Justiz

Gnadenlos gegenüber eBay-Händlerin

Eine bisher völlig unbescholtene Frau gerät urplötzlich ins Visier von Polizei und Justiz – fünf Jahre nach einem Vorfall, der ihr heute – für sie völlig überraschend – zum Vorwurf gemacht wird.

Quelle: Berliner Morgenpost

Folgendes war für Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, um den deutschen Rechtsstaat und den Artenschutz zu retten:

Es ist Punkt 6 Uhr morgens, als bei Angelika M. plötzlich Sturm geklingelt wird. Sie schreckt aus dem Bett und hört die Forderung von der Haustür. „Machen Sie die Tür auf.“ Wenige Sekunden später schellt es an der Wohnungstür der ehemaligen Stewardess. „Ich war völlig überrascht“, erzählt sie, „da standen zwei Männer und eine Frau, hielten mir Dienstmarken vor die Nase, zückten ein Papier und murmelten etwas von Landeskriminalamt und Hausdurchsuchung.“ Auf die Frage nach dem Grund wird Angelika M. eröffnet, sie habe gegen das Naturschutzgesetz verstoßen. Dann folgt die Aufklärung: Vor fünf Jahren – am 21. September 2003 – hatte die heute 55-Jährige im Internet bei Ebay eine Krokodilledertasche und ein Paar Kroko-Schuhe zum Verkauf angeboten. Während sich für die Schuhe kein Käufer fand, ging die Tasche für 55 Euro an eine Frau in Bayern. Angelika M.: „Die kleine Umhängetasche war ein Erbstück von meiner Großmutter, mindestens 50 Jahre alt.“

Zum Hintergrund der „verbotenen“ Schuhe:

„Die Kroko-Schuhe hatte ich legal im Jahr 2000 in dem Schuhgeschäft Walter Steiger an der Schlüterstraße gekauft, mit der nötigen Bescheinigung. Leider stellte ich später fest, dass die Schuhe fürchterlich drückten und so bot ich sie bei Ebay an.“

Wie auch mit anderen Bürgern umgesprungen wird, habe ich vor einiger Zeit bei den Vier Strafverteidigern beschrieben. In jenem Beitrag ging es um die Durchsuchung einer Wohnung wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht – eine angebliche Raubsoft im Wert von ein paar Euro.

Das ist genau der richtige Weg, um dem Volk die Loyalität zu seinem RechtsStaat gnadenlos auszutreiben.

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Berlin sucht Richter

6000 neue Laienrichter suchen die Berliner Strafgerichte noch dieses Jahr.

[…]

Im Jahr 2009 beginnt eine fünfjährige Schöffenperiode, für die sich interessierte Berliner jetzt bei dem für ihren jeweiligen Wohnsitz zuständigen Bezirksamt melden können.

Quelle: Tagesspiegel

Schade. Ich bin für die Aufgabe eines Schöffen nicht geeignet.

Für Interessierte: Weitere Informationen über das Schöffenamt gibt es auf www.schoeffen.de.

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Der Geschäftsverteilungsplan des AG Tiergarten für 2008

… ist hier auf den Internet-Seiten der Senatsveraltung für Jusitz erhältlich. Das ist sehr löblich.

Aber daß die PDF-Datei insgesamt 42,1 MByte groß ist, weil man es gerne farbig (hell-creme/dunkel-creme) statt schlicht schwarz/weiß haben wollte, ist für einen normal denkenden Menschen nicht nachvollziehbar. Zum Vergleich: Der in schwarz/weiß gehaltene Plan aus 2005 hat einen Umfang von 0,72 MByte.

Nicht jeder hat einen DSL-Anschluß, liebe Justiz-Beamte; aber jeder hat ein Hirn zum Nachdenken.

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Abschreckung von Triebtätern

Frau Zypries, Sie sind also die Frau, die Triebtäter abschrecken will.

Quelle: Volker Pispers

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Beschäftigungstherapie

Es gibt reichlich Beschwerden über zuviel Arbeit und zuwenig Justizpersonal. Richter, Staatsanwälte und sonstige Bedienstete im Bereich „Rechtsprechung“ fühlen sich überlastet. Das liegt nicht nur daran, daß zu wenig Geld in den Landeskasse ist, sondern auch daran, daß sich die oben genannten Personen mit Sachen beschäftigen, die einem Normalbürger dazu veranlassen, sich an den Kopf zu fassen.

Da erscheint ein Zeuge vor Gericht mit einer löchrigen Hose. Der Amtsanwalt (1) beantragt den Erlaß eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr, der Richter (2) erläßt einen Ordnungsgeldbeschluß. Dieser Beschluß wird von der Mitarbeiterin der Geschäftsstelle (3) ausgefertigt, nachdem er von einer anderen Mitarbeiterin (4) geschrieben wurde. Der Zeuge erhebt Beschwerde, die Akte mit allem Drum und Dran wird dem Kammergericht vorgelegt. Dort beschäftigen sich nun drei Richter (5, 6, 7) mit der Frage, ob Löcher in der Hose ungebührlich oder üblich sind. Allerdings muß erst noch der Generalstaatsanwalt (8) gehört werden. Es ergeht dann ein Beschluß des Kammergerichts, der wird dann von einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle (9) geschrieben und von einer weiteren Mitarbeiterin (10) ausgefertigt. Das Ganze wird dann zur Poststelle gegeben und anschließend an die PIN-AG zum Versand.

