- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Justiz
Roter Punkt an Tür der Geschäftsstelle
In einer Strafsache beim Amtsgericht Tiergarten habe ich Akteneinsicht beantragt und um Übersendung der Akten an unsere Kanzlei gebeten.
Nicht jede Abteilung dieses Gerichts ist damit überfordert und sendet uns kurzer Hand die Akte zu.
Andere Abteilungen schicken uns per Fax einen computer-generierten Textbaustein („auch ohne Unterschrift gültig“) mit einem Inhalt, der sinngemäß etwa so lautet: Hol Dir das Zeug hier ab, wir haben keinen Bock dazu!
Es gibt eine weitere Variante: Der Richter höchstselbst formuliert diesen Textbaustein zu Fuß.
Drei Tage später sitzt eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle an ihrem Computer und tippt die handschriftliche Verfügung ab, druckt sie aus, beglaubigt sie, gibt die Mitteilung in den Postausgang, damit weitere fleißige Justiz-Mitarbeitermir damit beschäftigt werden, mir das gute Stück mit der Briefpost in die Kanzlei zu schicken.
Nein, für diese selbstgemachte Überforderung habe ich kein Verständnis. Keinen Funken. Und wenn ich in so einem Laden arbeiten müßte, käme auf die Tür zu meinem Raum ein roter Punkt.
Die Augsburger Demarkationslinie
Die mündliche Urteilsbegründung in dem Augsburger Verfahren, so wie sie von Gisela Friedrichsen wiedergegeben wurde:
Das Gericht rügte auch, Lucas habe „jede Möglichkeit zur Deeskalation vergehen lassen“. Wie das? Weil er schwieg.
erinnert mich an einen älteren Blogbeitrag von Rechtsanwalt Detlev Burhoff; er schreibt:
Manchmal ist man fassungslos, oder: KG muss Tatrichter an die Auswirkungen des “nemo-tenetur-Grundsatzes” erinnern.
In seinem Beitrag berichtet Herr Burhoff über einen bekannten Richter am Amtsgericht Tiergarten, dem eine seiner Entscheidungen vom Kammergericht links und rechts um die Ohren gehauen wurde:
Da führt der Amtsrichter in seinen Urteilsgründen doch allen Ernstes zum prozessualen Verhalten des Betroffenen aus, dass sein
„Versuch…, dadurch die Aufklärung des Sachverhaltes zu verhindern oder zumindest zu erschweren, dass er sich zur Sache nicht einließ, … gescheitert ist“.
Die Begründung des Richters Thomas Junggeburth, Vorsitzender der 3. Strafkammer am Landgericht Augsburg, ähnelt fatal der Entscheidung des Berliner Verkehrsrichters, dessen berufliche Existenz nur noch an einem hauchdünnen Faden des Art. 97 GG hängt.
Das Kammergericht hat es so formuliert:
Seine Berufung auf das Schweigerecht, auf das der Tatrichter ihn zuvor hingewiesen hatte, wird damit als Mittel gewertet, dem etwas Ungehöriges anhaftet, weil es darauf abzielt, die Aufklärung des Sachverhaltes durch das Gericht zumindest zu erschweren. Diese Wertung lässt besorgen, dass der Tatrichter das dem Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare entstammende Recht zu schweigen, das zu den elementaren Wesensmerkmalen eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehört, nicht als solches ansieht, sondern als unlauter und seine Tätigkeit unnötig erschwerend begreift.
Wenn ich die Prozeßberichte richtig verstanden habe (hier gibt es einige), ist das Verfahren gegen Stephan Lucas meiner Ansicht nach von der Staatsanwaltschaft schon im Grenzbereich des Rechtsstaats geführt worden.
Nachdem nun auch noch ein VRiLG in dieser Weise seinen Blickwinkel auf das Verfassungsrecht offenbart, scheint mir Augsburg, sofern überhaupt noch im Grenzbereich, dann aber sicher jenseits der Demarkationslinie zu liegen.
Na endlich!
Seit gestern ist es klar: das Landesarbeitsgericht Hamm bekommt einen Hubschrauberlandeplatz.
berichtet das Nordrhein-Westfälische Jusitzministerium.
Das wurde aber auch Zeit, denn jedesmal mit dem Auto oder Mopped anzureisen, oder schlimmer noch: per ÖPNV, ist ja nicht zumutbar.
