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Justiz
Vorgeführt
Bekanntlich beginnt nicht jede Gerichtsverhandlung pünktlich. Wenn sie denn aber dann beginnt, soll wenigstens der Angeklagte pünktlich sein. Bei Untersuchungsgefangenen ist das recht einfach zu bewerkstelligen. Man holt sie aus dem Knast und bringt sie in den Gerichtssaal.
Im Altbau des Kriminalgerichts gibt es dafür Gänge, die aus der Untersuchungshaftanstalt quasi direkt in den Gerichtssaal führen. Im Anbau – also zum Beispiel im Gebäudeteil C – werden die Gefangenen über die Gänge gebracht und in einer Vorführzelle „zwischengelagert“.
Daß der Knast kein Fünf-Sterne-Hotel ist, wird auch dem optimistischsten Gefangenen schnell klar sein. Aber daß es im größten deutschen (europäischen?) Kriminalgericht (teilweise) aussieht wie in einer südamerikanischen Bananenrepublik zu Zeiten von General Augusto Pinochet, erwartet man eigentlich nicht:



Zur Ehrenrettung ist zu sagen: Es handelt sich derzeit um eine Baustelle. Das Gebäude – und damit auch die Vorführzellen – werden renoviert.
Gewesene Richter
Das Amtsgericht Oranienburg (Volksgericht) verhandelte gegen Richter und andere Angeklagte.

Diese öffentliche Bekanntmachung findet sich in einem Schaukasten im (neuen) Amtsgerichtsgebäude.
Neben diesem Schaukasten hängt dieses Türblatt

Ob das eine mit dem anderen in einem Zusammenhang steht, ist mir nicht bekannt.
Freispruch für Yunus und Rigo
Als Yunus und Rigo am 1. Mai 2009 verhaftet wurden, dachten sie, die Verwechslung würde schnell aufgeklärt. Die Schüler blieben 230 Tage in U-Haft. Nun wurden sie freigesprochen.
berichtet erleichtert Konrad Litschko in der taz.
Vielleicht sei in dem Prozess nicht alles so gelaufen wie gewünscht. Entscheidend aber sei das Gesamtbild. Und dabei lasse man sich weder von Emotionen noch von öffentlichen Forderungen leiten. Er beantragte Gefängnisstrafen: für Yunus vier Jahre und neun Monate, für Rigo drei Jahre und neun Monate.
zitiert Litschko den Staatsanwalt Ralph Knispel, der trotz fehlenden Tatnachweises und trotz chaotischer, tendenziös betriebener Ermittlungen und obwohl das Landgericht am 17.12.2009 bereits den Haftbefehl wegen fehlenden (dringenden) Tatverdachts aufgehoben hatte, die Verurteilung der beiden Schüler anstrebte.
Anfang Januar räumt der Chefermittler mögliche Versäumnisse ein. Im „allgemeinen Tohuwabohu“ nach dem 1. Mai sei Entlastendes möglicherweise untergegangen, so der 38-jährige vor Gericht. Er und seine Kollegen seien überarbeitet gewesen.
Ein politischer Prozeß, von dem sicherlich noch zu lesen sein wird.
Armer Tankwart
Dem Mandanten wird ein sogenannter Tankbetrug zur Last gelegt. Er soll getankt haben, ohne zur Zahlung bereit gewesen zu sein. Das war im Januar 2009. Nun geht es in der Hauptverhandlung darum zu klären, ob die Version der Staatsanwaltschaft oder die des Mandanten die richtige ist.
Dazu soll der Tankwart gehört werden. Eigentlich ist er ja kein Tank-, sondern eher Kassenwart. Denn Tanken muß der Kunde allein, der Mann hinter der Theke sammelt nur das Geld ein.
Und wenn Geld fehlt, guckt man in die Videoaufzeichnung und findet so den Nicht-Bezahler. Soweit, sogut. Nun hat aber ein Gespräch zwischen dem Mandanten und dem Kassentankwart stattgefunden, über das sich das Gericht informieren möchte. Deswegen wurde der Mann als Zeuge geladen.
Das Problem: Er arbeitet nicht mehr auf dieser Tankstelle, sondern auf einer anderen Tankstelle etwa 800 km entfernt.
Vielleicht hat ihn deswegen die erste Ladung nicht erreicht. Jedenfalls ist er zum Gerichtstermin nicht erschienen.
