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Justiz
Zu wenig Aufsicht in Tegel
In der JVA Tegel sind die Wärter knapp geworden, berichtet die Berliner Morgenpost.
Die einen weisen auf das dadurch entstehende Sicherheitsrisko hin. Die anderen auf die untragbaren Zustände für die Gefangenen.
Rechtsbeugung durch die Staatsanwaltschaft?
Das Fernsehmagazin Panorama berichtet über einen zulässigen Wiederaufnahmeantrag.
Der Mann wurde zu über acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Er hat bereits fünf Jahre gesessen. Nun muß neu verhandelt werden. Es sind neue Beweise gefunden worden. Und wo? Bei der Staatsanwaltschaft! Dort haben die Beweise über drei Jahre lang „in der Schublade“ gelegen.
Ab etwa 4:40 Minuten in dem Panorama-Filmbeitrag ist die Staatsanwältin Karin Söfker aus Hannover im Interview zu hören:
Staatsanwältin Karin Söfker :
Dazu muß man die Zeugin auch noch einmal vernehmen. […] die Vernehmung wäre auf jeden Fall noch einmal erforderlich gewesen.Journalist:
Aber Sie können das doch nicht …. dreieinhalb Jahre versuchen, mit ihr in Kontakt zu kommen. Und da passiert einfach nichts.Staatsanwältin Karin Söfker:
Andere Möglichkeiten standen uns da aber nicht zur Verfügung.Journalist:
Dreieinhalb Jahre??Staatsanwältin Karin Söfker:
Ja. So ist das gewesen.
Dreieinhalb Jahre will die Staatsanwaltschaft vergeblich versucht haben, eine ihr bekannte und erreichbare Zeugin zu vernehmen?
Dreieinhalb Jahre: Die liegen genau zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Das ist der Strafrahmen des § 339 StGB, den Frau Söfker einfach mal vor dem Zubettgehen lesen sollte. Das könnte zu Alpträumen führen.
Gefunden in der Handakte
Ein Buchtip in diesem Zusammenhang: Sabine Rückert, Unrecht im Namen des Volkes
Freispruch für Ex-Minister Steffen Reiche
Eine belgische Stewardess hatte Brandenburgs Ex-Bildungsminister Steffen Reiche vor Gericht gebracht: Der SPD-Politiker soll der Frau ein Bein gestellt haben. Das aber konnte Reiche nicht nachgewiesen werden – darum wurde er freigesprochen.
Quelle: Berliner Morgenpost
Berlin Kriminell hatte bereits zweimal über die Muppetshow berichtet, die in Moabit gegeben wurde.
Reiche hatte in seinem Schlusswort noch einmal seine Unschuld beteuert. Er verwies darauf, dass ihm „durch die falsche Aussage der Stewardess persönlich, zeitlich und finanziell schwerer Schaden“ entstanden sei. Reiche fügte hinzu: „Ich habe mich zu Unrecht verfolgt gefühlt.“
Es bleibt zu hoffen, daß Herr Reiche diese Erfahrung in seine politische Arbeit mit einfließen läßt. Das, was ihm dort widerfahren ist, ist kein beileibe Einzelfall.
Nach Beratung
Der (jetzige) Mandant war (damals) nicht zum Hauptverhandlungstermin beim Amtsgericht erschienen. Darüber waren weder der Strafrichter, noch der Staatsanwalt amüsiert. Deswegen hat der Strafverfolger auch einen Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls gestellt. Aus dem Sitzungsprotokoll:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft, nach Beratung:
Beschlossen und verkündet:
1. Die Hauptverhandlung wird ausgesetzt.
2. Gegen den … Angeklagten ergeht Haftbefehl gem. § 230 II StPO
3. Neuer Termin von Amts wegen.
Ich frage mich nun (wiederholt), wie sich ein einzelner Richter mit sich selbst berät.
