  5. 5
  6. 6
    ExRA says:

    Wie alt ist denn dieses Lantzsch-Girlie überhaupt? Wenn das Selbst-Foto von ihr aus dem obigen Text einigermassen aktuell ist, vielleicht Mitte 20? Ist schon toll, was das Mädchen mit dieser Lebens- (und Männer-?)Erfahrung schon alles weiss und noch toller ist, wie heftig erwachsene (?) Männer auf ihre postpubertäre Troll-Krawallmache reagieren. Da geht ein Aufschrei durch das gebildete Juristenvolk, einfach unglaublich. Ignoriert das Mädel doch einfach.

  7. 7
    Andreas says:

    Man sollte seine Augen einfach nicht davor verschließen, dass die Angaben von angeblichen Vergewaltigungsopfern durchaus auch falsch sein können. Ging vor wenigen Tagen nicht durch die Presse, dass ein Lehrer fünf Jahre unschuldig im Knast gesessen hat, weil eine Kollegin ihn zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hatte???

      Gucksdu oben: Horst Arnold. crh

    Außerdem denke ich, dass unser Rechtssystem da noch halbwegs ausgewogen ist. Eine Freundin von mir ist Strafverteidigerin in den USA. Ihr Ex-Freund – auch Strafverteidiger – hat es in sieben (!) Vergewaltigungsverfahren in Folge geschafft, einen Freispruch zu erwirken. Das hat ihm in Verteidigerkreisen den Spitznamen „Rape King“ eingebracht.

  8. 8
    Joerg Hof says:

    Was Frau Lantzsch da schreibt ist schlicht unsachlich und unfundiert. Sehr gut dagegen der sehr kritische und dabei sachlich gehaltene Beitrag von Udo Vetter. Lesenswert dazu auch der Beitrag von RA Stadler http://goo.gl/eiIR1. Es fragt sich, ob sich Frau Lantzsch überhaupt mit dem System wirklich befasst hat und welche Kenntnisse sie darüber und über die Aufklärung hat, angesichts ihres Beitrags ist das eher zweifelhaft. Und das gelogen wird, nicht alles nachweisbar ist und dadurch Unschuldige vielleicht veurteilt und Schuldige frei kommen, liegt nicht an einer Schwäche des Systems. Und was ist bitteschön mit den ebenfalls bekannten Fällen, wo Frauen Existenzen von Männern vernichtet haben, weil sie diese fälschlicher Weise der Vergewaltigung etc. bezichtigt haben? Das Leben ist eben nicht nur schwarzweiss.

    Mal sehen, ob Frau Lantszsch demnächst ein gutes Angebot von EMMA bekommt :-)

  9. 9
    Andi says:

    Die Weltsicht von Frau Lantzsch ist ideologisch geprägt. (Bei ihr konkret: Gender Mainstreaming usw.)

    Mit Ideologen zu diskutieren ist sinnlos.

  10. 10
    klaus says:

    Frau Lantzsch wurde am 10. August 1985 in Hoyerswerda geboren.
    Mehr zu Ihren Leben unter:
    http://www.nadine-lantzsch.de/vita/

  11. 11
    Martin says:

    Mit Verlaub, mir scheint es, dass einige der Kommentatoren hier den Kern der Kritik Von Frau L. verkennen. Sie steht nicht wider rechtsstaatliche Errungenschaften, sie hat nur eine durch ihren Alltag geprägte Sicht auf diese. Und wenn das Prinzip materieller Gerechtigkeit nunmal durch sexistische Ausprägungen und strukturelle Gewaltverhältnisse konterkariert wird, dann ist ein kritischer Blick nicht nur gestattet sondern geradezu wünschenswert. Richtig ist natürlich, dass die Lösung nicht darin liegen kann, die Unschuldsvermutung aufzuweichen. Sie ist großartig, sie besteht und wird weiter bestehen.

    Aber dennoch: mir kommt auch manchmal das kalte Kotzen und dann nerven mich kapitalistische Gewaltstrukturen derart an, dass ich kurzfristig die mit ihnen verbunden Vorzüge ausklammere. Dass das nicht ultimativ reflektiert ist, dass das keine sachliche Kritik ist, dass ich dabei keine Lösung präsentiere, ist mir durchaus klar. Nur mein Dampf muss raus, die Sachlichkeit kommt anschließend. Sehen Sie, der Eintrag war mit „kurzfristig hassen, langfristig dagegen sein“ überschrieben. Dass es Frau L nicht nur um sachliche Kritik ging und geht, liegt, so meine ich, auf der Hand.

