Vielfach wird behauptet, eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen Mitarbeiter der Verwaltung seien mit drei „F“ behaftet: Formlos – Fristlos – Fruchtlos. Dem möchte ich entgegen treten, jedenfalls was das dritte „F“ angeht.
Ich hatte die Festsetzung der Verteidiger-Vergütung beantragt. Monatelang passierte nicht. Gar nichts. Trotz höflicher Erinnerung, höflicher Mahnung, Aufforderung.
Erst die Dienstaufsichtbeschwerde zum Präsidenten des Gerichts brachte wieder richtig Schwung in die Sache:
Ein paar Tage später hatte ich den begehrten Beschluß, wenig weitere Tage war der Zahlungseingang zu verzeichnen.
Formlos, fristlos und dann aber flott. ;-)
Ich sah mich kürzlich veranlaßt – was ich wirklich äußerst selten tue -, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter wegen Untätigkeit zu erheben, nachdem er einen Antrag ganze 15 Monate lang nicht bearbeitet und insgesamt 5 Sachstandsanfragen unbeantwortet gelassen hatte.
Der Präsident des Landgerichts rief mich an und rang sich zu einer für dienstaufsichtsrechtliche Verhältnisse schon geradezu kühnen Formulierung durch: Er sei über daa Verhalten des Richters „äußerst irritiert“. Das heißt wohl übersetzt, daß dem Richter im Gerichtshof vor versammelter Mannschaft der Samtbesatz von der Robe gerissen wurde.
Multiple exclamation marks…
Königs Wusterhausen lol!