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Medien
Dauertherapie für Alice Schwarzer
Ich habe mich auch schon mehrfach gefragt, was Frau Schwarzer veranlaßt hat, in dem Blut- und Busenblatt aus dem Hause Springer zu schreiben. Ihre eigenen Erklärungen – zum Beispiel im Rahmen eines Interviews im Stern – erschienen mir eher weniger zufrieden stellend.
Der Kollege Ulrich Dost, Rechtsanwalt in Berlin, hat sich die Mühe gemacht, diesem Gedanken mithilfe eines Experten nachzugehen. Er kam zu folgendem – wenig überraschenden, aber treffenden – Ergebnis:
Der von mir befragte Liebespsychologe vermutet bei ihr ein tief verwurzeltes Gefühl der Inakzeptanz bei den männlichen Artgenossen. Ihre heimliche Hoffnung auf einen Lebenspartner blieb immer Illusion. Die daraus entstandenen Depressionen treten offenbar in Phasen auf. Der Experte nimmt an, dass sich Alice Schwarzer schon vor Jahrzehnten ihres inzwischen betagten Daseins in mediale Dauertherapie gegen die Depressionen begeben haben muss. Als sie nun kürzlich erfuhr, dass der Wetterfrosch einen ganzen Harem der von ihm sehr individuell und einfallsreich alle gleich als ”Lausemädchen” bezeichneten Frauen sein eigen nennen durfte, wurde ihr plötzlich und schmerzhaft klar: sie gehörte wieder nicht zum erlauchten Kreis ausgewählter Frauen eines Mannes. Und so kam es zu einem heftigen Depressionsschub, dem sie sich sofort mit der Medientherapie entgegenstellte …
Ja, genauso, wie es Rechtsanwalt Dost in seinem Weblog beschreibt, muß es sein. Ich warte gemeinsam mit ihm gespannt auf weitere Therapiesitzungen der Frau Schwarzer in (mit?) der BILD.
Unangenehme Gerüch(t)e
Rechtsanwalt Dr. Birkenstock verteidigte Herrn Kachelmann; gestern hat er das Ende des Mandats bekannt gegeben.
Die Journalistin Sabine Rückert kritisiert am 28. Juni 2010 Dr. Birkenstock in der Zeit und fordert ihn unverholen auf, Herrn Rechtsanwalt Schwenn mit in das Verteidiger-Team aufzunehmen.
Die „Zeit“-Herausgeberin Marion Gräfin Dönhoff holte sich bei Herrn Rechtsanwalt Schwenn auch schon juristischen Beistand.
berichtete heute die Zeit (Bild 13/16).
Gestern habe ich hier geschrieben:
Ich gehe davon aus, daß es ein zwingend notwendiger und kein unüberlegter Schritt war.
Heute gehe ich davon nicht mehr aus. Irgendwas riecht hier unangenehm, ich weiß nur noch nicht was.
Übrigens: Welche Verteidigungsstrategie Herr Schwenn für die richtige hält und wie er sich das weitere Verfahren vorstellt, ist seinem Aufsatz zu entnehmen, den für die Dezemberausgabe des Cicero geschrieben hat. Ich halte das für keine schlaue Idee.
Live aus dem Gerichtssaal?
Fernsehübertragungen live aus dem Gerichtssaal sind in Deutschland verboten. Geht es nach dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, könnte sich das bald ändern: Der oberste deutsche Richter hat sich nun dafür ausgesprochen, TV-Kameras in Prozessen zuzulassen.
liest man auf Welt Online.
Nicht ganz unproblematisch, wenn man den Alltag im Strafgericht kennt. Voßkuhle hat da gut reden, beim Verfassungsgericht geht es anders zu als vor der Strafkammer eines Landgerichts.
Grundsätzlich halte ich nichts von einer Bildberichterstattung aus dem Gerichtssaal. Und dabei denke ich nicht nur an mich selbst, sondern zuerst an meine Mandanten, die ich nicht an den Pranger gestellt sehen möchte. Aber auch die Geschädigten, die als Zeugen auftreten und aussagen müssen, dürften daran wenig Freude haben.
Unter einem anderen Aspekt könnte man die Vollberichterstattung allerdings für nützlich erachten.
Viele Verteidiger bedauern, daß in den Verhandlungen vor dem Landgericht keine Wortprotokolle geführt werden (anders bei den Prozessen vor den Amtsgerichten). Dies führt in nicht wenigen Fällen dazu, daß Verteidiger nach Lektüre der Urteilsgründe meinen, sie hätten in einem völlig anderen Verfahren gesessen als der Richter, der das Urteil geschrieben hat.