Mehr als zehn Leute haben also reichlich zu tun, wenn ein Zeuge kein Geld für eine neue Hose hat.

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Zehn Prozent der Beute

Volker Pispers: Entlastung der Justiz

Gar nicht so verkehrt die Gedanken, die sich der Kabarettist da über den „Deal“ da macht.

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Raucher in Moabit am Galgen

Im Moabiter Kriminalgericht wurde nun auch eine Zone eingerichtet: Eine Raucherzone. Darüber informieren an die Wände geklebte, freundliche Hinweisschilder wie dieses hier:

galgenhof.jpg

Ich vermute mal, daß derjenige, der entschieden hat, wohin man die Raucher ausquartiert, ein militanter Nichtraucher ist. ;-)

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Richterprivileg

Aus dem Schreiben einer Generalstaatsanwaltschaft an einen Verteidiger:

Wie Ihnen die Staatsanwaltschaft in dem von Ihnen angegriffenen Bescheid vom 1. September 2007 bereits mitgeteilt hat, hat der Bundesgerichtshof den Tatbestand des § 339 StGB (Rechtsbeugung) in ständiger Rechtsprechung dahingehend eingeschränkt, dass ein Beugen des Rechts immer nur dann vorliegt, wenn der Täter sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“. Danach setzt die Beugung des Rechts mehr als die Verletzung bindender Rechtsnormen voraus, vielmehr muss sich der Angriff des Täters – zugleich mit dem Bruch des Gesetzes – gegen grundlegende Prinzipien des Rechts, gegen die Rechtsordnung als Ganzes oder gegen elementare Normen als Ausdruck rechtstaatlicher Rechtspflege richten.

Daher sind allein die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung oder objektive Willkür allein noch nicht ausreichend, um den objektiven Tatbestand des § 339 StGB zu erfüllen.

Mit anderen Worten: Bis weit über die Grenze der Willkür hinaus handelt es sich niemals um Rechtsbeugung, sondern immer noch um richterliche Unabhängigkeit. Sagt der Bundesgerichtshof. Beziehungsweise: Sagen die Richter am Bundesgerichtshof.

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eMail vom Gericht

Es funktioniert, immer mal wieder, aber leider noch viel zu selten.

Gestern Nachmittag habe ich ein Fax an das Landgericht Konstanz übermittelt. Darin hieß es am Ende:

Wenn der Akteneinsicht Hinderungsgründe entgegen stehen, bitte ich um eine kurze Nachricht, gern telefonisch, per Fax oder per eMail.

Eigentlich hatte ich nicht ernsthaft daran geglaubt, daß dieser kleine Textbaustein überhaupt Beachtung findet. Ich habe mich getäuscht. Heute morgen lag eine eMail des Landgerichts Konstanz in meiner Mailbox:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,

Ihr Aktengesuch wurde zuständigkeitshalber an über die StA Konstanz (34 Js 25637/05) an das AG Villingen-Schwenningen (8 Ds AK 479/06) weitergeleitet, da das Verfahren hier seit 24.09.07 rechtskräftig abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Justizangestellte

Besten Dank!

So einfach könnte es auch hier in Berlin und Brandenburg sein. Isses aber nich.

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Überfordertes Gericht

In einer Strafsache haben wir beim Amtsgericht Tiergarten Akteneinsicht beantragt. Und darum gebeten, uns die Akte zuzusenden; die Kosten für die Übersendung der Akte (12 Euro) werden wir zahlen, haben wir gleich mit unserer Bitte versprochen.

Das Gericht schreibt zurück, die Akten werden an Berliner Verteidiger nicht versandt, weil die Geschäftsstellen damit überfordert wären. Und außerdem – wurde vorsorglich unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Kammergerichts mitgeteilt – hätten die Verteidiger auch keinen Anspruch darauf. Wir mögen die Akte abholen.

Na wenigstens rief eine Mitarbeiterin des Gerichts in unserer Kanzlei an und teilte mit, daß, wann und wo die Akte abgeholt werden könne.

Zum angegebenen Zeitpunkt war unsere Mitarbeiterin dann auch auf der Geschäftsstelle des Gerichts. Jedoch war die Akte nicht dort. Wegen eines neuen Posteingangs sei die Akte kurzfristig der Richterin vorgelegt worden.

Schönen Dank auch! Offenbar ist das Gericht auch damit überfordert, mal eben bei uns anzurufen oder ein Fax zu schicken, um mitzuteilen, daß die Akte zu einem anderen Zeitpunkt abgeholt werden kann. Unsere Mitarbeiterin kommt gern noch ein paar Mal zum Gericht, vielleicht hat sie ja irgendwann einmal Glück.

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