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Mandanten
Zeitablauf als Strafmilderung
Ich fahre gleich nach Moabit. Schwere Untreue wird dort verhandelt. Der Angeklagte hatte sich selbst angezeigt, der Sachverhalt ist aufgeklärt. Seit 2004. Heute startet der Prozeß. Das ist unsere Justiz, wie ich sie liebe.
Der Zeitablauf nützt meinem Mandanten aber: 7 Fälle schwerer Untreue. Mindestfreiheitsstrafe pro Fall: 6 Monate. Im Normalfall käme dabei eine Gesamt-Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren heraus. Die wäre nicht mehr bewährungsfähig.
Nach Rücksprache mit Staatsanwalt und Gericht rechne ich heute mit einem Ergebnis zwischen 12 und 18 Monaten. Ausgesetzt zur Bewährung. Auch wegen der überlangen Zeit, die die Staatsanwaltschaft benötigt hat, um in einem aufgeklärten Fall zu ermitteln.
So muß das!
Ohne Sie vorher konsultiert zu haben, sage ich keinen Ton.
schreibt mir der Mandant als Reaktion auf meinen entsprechenden Rat.
Keine gute Verteidigung
Wilhelm Brause ist unterwegs mit dem Zug. Am Zielbahnhof wird er kontrolliert und die Herrschaften in Uniform werden fündig: Ein paar Gramm Amphetamine.
Dabei ist Wilhelm Brause gar kein Drogenkonsument. Er sollte das gute Zeug einem Bekannten von Gottfried Gluffke mitbringen.
Das ist verboten, soweit war er zutreffend informiert. Er hatte aber auch gehört, daß eine nur geringe Menge zum Eigenkonsum regelmäßig nicht zur Bestrafung führt. Deswegen verteidigt er sich selbst und erzählt den Ermittlern: „Das Speed ist für mich, nehme ich auf Partys und auch so schon mal.“
Das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wird eingestellt.
Große Freude? Einstellung ohne teuren Verteidiger? Nein, große Enttäuschung! Denn: Die Ermittlungsbehörden haben die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz von Brause informiert. Diese Behörde hat nun Zweifel daran, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Denn wer „auch so schon mal“ Amphetamine konsumiert, der fährt „auch so schon mal“ im bedröhnten Kopf Auto, so die landläufige öffentliche Meinung.
Ganz ohne Verteidiger kommt er jetzt nun doch nicht aus, wenn er seine Fahrerlaubnis behalten möchte. Damit hatte er nicht gerechnet, der Selbstverteidiger.
Pflichtverteidigung und Strafverteidigung
Es gibt ein paar bedeutsame Irrtümer über die „Pflichtverteidigung“. So wird sie sehr oft mit der Prozeßkostenhilfe aus dem Zivilrecht in einem Atemzug genannt. Ferner wird häufig vermutet, es handelt sich dabei um eine Strafverteidigung zweiter Klasse. Und schließlich wird darauf gehofft, die Pflichtverteidigung ist kostenlos.
All das sind flasche Vorstellungen von dem, was einen Fall der notwendigen Verteidigung ausmacht. Um das für den juristischen Laien zu (er)klären, habe ich hier eine weitere Mandanten-Information zum Thema „Pflichtverteidigung und Strafverteidigung“ veröffentlicht.
Mehr wert als Honorar
Die Verteidigung war seinerzeit wirklich nicht einfach. Der Mandant war sehr krank, er erkannte dies aber nicht. Und von ihm ging eine Gefahr für andere aus. Er wollte er sich nicht behandeln lassen, sah keine Notwendigkeit dazu.
Ein Strafverteidiger konnte ihm nicht helfen, sondern „nur“ ein Psychiater. Darüber waren sich alle einig, der Richter, der Staatsanwalt, der Betreuer des Mandanten … und der Verteidiger. Nur der Mandant nicht.
Er wurde freigesprochen und auf unbestimmte Zeit in ein Krankenhaus eingewiesen. Und dort behandelt. Drei Jahre später erfuhr er die ersten Lockerungen, weil er mittlerweile krankheitseinsichtig und therapiebereit geworden war. Die Therapie war und ist erfolgreich. Und er freut sich sehr über die Erfolge.
Der Mandant hat seinen Verteidiger nicht vergessen. Und sich mit einem Bild bedankt.
Das gehört nicht in eine Akte, sondern an die Wand.
Vielleicht klappt das ja bald mit dem Ausgang und dem Besuch in unserer Kanzlei; ich würde mich freuen.
Danke an Helga für den Rahmen!
Kostenerstattung, unerfreulich
Ein Ermittlungsverfahren ist schon übel genug für einen Beschuldigten. Die Kosten der Verteidigung sind ein weiteres Übel, das auch noch oben drauf kommt.
Dessen sind sich ernsthafte Verteidiger in der Regel auch bewußt. Und deswegen wird stets bei einer ersten Besprechung mit dem Mandanten die Kostenfrage ein Thema sein.
Nachdem die Höhe der Kosten geklärt und vereinbart ist, folgt stets die Frage des Mandanten:
Wer erstattet mir diese Kosten, wenn ich nicht verurteilt werde?
In den meisten Fällen ist die Antwort des Verteidigers höchst unerfreulich: Nur im Falle eines Freispruchs gibt es Ersatz der Aufwendungen. Und den meist auch nicht vollständig.
Die Einzelheiten dazu habe ich nun einmal in einer Mandanten-Information zusammen gefaßt.
