Medien

Der Präsident und das anwaltliche Berufsrecht

Die Kollegin Heidrun Jakobs hat Post vom Präsidenten des Landgerichts Köln bekommen. Er schreibt:

Der vorliegende Blog stellt allein wertende und suggestive Elemente sowie Selbstanpreisungen der gegen die „Missstände in der Justiz“ ankämpfenden Anwältin in den Vordergrund.

Das verstoße gegen § 43b BRAO.

„Anlaßtat“ der Frau Kollegin war ein Blogbeitrag zu einem Verfahren vor der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln.

Wenn ich daran denke, daß ich ab 2012 vor den Landgericht Köln in einer streitigen Wirtschaftsstrafsache zu verteidigen haben werde, frage ich mich, welche Post der Präsi mir wohl schicken wird.

Einmal abgesehen davon, daß der Landrichter ganz offensichtlich nur einen sehr beschränkten Überblick über das anwaltliche Berufsrecht zu haben scheint – das wird gewiß noch spannend, wenn er erst die Blogbeiträge lesen wird, die ein Kreuzberger Strafverteidiger über ein Verfahren vor einer Kölner Strafkammer schreiben wird.

Solidarische Grüße nach Köln. Yes, I can! ;-)

update:
Rechtsanwalt Udo Vetter hatte das Thema im lawblog auch schon beim Wickel.

 

2 Kommentare

Die Wanne in der LTO

Die Kanzlei-Wanne in Kreuzberg

Die Legal Tribune Online berichtet über unsere Kanzlei Wanne und die Fahrzeuge anderer Kollegen. Constantin Baron van Lijnden schreibt:

Wenn Strafverteidiger Carsten Hoenig durch die Straßen Berlins fährt, dann ordnet sich der Verkehr rings um ihn: Niemand überschreitet mehr das Tempolimit, bei Gelb wird brav gebremst, ja, andere Autofahrer lassen ihm sogar freiwillig die Vorfahrt.

Insbesondere die  in die Wanne eingebaute Vorfahrt macht große Freude. ;-) Und die Musik, zu der die Wanne Reiner von Vielen inspiriert hat:

 

11 Kommentare

Gespenstische Reporter

Am Sonntag fanden am Schönefelder Kreuz Fahrversuche statt, die Aufschluß über die Ursachen für das Busunglück vom 26. September 2010 geben sollten. Dazu wurde ein Teil des Autobahnkreuzes für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

Gegen Ende der Versuchsreihe tauchten dann aus dem Dickicht der Straßenrandbepflanzung zwei jungen Männer vom Typ „Ich-bin-Reporter-ich-bin-wichtig“ auf. Weder gehörten sie zum Team der Sachverständigen, noch zu den zahlreichen Mitarbeitern von Polizei und Feuerwehr, die die Versuche tatkräftig unterstützten. Es war so genannte „Reporter“ von der Bildzeitung, wie mir einer der Sachverständigen auf meine Frage mitteilte.

Ohne sich bei den Beteiligten in einer Form mal bemerkbar zu machen, die unter zivilisierten Menschen üblich ist, stacksten die beiden Sonnyboys über das Versuchsgelände. Der eine mit der Ausrüstung eines durchschnittlichen Paparazzo, der andere mit seiner guten Frisur.

Herausgekommen ist das hier:

Die Fotos sind halbwegs authentisch, aber das ist auch so ziemlich das einzige, was paßt. Der Inhalt dieses Berichts dieser Geschichte entspricht dem Niveau der Recherche auf dem Randstreifen der Autobahn.

Gespenstisch war nichts an der Versuchsanordnung an dem sonnigen Vormittag. Es standen auch keine Meßgeräte herum, das waren Fotoapparate. Das Bild mit dem querstehenden Mercedes gibt das Ende einer Vollbremsung wieder, mit der die Griffigkeit des Straßenbelags aufgezeichnet wurde. Um die wirklich interessanten und für das Verfahren wichtigen Vorgänge verfolgen zu können (auch intellektuell), hätten sich die beiden Jungs ein wenig vorbereiten müssen.

„Auftraggeber“ für das Gutachten war im übrigen auch nicht die Staatsanwaltschaft, die ohnehin nicht vor Ort war. Es war das Landgericht, das – nach Rücksprache mit der Verteidigung – die Nachermittlungen zu einer konkreten Frage per Beweisbeschluß veranlaßt und die Sachverständigen mit der Untersuchung beauftragt hatte. Es ist auch nicht die Staatsanwaltschaft, die hier irgendwas prüfen muß. Und rekonstruiert wurde weder „der Unfall“, noch wurde er von der Polizei nachgestellt.

