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Justiz
Der Fiskus und die Leiche
Der Ehemann teilte der Polizei mit, daß er seine Ehefrau gefunden habe. Diesen Fund nahm die Polizei und eine Rechtsmedizinerin zum Anlaß, Ermittlungen aufzunehmen. Denn: Die Frau lag tot auf einem Acker.
Die Ermittler fanden zunächst heraus, daß sie vor Ort in dunkler Nacht nichts ermitteln können; sie wendeten sich daher hilfesuchend an die Staatsanwaltschaft. Die „diensthabende Staatsanwältin“ wollte sich die Sache Leiche bei Lichte – d.h. von innen – anschauen. Deswegen ordnete sie die Verlegung der toten Frau vom krümmeligen Acker auf das Edelstahlmöbel der Gerichtsmedizin an.
Ein freundlicher Bestatter nahm sich der Sache an und transportierte die sterblichen Überreste vom Land in die Stadt. Und schrieb dafür natürlich auch eine Rechnung – umsonst ist auch in diesem Gewerbe nichts.
Am Ende fanden aber auch die Mediziner in den gefliesten Räumen mit dem Bodenabfluß nichts Genaues heraus; das Strafverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts wurde eingestellt.
Riesen-Problem nun: Die Rechnung des Bestattungsunternehmens.
Menschen mit Anstand verschicken im Falle des Ablebens den Hinterbliebenen Briefe oder Karten mit schwarzem Rand. Die Polizei-Verwaltung in der Westpfalz ist da von anderem Kaliber. Sie verschickt Kostenbescheide auf Altpapier. An den trauernden Ehemann. Für die Fahrt vom Acker in die Pathologie.
Glücklicherweise fanden Richter am Verwaltungsgericht ein paar treffende (und sachliche) Gründe, der Verwaltung diese Ungeheuerlichkeit mit gesetzten Worten um die Ohren zu hauen. Ich kann mir gut vorstellen, daß es für das Verhalten des Fikus auch andere Formulierungen gegeben haben könnte.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.08.2011 , (5 K 301/11.NW); gefunden bei beck-aktuell.
Blindenhund
Es gibt nichts, was es nicht gibt. In den USA zum Beispiel ist ein Zeugenbeistand auch schonmal bepelzt und betritt den Saal auf allen Vieren.
Die Rede ist von courthouse dogs, also von Hunden, die Zeugen bei ihrer Befragung beistehen sollen. Die Köllner Kollegin Anja M. Neubauer schreibt dazu
Wie die New York Times berichtete, wurde in einem Verfahren mit einem Golden Retriever einem vergewaltigten Kind bei der Aussage gegen den Vater, der sie gleichfalls geschwängert und vor dem sie große Angst hatte, geholfen. Das Kind konnte den Hund immer dann, wenn sie Panik bekam, kraulen und streicheln, was ihr offensichtlich die schwierige Aussage erst ermöglichte.
Der Hund – meist der Familien- und Schmusehund „Golden Retriever“ – als Therapeutikum und Vehikel für Aussagen einer kindlichen, weiblichen Zeugin, die als Geschädigte eines Sexualdelikts aussagen soll? Welche Hunderasse stellt man denn dem Aussteiger aus der Rockerszene zur Verfügung, der über die Straftaten seiner (ehemaligen) Brüder berichten soll?
Und: Darf der Angeklagte sich dann auch von einem Hund begleiten lassen, wenn er sich zu Sache einlassen will?
Überhaupt: Wieso sollen sich denn die professionellen Verfahrensbeteiligten nicht auch von einem „treuen Freund“ begleiten lassen: Der Staatsanwalt bekommt einen Pudel, der Verteidiger einen Terrier und der Richter seinen Blindenhund. ;-)
Aber wehe, irgend ein Zuschauer wirft dann einen Ring Fleischwurst in den Saal … Die armen Wachtmeister.
Höchststrafe für den Verteidiger: Der Bezirksrevisor
Das Land Berlin hat die entstandenen Kosten der Verteidigung zu erstatten. Deswegen hatte ich einen entsprechenden Antrag gestellt. Zu den Kosten gehören auch die Auslagen für die Kopien. In dem Kostenfestsetzungsantrag habe ich auch ausdrücklich versichert, daß die Kopien, die ich in Rechnung gestellt habe, auch angefertigt wurden.