Deswegen hat es einen weiteren Termin gegeben, zu dem der Wärter erneut geladen wurde. Diesmal per förmlicher Zustellung der Ladung. Den Brief hat der Zusteller dem Zeugen aber nicht in die Hand gedrückt, sondern auf der Poststelle „niedergelegt“ und ihn über diese Niederlegung informiert. So jedenfalls steht es in der Zustellungsurkunde.
Zu dem zweiten Termin sind dann auch wieder alle Beteiligten erschienen. Nur der förmlich geladene Tankwart nicht.
Das Gericht hat einen dritten Termin festgesetzt und ist jetzt dem Antrag des Staatsanwalts gefolgt: Der Zeuge wird vorgeführt. Das bedeutet im konkreten Fall:
Am Tag vor dem Termin wird ein freundlicher Polizeibeamter zur nachtschlafenden Zeit bei dem Herrn auf der süddeutschen Matte stehen und ihn zu einer Spritztour nach Ostdeutschland einladen (im Sinne von „einpacken/verfrachten“). Er wird dann eine Nacht im Gewahrsam der Justiz verbringen, um nach einem leckeren Frühstück aus dem Blechnapf zum Aussagen in den Gerichtssaal geführt zu werden.
Dort wird er dann als Zeuge aussagen, daß er sich an den über ein Jahr zurückliegenden Tankvorgang und das Gespräch mit dem Mandanten nicht mehr erinnern kann. Danach darf er dann wieder in den sonnigen Süden fahren.
Übrigens: Die offene Tank-Rechnung in Höhe von einpaarundzwanzig Euro hatte der Mandant bereits bezahlt, lange bevor ihm mitgeteilt wurde, daß gegen ihn wegen Betruges ermittelt wurde.
Bearbeitung zurückgestellt
Ich war einem Mandanten zum Pflichtverteidiger bestellt worden, habe ihn verteidigt und nach Rechtskraft des Urteils die Festsetzung des Hungerlohns der gesetzlichen Vergütung beantragt, während das Verfahren gegen den Mitangeklagten in die Berufung ging. Das war am 7. April 2009.
Auf diesen Kostenfestsetzungsantrag erfolgte gut sechs Wochen später diese Reaktion:
Man kündigte also an, daß es noch etwas dauern wird. Soweit, sogut.
Irgendwie ist dann das Verfahren aus unserem Blick verschwunden. Bis zum heutigen Tage. Der beantragte Lohn (s.o.) wurde auf unser Konto überwiesen.
Ich halte fest: Von der Antragstellung bis zum Eingang der Vergütung ist die Zeit einer gutgehenden Schwangerschaft vergangen.
Diejenigen, die an dem Kostenfestsetzungsverfahren gearbeitet haben oder sonstwie daran beteiligt waren, bekommen ihr Gehalt monatlich am Ersten im Voraus.
Es ist immer wieder eine helle Freude, für diese Justiz zu arbeiten. Ich kann gar nicht verstehen, warum manche Rechtsanwälte neben ihrem Job auch noch Taxifahrer sind.
In diesem Zusammenhang fällt mir gerade noch ein Klassiker ein:
The first thing we do, let’s kill all the Bezirksrevisoren.
Quelle: Henry the Sixt, William Shakespeare
Nächste Woche in Moabit
Auf Berlin Kriminell erschien wie gewohnt die Übersicht über die Verfahren im Moabiter Kriminalgericht in der Woche vom 18.-22.1.10.
Diesmal sind gleich vier Termine genannt, in denen ich ‚mal vorbeischauen werde. Nur am Freitag habe ich ausschließlich Innendienst.
Bedauernswerter Staatsanwalt und die Waschmaschine
Ich habe den Staatsanwalt im Zusammenhang mit einer sehr komplexen Betäubungsmittelsache kennen gelernt. Er machte im Ermittlungsverfahren einen hervorragenden Eindruck, war absolut zuverlässig und hat mit der Anklageschrift, die einen Umfang von über 80 Seiten hatte, eine solide handwerkliche Arbeit abgeliefert. Er war ein kompetenter Verhandlungspartner im Ermittlungs- und Zwischenverfahren und ich hatte mich auf eine niveauvolle Auseinandersetzung mit ihm in der Beweisaufnahme gefreut. Als Ermittler im „Rauschgiftderzernat“ ging er kompetent und ohne Schaum vor dem Mund an die Sache heran.