Der Mandant muß sich überlegen, wem er – trotz einer Verfahrenseinstellung – das verbleibende Loch in seiner Haushaltskasse zu verdanken hat: Dem Verteidiger, der für seine Arbeit eine Gegenleistung bekommen möchte. Oder dem Gesetzgeber, der eine erfreuliche Kostenerstattung nicht vorsieht.
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Nichts mehr zu machen
Ich hatte mich für den Mandanten eingesetzt und das Äußerste geboten. Ziel war es, trotz Bewährungsbruch den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung zu verhindern. Dazu habe ich Himmel und Hölle bewegt; und es sah gar nicht mal soooo schlecht aus. Hätte klappen können …
Dann aber kam der Beschluß des Oberlandesgerichts: Die Beschwerde der Verteidigung gegen den Beschluß der Strafvollstreckungkammer werde verworfen und die Strafaussetzung widerrufen.
Aus den Gründen:
Gegen eine nachhaltige Änderung seiner Lebensführung zugunsten eines Lebens ohne Straftaten spricht insbesondere auch der Inhalt seiner eigenen Beschwerdeschrift vom 18. März 2008. Darin führt der Verurteilte neben unsachlichen Anwürfen gegen die erkennende Richterin aus, er habe die der Verurteilung durch das Amtsgericht vom 6. Dezember 2007 zugrunde liegenden Taten begangen, um seine Ehefrau zu schützen und werde jederzeit wieder so handeln. […] Es ist daher eher davon auszugehen, dass der Verurteilte die Absicht, ein straffreies Leben zu führen, eben nicht verinnerlicht hat.
Es ist ja schon der Hammer, daß der Kerl an mir vorbei an das Gericht schreibt. Und dann greift er die Richterin auch noch persönlich an. Sorry, aber so funktioniert das nicht …
Mutterliebe
Gestern Abend gegen 22 Uhr erreichte mich der Notruf einer Mutter. Die Polizei haben ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen. Den Jungen „betreue“ ich, seitdem er 17 ist.
Es war nicht ganz einfach, die weiteren Umstände der Verhaftung zu erfahren. Die Mutter machte am Telefon nicht den Eindruck, daß Sie imstande war, die ihr grundsätzlich zur Verfügung stehenden Fähigkeiten einzusetzen. Ich habe dann mühsam herausgefunden, daß mehrere Beamte in Uniform die Wohnung durchsucht haben. Ob etwas (Betäubungsmittel?) gefunden wurde, wußte die Mutter nicht. Irgendwas habe sie aber dann unterschrieben.
Eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls? „Hmmm. Weeß ick doch nich! Ick will meinen Jungen wiedahamm!“
Es hat noch ein paar Minuten gedauert, bis ich dann entnervt aufgeben mußte. Es war nicht in Erfahrung zu bringen, welche Polizei den Sohn auf welche Dienststelle mitgenommen hat. Wir haben uns dann auf heute morgen „vertagt“ – in der Hoffnung, das Problem löst sich bis dahin von selbst.
10:00 Uhr. Der dritte Versuch, die Mutter zu erreichen, scheitert. Am Festnetz hebt niemand ab, am Funktelefon nimmt die O2-Mailbox meine Frage nach dem Sohn entgegen. Zwei SMS bleiben auch unbeantwortet. Dabei wollte ich einfach nur wissen, ob der Junge wieder zuhause ist. Aber diese Frage scheint die Mutter noch nicht beantworten zu können.
In der Gefangenensammelstelle und auf der Geschäftsstelle des Haftrichters war der Name des Sohnes (noch) nicht bekannt. Die Mitarbeiter dort werden mich anrufen, wenn der Bengel dort auftaucht. Und auf die kann ich mich verlassen.
Unsere Mitarbeiterin meinte, ich solle doch froh sein, daß die Mutter überhaupt angerufen hat. Wenn auch zu spät und ohne weitere hilfreiche Informationen. Aber immerhin.
Der Junge tut mir echt Leid; er hatte kaum eine Chance …
Sensibles Kantholz
Ich habe heute morgen einen Kollegen vertreten. Vor dem Amtsgericht in einer Zivilsache. Der Kollege soll irgendwas veröffentlicht haben, was er nach Ansicht des Klägers nicht hätte veröffentlichen dürfen.
Die Prozeßbevollmächtigte des Klägers, eine junge und engagierte Rechtsanwältin, hielt mir vor:
„Wenn Ihr Mandant auch nur ein bisschen sensibel wäre, hätte er doch wissen müssen, daß man das nicht darf.“
In meinem geistigen Auge sah ich dann das Bild des Kollegen: Ein gestandener Strafverteidiger. Und konnte nur mit Mühen ein Lachen verkneifen. Das Kantholz und ein bisschen sensibel ?! Gnnnnnihihi …
(Nebenbei: Die Klage wird abgewiesen. Aber darüber wird noch gesondert berichtet.)
Verheiratet, aber nicht mit dem Anwalt
Die Sterne standen günstig für meinen Mandanten, gestern morgen vor dem erweiterten Schöffengericht.
Trotzdem gelang es mir nicht, die Eltern meines Mandanten zu beruhigen; besonders die Mutter war in großer Sorge um ihren Sohn, der seit 4 Monaten in der Untersuchungshaft saß. Als dann am Ende doch noch eine Freiheitsstrafe herauskam, die ohne Auflagen zur Bewährung ausgesetzt und der Haftbefehl aufgehoben wurde, fiel sie mir um den Hals.
Der Vater zog sie lachend wieder zu sich: „Hey, Du bist mit mir verheiratet, nicht mit dem Rechtsanwalt!“ Eine glückliche Familie, jetzt wieder.
So lasse ich mir den Start nach dem Urlaub gefallen …
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