Offenbar ist dem Bezirksrevisor nichts anderes aufgefallen, an dem er herum nörgeln konnte. Deswegen verlangt er von mir die Vorlage der Kopien:
Fünf (!) Monate nach Antragstellung unterstellt mir der Herr Bezirksrevisor also, ich hätte eine falsche anwaltliche Versicherung abgegeben in der Absicht, das Land Berlin um 38,70 Euro zu bescheißen. Nun dackelt ein Justizamtsrat los und fordert mich zur „Einreichung der betreffenden Kopien“ auf. Kann er haben. Kommt heute Nacht. Per Fax.
Nein, ich frage hier nicht, woran es liegt, daß Kostenfestsetzungsverfahren mehr als fünf Monate dauern. Auch die Frage, warum der Kerl Herr Revisor nicht mal eben zum Telefonhörer oder zum eMail-Programm greift, um sein (sic!) Problem mal eben mit kurzer Hand zu klären, stelle ich nicht. Und das, was ich denke und von dem Herrn Revisor halte, darf ich hier nicht veröffentlichen.
Ich warte statt dessen jetzt noch geduldig die paar Monate ab, bis der Lohn für meine Arbeit hier eingeht. Bezirksrevisoren bekommen ihren Lohn Geld, bevor sie anfangen zu arbeiten. Für was sie das Geld bekommen, weiß ich nicht so genau. Verdienen tun sie (sich) das jedenfalls nicht.
Wahlkampf in Neukölln
In Kürze wird gewählt. Das Wahlvolk in Berlin, und damit auch in Neukölln, ist aufgerufen seine Vertreter ins Amt zu wählen. Einer der Kandidaten ist Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky, Mitglied der SPD.
Es ist unbestritten, daß Buschkowski für den Bezirk mit dem Proleten-Image eine Menge guter Dienste geleistet hat. Sympathisch an ihm waren auch seine stets deutlichen Worte, mit denen er die Zu- und Umstände in Neukölln beschrieb.
Nun aber scheint er den Bogen reichlich überspannt zu haben. In einer Bußgeldsache hatte das Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens verfügt. Es ging um einen Bußgeldbescheid, der gegen einen Gastwirt erlassen wurde; das Ordnungsamt warf ihm vor, Jugendlichen verbotenerweise Alkohol ausgeschenkt zu haben.
Buschkowski, der die Verfahrensakten nicht kennt und auch sonst nicht an dem Verfahren beteiligt war, reklamierte diese Einstellung als falsch. Soweit, so gerade noch in Ordnung.
Dann schrieb Buschkowski aber auch noch einen Kommentar für die BILD. Exakt auf dem Niveau dieses Blatts. Er Bezeichnete den Richter – wenn auch indirekt – als einen Schwachmaten, low performer, und kritisierte gleich in einem Rundumschlag die „Schlafmützenjustiz“.
Kritik an einer gerichtlichen Entscheidung ist eine Sache, persönliche Diffamierung von Richtern durch Politiker eine andere.
Politiker wie Buschkowski sollten ihre eigenen Grenzen kennen, damit sie andere von der Qualität ihrer Leistung überzeugen können. Diese Grenzen hat der Dicke aus Neukölln deutlich überschritten.
Hintergrund: Tagesspiegel
Danke an HU für den Hinweis.
Update:
Die Pressemeldung der Präsidentin des Kammergerichts liefert die Fakten, die zu der – zutreffenden – Entscheidung des Amtsgerichts geführt haben. Es ist zu hoffen, daß Herr Buschkowski in seinem Wahlkampf Zeit gefunden hat, die Hintergründe des Entscheidung wenigstens im Nachhinein zur Kenntnis zu nehmen und über sein eigenes Verhalten nachzudenken.
Betrug durch Anwälte zulasten der Justizkasse?
Richter werfen Anwälten systematische Manipulation von Gerichtsgebühren vor
Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts haben der Anwaltschaft systematische Manipulation zulasten der Staatskasse bei großen Wirtschaftsverfahren vorgeworfen. So werde der Streitwert solcher Verfahren inzwischen «beinahe regelmäßig» zu niedrig angesetzt, um Gerichtsgebühren zu sparen, kritisierte das Gericht in einem Beschluss. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10. 5. 2011 – 2 W 15/11).
berichtet Beck Aktuell.
Damit kann unsere Kanzlei jedenfalls nicht gemeint sein, weil der Vorwurf sich gegen Zivilrechtler richtet. Glück gehabt!
Aber vielleicht sollte ich noch einmal über das Gebahren der Justiz bei der Festsetzung der Pflichtverteidiger-Gebühren berichten … ein paar knackige Worte werden mir dazu sicherlich ebenso einfallen wie den ehrenwerten Richtern beim Düsseldorfer Oberlandesgericht.