Und wenn man auf dem Rückflug dann eine flüssigkeits-resistente Tüte in Anspruch nehmen muß, kann man immer noch den Piloten dafür verantwortlich machen, nicht den Richter ob seiner Entscheidungen.
Ein schönes erstes Aprilwochenende allseits!
Beweislast am Sonntag
Man ist in diesem Land so lange schuldig, bis man seine Unschuld bewiesen hat.
Quelle: Monika de Montgazon, zitiert nach Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Der gute Ruf der Rechtsprechung
Wenn man so etwas liest, denkt man zunächst einmal an Südamerika in den 80er Jahren:
Wir machen, was wir wollen, und wem es nicht passt, den zeigen wir an: Getreu dieser Devise spielen […] Strafrichter im Gerichtssaal noch immer gern „königlich-bayerisches Amtsgericht“. Nach Laune verteilen sie Ordnungsstrafen und fahren Zeugen, Angeklagten und Verteidigern über den Mund. Beweisanträge fegen sie ohne Begründung vom Tisch. Selbst wenn der Vorsitzende während der Verhandlung laut schnarcht, tut das der Gültigkeit seines Spruchs keinen Abbruch. Zwar gibt es eine Strafprozessordnung. Die aber dürfen Richter gefahrlos ignorieren.
Da scheint irgendetwas außer Kontrolle geraten zu sein. Oder es war noch nie unter Kontrolle.
Die Ausbildung der Juristen dort korrespondiere mit diesen Zuständen:
Jurastudenten […] müssen nur zwei Semester Strafrecht belegen, eine wissenschaftliche Hausarbeit in diesem Fach wird von ihnen nicht verlangt. Fachanwälte für Strafrecht gibt es nicht. „Es ist mehr eine Art Rechtskunde, was den Studenten geboten wird“, sagt Velten, „so wie in Deutschland in der Ausbildung zum Rechtspfleger.“ Die elend ausgebildete Strafrichterschaft bleibt in jedem Fall unter sich: Das Verfassungsgericht kann – anders als in Deutschland – keinen noch so fehlerhaften Bescheid der obersten Richter aufheben.
Nordafrika? Nein. Österreich. Schreibt Norbert Mappes-Niediek in der Berliner Zeitung.
Kritik an dem von ihm beschriebenen System sei nicht erlaubt:
Als jetzt die in Linz lehrende deutsche Strafrechtsprofessorin Petra Velten eine Richterin für ihre Verhandlungsführung kritisierte, ging die Richtervereinigung zum Staatsanwalt. Veltens Kritik, nicht das Benehmen der Richterin, bringe den „guten Ruf der Rechtsprechung in Gefahr“, beschwerte sich der Vize-Vorsitzende Manfred Herrnhofer. Und fügte gleich noch einen Satz an, der einen tiefen Einblick in sein Weltbild erlaubt: „Wir sind nicht in der Türkei.“
Nicht Südamerika, nicht Nordafrika. Und die Türkei also auch nicht. Österreich!
PS:
Falls jemand den Beitrag von Petra Velten im „Journal für Strafrecht“ hat: Über eine Zusendung würde ich mich freuen. (Fax: +49 30 69503881 / eMail: hoenig@kanzlei-hoenig.de)
Reiseskostenvorschuß für mittellose Sachverständige
Auch auswärtige Zeugen müssen zum Termin erscheinen; eine weite Anreise ist kein Entschuldigungsgrund. Das Problem ist oftmals allerdings, daß Zeugen keine Mittel für’s Ticket haben. Wenn ihnen es gelingt, die Mittellosigkeit glaubhaft zu machen, dann gibt es einen Reisekostenvorschuß. Oder eben direkt ein Ticket per Post. Das sind die Spielregeln für Zeugen.
Aber auch für Sachverständige gilt dies, haben wir jetzt neulich gelernt:
Mittellose Sachverständige, davon hatte ich bisher noch nicht gehört. Jedenfalls, nachdem sie gehört wurden, sollte es an den Mitteln nicht mangeln; sie können mit einer Vergütung von 50 bis 85 Euro pro Stunde rechnen (§ 9 JVEG)
Nebenbei: Spannend finde ich hier auch, welches Reisebüro die Richter sich hier ausgesucht haben, um das Ticket zu kaufen. ;-)
Marginale Intelligenz
Die Menschen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden, haben in manchen Fällen erhebliche Schwierigkeiten, jemals da wieder rauszukommen.
