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Justiz
Der Tod als Verfahrenshindernis
Der ehemalige KZ-Aufseher, der 91-jährige John Demjanjuk, verstarb in einem Seniorenheim bei Rosenheim. Im Mai 2012 hatte ihn das Landgericht München wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Juden zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Gegen dieses Urteil hatten sowohl Demjanjuk, als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden hatte. Eine Entscheidung wird es nun auch nicht mehr geben. Das Verfahren wird nach nach § 206a StPO einzustellen zu sein. Strafprozessual gesehen ist der Tod des Beschuldigten ein profanes Verfahrenshindernis.
Es bleibt dann nur noch die Kostenentscheidung, die in § 467 Abs. 1 StPO geregelt ist. Allerdings rechne ich damit, daß die „notwendigen Auslagen“ des Verstorbenen, also seine (Wahl-)Verteidiger-Kosten, nicht der Kasse des Freistaats überbürdet werden.
§ 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO ist da recht knackig: Demjanjuk ist nämlich wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt, weil ein Verfahrenshindernis besteht. Eben sein Tod. Und der rechtfertigt keine Kostenübernahme durch die Justizkasse. (Da könnte ja jeder kommen.)
Auch vor dem Hintergrund der Tatvorwürfe könnte meiner Ansicht nach schon länger ein Verfahrenshindernis bestanden haben: Die Würde des Menschen. Einen alten, zudem sehr kranken Mann mit einem Verfahren zu überziehen, das er bereits zu Beginn erkennbar nicht überleben wird, ist mindestens unethisch. Selbst wenn er die Rechtskraft erlebt hätte, wäre ihm ein Attest der Haftunfähigkeit sicher gewesen. Auch dann stellte eine Weiterverhandlung ein Verstoß gegen elementare Verfassungs-Prinzipien dar.
Einen Rechtsstaat erkennt man stets am Umgang mit seinem Gegner. Auch und gerade dann, wenn er ein mordender, ehemaliger KZ-Aufseher gewesen sein sollte.
Aus der Schleuse gebloggt
Ins Gericht kommt man nur durch eine Sicherheitsschleuse. Fein säuberlich getrennt: Die Herren rechts, die Damen links.
Mittlerweile ist das zumindest bei fast allen Strafgerichten so oder so ähnlich, auch in Hamburg. Der Besucher wird an den Eingängen kontrolliert; Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Luftpumpen) müssen draußen bleiben.
Auch beim Verlassen des Gerichtsgebäudes sind Hürden zu überwinden. In Hamburg muß der Besucher sich dazu durch ein System von Türen und Klappen zwängen, das für Menschen mit einem auch nur leicht erhöhten BMI vor massige Probleme stellt.
Ich empfinde es als eine erniedrigende Prozedur, die jedoch notwendig zu sein scheint, wenn man manche Geschichten aus den Gerichtssälen erinnert.
Wenigstens den Stammgästen des Hauses werden diese Durchsuchungsmaßnahmen erspart. Mit einer „Clubkarte“ ausgestattet, kann man sich den Leibesvisitationen entziehen. In Berlin gibt es einen roten „Hausausweis“, an auswärtigen Gerichten zeige ich meinen Rechtsanwaltsausweis vor (und grüße die Wachtmeister freundlich ;-)).
Zu Stoßzeiten, also meist morgens vor 9 Uhr, stauen sich die Besucher vor der einzigen Schleuse, die das Strafjustizgebäude jeweils für ein Geschlecht vorhält. Als privilegierter Verteidiger (Clubkarte, s.o.) schummelt man sich vor und durch. Angeklagte, Zeugen und Publikum brauchen Geduld.
Aber auch manche Richter stehen in dieser Schlange, auch sie läßt man nicht ohne Kontrolle ins Gebäude. Ihre Taschen werden durchleuchtet, Gürtel müssen abgelegt werden … erst dann öffnet sich die Tür für diese Richter.
Es sind die Laienrichter, Schöffen, die sich an der Pforte erst einmal entwürdigen lassen müssen, bevor sie sich an den Richtertisch setzen dürfen, um Recht zu sprechen. Die Justizverwaltung möchte ihnen keinen Eintrittsausweis geben. Also stehen sie gemeinsam mit den Angeklagten und den Zeugen aus dem Milieu in einer Reihe und lassen sich filzen. Respektvoller Umgang sieht aus anders aus.
