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Justiz
Kein Knast
Der Blick aus dem Fenster …

… des Landgerichts Berlin für Zivilsachen.
Dort scheint man schlechte Urteile zu machen, oder warum sonst vergittert man die Fenster? ;-)
76 Euro für einen Tag Haft
Bei einem Banküberfall im Jahre 1991 hatte eine automatische Überwachungskamera mehrere Lichtbilder des Täters gefertigt, die später zur Festnahme des Klägers führten.
Im Rahmen des gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde der Beklagte als Sachverständiger beauftragt, ein anthropologisches Vergleichsgutachten zu erstellen. Dabei waren die von der automatischen Überwachungskamera der Bank angefertigten Fotos sowie von dem Sachverständigen angefertigte Vergleichsbilder von dem Kläger auf ihre Übereinstimmung zu untersuchen.
Der Beklagte kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ mit der Person auf den Täterbildern identisch sei. In der Strafverhandlung hatte er sich sogar dahingehend geäußert, dass für ihn an der Täterschaft des Klägers keinerlei Zweifel bestünden. Nach seiner Berufserfahrung sei es unvorstellbar, dass eine andere Person als Täter in Betracht komme. Aufgrund dieses Gutachtens wurde der Kläger wegen des Überfalls auf die Sparkasse zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Kurz nach seiner Haftentlassung wurde die Tat jedoch von dem wirklichen Täter gestanden, der mittlerweile auch rechtskräftig verurteilt worden ist.
Quelle: Pressemeldung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Insgesamt hat der Mann 1973 lange Tage unschuldig im Knast verbracht, das sind rund 280 Wochen, 65 Monate oder deutlich über fünf Jahre. Dafür hält das OLG 150.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen.
Ich glaube, da wird auch der (ehemalige) Verteidiger des Verurteilten nachdenklich werden, ob ihm da nicht ein paar Fehler unterlaufen sein könnten. Es gehört zu den schwierigsten Aufgaben im Rahmen einer Verteidigung, ein Gericht davon zu überzeugen, daß ein Sachverständigengutachten falsch ist und nicht zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden darf. Es ist für ein Gericht sehr bequem, sich in den Gründen für eine Verurteilung auf die „überzeugenden“ Ausführungen des Sachverständigen zu beziehen. Oftmals hatte ich den Eindruck, nicht das Gericht entscheidet das Verfahren, sondern der Gutachter. Es ist zu hoffen, daß sich der Verteidiger darüber Gedanken gemacht hat.
Und wie wird sich nun das Gericht fühlen, das den Mann unschuldig in den Knast geschickt hat? Warum hat das Gericht nicht erkannt,
dass das Gutachten grob fahrlässig fehlerhaft erstattet wurde. Zwar sei das schriftliche Gutachten noch nicht grob fehlerhaft. Eine grob fahrlässige Fehlerhaftigkeit der Begutachtung folge jedoch aus den Äußerungen des Sachverständigen in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer, weil er dort nicht mehr nur eine „sehr hohe Wahrscheinlichkeit“ der Täterschaft, sondern das Bild einer von Restzweifeln befreiten Sicherheit vermittelt habe.
Die Darstellung seines Identifikationsergebnisses in der Hauptverhandlung habe die erforderliche Differenzierung und Erläuterung der Wahrscheinlichkeitsprädikate vermissen lassen und die Darstellung gegebener Zweifel zu Ausschlussmerkmalen verabsäumt. Wenn aber Zweifel angezeigt seien, müsse der Gutachter diese Zweifel auch deutlich machen. Stattdessen habe der Sachverständige jegliche Zurückhaltung aufgegeben und eine nahezu 100%ige Wahrscheinlichkeit der Täteridentität assistiert. Der Beklagte habe somit naheliegende und von dem wissenschaftlichen Standard gebotene Überlegungen nicht beachtet. Dieser Fehlerhaftigkeit komme objektiv ein besonderes Gewicht zu, da vom Ergebnis des Vergleichsgutachtens entscheidend abhing, ob der Kläger eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Es sei eine wichtige Aufgabe des Sachverständigen, die Grenzen der anthropologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich zu machen.
Schadenersatz auch von den Richtern, die den Mann verurteilt hat?
Update:
Bei Wikipedia gibt es ergänzende Informationen.
Und die Hessenschau berichtet auch über den Fall.
