- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Justiz
Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde
Die Richterin hatte zum 27.7.2009 geladen. An dem Tag war ich verhindert. Meinen Antrag auf Verlegung des Termins hat die Richterin per Beschluß verworfen. Dagegen habe ich Beschwerde („Terminsbeschwerde“) eingelegt, ein Rechtsmittel, das nur unter engen Voraussetzungen überhaupt zulässig ist.
Geschickt, wie die Richterin ist, schickt sie die Beschwerde recht knapp zum Beschwerdegericht; dort traf das Rechtsmittel mit dem Aktenband einen Tag nach dem Termin ein. Damit war das Thema eigentlich erledigt.
Eine Idee hatte ich aber noch. Aus dem Verwaltungsrecht kannte ich die Fortsetzungsfeststellungsklage. Warum nicht auch hier – es ist nicht verboten, unzulässige Anträge zu stellen. Das Landgericht hat’s allerdings gemerkt:
Eine „Fortsetzungs-Feststellungsbeschwerde“ ist in der StPO in solchen Fällen unbekannt.
Auf diesem Wege habe ich nun erreicht, daß das Landgericht, das auch für die weiteren Rechtsmittel gegen die Entscheidungen dieser Richterin zuständig sein wird, von den Praktiken der Richterin Kenntnis erlangt hat. Zudem habe ich nun ein Schriftstück, in dem ein Richter bestätigt, daß die Terminsbeschwerde zu spät an das Landgericht abgegeben wurde. Sowas ist dann ganz hilfreich in der Revision, wenn kein Freispruch dabei rauskommt.
Das ist Moabit. wie es singt und lacht.
Lynchmob statt Prozeßrecht
Nicht nur den untypischen Krawallmacher hat es erwischt, nach Ansicht ihrer Verteidigerin auch Alexandra R.:
Das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die mutmaßliche Autozündlerin Alexandra R. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, wird von deren Rechtsanwältin Martina Arndt scharf kritisiert. Ihr sei als Anwältin vom Landgericht keine Frist zur Stellungnahme gewährt worden. „Das Landgericht hat unter Umgehung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs seine Entscheidung getroffen“, moniert Arndt.
Das Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass R. in Untersuchungshaft bleiben muss.
berichtet Peter Nowak in der taz.
Auch wenn es kein Urteil, sondern ein Beschluß war (ok, ja, ich bin ein Besserwisser): Der Druck der Straße: „Auto-Zündlerin wieder frei!“ scheint auch aus Außensicht kein unbeachtliches Moment gewesen zu sein, das da bei der Entscheidung des Landgerichts eine Rolle gespielt haben könnte.
Es gibt eine Reihe weiterer Kritikpunkte an dem (formellen) Verfahren. Aber auch hier – wie zuletzt im Fall Tauss – erfährt die Beschuldigte zuletzt von dem, was sie betrifft. Als Vorletzte ist es ihre Verteidigerin, die von diesem Beschluß erst aus der Presse erfahren habe.
Was ist denn das für eine erbärmliche Justiz, die wiederholt gegen Verfahrensrechte verstößt, die sich von einem Lynchmob treiben läßt?!
Was gibt es da eigentlich noch zu ermitteln? Die Frau sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Warum schreibt der zuständige Staatsanwalt nicht endlich die Anklage und schickt sie zum Gericht, damit dort in einer Beweisaufnahme öffentlich verhandelt werden kann?
Generalprävention für die Galerie
Auch wenn es sich bei dem Angeklagten nicht um „den typischen Krawallmacher“ handele, sei eine deutliche Strafe auch zur Abschreckung geboten, urteilte das Gericht. Die grundlose Randale am 1. Mai sei eine traurige Tradition geworden, …
Quelle: Morgenpost
18 Monate Haft ohne Bewährung. Für einen folgenlosen Wurf mit einer Flasche gegen ein protektoren-geschütztes Polizistenbein, im Zustand eines Vollrauschs.
Ohne die weiteren Details des Verfahrens zu kennen: Ich verwette meinen guten alten Schönfelder, daß das Urteil keinen Bestand haben wird. Just for the gallery.
Ich bin gespannt, was bei Alexandra R. noch herauskommt.
Japanische Mörder
In Japans Todeszellen sitzen jetzt noch 106 Verurteilte, 63 von ihnen kämpfen für eine Revision. Seit 1945 wurden weit über 650 Menschen am Galgen hingerichtet, 2008 waren es 15, dieses Jahr bisher sechs.
Quelle: Martin Fritz in der taz
Nur mal so zwischendurch zur Erinnerung an die Kultur eines asiatischen High-Tech-Landes.
Teheran: Polizei verprügelt und verhaftet deutschen Rechtsanwalt
Gleich zweimal erfährt ein deutscher Anwalt die Willkür des iranischen Regimes: Erst wird er bei einer Demo nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl von den Knüppeln der Polizei getroffen – dann verhaftet und der Verschwörung beschuldigt, weil er einen befreundeten Anwalt trifft.