All das ist dummes Zeug sind Unrichtigkeiten, die einem ausgebildeten Journalisten sicher nicht untergekommen wären. Es reicht eben nicht aus, mal eben Sonntagmorgen nach einem Prosecco einen schicken Pullover überzuwerfen und zu schauen, über was man denn ein paar Zeilen schreiben könnte. Saubere Arbeit geht anders.

Aber diesen Qualitätsjournalismus hatte ich bereits nach Schluß des Ortstermins genau so erwartet.

 

4 Kommentare

… und wie sieht es in Wien aus?

Die Österreicher hatten es schon immer drauf:

Iiijoa. Mir ham halt olle Herrn im Olter von 93 Joahr vorläufig festnehme loassen.

1.367 Zahnlücken. Immer wieder eine helle Freude.

 

Kommentare deaktiviert für … und wie sieht es in Wien aus?

Trojanische Stute

Markus Felber, ein stets fröhlicher Journalist aus der Oase, genauer: „ein Herold und Watchdog am höchsten Gericht der Schweiz„, berichtet in seinem Blog „Kalenderblätter“ über das Verhalten der schweizerischen Bundesanwaltschaft:

Im Umgang mit der Presse setzt die Bundesanwaltschaft ohnehin auf ein trojanisches Pferd aus Fleisch und Blut. In Person einer Mitarbeiterin, die sich bei wichtigen Prozessen auf der Pressebank diskret unter die Journaille mischt und auf den Notebook-Bildschirmen die Entstehung der noch nicht erschienenen Berichterstattung mitverfolgt.

Ein Kommentator korrigierte Herrn Felber, was das Pferd angeht. Ein weibliches Pferd ist eben in der Regel eine Stute. 8-) Das würde ich mich nicht trauen, eine deutsche Staatsanwältin als Stute zu bezeichnen. Vor allem nicht dann, wenn ich nicht weiß, wie das Brauereipferd sie aussieht.

 

2 Kommentare

Grillt den Kameramann!

Die Tat ist nicht akzeptabel. Der Täter muß bestraft werden. Das ist gut so. Aber in einem rechtstaatlichen Verfahren, nicht per medial provozierter Lynchjustiz:

Der Nachmittag beginnt schon unappetitlich in Krefeld. Rechtsextreme haben sich vor dem Landgericht aufgebaut, einer trägt einen Galgen auf seinem T-Shirt, daneben steht: Todesstrafe für Kinderschänder. Drinnen drängeln sich Sensationsgierige um die Zuschauerplätze, und ein öffentlich-rechtlicher Kameramann klettert auf die Heizung vor dem Gerichtssaal,

Als endlich der Richter spricht, als er das Urteil verkündet zum Mord […] im vergangenen September, klatscht die Meute im Saal auch noch los.

Quelle: Süddeutsche.de

Es gibt Momente, da wünscht man sich statt einer Heizung eine Blitzschnellkochplatte.

 

5 Kommentare

Grund zur Strafmilderung – ein Rundumschlag

Auch wenn die Festsetzung der Strafe durch das Gericht nicht selten den Eindruck erweckt, einem Würfelspiel recht ähnlich zu sein, gibt es dafür ein paar verbindliche Grundsätze. Das Strafgesetzbuch gibt einige Beipiele, woran sich der Strafrichter zu orientieren hat.

In § 46 Absatz 2 StGB sind genannt:

die Beweggründe und die Ziele des Täters,

die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

das Maß der Pflichtwidrigkeit,

die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,

das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie

sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

Daß dies nun aber keine abschließende Aufzählung ist, erkennt der ausgebildete Jurist an der Einleitung dieser Aufzählung:

Dabei kommen namentlich in Betracht

Es gibt also noch weitere, andere Strafmilderungsgründe. Einen weiteren hat nun das Gericht in dem Verfahren gegen Torben P. und Nico A. formuliert, und wie ich meine zu Recht.

Barbara Keller berichtet auf Berlin Kriminell über die mündliche Urteilsbegründung:

Strafmildernd wertete die Kammer die anhaltende Medienberichterstattung, die einem „Prangereffekt“ gleichgekommen sei. Das Haus des Angeklagten sei von Journalisten förmlich belagert, Torben P. im Internet mit Morddrohungen konfrontiert worden. Die Familie musste schließlich umziehen.

Angestoßen durch die – nicht zu rechtfertigende – Veröffentlichung dieser unsäglichen Video-Aufzeichnung durch die Polizei wurde keine Berichterstattung, sondern eine Hetze in Gang gesetzt, die außer dem Profit-Streben der einschlägigen Medien sonst niemandem diente. Das waren keine Journalisten, die da herumlagerten, sondern üble Kopfgeldjäger.

Diese von den Medien zu verantwortenden Konsequenzen müssen sich im Strafmaß bemerkbar machen, genau wie beispielsweise unverhältnismäßige Zustände in der Haft.

Die notwendige und gerechte Strafmilderung sollte denjenigen Journalisten und Redakteuren um die Ohren gehauen werden, die nun herumjaulen, daß das alles viel zu milde sei.

