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Justiz
Auf einmal hat sie es eilig
Es ging um eine Tat am 1. November 2007; anläßlich oder besser: nach einer Halloween Party hat mein Mandant ein paar gefährliche Dummheiten gemacht, die glücklicherweise ohne ernsthafte Konsequenzen geblieben sind.
Im Januar 2008 bekomme ich die Ermittlungsakte und kündige eine Verteidigungsschrift an. Nach der Besprechung der Akte mit dem Mandanten war es notwendig geworden, den Inhalt der Akte und das Ergebnis dieser Besprechung mit dem zuständigen Staatsanwalt zu erörtern, um zu einem für alle Beteiligten angemessenen und „gerechten“ Ergebnis zu kommen. Die Situation stellte sich wesentlich komplizierter dar, als aus der Akte ersichtlich.
Ich habe den Staatsanwalt auch zügig erreicht, der aber die Akte nicht (mehr?) kannte und sich erst einmal (wieder) einarbeiten wollte. Er werde sich melden, hat er mir versprochen. Das war Anfang Februar 2008.
Seit dieser Zeit habe ich monatlich zweimal an diese Rückmeldung des Staatsanwalts erinnert, teilweise seriös und angemessen, teilweise ironisch, später auch mal etwas frecher. Eine Reaktion erfolgte in keinem Fall.
Mitte Mai diesen Monats bekam ich endlich Post. Von einer promovierten Frau Staatsanwältin, wohl frisch aus der Ausbildung im Amt. Nicht mehr der „alte“ Staatsanwalt sei zuständig, sondern jetzt sie, teilte mir die Dame mit.
Es wird Ihnen bis zum 25. Mail 2008 Gelegenheit gegeben, wie mit Schreiben vom 15.1.2008 angekündigt, zum Tatvorwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Anderenfalls …
schrieb mir die Neue.
Von der vereinbarten Besprechung der Akte war keine Rede mehr. Also versuche ich Frau Dr. Staatsanwältin telefonisch zu erreichen. Die Geschäftsstelle teilt mir mit, daß Frau Dr. Staatswältin nur donnerstags und freitags im Hause sei, donnerstags aber dann meist bei Gericht. Ich solle es Freitag mal versuchen.
Frau Dr. Staatsanwältin ging am Freitagnachmittag gegen 14:30 Uhr tatsächlich noch ans Telefon, sie kannte die Grundzüge der Akte auch ein wenig, war aber zu dem ursprünglich mit ihrem Kollegen vereinbarten Gespräch nicht bereit. Sie werde nun einen Strafbefehl beantragen; wenn meinem Mandant das nicht gefällt, könne er ja Einspruch einlegen und dann in der Hauptverhandlung noch was dazu erklären. Basta!
Ich fasse es nach langen Jahren Erfahrung als Verteidiger immer noch nicht und rege mich immer noch über so eine Schlamperei und Sturheit auf. Das von dieser promovierten Nebenerwerbs-Juristin angekündigte Verfahren ist völlig überflüssig, verursacht der Landeskasse reichlich Kosten, kostet meinem Mandanten noch mehr Nerven und könnte durch ein Fünf-Minuten-Gespräch ganz einfach vermieden werden. Aber dazu ist die Hausfrau in der Robe nicht bereit und wohl auch nicht imstande.
Kaffee genehmigt.
Der Kollege Bert Handschumacher hat im Anwaltszimmer des Landgerichts Braunschweig eine außerordentlich wichtige Genehmigung entdeckt:
Die Genehmigung des Herrn Präsidenten zum Betrieb einer Kaffeemaschine. Mich würde ja mal interessieren, was für ein Teil dort steht: Die übliche Pullerkaffeemaschine oder etwas Feineres, dem anwaltlichen Berufsstand entsprechend Angemessenes?
Das Warten geht weiter
Das Bereitschaftsgericht hat sich herabgelassen, dem Schöffengericht mit einer Urkunsbeamtin auszuhelfen. In 45 Minuten; jetzt ist es 17:45 Uhr.
Zwei Schöffen, zwei Berufsrichter, ein Staatsanwalt, ein Verteidiger, zwei Wachtmeister, ein Angeklagter, zwei Eltern und drei Zuschauer warten weiter. Weil die Protokollführerin nicht warten wollte.
Das ist öffentlicher Dienst pur.
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Das Warten hat ein Ende
Für die Protokollführerin. Die ist nämlich schlicht gegangen. Und ohne eine Urkundsbeamtin läuft in der Hauptverhandlung nichts mehr, § 226 StPO. Auch keine Urteilsverkündung. Und schon gar keine Haftentlassung.
Der Angeklagte ist nicht gerade amüsiert.
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Justizopfer: Alles wird gut.
Sie verbrachte zweieinhalb Jahre unschuldig hinter Gittern, galt zwei Jahre als verurteilte ‚Vatermörderin‘.
Die am 9. April 2008 als unschuldig freigesprochene und damit vollständig rehabilitierte Monika M. beantwortet Fragen von Berlin Kriminell über das Verfahren, den Knast, die Gutachten und den Freispruch.
