Justiz

Schwer beschäftigt

Die Justizbeschäftigte erinnert:

schwerbeschäftigt

Ich überlege an einer passenden Rückantwort. Die Frage nach unserem Aktenzeichen, damit ich weiß, woran mich die beschäftigte Justiz erinnern möchte, finde ich zu banal. Any suggestions?

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Schiebetermin

Für alle Beteiligten, sind die so genannten Schiebetermine grundsätzlich erst einmal ärgerlich. Dies gilt umso mehr, wenn dafür durch die halbe Weltgeschichte gefahren werden muß, um bei einem auswärtigen Gericht einen Fünf-Minuten-Termin wahrzunehmen.

Nach § 229 I StPO dürfen in einem Verfahren zwischen zwei Hauptverhandlungsterminen nicht mehr als drei Wochen liegen. Das ist angesichts der knappen Ressourcen (Gerichtssäle, Protokollführer …) bei den Gerichten und wegen der Terminslage der Verteidiger, oder auch der Zeugen, oft sehr schwierig, wenn die Termine nicht längerfristig geplant werden konnten. Um in einem solchen Fall die Drei-Wochen-Frist zu überbrücken, wird dann ein Termin vereinbart, zu dem nur eine kleine Prozeßhandlung vorgenommen wird.

An einem solchen Brückentermin habe ich gestern teilgenommen. Gegen 8 Uhr habe ich das Haus verlassen, der Termin war für 9:30 Uhr angesetzt. Der Gerichtssaal war jedoch noch nicht frei und außerdem hatte sich eine Schöffin verspätet. Um 10:20 Uhr erfolgte dann der Aufruf, anschließend wurde der Auszug aus dem Strafregister des Mandanten („keine Eintragung“) verlesen und um 10:25 Uhr wurde die Sitzung geschlossen. Um 11:45 Uhr war ich dann in der Kanzlei.

Für den Angeklagten war es besonders häßlich, weil er zur Zeit im Ausland tätig und wegen dieser fünf Minuten über 2.000 km umhergefahren ist. Und was so eine Sache dann an Kosten verursacht … darüber möchte ich nicht ernsthaft nachdenken.

Es ist eine wichtige Regel, dieser § 229 StPO; schützt er doch dem Grunde nach die Rechte des Angeklagten auf einen angemessen kurzen Prozeß und auf einen Richter, der sich an die Sache bei der Urteilskündung auch noch erinnert. Die Konsequenz dieser Förmlichkeit ist manches Mal nur schwer erträglich. Eine Alternative fällt mir dazu aber auch nicht ein.

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Gnadenloser Posteingang

Der Mandant hat Post bekommen.

post

40 böse Briefe in 20 Tagen von Gerichten / Justizbehörde / Polizei. Ausgerechnet in den 20 Tagen an mich versandt, an denen ich in der Plötze sass.

Glücklicherweise hat der Mandant einen engagierten Betreuer, der sich nun um die Post kümmert. Und auch darum, daß er sich weiterhin psychiatrisch behandeln läßt. Die Justiz kennt keine Gnade …

 

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Den Rechtsstaat auf’s Korn genommen

Die urteilen „Im Namen des Volkes“ und prozessieren auf dessen Kosten. Die müssen an den zwei Verhandlungstagen eine enorme Höhe erreicht haben. Und was ist herausgekommen? Ein krasses Fehlurteil.

Quelle: Ulrich Bräuel, Das Tagebuch der Susanne K, 1. Auflage 2009, S. 90 (ISBN: 978-3897746510)

Bräuel schreibt in seinem Kriminalroman über ein Mißbrauchsverfahren. Angeklagt ist ein Lehrer, der sich an einem 13-jährigen Mädchen vergangen haben soll.

Auf den gut 100 Seiten gelingt es dem Autor – ein promovierter Jurist – in brillanter und verständlicher Weise, die massiven Probleme der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in Sexualstrafsachen darzustellen.

Dieses Buch ist nicht nur ein spannender Krimi, sondern auch ein Beispiel für die engen Grenzen, in denen sich Justiz und Rechtsstaat befinden.

wird das Büchlein zutreffend vom Verlag beschrieben.

Ich habe es in einem Rutsch nach einem 12-Stunden-Arbeitstag durchgelesen. Absolut empfehlenswert, auszugsweise auch für Plädoyers geeignet.

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… in Unschuld

Da hatte wohl jemand in der Verwaltung des Kriminalgerichts eine Idee. Seit ein paar Tagen hängen im gesamten Gericht verteilt Gerätschaften, denen sich die Besucher die Hände waschen können.

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Wie es im Einzelnen funktioniert, wenn man sich die Hände waschen will, kann man hier nachlesen.

Ob die Dinger auch in den Gängen hängen, durch die die Gefangenen aus der Untersuchungshaft ins Gericht geführt werden, ist mir (noch) nicht bekannt.

 

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Die Luftnummer der Schwerverbrecher

Mit auf dem Rücken gefesselten Händen waren die drei Studenten wie Schwerverbrecher abgeführt worden. Es folgten 16 Stunden Polizeigewahrsam überwiegend in Einzellezellen. Während dieser Zeit wurden ihre Wohnungen durchsucht, Computer und Festplatten beschlagnahmt.

Worum ging’s?

Luftablassen aus Reifen von Nobelwagen

Was kam heraus?