Der Dreisprung der Oberrittmeisterin
Die Kavallerie der Justiz, heute besetzt mit Frau Oberrittmeisterin Doris Möller-Scheu, meint:
Die gut 3000 Euro Entschädigung, die das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zugesprochen hat, bleiben nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Staatskasse. Der 36-Jährige habe aus dem Mordprozess noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen, die müssten erst beglichen werden, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu.
ist in einem Artikel von bim/dpa auf SPON zu lesen.
Es ist gut zu wissen, daß Staatsanwälte mutig sind. Mutig genug, um sich an’s Kostenrecht heranzuwagen. Aber Mut ist nicht allein entscheidend. Es gehört auch Geschick dazu, wenn man es zu etwas bringen will.
Die Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen durch den Staat ist unzulässig.
Das hat der Bundesgerichtshof (VII ZB 17/10) gerade erst am 5. Mai 2011 beschlossen.
Für Entschädigungen, die auf einer Verletzung der Grund- und insbesondere der Menschenrechte des Betroffenen beruhen, darf der Staat diese Aufrechnung jedenfalls nicht erklären.
Dem Reitverein hätte es gut gestanden, sich bei einem Strafverteidiger zu informieren, bevor er Kurzweil in den Medien verbreitet. Der Kollege Udo Vetter hatte das Thema bereits im Juni diskutiert.
Ein schönes Beispiel für den Dreisprung, von dem sich die Staatsanwaltschaft so häufig leiten läßt:
- Das geht doch nicht!
- Da könnte ja jeder kommen!
- Wo kommen wir denn da hin!
Ich denke, da wird sich jetzt jemand fürchterlich schämen.
Lila Rassismus und Verschwörungstheorien
Ich habe mich geärgert und dem Ärger in meinem Account bei Google Plus Luft gemacht:
Falls mal jemand den Namen „Nadine Lantzsch“ liest und nicht weiß, was er damit anfangen soll, kann bei Udo Vetter (und in den dortigen Links) nachlesen, wer und was sie ist.
Das ganze halbgebildete Gesülze von Kant, Aufklärung und intellektualisierter Umcodierung hört dann schlagartig auf, wenn der Autorin oder einer ihrer Claqueurinnen der Vorwurf gemacht, eine Straftat begangen zu haben (die nicht im 13. Abschnitt des StGB geregelt ist). Und sie meint, der Vorwurf wird zu Unrecht erhoben.
Ungeheuerlich, diese Frau, die ein mühsam erkämpftes Menschenrecht (Art. 6 EMRK) auf dem Altar ihres blinden Fundamentalismus zu opfern bereit ist.
Die (meine) Aufregung hat sich nun ein wenig gelegt, deswegen möchte an dieser Stelle einen anderen Aspekt dieser „Diskussion“ in den Raum den stellen.
Frau Lantzsch kritisiert unser Rechtssystem als weiße-Männer-lastig. Da mag sie vielleicht Recht haben; ich habe mich mit solchen Fragen nicht so intensiv beschäftigt wie sie. Denn als Praktiker geht es mir nicht um einen Änderung des Systems (dann wäre ich nicht ein Berliner Strafverteidiger, sondern Politiker oder Journalist), sondern im Schwerpunkt um die Ermöglichung von Einzelfallgerechtigkeit.
Ich nehme das System zunächst einmal so wie es ist und lote die Grenzen aus, um für meine Mandanten ein akzeptables Ergebnis zu erstreiten. Nun habe ich weder „Kachelstrauß und Polassange“ verteidigt, noch Andreas Türk oder Horst Arnold. Ich kann die Prozesse (mit einer kleinen Ausnahme) nur von außen beurteilen.
Aber ich frage mich, welche Verfahrens-Alternativen hätten wir (sic!) gehabt? Wie lassen sich solche Verfahren fair führen? Nach welchen – allgemein verbindlichen – Regeln sollen Verfahren geführt werden, in denen eine Frau einen Mann einer (Sexual-)Straftat bezichtigt?
Das deutsche Straf- und Strafprozeßrecht hat ganz massive Mängel und gehört aus Sicht eines Strafverteidigers an vielen Stellen korrigiert. Aber ich kenne keine real existierende Alternative, die dem angestrebten oder auch nur meinem Ideal einer Einzelfallgerechtigkeit näher kommt. Eine Zweiklassenjustiz, wie sie von Schwantzsch oder ihresgleichen in blinder Ignoranz gefordert wird, lehne ich ab.
Rassismus, egal in welcher Form und Farbe, ist echt Scheiße, Frau Lantzsch, und flache Verschwörungstheorien sind zur Rechtfertigung nicht geeignet.
