Justiz

Rausschmiss nach 21 Jahren

Mit welcher Menschenverachtung die Bayerische Justiz mit Häftlingen umgeht, dokumentiert Hans Holzhaider in einem Artikel für die Süddeutsche Zeitung:

Plötzlich konnte es gar nicht schnell genug gehen. Am 5. März, nachmittags um halb vier, rasselte der Schlüssel in der Tür zur Zelle Nummer 76 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Straubing, der Abteilungsbeamte kam herein und sagte, „Sieber, Sie kommen raus. In zehn Minuten müssen Sie die Anstalt verlassen.“ Helmut Sieber, 63, konnte gerade noch seine beiden Wellensittiche einfangen und hastig ein paar Akten in einen Karton packen, dann ging es schon im Schlepptau des Beamten ab in die Kleiderkammer.

Er bekam seine Zivilsachen und zog sich um. Zeit, sich von seinen Zellennachbarn zu verabschieden, blieb ihm nicht. Es dauerte keine halbe Stunde, da stand er draußen vor dem Gefängnistor auf der Äußeren Passauer Straße. Nach 21 Jahren in der Zelle, ohne Vorwarnung, ohne auch nur einen einzigen Ausgang oder Hafturlaub, um sich auf die Freiheit vorzubereiten.

Quelle und mehr: Süddeutsche Zeitung

Weiter heißt es in dem Artikel:

Der Nürnberger Justizsprecher Andreas Quentin schildert das als einen Ablauf, bei dem die Justiz nicht den geringsten Ermessensspielraum gehabt habe.

Die Würde eines jeden Menschen steht nicht im Ermessen der Justiz.

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Zwei unterschiedliche Urteile

Ein Mandant wies mich auf diese beiden Entscheidungen hin:

1. Stadtwerke-Chef, 27 Fälle, 500.000 Euro Schaden. Zwei Jahre auf Bewährung.

Wegen schwerer Untreue ist der frühere Neuruppiner Stadtwerke-Chef, [***], zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sah 27 Fälle von besonders schwerer Untreue als erwiesen an, wobei es „Fall-Komplexe“ zusammenfasste. Der Gesamtschaden beträgt rund eine halbe Million Euro.

Quelle: Berliner Morgenpost

2. Polizeibeamter, 4 (Un-)Fälle, 5.400 Euro Schaden. Zwei Jahre, vier Monate (keine Bewährung möglich).

Ein Polizeibeamter ist wegen Versicherungsbetrugs, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung von einem Moabiter Verkehrsrichter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.

[…]

An den Fahrzeugen, mit denen er mit seinem betagten BMW kollidierte, entstand ein Gesamtschaden von 5400 Euro.

Quelle: Berliner Morgenpost

Ohne die Einzelheiten der beiden Entscheidungen zu kennen, ist es natürlich schwierig, sie zu kritisieren. Aber der Gedanke an zweierlei Maß kommt mir schon …

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Anspruch auf ein faires Verfahren

Über die Beschwerdesache Magnus Gäfgen gegen Bundesrepublik Deutschland verhandelt ab heute eine Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

„Auch jeder Mörder hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren.“ hält Renate Jäger, die deutsche Richterin an diesem Gericht fest. Da hat sie Recht, uneingeschränkt.

Weitere Einzelheiten werden auf tagesschau.de berichtet.

Spannend wird es, wenn die Beschwerde Erfolg hat:

Hätte und bekäme [Gäfgen] Recht, die Obduktionsbefunde wären samt Kinderleiche aus der Welt geschafft, sozusagen juristisch nicht mehr belastbar. Undenkbar ist das offenbar nicht. […]

Aber was wäre, wenn der zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilte Täter in Straßburg als Opfer anerkannt würde?

„Ich glaube das ist keine Frage die man sich, wenn man ein solches Verfahren zu beurteilen hat, stellt“, erklärt Richterin Jäger. „Denn die Frage, ob er nach einer möglichen Wiederaufnahme in Deutschland verurteilt würde oder frei käme, wäre die Verantwortung der deutschen Richter.“

BTW: Lieber Martin Durm, ARD-Hörfunkstudio Straßburg, der Vorname des Vertreters Gäfgens ist nicht Joachim. Soviel saubere Recherche sollte sein.