Einstellung des Verfahrens nach knapp dreistündiger Beweisaufnahme gem. § 153 a StPO gegen Zahlung einer Auflage in Höhe von 400 Euro.

Quelle: taz

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Drahtwagen

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Eine freundliche Anweisung an die Aktenwagenschieber im Kriminalgericht Moabit.

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Generalpräventive Beweislage

Der Kollege, nicht sie, habe eine dunkelgekleidete jugendliche Person Richtung Frankfurter Tor gehen gesehen, so die Zeugin. Dunkel gekleidete Personen seien aufgrund der vielen Brandstiftungen per se verdächtig. „Wir waren sensibilisiert“, so L.

Man habe kehrtgemacht, um der Person zu folgen. Da hätten sie und ihr Kollege an einem der geparkten Autos einen Feuerschein gesehen. Auf einem Reifen des Opel hätten drei Grillanzünder gebrannt. Der Kollege Sch. habe die Brandsätze mit dem Schlagstock heruntergeschoben, berichtet die Beamtin L. Sie selbst sei zu Fuß in Richtung Treppe am Frankfurter Tor gerannt. Von dem Moment an, wo sie aus dem Wagen gestiegen sei, habe sie die Straße immer im Blick gehabt, aber keine Person gesehen.

Oben auf der Treppe angekommen, habe sie auf dem davorliegenden Platz „mittig“ eine Person laufen gesehen. Auf dem Platz seien noch zwei, drei weitere Menschen gewesen. Ihr Kollege sei mit dem Wagen nachgekommen und habe auf eine Person gezeigt, die er an der Statur erkannt haben will. In einem Spätkauf wird Alexandra R. kurz darauf festgenommen – in der Hand einen 5-Euro-Schein.

Die Beamtin berichtet, dass R. zwei Feuerzeuge und einen Sprühkopf einer Sprayflasche bei sich gehabt habe. Am Tatort seien in der Nähe des Opel zwei Sprayflaschen gefunden worden. Die Frage, ob der bei R. gefundene Sprühkopf zu den Sprayflaschen gehört, ist nach Angaben der Rechtsanwältinnen einem Gutachten zufolge negativ beschieden worden.

Quelle: taz vom 30.09.09 über die Beweisaufnahme in der Strafsache gegen Alexandra R.

Das ist die Beweislage, die derzeit – noch – die Grundlage für einen Haftbefehl bildet, auf dem Alexandra R. seit dem 20. Mai 2009 im Knast sitzt. Und das wäre ein unglaublicher Skandal, wenn die Staatsanwaltschaft nicht mehr hat als dieses reichlich dünne Eis. Danach sieht’s bislang nicht aus.

To be continued … am Dienstag, den 13. Oktober 2009, im Kriminalgericht Moabit. Dann soll insbesondere der Kollege der Polizeibeamtin gehört werden.

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Nebenerwerbsgeschäfte in der JVA Tegel

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten geht es zur Zeit um einen Diebstahl etwas größeren Umfangs, der in der JVA Tegel statt gefunden haben soll:

Unbefugt in den Besitz des seit dem 1. November 2005 in der Hauskammer beschäftigten Arnold G. gelangten danach mindestens ein Satz Bettwäsche, eine Halskette, ein Ohrring, Turnschuhe, ein Laptop Toshiba, eine Sonnenbrille (Wert 200,- Euro) und zwei Armbanduhren, darunter eine Rolex, deren anstaltsüblichen Wert der Angeklagte mit 490,- Euro angibt.

berichtet c. rockenschuh auf Berlin Kriminell. Wenn sich die Häftlinge untereinander beklauen, kümmert es in der Regel wenige. In dieser Sache sollen allerdings Justizbeamte eine tragende Rolle gespielt haben:

… Arnold G. sagt: “Die Kette und den Ohrring habe ich vom Beamten Z. gekauft.” Sprich dem Leiter der Hauskammer. ‘Inhaftiertengeschäfte’ nennt der Angeklagte diesen Transfer und ergänzt, auch der Laptop, den ihm Z. neben der teuren Brille und anderen Sachen anbot, sollte ‘verrechnet’ werden. Denn Z. hatte sich, so der Angeklagte, von dem seit Oktober 2005 Inhaftierten Geld geliehen. 320,- Euro waren noch offen.

Unüberschaubare Geschäfte zwischen Schließern und Knackis. Da wird dann auch die Justiz etwas hellhöriger. So oder so: Die JVA Tegel ist eben kein Hort der Ehrlichkeit.

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Beschleunigungsgrundsatz

Der Tatvorwurf ist noch nicht bewiesen, womit die Beschuldigte offiziell als unschuldig gilt. Da wir durch die Untersuchungshaft bereits stark in die Persönlichkeitsrechte der Frau eingreifen, sind wir angehalten, das Verfahren schnellstmöglich zu führen.

Quelle: Berliner Morgenpost über den Start des Verfahrens gegen Alexandra R.

Tatzeit laut Anklage war die Nacht zum 18. Mai 2009. Zwei Tage später wurde sie inhaftiert. Bis heute sind 133 Tage vergangen, in denen eine Unschuldige möglicherweise 23 Stunden täglich im Haftraum saß und eine Stunde Hofgang hatte.

Beschleunigung? Ein zügiges Verfahren könnte auch anders aussehen.

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