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Mandanten
Naturell, verspätet
Um 17.00 Uhr ruft der Mandant an. Er sei jetzt in Zehlendorf, ob er noch vorbei kommen könnte.
Ich hatte mit ihm einen Besprechungstermin um 16.00 Uhr verabredet. Von Zehlendorf nach Kreuzberg braucht man grob gerechnet um diese Uhrzeit eine knappe Stunde. Er könne nicht mehr vorbeikommen, habe ich ihm ausrichten lassen.
Heute beim Gerichtstermin lieferte er mir die Erklärung für seine Verspätung: Dazu könne er nichts. Er komme immer zu spät. Das liege in seinem Naturell.
Angsthase
Anruf beim Mandanten:
C: „Guten Morgen, Wilhelm.“
W: *grummel* „Guten Morgen, Carsten. Gut, daß Du anrufst.“
C: „Hey, wie geht’s Dir?
W: „Echt beschissen, ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen!“
C: „Was ist los? Doch wohl nicht der kleine Termin gleich in der Kirchstraße?“
W: „Doch!“
C: „Ok, ich bin eine halbe Stunde früher da … Alles wird gut!“
Es geht um eine kleine Bußgeldsache, der Mandant ist Strafverteidiger. Das sind die größten Angsthasen, wenn es um einen Gerichtstermin in eigener Sache geht.
Spaß an der Arbeit
Nachdem ich den Mann ganz höflich gefragt habe, wie er sich die Finanzierung seiner Verteidigung vorstellt, wollte er nicht mehr:
… sollte ich auch noch erwähnen, dass ich einen Anwalt suche der Spaß an seiner diesbezüglichen Arbeit hat und nicht nach rein monetären Gesichtspunkten arbeitet.
Ich habe großen Spaß an meiner Arbeit (sonst würde ich den Beruf wechseln und Gebrauchtwagen verkaufen). Aber ich möchte mir gern auch mal eine Scheibe Wurst kaufen können … Und: Ich heiße nicht Mutter Theresa.
Vermögensverwalter
„Und wie stellen Sie sich die Finanzierung Ihrer Verteidigung vor?“ habe ich den Beschuldigten gefragt. „Kein Problem, wenden Sie sich einfach an meinen Vermögensverwalter.“ erwiderte der Mandant.
Aha, Vermögensverwalter. Ich war neugierig und habe dann mal bei ihm angerufen. Der Vermögensverwalter prustete ins Telefon, als ich ihm den Grund meines Anrufes mitteilte.
Vergeigt
Der Mandant hatte sich 2 Jahre und 4 Monate beim Amtsgericht gefangen. Während einer offenen Bewährung; dort stand noch eine Reststrafe von 1 Jahr und 3 Monaten offen. Insgesamt also eine echt düstere Perspektive. Das war vor etwa einem Jahr.
Gegen das Amtsgerichtsurteil haben wir Berufung eingelegt. Dem Mandanten habe ich eindringlich nahegelegt, sich während der Zeit bis zur Berufungsverhandlung um die Stabilisierung seiner Verhältnisse zu bemühen. Dann könnten wir es vielleicht schaffen: 4 Monate weniger und die Freiheitsstrafe könnte – theoretisch zumindest, § 56 II StGB – nochmal zur Bewährung ausgesetzt werden.
Dann kam der Bewährungswiderruf in der „alten“ Sache. Dagegen haben wir uns beschwert. Und das Oberlandesgericht (OLG), das über die Beschwerde zu entscheiden hat, zum Stillhalten bewegt. Die Oberlandesrichter wollten die Berufungsentscheidung abwarten. Die Perspektive für den Mandanten besserte sich wieder.
Die Vorgespräche mit dem Vorsitzenden des Berufungsgericht verliefen auch erfreulich. Er fand die Entscheidung des Amtsgerichts doch etwas heftig. Es hellte sich also weiter auf.