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Umladung

Das ist eine Umladung des größten deutschen Landgerichts:

umladung

Es handelt sich dabei nicht um ein Schriftstück aus einem mittelalterlichen Schwellenland.

Auf das Beschleunigungsgebot in Strafsachen (direkter Ausfluß aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens) sei nur am Rande hingewiesen.

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Teilgeständnis im Inzestfall von Amstetten

Im Prozess um das Inzest-Drama von Amstetten hat der Angeklagte Josef F. am Montag ein Teilgeständnis abgelegt. Vor dem Landesgericht in Sankt Pölten bekannte er sich des Inzestes, der Nötigung und der Freiheitsberaubung für schuldig. Der Vergewaltigung will sich der 73-Jährige nur teilweise schuldig gemacht haben, beim Vorwurf des Sklavenhandels und des Mordes durch Unterlassen wies er eine Schuld zurück.

Quelle: 123-Recht

Bei dem Alter des Angeklagten ist die Dauer der Freiheitsstrafe nicht mehr so entscheidend: Für den Inzeste, der Nötigung und die Freiheitsberaubung muß er allein schon mit einer Freiheitsstrafe rechnen, deren Ende die statistische Lebenserwartung eines Österreichers übersteigen dürfte. Eine Verurteilung wegen Mordes hätte da „nur“ noch deklaratorischen Charakter.

Update:
Auch der Spiegel berichtet nun über den Prozeßauftakt.

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Beispielhaft flott

Anklageerhebung am Montag, ca. 2 Monate nach der Tat. Am Dienstag wurde das Urteil verkündet.

Moabit liegt nicht in Österreich. Deswegen dauert sowas hier in aller Regel länger. Viele Monate länger.

Weiteres/Genaueres beim ORF

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Beschleunigung 3

In der Strafsache gegen

Brause, Wilhelm
– 412 – 14/08 –

erhebe ich

D I E N S T A U F S I C H T S B E S C H W E R D E

da über meinen Antrag vom 11. November 2008 bis heute nicht entschieden wurde und ich auch sonst keine Sachstandsmitteilung diesen betreffend erhalten habe.

Es geht um meinen Antrag auf Bestellung zum Pflichtverteidiger in einer Jugendschöffensache – angeklagt ist ein Verbrechen.

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Beschleunigung 2

In der Strafsache gegen

Brause, Wilhelm
– 411 – 63/05 –

bitte ich um Absprache und Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins.

Die dem Verfahren zugrunde liegende Tat soll am 6. November 2004, vor 4 ¼ Jahren, geschehen sein. Vor knapp 2 Jahren wurde Herrn Brause die Anklageschrift mitgeteilt.

Es geht um eine Jugendstrafsache. Am 6. November 2004 war mein Mandant 16 Jahre alt; die drei Mitangeklagten waren in einem ähnlichen Alter.

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Beschleunigung 1

Das Gericht schrieb mir am 2.1.2008:

… habe ich Ihr Schreiben vom 17.12.2007 erhalten.

Ich darf höflich auf den Beschleunigungsgrundsatz im Jugendstrafverfahren hinweisen und sehe daher Ihrer angekündigten Stellungnahme bis zum 20.01.2008 entgegen.

Die Verteidigungsschrift („teile ich mit, daß der Angeklagte sich durch Schweigen verteidigen wird“) habe ich am 3.1.08 gefaxt. Die Hauptverhandlung fand am 12.2.2009 statt.

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Mühlen in Potsdam

Es ist ja nicht nur so, daß die Müller in Berlin nicht in die Puschen kommen. In Potsdam sieht das nicht anders aus. Eine Bußgeldsache aus 2005 wurde hier nun abgeschlossen. Ich hatte wegen einer Kostenentscheidung am 7. April 2008 eine Beschwerde erhoben. Darüber wurde dann am 16. Dezember entschieden. Am 15. Januar landete die gewaltige Entscheidung

Zur Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen des Bezirksrevisors vom 19. Dezember 2006 Bezug genommen,

dann auf meinem Schreibtisch.

Ja ja, die Justiz; alimentiert monatlich am Ersten im Voraus.

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