Das Ping-Pong-Spiel der Justiz
Es geht um Betrug. Um einen Standardfall, der unbedingt mal geklärt werden mußte. Und das auf dem Rücken der Angeklagten.
In Kurzform der Verfahrensverlauf:
- 1.
Urteil des Amtsgerichts Tiergarten: Wegen Betruges in drei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, Bewährung.
2.
Berufung der Angeklagten. Urteil des Landgerichts Berlin: Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 25 EUR.
3.
(Strafmaß-)Revision zu Ungunsten der Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft. Entscheidung des Kammergerichts: Aufhebung des Urteil, Zurückverweisung an das Landgericht.
4.
Urteil des Landgerichts: Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen, diesmal zu je 35 EUR.
5.
Revision der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten der Angeklagten. Urteil des Kammergerichts: Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat keinen Erfolg.
Ich bin mir sicher, daß dieses Spielchen, das da mit der Angeklagten getrieben wurde, durchaus den strafprozessualen Regeln entspricht. Aber ich weiß auch, daß die Geldstrafe, die die Angeklagte da zu zahlen hat, im Verhältnis zu den Nerven, die sie bei dem Ping-Pong-Spielchen, das die Staatsanwaltschaft da mit den den Gerichten gespielt hat, das weitaus geringere Übel ist.
Der Instanzenzug als Abschreckung. Das Argument:
- „Wenn sie keine Berufung eingelegt hätte, wäre es gar nicht erst soweit gekommen.„
bedeutet:
- „Überlege es Dir gut, ob Du von dem Recht, eine Berufung einzulegen, Gebrauch machen willst!„
Das Verbot der reformatio in peius? Im Strafausspruch hier beachtet. Durch das Verfahren ad absurdum geführt.
Nachlesen kann man die Entscheidung des KG, Urt. v. 7. 3. 2011 – (2) 1 Ss 423/10 (32/10) bei Herrn Detlef Burhoff, der sie allerdings aus anderen Gründen zur Lektüre empfohlen hat.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Jurastudenten
Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab kürzlich bekannt, auch gegen die Werbepartner des Streaming-Portals Kino.to vorgehen zu wollen.
berichtet Gulli unter Bezug auf ein Käseblatt den Focus.
Das könnte durchaus eine nicht ganz unerhebliche Anzahl von Unternehme(r)n betreffen, die kino.to genutzt haben, um für legale (und manchmal auch für illegale) Geschäfte zur werben.
Wie die Strafbarkeit der Werber rechtlich konstruiert werden soll, bleibt abzuwarten. Vielleicht macht sich ja schonmal der eine oder andere Jurastudent mal ein paar Gedanken … ;-)
Siebentakte
Die Staatsanwaltschaft schickt uns die Ermittlungsakten:
Soweit, so erfreulich. Wenn man sich dann aber mal anschaut, daß die Siebentakte die siebte Kopie von sechs Leitzordnern darstellt, wird das mit der Frist von drei Tagen für die Rückgabe verdammt eng.
Meinen Vorschlag, die Akten auf der Behörde einzuscannen und den Verteidigern eine CD zu übermitteln, beantwortete der Staatsanwalt in einem Brief:
Eine digitalisierte Akteneinsicht kann, was ich bedauere, nicht gewährt werden. In der Sache ist es richtig, dass eine Akteneinsicht im Wege der Übersendung von Datenträgern mit eingescannten PDF-Dateien gerade in Umfangsverfahren der Wirtschaftskriminalität für alle Seiten eine sinnvolle Erleichterung darstellen würde. Nach der für die Staatsanwaltschaft Potsdam und die anderen Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg verbindlichen Rechtsauffassung sind jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Art der Akteneinsicht noch nicht gegeben, weshalb es mir versagt ist, diese Vorgehensweise zu wählen.
Auch in Hamburg, Berlin, Hessen und Niedersachsen gibt es keine rechtlichen Voraussetzungen für digitalisierte Ermittlungsakten. Gleichwohl ist man (zumindest) in diesen Bundesländern pragmatischer: Sie bieten den Verteidigern die elektronische Akteneinsicht an und die (meisten) Verteidiger akzeptieren dies. Ganz ohne rechtliche Grundlagen. Aber die Brandenburger waren schon immer was ganz Besonderes.
Wenn der Bundesgesetzgeber dann irgendwann einmal mit einer Rahmen-Regelung in der StPO fertig ist, damit anschließend die Landesgesetzgeber die Details regeln können, ist die digitale Akteneinsicht mit Sicherheit veraltet und die derzeit lebenden Verteidiger arbeiten beim jüngsten Gericht.
Update
Fertig!