Die Hürde bestand nun „nur“ noch in dem Widerstand der Staatsanwaltschaft. Den wollten wir brechen mit dem „neuen Leben“ des Mandanten seit seiner Verurteilung: Fortbildung und konkrete Vorbereitung der Einrichtung eines kleinen Unternehmens, behördlich für gut befunden und vom „Arbeitsamt“ unterstützt; einer Inanspruchnahme weiterer Förderungsprogramme stand auch nichts mehr im Wege. Und oben drauf auch noch eine funktionierende Ehe mit einer ganz sympatischen Frau.
Mit Optimismus bin ich zum Landgericht gefahren. Die 2 Jahre zur Bewährung waren greifbar nah. Und damit auch die Entscheidung des OLG, in der alte Sache die Bewährung nicht zu widerrufen. Es hätte echt gut laufen können …
… wenn der Mandant nicht zwischenzeitlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden wäre. Stolz zeigte er mir auf dem Flur des Landgerichts das Urteil. Ganz allein und ohne Verteidiger habe er es geschafft, daß diese 6 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nicht berücksichtigt hatte er aber, daß diese Freiheitsstrafe mit den 2 Jahren und 4 Monaten zur Gesamtstrafe zusammengerechnet werden; der Bewährungsbeschluß eignet sich nur fürs Familienalbum. Und um darauf zu hoffen, von den (addierten) 2 Jahren, 10 Monaten doch noch auf bewährungsfähige 2 Jahre runter zu kommen, braucht man schon mehr als meinen Optimismus.
Und dann legte die Staatsanwältin auch noch einen nach. Und einen druckfrischer Auszug aus dem Bundeszentralregister auf den Tisch: Wegen vier Schwarzfahrten („Erschleichen von Leistungen“) hat es von einem anderen Amtsgericht eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen gegeben. Ebenfalls ohne Verteidiger.
Herzlichen Glückwunsch! Das war’s dann endgültig mit der Strafaussetzung zur Bewährung. Mehr als eine Paketlösung, bei der das Sonderangebot von 2 Jahre und 7 Monate herauskam, war jetzt nicht mehr drin. Dazu kommt noch der Bewährungswiderruf des OLG, der jetzt so sicher wie das Amen in der Kirche ist.
Macht 3 Jahre und 10 Monate. Das sieht nicht gut aus für die stabilen Verhältnisse.
Manchen Leuten ist einfach nicht zu helfen.
Noch eine Anmerkung zum Schluß:
Mit etwas Engagement hätte es gelingen müssen, die beiden weiteren Verfahren, in denen der Mandant auf die Hinzuziehung eines Verteidigers verzichtet hatte, zu einem anderen Ende als zu einer Verurteilung zu bringen. Beide Fälle waren Fälle „notwendiger Verteidigung“, er hätte also jeweils einen Pflichtverteidiger bestellt bekommen, den er erst einmal nicht hätte bezahlen müssen. Ich glaube, da beißt sich heute jemand in den Hintern. Aber richtig.
Entlassungsbericht
Der Beschuldigte wurde gegen 4:30 Uhr festgenommen. Die Blutentnahme um 5:00 Uhr ergab eine BAK von 1,55 Promille. Es hat reichlich Ärger in der Zelle gegeben, ein Biß in einen polizeibeamtlichen Unterarm, ein zerissener Dienst-Pullover und ein beschädigtes Dienthemd. Trotzdem – um 9:00 Uhr wurde der Beschuldigte entlassen. Nicht ohne einen Entlassungsbericht zu schreiben:
Herr BRAUSE, Wilhelm 28.09.88 Kleinstadt geb., P.str. 19, 15*** F.-dorf whft., nach Beendigung des Anschlußgewahrsams 09.00 Uhr entlassen. Herrn Brause wurde ein dienstlich gelieferter Trainingsanzug ausgehändigt, da seine persönlichen Sachen mit Urin durchnässt waren.