Nach § 63 StGB werden sie weggeschlossen. Allerdings darf der Schlüssel nicht einfach weggeworfen werden, sondern das Gericht – die Vollstreckungskammer beim Landgericht – muß in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung noch vorliegen. Das ist in § 67e StGB geregelt.
Da Richter nur Juristen, aber keine Pychsiater sind, holen sie sich Rat bei einem Sachverständigen, der den Untergebrachten begutachtet. Kommt der Gutachter zum Ergebnis, daß der Mensch relativ gesund ist und von ihm keine Gefahr mehr ausgeht, wird er entlassen. Wenn nicht, dann nicht. Also entscheidet der Richter nur am Ende noch einmal das, was der Sachverständige zuvor schon entschieden hat.
Hier mal ein Beispiel für einen Kandidaten, der sich auf einen längeren Aufenthalt in der Psychiatrie einstellen muß:
Es ist nicht immer einfach für einen Sachverständigen, höflich zu bleiben.
Rechtspfleger statt Verfassungsrichter
Damit die Verfassungsrichter weniger Arbeit haben, soll die Arbeit, die die Bürger ihnen machen, vor- und aussortiert werden:
Nach den Vorstellungen Voßkuhles soll zunächst ein Rechtspfleger die eingehenden Verfassungsbeschwerden sichten.
Wenn ich an unsere Auseinandersetzungen mit den Rechtspflegern beim Kriminalgericht denke, wenn es um 27 von 4.658 Kopien geht, die nicht erstattungsfähig sei sollen, wird mir irgendwie komisch, wenn das Prinzip „Sparen, egal was es kostet“ nun auch beim Verfassungsgericht Anwendung findet.
Quelle: LTO
Liebig 14 bleibt nicht
Gentrifizierung in der Liebigstraße:
Nachdem der Antrag des Vereins Liebig 14 e.V. auf eine Aussetzung der Räumung heute [am 1.2.2011 – crh] Morgen vom Amtsgericht abgelehnt wurde, hat der Verein eine Beschwerde beim Landgericht eingereicht. Die zuständige Richterin hat daraufhin festgestellt, dass sich der Gerichtsvollzieher davon vergewissern muss, dass der Verein Liebig 14 e.V. tatsächlicher Nutzer des Hauses ist.
Quelle: Pressemitteilung des Liebig 14 e.V. vom 1.2.2011
Hat nicht funktioniert, der Rechtsweg:
Trotz Anweisung durch das Landgericht am Dienstagabend, kam der Gerichtsvollzieher der Aufforderung im erklärten Einverständnis mit den Bewohner_innen das Haus zu besichtigen, um sich von der Rechtsunwirksamkeit der ausgestellten Räumungstitel zu überzeugen, nicht nach.
Quelle: Pressemitteilung des Liebig 14 e.V. vom 3.2.2011
Da darf man sich nicht wundern, wenn die Leute das Recht selbst in die Hand nehmen.
(Video-Clip gefunden beim Pantoffelpunk)
Der Copy-Shop der Staatsanwaltschaft
Der Verteidiger hatte drei Beweisanträge vorbereitet und verlesen. Die unterschriebenen Anträge – insgesamt 20 Blatt – gab er zu Protokoll. Es entwickelte sich folgender Dialog:
Staatsanwalt:
Haben Sie auch Abschriften für mich??Verteidiger:
Nein, tut mir Leid. Aber wenn Sie mir einen Euro geben, können wir kurz unterbrechen, ich gehe dann ins Anwaltszimmer und fertige Kopien für Sie an.Staatsanwalt:
So weit kommt’s noch, daß ich für die Abschriften auch noch bezahle!!Verteidiger:
Was glauben Sie eigentlich, wer die Kosten für die Abschriften trägt, wenn der Verteidiger sie Ihnen zur Verfügung stellt?… Ich beantrage eine Unterbrechung, ich möchte die Anträge für den Herrn Staatsanwalt kopieren …
Der Verteidiger stellt sich darauf ein, daß über die Kosten für die Kopien der Beweisanträge, die er für die Staatsanwaltschaft angefertigt hat, später noch mit dem Kostenbeamten diskutiert werden muß. „Notwendige Kosten“ ist dann das Gesprächsthema.