    Unbenommen ist, dass Frau L auf die Kritik Vetters nicht intelligent reagiert hat. Ich plädiere für etwas mehr Entspannung.

    Gruß

  12. 12
  13. 13
    Rod says:

    @ RA Hoenig/Berlin

    Das ist mir zu selektiv, Herr Kollege:

    Es war doch grad vorn paar Wochen Vetter/Düsseldorf, der m.E. zutreffend die Käuflichkeit des pro-reo-Prinzips netzöffentlich am Bsp. der von Kachelmann vernutzten „Star“-Anwälte aufmerksam machte.

    Meine Meinung: Es bedarf weiterführender öffentlicher Debatten genau dazu.

    Einer puzblizistischen Rotznase in Gestalt der – angeblich „feministischen“ – Frau Lantzsch bedarf es nicht,

    besten Gruß

    Rod

  14. 14
    Feminenz says:

    Ihre peinlichen Beschimpfungen gegenüber Nadine Lantzsch (vorerst) ignorierend, schlage ich als Feministin, folgendes vor:

    1.
    Anonyme Beweissicherung muß bei jedem Hausarzt möglich sein.

    2.
    Das Opfer muß selbst entscheiden dürfen, wann und unter welchen Umständen, der Täter angezeigt wird.

    3.
    Die Diskussion um die Gefahren von fehlurteilen und Falschbeschuldigungen wird auf einer tragfähigen Basis geführt (1-9 % im europäischen Schnitt) und jede darüber hinausführende Zahl als Populismus verstanden.

    4.
    Der Verdacht einer Falschbeschuldigung hat in einem Vergewaltigungsverfahren und in der Berichtserstattung dazu nichts verloren.

    5.
    Der Vorwurf einer Falschbeschuldigung im Verfahren und in der Berichterstattung zu Verfahren, wird als das verstanden, was er letzendlich ist: eine Vorverurteilung unter Missachtung der Unschuldsvermutung.

  15. 15
    Christian says:

    Wenn der eine Vergewaltigung sagt, dann ist Falschbeschuldigung meist die einzig andere Alternative. Wenn man das nicht mehr sagen darf, dann kann man die Unschuldsvermutung gleich ganz aufheben. Zumal die genannten zahlen zur Falschbeschuldigung falsch sind. Der enforcer blog hatte da eine gute aufschlusselung.

  16. 16
    Feminenz says:

    Wenn der eine Vergewaltigung sagt, dann ist Falschbeschuldigung meist die einzig andere Alternative.

    So wie die einzige Alternative zu Schwarz die Farbe Weiß ist? Jammervolle Einfalt. Die Alternative zur „Vergewaltigung“ ist „keine Vergewaltigung“. Über mehr hat ein Gericht nicht zu befinden. Und über etwas anderes haben auch die verteidiger des Beschuldigten und erst recht nicht Journalisten und Leser zu entscheiden. Von einem Mangel an Beweisen auf eine falsche Anschuldigung zu schließen, ist genau der Missbrauch mit dem §177 StGB, der heute den Schaden verursacht und die Diskussion sinnentleert. Vergewaltigungsopfer sind keine potentielle Lügnerinnen. Auch weil, 8 Prozent der Vergewaltigungsopfer männlich sind. Wenn aber eine Anzeige wegen Vergewaltigung das Opfer in den nun schon generalisierten Verdacht bringt, kriminell zu sein und das Gericht sich aufmacht, die Glaubwürdigkeit zu prüfen, sind die Verfahren nicht fair.

  17. 17
    Feminenz says:

    Wissen Sie, ich fand im Verfahren gegen Jörg Tauss die Presseerklärung des Gerichts sehr gut. Nicht, weil Tauss verurteilt wurde, sondern weil dort zu lesen war, dass über die Motivation des Verurteilten nicht zu befinden war. Dennoch haben sich seine Groupies aufgemacht, ein sexuelles Motiv auszuschließen. Manche rechtfertigen sein Handeln sogar als vom Grundgesetz gedeckt. Mir standen alle Haare zu Berge. Über deren Motiv für ein derartiges Missverständnis kann ich nur mutmaßen.