Danke an Björn für die Anregung zu diesem Beitrag.
Der Kopftreter
Kreuzberg 36, Spreewaldplatz / Wienerstraße, am 1. Mai 2011 2010:
Der Polizeibeamte wurde verurteilt. Ohne öffentliche Hauptverhandlung. Per Strafbefehl. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Ach, was er bekommen hat dafür? Raten Sie mal.
Dreisprung zum faktischen Präjudiz
Urteile sind Einzelfallentscheidungen. In drei schlichten Schritten kann solch ein einsames Verdictum jedoch ganz flott zur h.M. (herrschenden Meinung) avancieren und damit die Vorlage für zahllose weitere „Einzelfallentscheidungen“ werden:
Erstens, ein Gericht entscheidet im Einzelfall.
Zweitens, der Kommentator hält den Fall für beispielgebend und wird, insbesondere in einem „Praktikerkommentar“ kaum ernsthaft begründen, wie er zu dieser Bewertung kommt.
Drittens, die forensischen Praktiker schließen sich der unbegründeten Bewertung an, weil die leichte Greifbarkeit des Kommentars als faktisches Präjudiz wirkt.
Quelle: Martin Rath, „Holzschnitzer“ und Journalist, in der LTO
Martin Rath erinnert in dem (sehr empfehlenswerten) Artikel, aus dem ich das Zitat entführt habe, an den 60. Todestag von Otto Palandt. Der von Rath beschriebene Dreisprung war eine Ursache für die Perversion des Rechts durch die Nazis, an der nicht nur Palandt unterstützend mitgewirkt hat.
Man mag sich fragen, warum ein führender Kommentar bis heute den Namen eines NS-Juristen trägt, für den Frauen, Juden und Demokraten in der deutschen Richterschaft nichts zu suchen hatten.
Vielleicht weil Theodor Maunz, Ernst Forsthoff und andere Juristen, die durch ihre Arbeiten als „geistige Quartiermacher“ dem NS-Regime juristische Legitimität verschafft haben, auch heute immer noch auf dem Schreibtisch eines jeden Jurastudenten stehen?
Sensible Praktiker denken daran, wenn sie mal wieder einen Kurzkommentar der Hand halten.
Die Pest
Vor allem bei einer Konstellation Aussage gegen Aussage ist der Deal geradezu darauf angelegt, Fehlurteile zu produzieren. Wurden dem Angeklagten im Mittelalter die Folterwerkzeuge gezeigt, um ihn zum Geständnis zu bewegen, so werden ihm heute die »eigenen Interessen« vor Augen geführt. Geht er nicht darauf ein und bestreitet die Tat, läuft er Gefahr, den Groll des Gerichts auf sich zu ziehen, dem er zumutet, seine Pflicht zu tun. Nur ein sehr tapferer Angeklagter wird da dem Lockruf der Dealer und der Aussicht auf eine milde Strafe widerstehen – selbst dann, wenn er die Tat nicht begangen hat.
Quelle: Zeit Online – Dossier zum Bundesgerichtshof
Buchtip: Auf Bewährung – Mein Jahr als Staatsanwalt
Die Justizschelte eines Insiders, der sich anschließend das Zimmer eines gemütliches Amtsgericht für Zivilsachen verkrochen hat.
Ich habe (am 20.11.2011) ein paar Artikel aus dem Tagesspiegel, die das Buch vorstellen und zu dessen Inhalt Stellung nehmen, auf meiner Seite bei Google+ verlinkt.
Der arme Autor des Buchs, Richter am Amtsgericht Robert Pragst, bekommt es von allen Seiten um die Ohren. Allein deswegen sollte man sich seinen Erlebnisaufsatz einmal anschauen. Die Justiz mag keine Nestbeschmutzer.
Wenn das jeder machen würde …
Womit sich unsere Polizisten im Alltag beschäftigen (müssen):
Der „Schaden“ beträgt noch nicht einmal 3,19 Euro (weil das Billigbier nach dem gescheiterten Diebstahlsversuch im Diskounter verblieben ist), die Ermittlungsakte umfaßt über 50 Blatt.
Wegen der psychiatrischen Erkrankung des Beschuldigten handelt es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung, ich bin daher – mit allen Kostenfolgen – bereits im Ermittlungsverfahren (!) zum Pflichtverteidiger des verhinderten Diebs bestellt worden. Die Staatsanwaltschaft wird Anklage erheben und die Verteidigung dann eine psychiatrische Begutachtung beantragen.
