… und plötzlich geht es ganz f-f-flott

Vielfach wird behauptet, eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen Mitarbeiter der Verwaltung seien mit drei „F“ behaftet: Formlos – Fristlos – Fruchtlos. Dem möchte ich entgegen treten, jedenfalls was das dritte „F“ angeht.

Ich hatte die Festsetzung der Verteidiger-Vergütung beantragt. Monatelang passierte nicht. Gar nichts. Trotz höflicher Erinnerung, höflicher Mahnung, Aufforderung.

Erst die Dienstaufsichtbeschwerde zum Präsidenten des Gerichts brachte wieder richtig Schwung in die Sache:

Ein paar Tage später hatte ich den begehrten Beschluß, wenig weitere Tage war der Zahlungseingang zu verzeichnen.

Formlos, fristlos und dann aber flott. ;-)

 

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

3 Antworten auf … und plötzlich geht es ganz f-f-flott

  1. 1
    RA Trebur says:

    Ich sah mich kürzlich veranlaßt – was ich wirklich äußerst selten tue -, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter wegen Untätigkeit zu erheben, nachdem er einen Antrag ganze 15 Monate lang nicht bearbeitet und insgesamt 5 Sachstandsanfragen unbeantwortet gelassen hatte.

    Der Präsident des Landgerichts rief mich an und rang sich zu einer für dienstaufsichtsrechtliche Verhältnisse schon geradezu kühnen Formulierung durch: Er sei über daa Verhalten des Richters „äußerst irritiert“. Das heißt wohl übersetzt, daß dem Richter im Gerichtshof vor versammelter Mannschaft der Samtbesatz von der Robe gerissen wurde.

  2. 2
    Anonymer Zyniker says:

    Multiple exclamation marks…

  3. 3
    fernetpunker says:

    Königs Wusterhausen lol!