Fortschritt in Neukölln, Kreuzberg und Moabit
Das Jugendamt Neukölln arbeitet mit einer Software, die Sprache erkennt, meldete die Berliner Morgenpost am 29. September 2007:
„Wir sind das erste Bezirksamt, das die digitale Spracherkennung in diesem Umfang einsetzt“, sagt Uwe-Pfauder, IT-Beauftragter im Jugendamt. Zwölf Mitarbeiter haben das Programm im Februar getestet. 55 nutzen es seit September. Schon haben sich weitere Bereiche der Behörde infiziert, darunter Bauwesen, Soziales, Bürgerdienste, Finanzen und Bildung. Insgesamt 157 Mitarbeiter des Bezirksamtes diktieren jetzt ihrem Computer, statt selbst auf der Tastatur zu tippen.
Nun ja, die Behördenmühlen mahlen langsam. Aber immerhin, es geht voran. In unserer Kanzlei setzen wir die Spracherkennung bereits seit 2003 erfolgreich ein. Während in den Moabiter Gerichtssälen immer noch mit Papier und Bleistiften protokolliert wird. Von Richtern, Urkundsbeamten und Staatsanwälten. Wir arbeiten dort mit dem Laptop, der per VPN und UMTS mit den Servern der Kanzlei verbunden ist.
Abschließend noch ein Zitat aus dem Rathaus Neukölln:
Uwe Pfauder sagt der Software eine große Zukunft voraus. „In vier bis fünf Jahren wird es sich in der Verwaltung durchgesetzt haben.“
In vier bis fünf Jahren. Naja.
Freispruch wegen erwiesener Unschuld
Drei Polizeibeamte bezeugen, daß der Angeklagte vermummt war und um sich getreten hatte. Obwohl der Angeklagte dies bestritt, wurde verurteilt. Ein zufällig gefundenes Foto belegte jedoch, daß die Aussagen der Polizeibeamten unzutreffend waren. Deswegen wurde der Angeklagte in der Berufungsinstanz freigesprochen. Wegen erwiesener Unschuld. Ein Freispruch aller erster Klasse.
Und die Polizeibeamten? Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hielt es nicht für erforderlich, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Falschaussager zu veranlassen. Der Angeklagte Freigesprochene erstattete Strafanzeige und erzwang auf diesem Wege ein Verfahren gegen die Polizeibeamten.
Ein weiteres Jahr ging ins Land, dann stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Vielleicht sei Felix K. ja doch vermummt gewesen, argumentiert der Staatsanwalt Anselmann. Andere seien ja auch vermummt gewesen, warum also nicht auch er?
Das Foto sei aus einer Perspektive aufgenommen, „die zu Missverständnissen herausfordert“. Und die Aussage des Beamten K.? Der sei „offensichtlich durch das Foto verwirrt“ gewesen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Link gefunden im lawblog via Jurablogs.
Noch zwei Monate, aber nicht mehr länger
In einer Strafsache wurde der Computer nebst Zubehör beim Mandanten beschlagnahmt. Das war Mitte April, also vor fünfeinhalb Monaten. Die Staatsanwaltschaft teilte seinerzeit mit, das die Untersuchung des Rechners auf (weitere) Beweise erst in 12 bis 18 Monaten erfolgen kann. Die dafür zuständigen Stellen der Polizei sei überlastet.
Aus anderen Verfahren ist es bekannt, daß solche „Bearbeitungs“-Zeiten hier in Berlin an der Tagesordnung sind.
Ich habe gegen diese Maßnahme bereits nach vier Monaten Beschwerde eingelegt und beantragt, den Rechner wieder herauszugeben; man kann schließlich ein Image anfertigen und dies dann zur gegebenen Zeit untersuchen. Die Beschwerde wies das Landgericht Berlin (erwartungsgemäß) zurück.
Spannend ist aber die Begründung:

Angesichts der bei vorläufiger Sichtung auf einem der Rechner festgestellten Dateien mit Beweismaterial ist die Fortdauer der Beschlagnahme derzeit noch nicht unverhältnismäßig. Die Ermittlungsbehörden werden jedoch gehalten sein, die Auswertung der beschlagnahmten Rechner voranzutreiben und innerhalb der nächsten zwei Monate abzuschließen, da eine weitere Beschlagnahme über diesen Zeitpunkt hinaus nicht mehr vertretbar erscheint.
Quelle: LG Berlin, Beschluß vom 17.09.07, Az.: 515 Os 161/07
Ich bin gespannt, ob es den Ermittlern am 17. November gelungen ist, sich die Festplatte des Rechners mal anzuschauen. Daran glauben tue ich allerdings nicht.
