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In eigener Sache
Tragische Figur
Der Rechtsextremist Horst Mahler soll wegen Zeigens des Hitlergrußes für elf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus verurteilte den 72-Jährigen in einem Berufungsprozess zu der Haftstrafe ohne Bewährung.
berichtet die Berliner Morgenpost. Die Argumentation des ehemaligen Recht-Anwalts, der Nationalsozialismus sei eine Weltanschauung und unterfalle damit dem Schutz des Art. 4 GG zeigt, daß er trotz (oder wegen?) seiner 72 Jahre nichts begriffen hat, wenn er meint, deswegen dürfe er den rechten Arm gen Himmel recken; das ist fast schon bedauerlich. Denn dumm – im klassischen Sinne – war und ist der Mann nun wirklich nicht. Die Grenze zum § 20 StGB hat er jedenfalls noch nicht erreicht.
Übrigens: Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narren zum Mandanten. Mahler war sein eigener Mandant.
Update 7:45 Uhr:
Eine andere Ansicht über das Verhalten des Herrn Mahler vertritt die Staatsanwältin, die in dem Prozeß gegen ihn die Anklage vertreten hat:
Nach dem Prozess gegen den Rechtsextremisten Horst Mahler muss sich die Staatsanwaltschaft Cottbus auf unangenehme Fragen einstellen. In der Hauptverhandlung im Landgericht hatte Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst am Dienstag in ihrem Plädoyer geäußert, der Mut des Angeklagten, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr „einen gewissen Respekt“ ab.
Quelle: Tagesspiegel
Frau Cramer-Krahforst hätte da gern mal ein Problem, habe ich so den Eindruck.
Erlaubt

Ist ja auch ein Roller und kein Fahr- oder Motorrad. (Und trotzdem fahr‘ ich ihm das [censored] Ding irgendwann zu Klump, weil es in der engen Durchfahrt im Weg steht.)
Arbeitsplätze, die niemand will
Knöllchen verteilen, Hundehalter ermahnen, Radler in Parks stoppen – und jetzt auch noch das Rauchverbot in Kneipen kontrollieren: Kaum jemand erhält für seine Tätigkeiten so viele böse Blicke wie die Mitarbeiter der Ordnungsämter. Auch handfesten Aggressionen sind sie zunehmend ausgesetzt. Wie berichtet ist die Zahl der Angriffe auf Ordnungsstreifen seit 2005 kontinuierlich gestiegen. Deshalb fällt es den Bezirken schwer, genug Personal für all diese unpopulären Aufgaben zu finden.
Quelle: Tagesspiegel
Es wäre auch nicht mein Traumjob, in Neukölln oder Kreuzberg für „Ordnung“ zu sorgen. Vor dem Hintergrund, daß sich schon die Polizei in bestimmte Kieze nur noch in Mannschaftsstärke traut, habe ich durchaus Verständnis dafür, daß so ein Ordnungsbeamter einem Hundehalter im Rollbergviertel nicht unbedingt mit Freuden ein Kot-Tütchen übergeben möchte.
Übrigens: Die Bußgeldverfahren wegen Parkens in der Umweltzone ohne Plakette sind richtig selten geworden. ;-)
Daten gerettet
Seit Freitag vergangener Woche hatte unser Server ein Problem. Das haben wir dann gestern gemerkt. Als nichts mehr ging. Das Raid-System verteilte (nur) auf der Partiton D der drei Festplatten Müll.
Das Kopieren des Images auf die neue Harddisk war „nur“ ein zeitliches Problem; sowas dauert eben ein paar Minütchen.
Kritischer war, daß das Backup vom Freitag die letzte funktionierende Datenbank der Anwaltssoft und des Exchange-Servers beinhaltete. Die Sicherungen von Montag und Dienstag enthielten ziemlich viel unbrauchbaren Schrott.
Die Phantasy-(SQL-)Datenbanken konnten repariert werden, die Daten des Exchange-Servers wurden mit Hilfe der lokal abgespeicherten Sicherungen (backup.pst) wiederhergestellt. Und die anderen Dateien, die am Montag und Dienstag geschrieben wurden, lagen in unserer WebAkte. Kein Byte ging verloren. Nur ne Menge Zeit für die Fehlersuche und ne Menge Nerven. Besten Dank an die Techniker.
Ich bin gespannt, was die weitere Analyse bringt: CHKDSK reparierte die fehlerhaften Sektoren auf der gespiegelten Platte: Alles wieder gut. Dann zurück kopiert auf die drei RAID-Platten wurden wieder reichlich fehlerhafte Sektoren gefunden. Aber eben nur auf der Partition D; Laufwerk C war völlig in Ordnung. Wundersame Technik.
Voll im Trend
In Japan hat man damit begonnen, den Zwang zu Krawatte und Jackett im Sommer zugunsten der Ökobilanz aufzugeben. Dann müssten die Klimaanlagen nicht mehr auf Hochtouren laufen, heißt es.
Quelle: FAZ
Ich hab’s doch schon immer gewußt, daß Schlips-Träger Umweltschweine sind. Das sind ja nicht nur die Klimaanlagen; dazu kommen Unmengen an Deo, Waschmittel, Duschgel … ;-)
Irgendwann bekommt unsere Kanzlei noch den Umwelt-Engel auf die Wanne.