    Im Fall Kachelmann, und das obwohl er freigesprochen wurde, hat das Gericht aber nicht nur über Unschuld oder Schuld des Beschuldigten entschieden, sondern auch Aussagen über Schuld oder Unschuld der Nebenklägerin als Falschbeschuldigerin getroffen und das ist ein Desaster. Der Verdacht der Falschbeschuldigung gegen die Nebenklägerin beeinflußte das Verfahren, so las ich der Presseerklärung, und das zu ungunsten der Nebenklägerin. Solche Verfahrensfehler geben Wasser auf die Mühle derer, die am Mythos des Mannes als Opfer unter Rückgriff auf frauenverachtende Vorurteile nehmen. Und das alles geschah, obwohl es kein Verfahren war, in dem es um den Verdacht der falschen Anschuldigung ging, sondern weil eigentlich und lediglich, ausschließlich, über die Schuld der Beschuldigten bzgl. der Vergewaltigung hätte entschieden werden können. Dass an dieser eklatanten Anmaßung nur wenige Anstoß nehmen, erschreckt mich und wie mit denen umgegangen wird, die sich darüber empören, erschreckt mich noch mehr.

    Ich bitte Sie, Herr Hoenig, den obigen Beitrag um die Beschimpfungen ggü. Frau Lantzsch zu bereinigen!

  18. 18
    Andreas says:

    @ Feminenz Nr. 14

    1.
    Es bleibt jedem Vergewaltigungsopfer unbenommen einen Hausarzt aufzusuchen und der unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

    2.
    Das ist bereits so. Es widerspricht nur unserem Strafprozessrecht, dass es zur Disposition des Opfers steht, ob der Täter strafrechtlich verfolgt wird.

    3.
    Es gibt keine tragfähige statistische Basis, in welchem Umfang Anschuldigungen falsch sind. Es gibt allerdings Anhaltspunkte dafür, dass die Quote weit höher liegt, als von Ihnen dargestellt.

    4.
    Eine Berichterstattung, die die Möglichkeit der Falschbeschuldigung von vorneherein ausschließt, kann nicht objektiv sein.

    5.
    Wie soll denn dann der Vorwurf einer Vergewaltigung verstanden werden? Müsste es sich dabei nicht folgerichtig auch um eine Vorverurteilung unter Missachtung der Unschuldsvermutung handeln?

    Das Gericht entscheidet bei seinem Urteil auch nicht darüber, ob die Anschuldigungen richtig oder falsch sind. Eine vernünftige Beweiswürdigung muss sich aber immer mit der Frage auseinander setzen, ob die Anschuldigungen falsch sind. Das ist auch bei Glaubwürdigkeitsgutachten der Fall (sog. Nullhypothese, das alles falsch ist). Anderenfalls liegt ein Revisionsgrund vor.

  19. 19
    Andreas says:

    @ Feminenz Nr. 17

    Bei Frau Lantzsch muss sich hier niemand entschuldigen. Wer Dominique Strauss-Kahn im Zusammenhang mit Vergewaltigungsvorwürfen einen „Wichser“ nennt, missachtet nicht nur selbst eklatant die Unschuldsvermutung und jedes Mindestmaß an Sachlichkeit, sondern macht sich völlig ungeachtet was wirklich in NYC geschehen ist, einer Beleidigung nach § 185 StGB strafbar. Im Übrigen dürfte es eine absolute Verkennung der inzwischen bekannten Beweise sein, im Fall DSK von einer „eindeutigen Beweislage“ zu sprechen. Da kann man sich schon fragen, ob das nicht Verleumdung ist…

  20. 20

    @Feminenz:

    Ich bitte Sie, Herr Hoenig, den obigen Beitrag um die Beschimpfungen ggü. Frau Lantzsch zu bereinigen!

    Wenn diese Frau Lantzsch darauf besteht, wird sie sicher wissen, wie sie mich erreicht.

  21. 21
    Kai says:

    @Feminiszenz:

    Lustig, die gleiche Forderungen zu lesen, die im law-blog schon auseinandergepflückt wurden. Wiederholen Sie Forderungen kritikignorant, bis Sie erhört werden? Politiker sollten nicht als Vorbild dienen in meinen Augen.

