Reiseskostenvorschuß für mittellose Sachverständige

Auch auswärtige Zeugen müssen zum Termin erscheinen; eine weite Anreise ist kein Entschuldigungsgrund. Das Problem ist oftmals allerdings, daß Zeugen keine Mittel für’s Ticket haben. Wenn ihnen es gelingt, die Mittellosigkeit glaubhaft zu machen, dann gibt es einen Reisekostenvorschuß. Oder eben direkt ein Ticket per Post. Das sind die Spielregeln für Zeugen.

Aber auch für Sachverständige gilt dies, haben wir jetzt neulich gelernt:

Mittellose Sachverständige, davon hatte ich bisher noch nicht gehört. Jedenfalls, nachdem sie gehört wurden, sollte es an den Mitteln nicht mangeln; sie können mit einer Vergütung von 50 bis 85 Euro pro Stunde rechnen (§ 9 JVEG)

Nebenbei: Spannend finde ich hier auch, welches Reisebüro die Richter sich hier ausgesucht haben, um das Ticket zu kaufen. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Richter, Zeugen veröffentlicht.

6 Antworten auf Reiseskostenvorschuß für mittellose Sachverständige

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    Kai says:

    Seit wann braucht man ein Reisebüro zum Buchen eines Tickest? Halloooo? Ups, ach ja. Das Internet, das Unbekannte Wesen gegenüber Richtern ;)

  2. 2
    Chak says:

    Wenn man nicht direkt bei einer Fluggesellschaft bucht, dann bucht man aber auch im Internet bei einem Reisebüro.

  3. 3
    Kampfschmuser says:

    Mittellos hin oder her. Wurscht.

    Vorkasse bei einem Gericht würde ich auch nehmen.

  4. 4
    Luke says:

    interessanter ist doch die Frage, welche Art von Sachverständigen muss man aus Sofia einfliegen?
    Aber vielleicht ist das ja auch üblich.

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    Roland says:

    ich muss die reise und gegebenenfalls auch die übernachtung selber zahlen? dachte als zeuge wird das grundsätzlich übernommen. so kann man sich irren. jetzt weiß ich auch wieder wieso nie jemand was gesehen hat *hust

  6. 6
    Subsumtionsautomat says:

    @Roland: Natürlich wird das übernommen, aber normalerweise erst nachträglich erstattet. Einen Vorschuss gibt es, wenn die Kosten nicht aus eigenen Mitteln vorgelegt werden können. Also bitte die Augen weiterhin offen halten! ;-)

    Was die Sache mit dem Reisebüro betrifft: Über die Buchung kümmert sich nicht der Richter. Das ist normalerweise Sache von Verwaltungsmitarbeitern des Gerichts. Mit dem Reisebüro gibt es ggf. einen Rahmenvertrag. Auch dienstliche Reisen von Justizmitarbeitern, etwa zu Fortbildungen oder entfernteren Ortsterminen, werden dann über dieses Reisebüro gebucht. Soweit der Name in der Verfügung auftaucht, dürfte es sich um einen Textbaustein handeln.