An dieser Stelle noch ein Wort zu der Nebenkläger-Vertreterin, von der zu hören war, …

… ein „abschreckendes Urteil“ sei es nicht. Nachahmer würden dadurch nicht abgeschreckt.

Wenn ein Rechtsanwalt an so einem Verfahren teilnimmt und die Interessen eines Beteiligten vertreten will, dann sollte ihm – oder hier: ihr – wenigstens die Grundlagen des Verfahrensrechts bekannt sein.

Wer im Jugendstrafverfahren „Abschreckung“ (vulgo: Generalprävention) fordert, zeigt, daß er keine Ahnung hat, von dem was er da macht. Das Jugendstrafrecht ist geprägt vom Erziehungsgedanken und nicht von den Rachegelüsten der Nebenklagevertretung. Gruß an Dieter Nuhr, Frau Kollegin.

 

9 Kommentare

Journaillistische Panikmache

Die Polizei hat zwei mutmaßliche Terroristen in Berlin festgenommen: Die beiden Männer waren aufgefallen, weil sie in großem Stil Substanzen eingekauft hatten, aus denen sich eine Bombe bauen lässt. Der Verdacht: „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“.

berichtet die Berliner Morgenpost.

Ich frage mich, warum Michael Behrendt, der Autor dieses Artikels, sich diese Panikmache nicht verkneifen kann, die er zwischen seinen Zeilen transportiert. Sogar Bericht in der B.Z., der auf seinen Artikel aufsetzt, wirkt da wesentlich zurückhaltender.

Feststeht nämlich so gut wie nichts. Das adjektive „mutmaßlich“ vor dem „Terroristen“ ist Förmelei mit Blick auf Ziffer 13 des Pressekodex‚; wenn Behrendt das Wörtchen weggelassen hätte, würde in diesem Artikel nichts fehlen.

… die Säure und die in den Kühlelementen enhaltenen Substanzen wollte die beiden Verdächtigen demnach vermischen, um eine Bombe zu bauen.

Ja, bitte, woher weiß der Journalist das? Hat er sich mit den beiden unterhalten??

Die selbe Stimmungsmache wird übrigens auch in der taz verbreitet:

Die Berliner Polizei hat offenbar einen Anschlag vereitelt.

„Offenbar“ ist hier nichts. Es gibt einen Verdacht, mehr nicht.

Vielleicht stillt die Presse einfach ‚mal das Informationsbedürfnis der Bevölkerung und hört auf damit, Angst und Schrecken zu verbreiten. Es sind nicht „die Terroristen„, die hier Panik machen, sondern „die Journalisten„.

Auf dem Weg zum Gericht habe ich heute Vormittag in einem Bericht gehört: Es sei wahrscheinlicher, von einem Blitz erschlagen, als Opfer eines „terroristischen“ Anschlags zu werden. Aber mit der Blitzgefahr kann ein Michael Behrendt seinen Lebensunterhalt nicht verdienen und die Mottenpost keine Umsätze erzielen.

Terrorgefahr als Alimentation dahinsiechender Unternehmen? Schämt Euch, Ihr Artikel-5-Simulanten!

 

5 Kommentare

Schwimmende Leichenteile

Seit Jahren werden an der nordamerikanischen Pafizikküste immer wieder Leichenteile angeschwemmt – immer sind es Füße, immer stecken sie in Turnschuhen. Treibt ein Serienmörder sein Unwesen, der seine Opfer zerstückelt?

Das wäre doch mal ein Thema auch für unsere Boulevard-Presse. Man müßte nur die Erklärung der kanadischen Forensikerin Gail Anderson unterschlagen:

Wenn eine Leiche im Wasser treibe, falle der tote Körper auseinander, „und die Füße lösen sich vom Rest des Beines“. Und während sich die anderen Leichenteile allmählich auf dem Meeresgrund auflösen, trieben in Sportschuhen steckende Füße an die Oberfläche, denn: „Die modernen Turnschuhmodelle wirken wie Schwimmwesten.“

und schon hätte man hätten die Journalisten Texter der GROSSBUCHSTABENBLÄTTER wieder eine schöne Story.

Foto: Gitti  / pixelio.de

 

1 Kommentar

Facebook-Warnung ist nicht strafbar

Facebook-Gruppen, mit/in denen vor Kontrolleuren in öffentlichen Verkehrsmitteln gewarnt wird, sind keine kriminellen Vereinigungen und die Warnungen vor den Kontrollettis in Bussen und Bahnen sind nicht strafbar.

Zu diesem – zutreffenden – Ergebnis kommt Adolf Rebler in seinem Artikel „Unerwünschte Solidarität im Verkehr“, der am 12.08.2011 in der Legal Tribune Online erschienen ist.

 

3 Kommentare