Beim Start der Hauptverhandlung erschien er nicht. Sondern ein anderer Staatsanwalt, der einräumte, sich erst noch in die 6 Bände Ermittlungsakten und die 1.000 Telefonüberwachungsprotokolle einarbeiten zu müssen … Große Enttäuschung auch bei den Mitverteidigern. Und vermutlich auch bei der Strafkammer.
Auf meine Frage an den „neuen“ Staatsanwalt bekam ich die Auskunft: Das Personalkarusell habe sich gedreht und der „alte“ Staatsanwalt sei in eine andere Abteilung versetzt worden.
Heute begegnet er mir wieder, dieser versetzte Ermittler, der mal mit dem Bundeskriminalamt gemeinsam Jagd auf international agierende Händler in Sachen Heroin gemacht hat. Er schickte mir einen Textbaustein, mit dem ich zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aufgefordert wurde. In einer Sache, in der es um einen angeblichen Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf einer gebrauchten Waschmaschine geht.
Fast hätte ich ihm die Vollmacht aus lauter Mitleid geschickt.
Da verbrennt die Verwaltung kompetente Ermittler in der Kleinkriminalität. Dafür hat man es dann schon mal in solchen Sachen, in denen es um zweistellige Freiheitsstrafen geht, mit [censored] Staatsanwälten zu tun, die man besser zur Verfolgung von folgenlosen Trunkenheitsfahrten einsetzte.
Nächste Woche in Moabit
Was es in der kommenden Woche im Kriminalgericht zu sehen und zu hören gibt, faßt Berlin Kriminell in einer Übersicht zusammen.
Bemerkenswert an dieser Aufstellung:
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Freitags scheint recht wenig zu tun zu sein … in der öffentlich-rechtlich organisierten Hochburg der Berliner Kriminalität.
-
Und: Die Strafsache, in der ich am Dienstag und Donnerstag unterwegs sein werde, wird von der Justizpressestelle nicht annonciert. Die Gründe dafür denke ich mir mal … ;-)
Urteilsabschrift aus Sachsen
Am Samstagabend habe ich über die Website des Landgerichts Leipzig
um Zusendung einer anonymisierten Abschrift des Urteils vom […], gern als Datei per eMail an hoenig@kanzlei-hoenig.de oder per Fax an 030-31014651 oder per Post
gebeten.
Heute Morgen um 9:22 Uhr hatte ich
die angeforderte rechtskräftige und anonymisierte Entscheidung des Landgerichts Leipzig
als PDF in meinem eMail-Postkasten; es fehlte nicht eine formvollendete Kostenrechnung über 2,50 Euro, die ich sehr gern überwiesen habe.
Besten Dank nach Sachsen für diese vorbildliche Dienst-Leistung. Davon ist das Kriminalgericht in Moabit noch meilenweit entfernt.
Glück gehabt
Da stand ich nun in der JVA Köln und wollte meinen Mandanten besuchen.
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Ich hatte mich angemeldet und meinen Anwaltsausweis selbstverständlich nicht vergessen. Die freundlichen Wachtmeister wollten mich dann auch reinlassen, aber mein Notebook nicht. Das ist Teufelszeug, das kennt man dort nicht und überhaupt: Sowas hat man früher auch nicht gebraucht.
Das Hightechgerät blieb erstmal im Schließfach, zusammen mit meinem Telefon, und ich wurde zwei Etagen nach oben geschickt, dort sollte ich dann weiter sehen.
Die Wachteln oben dann ließen mich telefonieren („Eine „0“ vorwählen, dann haben Sie ein Amt.“):
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Erster Anruf in der Kanzlei, um die Telefonnummer des Staatsanwalts zu erhalten (die hatte ich in der Datei „Kontakte“ im Mandantenverzeichnis auf dem Notebook gespeichert).
Dann ein Stoßgebet.
Zweiter Anruf beim Staatsanwalt – Bingo: Er war erreichbar!! Und er sagte mir zu, sofort ein Fax in die JVA zu schicken:
Mit diesem Schein durfte ich dann mein Notebook aus dem Schließfach holen und meinen Mandanten aufsuchen.
Quintessenz: Völlig veraltete und sinnlose Vorschriften, aber freundliches und hilfsbereites Personal in der JVA Köln. Und ein Staatsanwalt, der trotz widerstreitender Interessen eine faire Auseinandersetzung betreibt.
Aber bei soviel Pech muß man ja auch mal Glück mit der Justiz haben.

