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Justiz
Die Mühlen der (Jugendstraf-)Justiz
Mal wieder eine Jugendstrafsache. Und wieder die Frage: Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor oder nicht.
Mein Antrag auf Bestellung zum Pflichtverteidiger lehnt der Jugendrichter – reflexartig? – ab. Damit war zu rechnen, wenn man die Praxis der Jugendrichter kennt.
Dagegen gibt es – reflexartig! – das Rechtsmittel der Beschwerde. Und dann schaut sich das Landgericht die Sache genauer an. In den meisten Fällen gibt es auf diesem Wege etwas später die Bestätigung, daß ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.
Damit ist das Thema aber noch nicht vom Tisch. Denn der Beschluß des Landgerichts muß ja noch bekannt gemacht werden. Auch dem Verteidiger. Das passierte in dem Fall, über den ich hier berichte, dann auch.
Manchmal dauert es eben, bis der Beschluß dann beim Verteidiger landet.
Im vorliegenden Fall sind nun noch etwas mehr als 2 Wochen bis zum Termin. Bis ich Akteneinsicht erhalten und den Inhalt der Akte mit der Mandantin (und den besorgten Eltern) erörtert habe, dauert es ein paar Tage. Solange wird sich der Richter gedulden müssen, bis er seine Frage nach dem Umfang der Beweisaufnahme beantwortet bekommt. Aber spätestens am Terminstag wird er wissen, daß er sorgsamer mit den Ressourcen der Justiz umgehen sollte.
Übrigens: An irgendeiner westdeutschen Uni hat man herausgefunden, daß die frühzeitige Bestellung eines Pflichtverteidigers die Verfahren beschleunigt. Und damit billiger macht. Aber wen kümmert das schon …
Dieser Kostentenor ist ein Traum!
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) und das Land Tirol sind schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,– bestimmten Prozesskosten je zur Hälfte binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Quelle: Wiener Verfassungsgerichtshof
Ich meine mit der Überschrift nicht die Exekution des Bundesministers. Sondern die 14 Tages-Frist. In Moabit wäre so eine Frist das sichere Aus für die Rechtspfleger.
Danke an den Kommentator ben für den Hinweis auf diesen schnuckeligen Kostentenor. crh
Lehrstück für Jugendliche
An einem drastischen Beispiel dafür, wie es die Justiz schafft, daß zwei junge Menschen jegliches Vertrauen zum Rechtsstaat verlieren, durfte ich in dieser Woche in Moabit teilnehmen.
Ich war gerade dabei, mich mit einem kleinen Schwätzchen bei der Mitarbeiterin im Anwaltszimmer zu verabschieden, als wir von einem richterlichen Anruf unterbrochen wurden: Die Richterin braucht sofort einen Verteidiger und ob ich Zeit hätte. Den Hut und den Mantel habe ich wieder in die Garderobe gehängt, Robe über die Schulter geworfen und ab in den Gerichtssaal. Dort verhandelte das Jugendschöffengericht über den Vorwurf eines schweren Raubes. Ohne Verteidiger.
Der Kundige weiß, daß der schwere Raub ein Verbrechen ist und daß dies ein Fall der notwendigen Verteidigung darstellt. Also: Ohne Verteidiger geht da gar nichts, § 140 I StPO. Eigentlich.
Das ist der Richterin dann auch aufgefallen, nachdem die Anklage bereits verlesen wurde. Warum das bei Anklageerhebung dem Staatsanwalt und im Zwischenverfahren oder bei der Vorbereitung dem Gericht nicht aufgefallen ist, vermute ich, sage ich hier aber nicht. Nichts ist unmöglich, wenn es um die Rechte eines jugendlichen Angeklagten geht.
Ich stand nun da, ohne jegliche Aktenkenntnis. Und nur weil die Richterin meinte, es könne auf einen Freispruch hinauslaufen, habe ich mich mit Bauchschmerzen zur Verteidigung bereit erklärt.
Erste Maßnahme: Dem Mandanten, einem 17-jährigen Gymnasiasten, habe ich zur Verteidigung durch Schweigen geraten. Ein Risiko weniger.
Dann begann die Beweisaufnahme. Geschädigter war ein etwa 25-jähriger Türke, der an einem Down-Syndrom (Trisomie 21) leidet (sagt man das so?). Der Staatsanwalt polterte noch ungefragt, auch ein so Behinderter könne ein tauglicher Zeuge sein.
Der Dolmetscher war super. Er konnte den Zeugen verstehen und so übersetzen, daß er auch alles verstehen konnte. Es war schwierig, funktionierte aber. Ich habe keine Fragen gestellt und ins Protokoll diktiert, daß ich dies mangels Aktenkenntnis nicht könne.
Es stellten sich massive Widersprüche heraus, zwischen dem, was in der Akte stand (die „Protokolle“ der „Vernehmung“ des Zeugen durch die Polizei) und dem, was wir im Gericht hörten. Penny-Parkplatz oder Park mit Bäumen? Ein Täter, oder zwei, oder drei? Weiße Kleidung oder schwarze? Undundund … Bereits damit war der Ausgang klar: Im Zweifel für den Angeklagten.