Die Bio-Postbank
Aus dem footer einer eMail des „Postbank E-Mail Teams“:
Bitte denken Sie über Ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt nach, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.
Ich hol Dich da raus
Der Mandant war stationärer Patient in der psychiatrischen Abteilung einer sehr großen Klink. Nach erfolgreicher Therapie wurde er entlassen. Große Freude, aber eingetrübt, weil die neu gewonnene Freundin noch Behandlungsbedarf hatte und eben noch nicht entlassen wurde.
In einem später gefundenen Brief versprach er seinem Mädel, daß er sie da raus holen werde.
Die Idee, die der Mandant hatte, war gar nicht sooo dumm. Vordergründig jedenfalls. Er rief in der Zentrale der Klinik an, teilte dort mit, daß zwei Stunden später eine Bombe explodieren werde und regte die umgehende Räumung der gesamten psychiatrischen Abteilung an.
Weniger geschickt war, daß er den Leiter des Wohnheims, in dem er nach seiner Entlassung lebte, darum bat, schon einmal ein Zimmer für seine „Verlobte“ zu reservieren, weil sie ja gleich eine neue Unterkunft brauche …
Vergehen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, strafbar gemäß § 126 StGB.
steht in der Anklageschrift.
Was macht man denn mit so einem?
Der Gegner soll an meinen Mandanten die Kosten des Verfahrens zahlen. Runde 2.000 Euro. Der Gegner schreibt, er hätte aber kein Geld. Er will Raten zahlen. Das lehne ich im Auftrag meines Mandanten ab.
Dann beauftragt der Gegner einen (ersten) Anwalt, der mir kollegialiter mitteilt, daß der Gegner kein Geld habe. Ich solle doch meinem Mandanten raten, auf die Forderung zu verzichten. Das lehne ich im Auftrag meines Mandanten ab.
Nun beauftragt der Gegner einen weiteren Anwalt. Der schlägt meinem Mandanten erneut eine Ratenzahlung vor. 20 (zwanzig) Euro monatlich. Ich habe ziemlich deutlich geschrieben, was wir von diesem Vorschlag halten. Der Anwalt bettelt dann noch ein zweites Mal darum, seinen 20-Euro-Vorschlag anzunehmen. Das lehne ich im Auftrag meines Mandanten ab.
Vor drei Wochen ruft dann dieser Anwalt nun bei meinem Mandanten an und versucht mit ihm direkt die Ratenzahlung zu vereinbaren.
Der Kundige weiß, daß der Herr Rechtsanwalt auf der Rasierklinke tanzt. Denn § 12 Absatz 1 der Berufsordnung der Rechstanwälte (BORA) ist insoweit recht eindeutig:
Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln.
Das habe ich dem Herrn Kollegen dann auch mit allgemein verständlichen (vulgo: ganz deutlichen) Worten erklärt. Seine Reaktion? Er schreibt direkt an meinen Mandanten:
… wir kommen zurück auf das mit Ihnen vor einigen Wochen geführte Telefonat, in dem Sie uns eine Rückmeldung innerhalb weniger Tage zusagten. Bedauerlicherweise ist eine Rückmeldung Ihrerseits nicht erfolgt. Wir dürfen Sie daher höflich um Mitteilung bitten, ob Sie der seitens unseres Mandanten angeregten Ratenzahlungsvereinbarung zustimmen.
Ja, hallo?! Mir fällt dazu wirklich nichts mehr ein. Was mache ich denn mit so einem Kerl?
Nur nebenbei: Wohin so ein blödsinniges Verhalten des gegnerischen Kollegen führt, zeigt diese Mitteilung des für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gerichts.
Kein Feiertag
Heute ist ein ganz normaler Werktag. Schade eigentlich. Ausschlafen am 17.6.? Oder gar streiken? Demonstrieren? Das war einmal.
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Telefonsüchtiger Gothaer-Mitarbeiter unterliegt erneut
Es gibt da einen Telefon-Junkie bei der Gothaer, der mir schon eine Menge Stoff für dieses Blog geliefert hat. Eins, zwei, drei Beiträge sind bereits daraus geworden. Besten Dank an Drango insoweit schon einmal.
Zwischenzeitlich hat ihm nun auch das Landgericht Berlin per Beschluß mitgeteilt, daß er mich nicht mehr anrufen soll. Er hat gekämpft um die Telefonerlaubnis bis zuletzt. Sogar einen Antrag auf Zulassung der Revision hat er noch gestelt, als das Landgericht deutlich signalisierte, was es von dem Unsinn hält. Damit ist das Thema jetzt erst einmal erledigt.
Aber eins nehme dem Herrn von der Gothaer richtig übel. Nachdem das Gericht ihm durch einen Kostenfestsetzungsbeschluß mitgeteilt hat, daß er die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, hat er doch tatsächlich fristgerecht und vollständig gezahlt. Naja, nicht er selbst, sondern die Gothaer.
Dabei hätte ich doch so gern eine spektakuläre Gehalts- oder Kontenpfändung veranlaßt. Schade, vielleicht ein anderes Mal. Wir sind ja noch nicht ganz fertig mit der Geschichte um Drango.