  22. 22
    Feminenz says:

    Nun ja, eigentlich fand das nur einer Quatsch, weltfremd oder so. Was ich sehr witzig fand, weil dieses Verfahren seit 2007 in Dortmund Anwendung findet. Im Grunde genommen fordere ich nichts anderes als all das, was sich in Projekten überall schon finden läßt, aber offensichtlich von einem bestimmten Klientel abgelehnt wird und die Befürworter verbra…äh verdammt werden müssen. Ich befürchte aber, dass auf dem Law-Blog das Niveau sich sowieso derzeit(?) so gestaltet, dass eine Frau auch beschimpft werden würde, wenn sie die Zahl 4 als das Ergebnis von 2+2 veröffentlicht.

  23. 23
    Feminenz says:

    Herr Hoenig,

    ich bedauere sehr, dass es für Sie keinen anderen Grund gibt, auf sexistische Beleidigungen zu verzichten als die Beschwerde der Beleidigten. Aber naja, solche muß es ja auch geben….

      Ich habe mir meine Beiträge nochmal durchgelesen und kann beim besten Willen nichts Sexistisches darin entdecken. Und wenn ich sexistisch werde, wird über den Sexismus kein Zweifel bestehen.

      Und sind Sie sich überhaupt sicher, daß Frau Lentzsch mit ihren Auftritten solche shitstorms auslösen will, die sie damit ausgelöst hat? Hat sie die Haue, die sie nun bekommen hat, nicht ein kleines bisschen gern? crh

  24. 24
    le D says:

    @Feminenz

    es kommt nicht darauf an, ob Du eine Frau bist (was ich einfach mal unterstelle), sondern auf die Qualität Deiner Argumente und die sind im Moment leider eher auf dem Niveau des Estrichs.

  25. 25
    Feminenz says:

    @le D

    Ich finde Sie auch dumm. Vorallem weil Sie überhaupt nichts vortragen und gleich lostrollen. Geht’s nicht subtiler?

  26. 26
    Andi says:

    @feminenz

    Bitte lassen Sie sich nicht vergraulen!
    Ich finde Ihre Forderungen und „Argumente“ zwar unsinnig, aber überaus unterhaltsam!

  27. 27
    Feminenz says:

    @Andi

    Die Wirklichkeit ist unterhaltsam. Nehmen Sie doch häufiger dran teil.

  28. 28
    Andi says:

    @feminenz

    Ich weiß nicht, ob ich Sie zur Wirklichkeit zählen soll. Na gut, auch die Wirklichkeit kann bizarr sein.

  29. 29
    Biber says:

    @feminenz

    Jetzt sind Sie also hier gelandet – da kann man doch tatsächlich den Eindruck bekommen, der Gegenwind im Lawblog wäre Ihnen zu viel geworden…

  30. 30
    BastI says:

    @ Biber

    Ach das ist nur diese Bekloppte „Isi“ da aus Marburg.

    Voll der Troll, die vor allem die Emanzipation der Frau torpediert und die Frauenbewegung ins Lächerliche zieht.

  31. 31
  32. 32

    Wer den Rechtsstaat als „Recht von Männern für Männer“ ablehnt, der möge doch mal zur Kenntnis nehmen, dass das ungleiche Verhältnis von verurteilten Männern und Frauen nicht an der Tugend der Frauen liegt, sondern daran, dass dieses Rechtssystem

    und

    beinhaltet.

    Die Feministinnen jammern und klagen immer viel, und doch tun sie nichts anderes, als sich immer als Opfer zu inszenieren. Dabei übersehen sie geflissentlich, dass sie im Rechtssystem immer noch wie Behinderte oder Kinder behandelt werden, welche die Folgen ihres Handelns nicht selbst verantworten können und deshalb Strafrabatt bekommen oder ihre Straftaten erst gar nicht zur Anklage gebracht werden: Falschbeschuldigung, Umgangsboykott, Kuckuckskinder (Personenstandsbetrug), Kindesentführung/-entzug, und vieles andere mehr.

  33. 33

    […] sich dieser Glaube dann auch noch mit älteren feministischen Ansätzen, dann wird daraus leicht fanatische Männerfeindlichkeit. Christian stellt hier eine Form von Verblendung vor, die wohl von Susan Brownmiller angerichtet […]