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Justiz
Unverletzlich

Die deutsche Justiz greift immer häufiger zum umstrittenen Mittel der Telefonüberwachung. 2008 ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. Das geht aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. So gab es im vergangenen Jahr 5348 solche Verfahren, 2007 waren es 4806. Insgesamt 16463 Mal wurden Überwachungsmaßnahmen angeordnet.
berichtet die Süddeutsche Zeitung.
In diesen Zahlen nicht enthalten sind die vorbeugenden Überwachungsmaßnahmen der Polizei und die der Geheimdienste. Das Telefon ist als allerletztes dazu geeignet, vertrauliche Gespräche miteinander zu führen.
Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet:
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Ach?!
Foto: PIXELIO
Dunkles Gericht
Ich war ein wenig spät dran. Die Baustelle auf der Stadtautobahn gestern morgen verlängerte meine Anreise nach Oranienburg um mehr als 45 Minuten. Unter Außerachtlassung gewisser Vorschriften ist es mir dann doch noch gerade gelungen, um Fünf vor Neun im Gericht zu sein. Jedenfalls zeigte meine Uhr diese Zeit an.
Im Gericht stand die Uhr auf 9:25 Uhr. Der Staatsanwalt saß mutterseelenallein in dem dunklen Schöffen-Gerichtssaal. Kein Licht, die Jalousien heruntergelassen.
Der Protokollführer, der mir in den Saal folgte, teilte mir auf meine Frage nach einer Steckdose für meinen Laptop mit: „Die wird Ihnen nicht helfen. Wir haben hier keinen Strom.“
Meinen Blick auf die Uhr im Saal quittierte er mit einem: „Ja. Seit 21:25 Uhr gestern abend.“
Seit knapp 12 Stunden (und darüber hinaus bis zum Ende unserer Hauptverhandlung gegen 13 Uhr) war das Amtsgericht Oranienburg ohne Strom. Kein Computer, kein Telefon, kein Fax, keine hochziehbaren Jalousien, kein Licht, kein nichts … Dunkel. Und warm war’s. Wegen der stromlosen Klimaanlage.
Daß irgendjemand deswegen in Hektik geraten oder wenigsten sonstwie aktiv geworden ist, konnte ich nicht erkennen. Ich bin gespannt, wann das Fax durchgehen wird, das ich der Richterin versprochen habe.
Ladung – so geht’s nicht
So kann man vielleicht die Prozeßbevollmächtigten in einer Zivilsache laden. In einer Bußgeld- oder Strafsache sieht eine Ladung des Verteidigers anders aus. Jedenfalls wenn sie wirksam sein soll.
Mal sehen, welcher Honig sich daraus saugen läßt. ;-)
Kurzfristig im Zivilprozeß
Es geht um einen Verkehrsunfall. Ein betrunkener Autofahrer überfährt eine rote Ampel und kollidiert mit einem Motorradfahrer. Das war im Mai 2003.
Nachdem der Motorradfahrer wieder zusammen gewachsen war, konnten wir für ihn die Ansprüche aus dem Sach- und Personenschaden beziffern und beim gegnerischen Versicherer anmelden. Der Versicherer zahlt nicht das, was unser Mandant beansprucht. Deswegen haben wir Klage erhoben. Das war im November 2004.
Das Landgericht Berlin hat nach einer Beweisaufnahme mit Sachverständigengutachten über die Klage entschieden. Das war im April 2009.
Das Urteil gefiel unserem Mandanten nicht. Deswegen haben wir Berufung eingelegt. Wie es mit der Berufung weiter gehen wird, werden wir erfahren. Das wird – in Hinblick auf die Geschäftslage – im Mai 2010 sein.
Immerhin: Der Vorsitzende Richter am Kammergericht macht Mut: Er kündigt an, dann kurzfristig Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen.
Kurzfristig. Ah-ja. Vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung: Was muß sich der Mandant darunter vorstellen?
Prädikatsjuristenzimmer
So sehen sie aus, die Zellen Zimmer, in die die Berliner Justizverwaltung die Prädikatsjuristen steckt, sobald sie Staatsanwälte oder Richter geworden sind.
Immerhin: Zur Zeit werden Teile des Kriminalgerichts renoviert. Deswegen hat derzeit auch der zivile Besuch den Einblick in die Käfige, in denen später an der Gerechtigkeit gearbeitet wird.
Kunst am Bau
Am (Hinter-)Eingang zum Kriminalgericht in Moabit, in dem auch die Untersuchungshaftanstalt Moabit untergebracht ist.
Oberfauler Richter
Es ist mittlerweile üblich geworden, daß die Staatsanwaltschaften hier in Moabit ihre Anträge auf Erlaß eines Haftbefehls so ausformulieren und gestalten, daß der Haft-/Ermittlungsrichter nur noch unterschreiben muß. Manchmal liest der Richter den Haftbefehlsentwurf sogar. Jedenfalls gilt die Maxime: Je weniger Arbeit der Staatsanwalt dem Richter macht, desto wahrscheinlicher ist es, daß er dem Antrag auch stattgibt.
Nun ist mir aber ein besonderes Exemplar eines Richters Haftbefehls-Entwurfes untergekommen. Der Staatsanwalt hatte sich schon die Mühe gemacht, alles fein säuberlich und unterschriftsreif vorzubereiten. Allerdings: Sein Entwurf war auf weißem Papier gedruckt; Haftbefehle sind aber auf rotem Papier auszufertigen.
Der Richter hat daraufhin die Akte komplett an den Staatsanwalt zurückgesandt. Mit dieser handschriftlichen Verfügung:

Das war am 12.07.2009. Der auf rotem Papier ausgedruckte Haftbefehl stammt schließlich vom 21.07.2009. Meinem Mandanten konnte es Recht sein …
Das ist die Justiz, wie sie singt und lacht.
Fahndung per YouTube?
Ein von der Polizei am Donnerstag publiziertes Fahndungsvideo zeigt vier von insgesamt fünf Männern, die im Verdacht stehen, am 1. November 2008 gemeinsam einen Mann in Spandau überfallen zu haben.
berichtete gestern Nachmittag die Tagespiegel und zeigt eine Videosequenz von 21 Sekunden.
In Leserbriefen zu diesem Artikel wird zu Recht gefragt, warum dieses Video erst jetzt, also nach fast 9 Monaten, veröffentlicht wird. Daran, daß die Polizeitechniker den uplaod bei YouTube nicht beherrschen, dürfte es eher nicht liegen. Gibt es etwa Bedenken?
Landeshauptkasse Potsdam: Whow!
Am 11. August haben wir beim Amtsgericht per Fax beantragt, die meinem (freigesprochenen) Mandanten entstandenen Kosten nebst Zinsen festzusetzen und an uns zu überweisen. Am 13. August war das Geld komplett unserem Konto gutgeschrieben.
So schnell kann man das Geld gar nicht ausgeben, wie es von den Brandenburgern bezahlt wird. Besten Dank und ein großes Lob!
Schönes Wetter beim AG Potsdam
In einer Bußgeldsache haben wir beim Amtsgericht Potsdam beantragt, den Mandanten von seiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu entbinden. Unserem Antrag wurde stattgegeben.
Die freundliche Mitarbeiterin auf der Geschäftsstrelle teilt uns das formvollendet in einer eMail im hmtl-Format mit. Wir lesen solche eMails aber grundsätzlich (erst einmal) im „Nur-Text-Format“:
Ich frage mich, ob die Mitarbeiterin statt Schönwetter.jpg einen anderen Hintergrund (z.B. Donnerwetter.jpg) gewählt hätte, wenn der Antrag abgelehnt worden wäre.