Sven Röbel berichtet auf Spiegel Online, wie Rechtsanwalt Andreas Moser, Fachanwalt für Familienrecht, in Teheran von Polizisten grundlos zusammen geschlagen und anschließend fünf Tage inhaftiert wurde. Beeindruckend.
Mit glücklichem Ausgang:
Zum Abschluss sagt der Richter, dass es ja eine lange Verbindung zwischen dem deutschen und dem iranischen Volk gäbe: Beide seien ja „arisch“.
Willkommen zurück, Andreas Moser.
Es kann nicht sein, …
was nicht darf:
Im Untreue-Prozess gegen den früheren CDU-Fraktionsvorsitzenden und Ex-Berlin-Hyp-Chef Klaus Landowsky und elf weitere frühere Bankgesellschaftsmanager hat die 26. große Strafkammer unter Vorsitz der Richterin Claudia Wolter am Montag Einwände der Verteidiger gegen die für dieses Verfahren benannten Ersatzschöffen als letztlich „unbegründet“ bewertet.
Zurückgewiesen hat das Gericht die Forderung nach Aussetzung des Prozesses bis zur Bestellung ordnungsgemäß ermittelter Hilfsschöffen. Wolter betonte, die Kammer habe diesen Beschluss eigenständig gefasst. Das Schreiben der Landgerichts-Vizepräsidentin Margarete Koppers habe keine Rolle gespielt. Wie berichtet, hatte Koppers den Richtern des Landgerichts am 2. Juli mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht trotz einer Ankündigungspanne eine erneute Auslosung der Hilfsschöffen nicht erforderlich sei.
Damit konnte das Banken-Verfahren am dritten Verhandlungstag mit der Verlesung der Untreue-Anklageschrift fortgesetzt werden.
berichtet der Tagesspiegel.
Ich hatte dieses Thema bereits hier angesprochen. Man hat sich wohl dazu durchgerungen, das Risiko einer erfolgreichen Revision einzugehen. Alles andere hätte zu reichlich Problemen in der gesamten Berliner Strafjustiz geführt. Aber vielleicht hofft die Justizverwaltung auch auf eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung, die eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs überflüssig macht.
Erfolgversprechende Besetzungsrügen
Die Vizepräsidentin des Landgerichts, Margarete Koppers, hat jetzt eingestanden, dass es bei der Auslosung der bis zum Jahr 2013 vom Gericht benötigten 2000 Hilfsschöffen im Dezember vergangenen Jahres zu einer Panne gekommen ist.
berichtet Ewald B. Schulte im Tagesspiegel
Es habe einen Fehler bei der Bekanntmachung des Auslosungstermins gegeben. Das insgesamt recht komplizierte Auswahlverfahren sorgt immer wieder einmal für Überraschungen. Wenn es – wie in dem Strafverfahren gegen Herrn Landowsky und weitere Ex-Bankmanager – denn von der Verteidigung geprüft wird.
Ich bin gespannt, wie sich das Verfahren gegen die Ex-Banker nun entwickeln wird. Das Risiko, daß der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichtes wegen der fehlerhaften Besetzung in einer Revision aufhebt, ist nicht kalkulierbar.
Angeklagter tötet Zeugin im Gericht
Eine 32 Jahre alte Zeugin ist [heute morgen gegen 10:30 Uhr] bei einer Verhandlung am Dresdner Landgericht von dem Angeklagten erstochen worden. Der Täter wurde überwältigt, die Umstände des Falls sind noch unklar.
[…] „Der Mann hat die Frau im Gerichtssaal mit einem Messer angegriffen“, sagte Polizeisprecher Thomas Geithner SPIEGEL ONLINE. Die Zeugin sei noch im Gerichtsgebäude ihren schweren Verletzungen erlegen.
Nach Informationen eines lokalen Radiosenders soll es in der Verhandlung um Beleidigung gegangen sein.
Quelle: SPON
Solche Meldungen machen die intensiven Eingangskontrolle, die im Kriminalgericht Moabit durchgeführt werden, verständlich; es dürfte sehr schwer sein, hier eine Waffe mit ins Gericht zu nehmen. Diese Kontrollen – wie auf dem Flughafen – wird es wohl ab sofort in Dresden auch geben.
Spruchkörperbezogene E-Mail-Anschriften
Ein gewaltiges Wort für eine längst überfällige Notwendigkeit.
Die eMail-Anschriften der Senate, Kammern und Abteilungen der Berliner Gerichte sind eingerichtet. Das wurde am 5. Juni 2009 auf der Website der Rechtsanwaltskammer Berlin mitgeteilt.
Die Adressen sind also vorhanden. Nun muß es nur noch jemand geben, der die dorthin gesandten eMails auch liest. Ich bin gespannt.