Das nenne ich Fair Play. Man hätte ihn auch stinkend wieder rauswerfen können.
.
Keine gute Idee
Tatvowurf: Verstoß gegen das Waffengesetz

Aus dem Vorgangs-Deckblatt der Ermittlungsakte :
Am 28.04.07 erschien Herr BRAUSE auf dem Polizeiabschnitt 33 und gab an, eine am heutigen Tage gekaufte Schreckschußpistole registrieren lassen zu wollen.
Er gab an, die Pistole bei sich zu haben. Daraufhin wurde ihm der mitgeführte Rucksack abgenommen und durchsucht. Dabei konnte die Pistole, in einem schwarzem Plastikkoffer verpackt, aufgefunden werden. Das mit sechs Patronen geladene Magazin befand sich in der Waffe. Eine weitere Patrone befand sich im Patronenlager.
Die Pistole wurde entladen und zusammen mit der Munition (5 Patronen Schreckschuß, 2 Patronen Pfefferspray) sichergestellt. Beschlagnahmeprotokoll Teil A und B wurden Herrn BRAUSE ausgehändigt (Kopie am Vorgang).
Nach rechtlicher Belehrung und Tatvorwurf gab er an, die Pistole am 28.04.07 gegen 12:00 Uhr in einem Waffengeschäft (Bulli Bullmann) im Europacenter, für 119,00 Euro, gekauft zu haben.
Die sichergestellte Pistole, inklusive Munition, liegt dem Vorgang bei.
Dazu fällt mir ein: Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.
Ende gut – das Verfahren wurde eingestellt, allerdings nur nach § 154 StPO.
… genieße ein Pils
Es ist Superwetter in Kreuzberg, ich sitze am Schreibtisch und schreibe eine Stellungnahme in einer komplizierten Strafsache, neben mir türmen sich die Akten mit der Eingangspost von zwei Tagen und ich denke mit Wehmut an die sonnige, frische Luft da draußen. Da erreicht mich eine SMS des Mandanten:
Grüße aus Obersdorf (Allgäu). Sitze auf 1.451 Meter und genieße ein Pils.
Akte zu. Rechner aus. Jetzt brauche ich erstmal ’ne Pause. Zum Abregen.
Schlechte Laune
Aus einer eMail eines Mandanten an seinen Betreuer:
Ich habe auch weder Lust noch Zeit noch Muse mich mit Ihrer Primitivitaet herumzuschlagen, nur weil SIE Muellkopp mir die Wahrheit ueber die verifizierte Karstadt-Quelle Prozedur nicht glauben.
Auch haben Sie nicht begriffen, dass meine „soziale Prognose“ von genau den verfickten Gestalten desastroes gestaltet wurde und wird, die mich um mein Leben betrogen haben und mir keine Bezuege goennen, die mir als VerkehrsUnfallOpfer ein menschenwuerdiges Leben ermoeglichen wuerden und mir die Chance auf Besserung meiner Gesundheit geben wuerde…
Sie Hirsel kooperieren jedoch zugunsten dieser unwuerdigen idiotischen Hyperschweine…zu meinem Ungunsten.
Das was man mir angetan hat und noch gerade tut ist nicht mit 3 Wochen FegeFeuer abgegolten. Der Pass fuers Himmelreich ist wech…fuer immer!
Ich glaube, es ist besser, den Mandanten heute nicht über die Neuigkeiten in seinem Verfahren zu informieren. Er scheint nicht gut drauf zu sein.
Konkrete Anfrage
Moin, ich war zu schnell, wie sonst immer, aber diesmal bin ich geblitzt worden; was kommt auf mich zu? Kann ich mich mit Erfolgsaussicht wehren?
Tja, und nun? Was soll ich dem Anfragenden raten? Irgendwelche Vorschläge? Unser Selbstverteidigungskurs wird ihn vielleicht überfordern, oder?
Achso, der Beruf des Herrn könnte noch von Interesse sein: Rechtsanwalt.