Kranke Freizeitrichterin
Eine der Freizeitrichterinnen setzte dem Verteidiger eine Frist zur Stellungnahme: Eine Woche.
Es war dann aber doch noch eine telefonische Rückfrage notwendig. Der Verteidiger hatte mühsam ermittelt, wann die Richterin denn mal im Gericht sei. Nach Auskunft der Geschäftsstelle wäre das der heutige Mittwoch, ca. um die Mittagszeit, gewesen.
Die freundliche Geschäftsstelle informierte den Verteidiger dann heute Mittag darüber, daß die Richterin sich krank gemeldet habe.
Es geht um eine eilige Haftsache. Dann wartet der Mandant dann noch ein paar Tage. Bei 23 Stunden in der Zelle und einer Stunde Hofgang, bis die Dame sich irgendwann einmal wieder beim Gericht sehen läßt und über die Haftfortdauer entscheidet.
Freizeitrichterinnnen
In der Vergangenheit häufen sich in unserer Kanzlei Fälle, in denen wir beim Gericht nichts mehr erreichen, weil Richterinnen nur eine halbe Stelle haben und deswegen nur äußerst selten (ein oder zwei Nachmittage in der Woche) telefonisch oder per Fax im Gericht zu erreichen sind.
Irgendwann sind sie dann doch wieder im Dienst und entscheiden, ohne daß die Verteidigung auch nur den Hauch einer Chance hatte, auf die Entscheidung Einfluß zu nehmen. Das ist ganz besonders prickelnd für die Mandanten, bei denen es um Haftbefehle oder Fahrerlaubnisse geht.
Ich habe grundsätzlich nichts gegen Teilzeitbeschäftigungen einzuwenden. Aber muß man Aufgaben, in denen es um Sein oder Nichtsein geht, wirklich Nebenberufsrichterinnen übertragen?
Polizeipräsident wurde über Drogen nicht informiert
Polizeipräsident Glietsch will erst am 3. September vom Schmuggel in der Jugendhaftanstalt erfahren haben.
[…]
Zwar wisse die Behörde seit vielen Jahren von der verbotenen Kontaktaufnahme von Angehörigen mit Insassen der JSA. Dass jedoch Drogen über die Mauer fliegen, sei bis dahin unbekannt gewesen. Die Justiz hatte dagegen seit Anfang März dieses Jahres Kenntnis vom zunehmenden Schmuggel.
Quelle und weiter: Tagesspiegel
Ich glaube, das Problem erledigt sich so schnell nicht von selbst.
Früheres zum selben Thema hier im Blog.
Kommentare deaktiviert für Polizeipräsident wurde über Drogen nicht informiert
Unbeglaubigt – Unglaublich
In den letzten Wochen mehren hier sich die Anzeichen, daß der Satz
In deutschen Gerichtssälen scheint es drunter und drüber zu gehen.
Quelle: n-tv
so falsch nicht ist. Erst das kranke Gericht, dann das stressfreie Eilverfahren. Heute habe ich eine weitere Variante:
Die Klage haben wir am 20. Juli 2006 erhoben. Sie schließt mit folgendem Satz ab:
Unter Hinweis auf Zöller § 130 ZPO Rdz. 18 und den dortigen Rechtsprechungszitaten übersende ich diesen Schriftsatz in 2-facher Ausfertigung nebst Anlagen ausschließlich per Fax und bitte um Beglaubigung der erforderlichen Abschrift(en) gem. § 169 II ZPO.
Das machen wir seit mehreren Jahren so, klappt hervorragend und spart Arbeit. Die Kammer des Gerichts, an die wir diese Klage gefaxt haben, kennt das, mag das nicht, akzeptiert es aber.
Heute, also 11 Monate später, fand die mündliche Verhandlung statt. Die Richterin trug den Sachverhalt vor und teilte mit, daß der Klage wohl stattzugeben sei.
Der Rechtsanwalt der Beklagten reklamierte jedoch, daß die Klage noch gar nicht rechtshängig sei, weil ihm die Abschrift der Klage zwar zugestellt wurde (er hat ja auch umfangreich erwidert). Allerdings hat die Geschäftsstelle des Gerichts die Abschrift nicht beglaubigt (vulgo: Es fehlte ein Stempelabdruck auf der Abschrift.).
Aus die Maus. Der Termin war geplatzt. Die Klage – vom 20.7.2006 – wird dem Beklagten nun noch einmal zugestellt und dann sehen wir weiter (und uns wieder). Nur gut, daß der Basiszins demnächst wieder erhöht wird.