Die beiden Polizeibeamten, die „ermittelt“ hatten, wurden dann noch gehört. Der eine war vor Ort und hat die Anzeige des Zeugen entgegen genommen. Und ist dann mit dem Zeugen und seiner Schwester im Auto auf Tätersuche gegangen. Der Angeklagte war damals zufällig in der Nähe, stand dort rum, als der Polizeibeamte den Zeugen (türkisch, Down-Syndrom) fragte: Ist der das? Der Zeuge bejaht. Der Angeklagte wird ans Auto herangeholt und nochmal gefragt: Ist der das? Die Schwester hat das alles „übersetzt“. Damit war der Fall geklärt.
Dann kam der zweite Polizist ins Spiel. Er hat den Zeugen zur Nachvernehmung auf’s Revier geladen. Als Dolmetscherin fungierte wieder die Schwester. Man könne ja nicht bei jeder Vernehmung eines Ausländers einen vereidigten Dolmetscher heran holen. Kostet doch! Und die Schwester tut’s doch auch. Es wurde ein Foto des Angeklagten gezeigt: Der war es! Die Schwester übersetzt dann noch den Tathergang …
Ja, das war es dann wirklich.
Der Zeuge, der ohnehin stets ängstlich unterwegs war, mußte nun erleben, wie er mit einem Messer bedroht und seines Handys beraubt wurde, und derjenige, den er als Täter wieder erkannt hatte, wurde freigesprochen. Der wird die Welt jetzt noch weniger verstehen wie vorher.
Es war im Rahmen der Beweisaufnahme ziemlich deutlich geworden, daß es der Angeklagte sehr wahrscheinlich nicht war; jedenfalls war davon auch der Staatsanwalt am Ende überzeugt. Hätte dort ein anderer Jugendlicher gestanden, auf den (erste) Polizeibeamte gezeigt hat, wäre es eben der andere „geworden“.
Der Gymnasiast, hat erlebt, wie schlampig die Polizeibeamten arbeiten, wie leicht man einer schweren Straftat falsch verdächtigt werden kann, welche Fehler Staatsanwälte bei den Ermittlungen machen und wie ein Gericht mit den Rechten eines Angeschuldigten umgeht. Auch das wird einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Hoffentlich ist es mir gelungen, dem Jungen die Funktion eines Strafverteidigers zu vermitteln.
Ich bin nach Schluß der Sitzung zur Protokollführerin gegangen, um mich nach dem Aktenzeichen des Verfahrens zu erkundigen. Und nach dem Nachnamen meines Mandanten.
Zeitablauf als Strafmilderung
Ich fahre gleich nach Moabit. Schwere Untreue wird dort verhandelt. Der Angeklagte hatte sich selbst angezeigt, der Sachverhalt ist aufgeklärt. Seit 2004. Heute startet der Prozeß. Das ist unsere Justiz, wie ich sie liebe.
Der Zeitablauf nützt meinem Mandanten aber: 7 Fälle schwerer Untreue. Mindestfreiheitsstrafe pro Fall: 6 Monate. Im Normalfall käme dabei eine Gesamt-Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren heraus. Die wäre nicht mehr bewährungsfähig.
Nach Rücksprache mit Staatsanwalt und Gericht rechne ich heute mit einem Ergebnis zwischen 12 und 18 Monaten. Ausgesetzt zur Bewährung. Auch wegen der überlangen Zeit, die die Staatsanwaltschaft benötigt hat, um in einem aufgeklärten Fall zu ermitteln.
Richterlicher Notdienst in der Nacht …
… scheitert nach Ansicht zumindest eines beteiligten Richters daran, daß er
Kräfte für den nächsten Tag sammeln
muß. Ok, aber das müssen Krankenschwestern auch. Und Strafverteidiger. Nun ja, es mag bei Richtern anders liegen.
Aber es gibt ein weiteres Argument des zitierten (von mir geschätzten) Richters dafür, ab 23 Uhr die Schlafmütze überzuziehen:
Dem Richter ist die Ermittlungsakte also samt dem Antrag der StA vorzulegen. Er hat die Akte durchzuarbeiten und ggf. einen Durchsuchungsbeschluss schriftlich mit Begründung zu erlassen, zu unterschreiben und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Da die Richter normalerweise nicht neben dem AG-Gebäude wohnen, ist mit Anfahrtzeiten zu rechnen.
Wenn ich mir so anschaue, wie in Moabit die Akten transportiert werden, dann hat ballmann Recht.
Wie sähe es denn aus, wenn sich die Ermittlungsbehörden und die Justiz einmal dazu aufraffen könnten, mit Technik zu arbeiten, die dem übrigen Volk seit mehr als einem Jahrzehnt zur Verfügung steht? Den Adobe Akrobat und Flachbettscanner gab es schon, als ich noch Hausarbeiten für das JPA schreiben mußte.
