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Mandanten
Update unserer Mandanten-Info zu § 153a StPO
Nichts bleibt wie es war. Sogar harter Stahl muß ab- und an geschliffen werden, damit man damit arbeiten kann.
Auch unsere Mandanteninformationen bedürfen von Zeit zu Zeit einer Anspitzung und Anpassung an die aktuellen Anforderungen.
Nun hatte ich mal wieder einen Fall, in dem ich meinem Mandanten erklären wollte, was es mit der Einstellung eines Verfahren gegen Zahlung einer Auflage nach § 153a StPO auf sich hat.
Damit sich unsere Mandanten auf die persönliche Besprechung und Beratung in unserer Kanzlei (und den damit verbundenen Genuß einer Tasse leckere Caffes) vorbereiten können, verschicken wir vorab einen Link zur Information auf unserer Website. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Mandant kann sich in Ruhe zuhause auf der Couch liegend informieren und seine weitergehenden Fragen notieren. Und wir müssen nicht immer wieder dasselbe vortragen und können so das Gespräch auf das Wesentliche fokussieren.
Das habe ich zum Anlaß genommen, die Informationen über die Einstellung gegen Auflage gestern einem Update zuzuführen.
Wenn jemand noch etwas zu ergänzen oder kritisieren hat: Immer gern her damit!
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Bild: ©Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Notruf der Woche
Ein Vierteiler:
Samstag, 19:42 Uhr
Mandant ruft an und bittet um telefonische Mitteilung unserer Bankverbindung, damit er unsere Rechnung bezahlen kann. Seine Rufnummer hatte er nicht zur Hand.
Samstag, 19:45 Uhr
Mandant ruft erneut an, um seine Rufnummer mitzuteilen. Aus der Telefonnotiz:
Er hatte sie erneut nicht zur Hand.
Samstag, 19:49 Uhr
Mandant ruft nochmal an und teilt seine Telefonnummer mit.
Samstag, 22:06 Uhr
Mandant teilt mit, daß er die Bankverbindung gefunden habe, aber keine IBAN-Nummer. Aus der Telefonnotiz:
Er wurde sehr laut, als ich ihm diese nicht sofort nennen konnte, da er meinte bereits im Rückstand zu sein.
Frage
Welchen Verstoß hat die Staatsanwaltschaft dem Mandanten zur Last gelegt?
Honorarium
Einem guten Bekannten, mit dem ich vor langen Jahren einige Zeit gemeinsam in der Algarve verbracht habe, konnte ich kürzlich mit dem einen oder anderen kleinen Rat zur Seite stehen. Dafür hat er sich mit einem großartigen Care Paket aus seiner Wahlheimat bedankt:

Eine Geste, die mehr Wert ist, als jedes Beratungshonorar. Und über die ich mich sehr gefreut habe, weil sie mich an eine unbeschwerte Zeit erinnert.
Wer sich mit solchen Lebensmitteln mal vor Ort selber eindecken will, kann sich vor- und nachher hier einquartieren:
Casa Africa oder Penthouse Algarve. Und dann vielleicht noch ein Stück altes Eisen mit nach Hause nehmen.
Raffinierter Beschuldigter
Eine Alternative zur effektiven Verteidigung durch Schweigen hat dieser Beschuldigte entwickelt: Die Verteidigung durch Grinsen.

Nun, einerseits hat der Vernehmungsbeamte schon einen Bock geschossen, als er den 15-jährigen einfach mal so, ohne Information seiner (mitbeschuldigten) Eltern, befragt hat. Andererseits hat er die Situation aber durch den Abbruch der Vernehmung wieder einigermaßen gerettet.
Manchmal sind unsere Kleinen ganz schön raffiniert.
Notruf der Woche
Aus unserer Reihe „Wir beraten auch nachts“ heute ein Fall, der zeigt, wie wichtig es ist, die Notrufnummer eines Strafverteidigers stets (z.B. samstags um 23 Uhr) parat zu haben:

Also: Erst der Anwalt, und dann die Polizei. In der nächsten Woche üben wir das dann mit den Brandstiftern und der Feuerwehr.
Mandanten-Motivation
Strafverteidiger sind nicht nur einfache Rechtsanwälte. Sondern in gewisser Weise auch Animateure und Motivationskatalysatoren.
Ein Mandant ist ob eines bereits länger andauernden Wirtschaftsstrafverfahrens verzweifelt. Die wirtschaftlichen Konsequenzen dieses Verfahrens für sein Unternehmen sind erheblich, und dabei hat die öffentliche Hauptverhandlung noch nicht einmal angefangen.
Heute erhielt ich folgende Nachricht von ihm:
Nach unseren letzten persönlichem Gespräch, habe ich mir ernsthaft überlegt meinen Lieblingsberuf- und Tätigkeit aufzugeben.
Das geht ja nun mal grad gar nicht. Ich brauche Mandanten, die kämpfen, nicht auf- und sich ergeben. Ich habe ihm postwendend geantwortet:
Hey, das ist verboten! Never give up!
Mein befreundeter Kollege Bert Handschumacher – auch selbständiger Anwalt – hat ein schönes Zitat von Augustinus von Hippo auf seiner Website:
„Wenn Dein letzter Tag Dich nicht als Sieger vorfindet, soll er Dich noch als Kämpfer treffen!“
Also, bitte!
Die Antwort des Mandanten ließ nicht lange auf sich warten:
Na gut, wenn Sie das sagen. Hauen Sie rein! Wir ziehen das jetzt durch.
Na bitte, geht doch! :-)
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Bild: © Robert Gabriel / pixelio.de
Mißverständnis bei der notwendigen Verteidigung
Uns erreichen häufig Fragen wie diese:
Die Polizei wirft mir vor, meine Nachbarn beleidigt und geschlagen zu haben. Ich brauche dringend einen Pflichtverteidiger.
Wir wissen dann, daß der potentielle Mandant nicht weiß, welche Funktion ein Pflichtverteidiger hat. Und was eine notwendige Verteidigung ist.
Dazu hatten wir bereits vor einiger Zeit eine ausführliche Mandanten-Information ins Netz gestellt.
Nun haben wir das Ganze auch noch einmal ergänzt – und zwar unter der der Rubrik „Infos zu den Kosten“ – und fragen: Pflichtverteidiger gesucht?
Was meint die geschätzte Leserschaft dazu?
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Bild: © Thomas Max Müller / pixelio.de
Kurze kostenlose Auskunft
Diese „Mal-eben-eine-kurze-Frage“-eMails kennt wohl jeder Anwalt.
Man kann sie ignorieren, dem Absender eine Rückfrage hinsichtlich der Kosten für die Antwort stellen oder gleich eine Kostenvorschußnote schreiben.
Aber was macht der Strafverteidiger, der um eine *KOSTENLOSE* Antwort gebeten wird?
Sowas hier, zum Beispiel:
Am 19.07.2016 um 21:58 schrieb Uwe:
> auf Ihrer Webseite habe ich den Bericht über den Befangenheitsantrag
> gelesen.Das ist löblich, lieber Uwe.
> Würden Sie mir dazu eine kurze kostenlose Auskunft geben?
Kurz? Ok.
> Darf ein Bundesrichter als Ermittlungsrichter, gegen den ein
> Befangenheitsantrag gestellt wurde, diesen selber ablehnen?Ja.
> Also einen Beschluss verfassen, in dem der Antrag gegen ihn selber
> abgelehnt wird?Ja.
> Das wäre ja im Prinzip so, als wenn ich mich als Beschuldigter in einem
> Strafverfahren selber freisprechen kann.Nein.
> Und wo kann ich das dann nachlesen?
§§ 22 ff StPO, insbesondere § 26a StPO.
> Danke und Gruß
Gern.
Im Ranking der Fragen nach kostenlosen Auskünften liegen solche zum Thema Richterbefangenheit knapp hinter denen zur Problematik der Rechtsbeugung. Aber auch die Strafvereitelung durch Staatsanwälte ist von großem (kostenlosen) Interesse.
Wir beantworten fast alle.
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Bild: © Bärbel Gast / pixelio.de
Stein im Brett
Aus der Reihe „Rückmeldungen zufriedener Mandanten“:

Auch wenn der Vergleich zwischen den Leistungen eines Zivilrechtlers und denen eines Strafverteidigers hinken muß, ist so eine Rückmeldung eine Art emotionaler Lottogewinn für unsere Kanzlei. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, daß es uns nicht gelungen ist, eine beachtliche Freiheitsstrafe zu verhindern. Das Konzept der Freispruchverteidigung ist nicht aufgegangen. Und trotzdem hat der Mandant den Eindruck bekommen, daß wir saubere Arbeit geleistet haben.
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht trifft man häufig auf gegensätzliche Beurteilungen ein und desselben Lebenssachverhalts. Einen Schlag mit der Flasche auf den Kopf des Gegnes: Das kann jeder Student im Erstsemester rechtlich sauber einordnen. Einer Handlung des Unternehmers im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungen hingegen sieht man es nicht so einfach an, ob sie die Voraussetzungen eines Strafgesetzes erfüllt. Hier spielen Wertungen, Erfahrungen und auch politische Stimmungen eine entscheidende Rolle.
Im angesprochenen Fall lagen uns zahlreiche strafrechtliche Einordnungen vor, die ein Verhalten wie das des Mandanten als straflos bewerteten. Dann hat sich die Stimmung gedreht und nun verstieß dasselbe Handeln plötzlich (sic!) gegen das Strafgesetz. Was bisher gar nicht erst zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geführt hatte (und wenn doch, dann wurden sie gleich wieder eingestellt), gab vor der Wirtschaftsstrafkammer dann ein Urteil mit einer großen Drei vor dem Komma.
Ich freue mich, daß der Mandant die Ursache für diesen sich gedrehten Wind nicht in unserer Arbeit gesehen hat. Besten Dank also nochmals auf diesem Wege für diese nicht zu späte große Lob, über das sich auch unsere Assistentinnen freuen.
Vorsicht mit den Vorurteilen
Die Reha-Steglitz gemeinnützige GmbH kommentiert auf ihrer Website die mutmaßliche Brandstiftung an einem ihrer Fahrzeuge. Der sarkastische Kommentar ist lesenswert. Erfrischend anders.
Aber ist er auch zutreffend?
Haben tatsächlich …
… Revolutionärinnen und Revolutionäre zu diesem effizienten Schlag gegen die unterdrückende Klasse …
… ausgeholt? Oder waren das Konterrevolutionäre, also solche aus der entgegen gesetzten dunklen Ecke?
Ich habe vor einigen Jahren Menschen verteidigt, der auch ein Auto angezündet hatte. Der Mensch war aber völlig unpolitisch, er hat keinen Kampf gegen Was-auch-immer geführt. Er war einfach „nur“ massiv psychisch krank. Und stand zusätzlich noch während der Tatzeit unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln.
Vorsicht: Nichts ist so, wie es scheint. Jedenfalls nicht immer.