Gäbe es eine Videoaufzeichnung, könnte man diese Überraschungen sicherlich verhindern.
Wie sieht der geneigte Blogleser das?
Werbung per Google-Street-View
Die Kanzlei Terner & Imhoff aus Hannover macht Werbung mit einem „ausgemusterten Löschfahrzeug der Feuerwehr aus dem Jahr 1974„.
Und dieses Auto war zur rechten Zeit am rechten Ort:
Google Street View – kostenfreie Werbung für Rechtsanwälte. Glückwunsch, Kollegen!
Neues zum Thema Fremdschämen
Wenn Du zu dem Anwalt gehst, da kriegst Du für’s Falschparken lebenslänglich. Das schwör ich Dir.
(Video starten durch Klick auf’s Bild.)
Das ist für mich einfach primitiv und keines Kommentares mehr weiter würdig. Dankeschön.
Ja! Genau. Da haben sich aber auch die richtigen getroffen.
Danke an Jacqueline Roßburg für diesen genialen Link!
Staatsanwaltliche Öffentlichkeitsarbeit
Nach meiner Auffassung hat die staatsanwaltliche Öffentlichkeitsarbeit in Ermittlungsverfahren keine bzw. nur ganz unzureichende Rechtsgrundlagen. Das Ermittlungsverfahren ist nach dem Konzept unseres Strafprozesses nicht-öffentlich. Die per Richtlinien (etwa Nr. 4a und Nr. 23 RiStBV) gegebenen Regelungen sind nur Verwaltungsvorschriften und werden im Einzelfall offenbar auch nicht hinreichend beachtet.
berichtet Prof. Dr. Henning Ernst Müller im beck-blog über eine Tagung zum Thema „Medien und Kriminalität“, die an der Deutschen Richter Akademie in Trier in der vergangenen Woche stattfand.
Ein Problembewußtsein scheint grundsätzlich vorhanden zu sein.
Aber es gibt eben auch Staatsanwälte, die keine Probleme haben, Details aus einem Ermittlungsverfahren auszuplaudern. Gerd Neuber, Staatsanwalt aus Darmstadt, scheint einer von der Sorte zu sein, die den Wert eines Persönlichkeitsrechts noch nicht so richtig begriffen hat.
Gert Neuber ist derjenige Staatsanwalt, der die HIV-Infektion einer inhaftierten Tatverdächtigen an die Medien verraten (sic!) hat.
Vor diesem Hintergrund fordert Prof. Müller eine klare gesetzliche Regelung der Kompetenzen der Staatsanwaltschaften, was die Information der Öffentlichkeit angeht.
Dem möchte ich mich anschließen – denn ohne klare Regeln, am besten gleich mit Sanktionsandrohung, bekommt man solche Plaudertaschen bei der Staatsanwaltschaft wie Gerd Neuber nicht zum Schweigen.
Ergänzung:
So sieht das in der Praxis der Hamburger Polizei aus.
Schwarzes Bildgirl
Sie hat schon lange keine Hemmungen mehr: Bild-Gerichtsreporterin Alice (67) aus Köln läßt alles mit sich machen.
Quelle: Titanic
Pressemitteilung: Busunglück am Autobahnkreuz Schönefeld
Erklärung zum Busunglück am Autobahnkreuz Schönefeld am 26. September 2010
Unsere Kanzlei vertritt die Frau, die in den Medien aktuell als „die Fahrerin des roten Mercedes“ bezeichnet wird. In ihrem Namen gibt die Kanzlei Hoenig Berlin diese Erklärung zum Busunglück am Autobahnkreuz Schönefeld am Sonntag, den 26. September 2010 ab.
Kommentare deaktiviert für Pressemitteilung: Busunglück am Autobahnkreuz Schönefeld
Der Spruch zum Feierabend
Einen Knick in der Optik halt allerdings immer noch oder mal wieder Alice Schwarzer.
Quelle: Die Rechtsanwäldin
Empfehlung: Gerichtsreporterin
Barbara Keller berichtet seit einigen Jahren bereits über Strafprozesse auf Berlin Kriminell. Nun bekommt sie ein dickes Lob von der Juristen Zeitschrift NJW:
Eine wohltuende Lektüre in der oft sehr armseligen Welt der Rückerts und dieser Alices im BILDerland.