Wenn dieser Strafrichter nicht Dr. Jekyll Hyde heißt, wirre Selbstgespräche führt, sonst irgendwie shizophren ist oder sich mit einer Handpuppe unterhält, dürfte es eigentlich mit der Beratung schwierig sein.
Nach einigem Nachdenken …
wäre an sich richtig(er). Oder sehe ich das mit unserer Sprache mal wieder zu streng?
Die Geschäftsstellen-Traktoristin
In einer Strafsache wegen Besitzes von Kinderpornographie habe ich Akteneinsicht beantragt. Die Fotos befinden sich in zwei Sonderbänden, die jeweils von einem fetten roten Aufkleber geziert werden:
Akteneinsicht nur auf der Geschäftsstelle, nicht dem Verteidiger mitgeben!
Die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle hat diese Anweisung des Staatsanwalts übersehen und uns auch die beiden Sonderbände mit den Schweine-Pics zur Einsicht in unsere Kanzleiräume mitgegeben.
Da ich das noch im Gerichtsgebäude bemerkte, habe ich die beiden Sonderbände wieder zur Geschäftsstelle gebracht, um sie der Mitarbeiterin persönlich zu übergeben. Der Fehler, den Sie gemacht hat, sollte besser unter uns bleiben; muß ja nicht sein, daß sie deswegen einen Rüffel bekommt. Dachte ich mir.
Was denn jetzt noch? Hammse was vergessen?!
Ich stehe wie Pik-Sieben in der Geschäftsstelle und beantworte artig ihre Frage mit einem Hinweis auf die beiden roten Aufkleber. Die Dame reißt mir fast die Akten aus der Hand und faucht mich grimmig an:
Ist sonst noch was da drin, was Sie nicht brauchen?
Ein schlichtes: „Nein, den Rest nehme ich dann mit.“ und ich war froh, wieder auf dem Flur zu sein. Grußlos, eine größere Retourkutsche war sie mir nicht wert.
Demnächst: Arbeitslose Strafjuristen
Wenn das hier durchgeht:

werden tausende Richter, Staatsanwälte und Verteidiger arbeitslos.
Schmerzhaftes Warten
Die auswärtigen Kollegen hatten mich gebeten, für sie einen Termin am Amtsgericht Mitte zu vertreten. Es ging um einen Verkehrsunfall. Die Kollegin der Gegenseite und ich haben uns ein, zwei Minuten vor unserem Termin vor dem Saal begrüßt.
Drinnen ging es recht bewegt zu; die vor unserer terminierte Sache war noch in der so genannten „Güteverhandlung“. Gute Güte, dachte ich mir, als ich den Saal betrat; es schien um Leben und Tod zu gehen.
Ein Pfarrer und seine Ehefrau vom Typ „grün-alternative alt-68er Vegetarier“ waren Mieter einer Wohnung irgendwo in Mitte. Sie wollten untervermieten, weil der Herr Pfarrer einen befristeten Job in Johannisburg bekommen hatte. Ihre Rechtsanwältin war körperlich anwesend.
Auf der Gegenseite saßen die Beklagten, die die Ansicht vertraten, dieser Untervermietung müßten sie nicht zustimmen. Er war pensionierter Lehrer und ließ sich von seiner Ehefrau begleiten. Ja, ich meine, auch einen Rechtsanwalt gesehen zu haben.
Geschlagene 30 Minuten habe ich mir das Theater zwischen den beiden Paaren anhören müssen. Ich war allein vom Zuschauen völlig fertig. Und erst der arme Richter, der immer wieder – vergeblich – versuchte, den Herrschaften die Rechtslage zu erklären. Die Verhandlungsführung hatte er jedenfalls nicht.
Meine Kollegin und ich nutzten die Gelegenheit, als der Herr Lehrer kurz mal unterbrechen wollte, um sich mit seiner Ehefrau (der Rechtsanwalt dackelte hinterher) zur Beratung zurückzuziehen.