Man hätte ihn auch laufen lassen können, mit der Plörre … geschadet hätte das niemandem.
Die Kiste der Staatsanwaltschaft
Ich habe einen Teil meiner Ausbildung mit Arbeit im Gemüse- und Lebensmittelhandel finanziert. Meine Aufgaben bestanden unter anderem darin, Gemüsekisten zu stapeln. Auch während meiner dreimonatigen Aushilfstätigkeit in der Krombacher Brauerei hatte ich mit Kisten zu tun.
Seinerzeit habe ich zwar noch nicht damit gerechnet, irgendwann einmal als Strafverteidiger unterwegs zu sein. Allerdings hätte ich es auch nie geglaubt, wenn mir jemand erzählt hätte, daß ich auch dann noch Kisten schieben muß.
Aber, bei Lichte betrachtet: So groß ist der Unterschied zwischen der Brauerei und den Wirtschaftsabteilungen der Berliner Justiz ja nun auch wieder nicht.
… und plötzlich geht es ganz f-f-flott
Vielfach wird behauptet, eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen Mitarbeiter der Verwaltung seien mit drei „F“ behaftet: Formlos – Fristlos – Fruchtlos. Dem möchte ich entgegen treten, jedenfalls was das dritte „F“ angeht.
Ich hatte die Festsetzung der Verteidiger-Vergütung beantragt. Monatelang passierte nicht. Gar nichts. Trotz höflicher Erinnerung, höflicher Mahnung, Aufforderung.
Erst die Dienstaufsichtbeschwerde zum Präsidenten des Gerichts brachte wieder richtig Schwung in die Sache:
Ein paar Tage später hatte ich den begehrten Beschluß, wenig weitere Tage war der Zahlungseingang zu verzeichnen.
Formlos, fristlos und dann aber flott. ;-)
Buschkowsky: Doch kein Dickhäuter?
Der Herr Bezirksbürgermeister von Neukölln, Herr Buschkowsky, ist bundesweit bekannt für seine deutlichen Worte. Er sagt, was er denkt, wenn es um die Verhältnisse in Neukölln geht.
Nun hatte er sich auch über die Verhältnisse in Moabit geäußert. Eine Entscheidung des Moabiter Kriminalgerichts – genauer: des Amtsgerichts Tiergarten – gefiel ihm nicht. Deswegen betitelte er die Richter als „Schwachmaten“ und „low performer“; er sprach von „Schlafmützenjustiz“.
Keine Ahnung von nichts, aber den Hafen aufreißen. So kennen wir manchen Politiker in diesem Zeiten: Es ist ja schließlich Wahlkampf in Neukölln.
Dieser Tonfall gefiel – erwartungsgemäß – den Strafjuristen nicht. Strafverteidiger, Staatsanwälte und – selbstredend – Richter beschwerten sich unisono über den Ausfall des dicken Neuköllners. In einer Pressemitteilung der Justiz heißt es:
Wer sich jedoch wie Herr Buschkowsky als aktiver Politiker, ohne den Sachverhalt vorab aufzuklären, zu einer Art politischer Revisionsinstanz aufschwingt und sich dabei zu derart verbalen Entgleisungen hinreißen lässt, offenbart ein gestörtes Verhältnis zu den Spielregeln unseres Rechtsstaates.
Das sind ebenfalls deutliche Worte, gemessen an der sonst üblichen „standesgemäßen“ Zurückhaltung der Justizorgane sogar sehr deutliche Worte. Aber immer noch recht diplomatisch formuliert.
Aber irgendwie scheint der Herr Buschkowsky nun doch ein Sensibelchen zu sein. Denn der Tagesspiegel berichtet heute, der Neuköllner ginge juristisch gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten vor. In den Formulierungen soll der SPD-Politiker sich in einer herabsetzenden Weise dargestellt sehen.
Mir kommen die Tränen! Da poltert dieser Politiker in Richtung Richter, diese wehren sich in adäquater Form und nun fühlt sich der feine Herr in seiner Ehre gekränkt. Och Gottchen, der arme Mann …
Aber wenigstens in der einen Richtung ist er konsequent:
An seiner Justizkritik will Buschkowsky ausdrücklich festhalten.
schreibt der Tagesspiegel. Na bitte, das ist doch ‚mal richtig gute Provinzpolitik in der Hauptstadt.