Der Polizei-Bericht flugs auf dem Laptop getippt, die Digitalfotos zur Akte gespeichtert, mit der Karte signiert, per UMTS durch ein VPN an den Bereitschafts-Staatsanwalt, von dort elektronisch weiter an die richterliche Schlafmütze, die kurz gelupft wird. Studium der Akte im Bett liegend und per VPN die Mitteilung an das SEK vor Ort, daß die Durchsuchung unverhältnismäßig oder rechtmäßig wäre. Auf dem Weg zum Einsatzort wird der Beschluß im Einsatzwagen ausgedruckt („… ist auch ohne Unterschrift gültig!„), am Durchsuchungsobjekt angekommen die Tür eingetreten und den Beschluß dem am Boden liegenden Grundrechtsträger vorgelegt.
In unserer Kanzlei wäre sowas kein Problem. Mir steht auch dann die gesamte Infrastruktur unserer Kanzlei zur Verfügung, wenn ich Weihnachten am Lago Maggiore sitzend von einem Mandanten beim Marzipanessen und Kräfte-für-die-nächsten-Wochen-Sammeln gestört werde.
Man muß nur wollen. Dann geht das. Auch nach 23 Uhr.
Heiße Ware
Der Beitrag über die Speisung eines Berliner Strafverteidigers scheint eine sensible Stelle im Abgeordnetenhaus berührt zu haben. taz-Redakteuer Sebastian Heiser fand den Bericht über die Aktenlieferung per Menütaxi ganz schön heiß, über die ich da so nebenbei am Heiligabend berichtet hatte.
Das Unternehmen mit dem Namen Menütaxi liefert im Auftag des Senates alle Pakete von Behörden innerhalb Berlins aus. Nach dem Datenskandal bei der Landesbank machen sich jetzt Abgeordnete der Opposition Sorgen um die Sicherheit dieser Pakete.
schreibt Herr Heiser heute in der taz.
Und dabei war ich nur darüber enttäuscht, daß mir der freundliche Taxidriver nur das tröge Paket aus Moabit und kein leckeres Pralinchen mitgebracht hatte. Das hat er nun davon. ;-)
Stillstand
Das Amtsgericht Tiergarten schickte uns vor ein paar Tagen ein Fax:
In der Bußgeldsache gegen
Wilhelm Brause
war die Richterin leider mehrere Wochen erkrankt und konnte nicht über den Antrag entscheiden. Sie wird in den nächsten zwei Wochen eine Entscheidung treffen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Den Antrag haben wir im April 2008 gestellt, vor gut 8 Monaten.
Haftbefehlsverkündung
Die Verkündung eines Haftbefehls ist meist eine recht flotte Sache. Ich plane für den Termin beim Haftrichter meist nicht mehr wie zwanzig Minuten ein.
15 Uhr, wir waren gut in der Zeit. Der (Berliner) Richter begann, den Haftbefehl aus einer Mittelstadt in Brandenburg zu verlesen. Auf Seite 3 (von 7) war’s dann vorbei. Das Brandenburger Gericht hatte diese Seite am Vormittag nicht durchs Fax bekommen.
Kein Problem, dachte sich der Richter. Man ruft einfach beim Gericht in Brandenburg an, dort legt man das Original aufs Fax und gut is. Doch ein Problem, meint der Verteidiger, der schon häufiger mit Gerichten und Staatsanwaltschaften in Brandenburg zu tun hatte.
Und genau so kam es. Geschlagene 90 Minuten hat es gedauert, bis die richtige Stelle in Brandenburg („… ich bin dafür nicht zuständig, das macht Frau Brause; die ist aber schon im Feierabend …“) endlich gefunden und die richtige Stelle das Faxgerät gefunden („dann muß ich aber jetzt erstmal rüber gehen und den Schlüssel holen“) und angeworfen hat.
Zeit genug für Richter, Mitarbeiterin der Geschäftsstelle und Verteidiger für small talk, Höflichkeiten und Geschichtchen aus dem prallen Leben. Während die Mandantin in einer zwei (!) Quadratmeter großen fensterlosen Vorführzelle unter künstlichem Licht auf einer Steinbank sitzt und wartet.
Diebstahlsgefahr

Die Verwaltung des Kriminalgerichts in Moabit hat wohl schlechte Erfahrungen mit den Schildern auf den Gerichtsfluren gemacht.
Interna aus der JVA Tegel
Über einen Prozess gegen vier Gefangene der Justizvollzugsanstalt Tegel, die als sogenannte „Russenmafia“ Häftlinge der Teilanstalt III bedrängt, geschlagen und auch deren Angehörige bedroht haben sollen, berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell.
Es kommen immer neue Interna über die Verhältnisse in dem Berliner Knast an das Licht, die den (ehemaligen) Insassen durchaus bekannt sein dürften. In dem Verfahren wird auch die Rolle der Justizvollzugsbeamten beleuchtet, von denen sich einige nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert haben. Nach sechs Hauptverhandlungstagen ist noch kein Urteil in Sicht.
Nebenbei:
In der Haftanstalt arbeiten drei Geistliche: Anderthalb evangelische und anderthalb katholische Pfarrer.
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