Drei Minuten später war unsere Sache beendet und ich konnte mich freuen, wieder ins Strafgericht zu fahren, um dort eine schwere räuberische Erpressung zu verteidigen zu dürfen – die reinste Entspannungsübung im Verhältnis zu dieser mietrechtlichen Auseinandersetzung.
Unverständliches Zeug
Der Kriminalbeamte war privat unterwegs. Im Zug gab es eine Prügelei, die er beobachtete und in die er dann eingriff. In der Ermittlungsakte findet sich später seine Aussage:

Nachdem sich der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren nicht gemeldet hatte, beantragte die Amtsanwaltschaft kurzer Hand den Erlaß eines Strafbefehls, der dann ebenso zügig erlassen wurde. Die Frage, ob der Beschuldigte vielleicht psychisch erkrankt gewesen sein könnte, kam weder der Amtsanwältin noch der Richterin in den Sinn.
Glücklicherweise hat der Beschuldigte eine sehr betagte, aber gesunde Mutter, die ebenso wie ich meinte, daß die Arbeit der Justiz bis dahin grob mangelhaft war. Und mich um meinen Beistand bat.
Nun kämpfe ich erst einmal darum, daß die Richterin einen Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 II StPO (an)erkennt. Und dann dürfte sich ein Psychiater der Frage widmen, ob der kranke Mann überhaupt (uneingeschränkt) schuldfähig ist.
Richterliches Augenmaß
Tatzeit war November 2004. Die Anklageschrift stammte aus 2007. Die Aktendeckel waren bereits mit einer dicken Patina überzogen.
Der Sachverhalt war der jugendtypische Raub: Abziehen zweier Handys. Mindestens vier Täter, zwei Geschädigte und ein paar weitere Zeugen. Frisch verhandelt hätte man daraus schon ein mittelgroßes Kino machen können. Aber nach 4 1/2 Jahren …
Endlich hatte sich ein Richter der Sache mal wieder erbarmt und einen Verhandlungstermin vor dem Jugendschöffengericht anberaumt.
Vier Angeklagte waren geladen. Und drei Zeugen. Zwei Angeklagte sind auch erschienen, und einer der zwei Zeugen. Das Ding drohte erneut zu platzen.
Der Vorsitzende Richter hatte bereits mein Wehklagen hier im Blog gelesen. Einen weiteren Blogbeitrag Hauptverhandlungstermin wollte er nicht riskieren.
Kurze Rücksprache mit den vier Verteidigern und der Jugendgerichtshilfe. Anstandshalber wurde auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft gefragt. Dann erfolgte die Einstellung. Alles andere wäre sicherlich grober Unfug gewesen, zulasten der mittlerweile erwachsenen Angeklagten und zulasten der Justizkasse.
Schade um die schönen Beweisanträge, die ich vorbereitet hatte. ;-)
JVA Straubing: Ein Insider-Bericht
Zu dem Beitrag Rausschmiss nach 21 Jahren gibt es einen Kommentar, der nicht in der zweiten Reihe bleiben sollte. Ein ehemaliger Häftling der JVA Straubing bestätigt die von Hans Holzhaider in einem Artikel für die Süddeutsche Zeitung beschriebenen Zustände:
Während meiner etwa drei Jahre in der JVA Straubing habe ich es mehrfach erlebt, dass Langzeitgefangene ohne jegliche Entlassungsvorbereitungen (wie z.B. Ausführungen, Ausgänge oder Urlaube) von einem Tag zum nächsten entlassen wurden. Wer denkt, Herr Sieber sei ein Einzelfall, kenn die Realitäten nicht. Ein solcher Gefangener meinte am Vorabend seiner Entlassung auf meine Frage, was er denn mache, wenn er vor dem Tor stehe, zu mir Folgendes: “Na, dann nehme ich meine Tüten und schaue, ob ich nach rechts oder links gehe…”.
Hier geht’s zu dem vollständigen Bericht.
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