Es gehört schon eine Menge Kraft dazu, das Lied von Monthy Python „Always Look on the Bright Side of Life“ zu trällern, wenn man unschuldig im realen Knast sitzt. Meine Hochachtung!
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Wartenummer

So sieht’s aus, beim Grundbuchamt im Amtsgericht Königs Wusterhausen. Ob der Wachtmeister die Nümmerchen per Hand verteilt, wurde nicht überliefert.
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Angeklagter im Rollstuhl gefesselt
Ein Großbetrüger, dem Anfang September 2006 eine spektakuläre Flucht aus dem Kriminalgericht Moabit gelang und der anschließend in Abwesenheit verurteilt wurde, muss sich seit gestern neuerlich vor dem Berliner Landgericht verantworten. Der 46-Jährige wurde in einem Rollstuhl an Händen und Füßen gefesselt in den Hochsicherheitstrakt gefahren. In seiner Panzerglasbox verweigerte Martin R. zum Prozessauftakt jegliche Antwort.
Quelle: Berliner Morgenpost
Weiter heißt es in dem Artikel:
Der Anwalt von R. sprach auf dem Gerichtsflur von Folter. Sein Mandant sei sozial völlig abgeschnitten und werde nachts dauernd in seiner Zelle geweckt.
Nachvollziehbar ist diese „Behandlung“ schon:
Im ersten Prozess hatte das Gericht die verschärften Sicherheitsmaßnahmen nach knapp 50 Verhandlungstagen aufgehoben. Kurz darauf hatte der damals 44-Jährige einen Wachtmeister in einer Prozesspause in der Vorführzelle überwältigt, gefesselt und ihm die Schlüssel weggenommen.
Das will man nun verhindern – wohl mit allen Mitteln.
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Wenn man keine Ahnung hat …
Menschen rauchen Pflanzen und wundern sich dann, dass es in ihrer Lunge verqualmt ist. Dann verklagen sie den Zigarettenhersteller und leben vom erstrittenen Geld, bis sie der Lungenkrebs dahinrafft. Zigarettenhersteller wissen jetzt, dass das Herstellen von Zigaretten teuer werden kann, stellen aber weiter Zigaretten her. Warum? Weil sie wissen, dass der Mensch in der Regel nicht nur zu dumm ist, zu begreifen, dass Rauchen seine Lunge verqualmt, sondern dazu auch noch zu dämlich, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden. Das ist natürlich auch nicht einfach. Es gibt Rechtsanwälte, die sogar zu doof sind, gegen einen Bußgeldbescheid pünktlich Einspruch zu erheben, weil sie den Tag damit verbringen, abstruse Klageideen für Menschen mit Rechtsschutzversicherung auszuhecken. Dabei rauchen sie oft und vergessen dann, den Zigarettenhersteller zu verklagen. Die Justiz ist auf keinen Fall der richtige Ort, um nach Intelligenz zu suchen.
Quelle: Dieter Nuhr – Gibt es intelligentes Leben?
Ein Buch, dessen Lektüre ich nicht nur Juristen dringend empfehle. Erstklassiger, intelligenter Humor.
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Die Justiz und der Busfahrer
Am 10.3.2006, also vor ziemlich genau 2 Jahren, wurde der Busfahrer von einem betrunkenen Fahrgast angriffen. Dafür wurde der Fahrgast vom Amtsgericht am 9.10.2007 verurteilt. Mehr als anderhalb Jahre nach der Tat.
Gegen dieses Urteil hat der Fahrgast Berufung eingelegt. Nur erhalten der Busfahrer, der als Nebenkläger an dem Prozeß beteiligt ist, und ich als sein Vertreter die Ladung zur Berufungsverhandlung. Die findet am 15.9.2008 statt, zweieinhalb Jahre nach der Tat.
Der Fahrgast war in der ersten Instanz nicht verteidigt. Die Verfahrensdauer ist also nicht in einer Verteidigungsstrategie begründet.
Der Busfahrer hat sich bis heute noch nicht von dem Vorfall erholt. Dazu trägt auch dieses offene Verfahren bei. Schönen Dank auch … für die freundliche Unterstützung, liebe Justiz.
Die Internet-Kompetenz von Richter und Staatsanwalt
Es geht um Vermittlung von Fernreisen über das Internet. Gewerbsmäßiger Betrug wird dem Angeklagten vorgeworfen. Eine recht komplexe Angelegenheit, die im virtuellen Reich der Elektronik spielte.
Spannend waren einige Fragen der Beteiligten.
Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wollte von der Zeugin wissen: Was ist denn ein „E-Ticket“?
Der Vorsitzende Richter ließ sich vom Angeklagten darüber informieren, was ein „Sicherungsschein“ ist.
Den Verteidiger, der auf seinem Notebook eine Internetseite online (per UMTS) vorführte, fragte der beisitzende Richter: Sie sind jetzt im Internet? Wie machen Sie das denn? Und ist das nicht gefährlich, wegen der Viren und so?
Beste Voraussetzungen also für ein kompetentes Urteil.
