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Jahresarchive: 2012
Rückmeldung
Ich brauchte noch eine Unterschrift vom Mandanten, den ich in der vergangenen Woche – erfolgreich – verteidigt hatte. Das unterschriebene Formular hat er mir sofort zurück geschickt. Allein das war schon Grund zur Freude. Schließlich sind einige unserer Mandanten recht ungeübt, was das Versenden von Briefen angeht.
Was mir aber ganz besonders gefallen hat, war das „PS“ auf der Rückseite des Umschlag:

So eine Rückmeldung kommt besser als ein hohes Honorar. Vielen Dank dafür!
Richterliche Kontrolle in Zeiten des Cyber Crime
Seit gestern stapeln sich die Meldungen über einen gewaltigen Polizeieinsatz im deutschsprachigen Teil Europas. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sind quadratkilometerweise Wohn- und Geschäftsräume in Deutschland, Österreich und in der Schweiz durchsucht worden.
Ein paar Jungs machten sich nach einem Bericht im Spiegel zufolge:
einen neuen Passus im Telekommunikationsgesetz zunutze. Dieser ermöglicht es Netzbetreibern, sogenannte Mehrwertdienstleistungen über die Telefonrechnung einzuziehen.
Das soll zur Wanderung von vielen kleinen Beträgen in die Taschen einer Gruppierung um ein paar technisch begabter Telefondienstleister geführt haben. Es ist die Rede von 1,6 Millionen Euro die auf diesem Wege zusammen gekommen sein sollen.
Ich hatte bereits Anfang Januar in einem Blogbeitrag auf einen Artikel von Holger Bleich in der ‚ct hingewiesen. Bleich beschrieb darin „innovative Abrechnungsmodelle“ mithilfe der Mobilfunkanbieter, die von findigen Unternehmer als „undolose Werkzeuge“ ;-) genutzt werden.
Ähnlich informativ liest sich nun der Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Januar 2012. Auf rund fünf Seiten beschreibt die Richterin, die den Beschluß erlassen hat, ein Verfahren, daß auch IT-erfahrene Juristen erst nach dem zweiten oder dritten Mal Durchlesen verstehen. Die Staatsanwaltschaft wird da sicherlich einmal mehr eine hervorragende Textvorlage für die Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle geliefert haben. Hoffentlich gleich auf einem Datenträger, damit dem Gericht die Abtipperei erspart geblieben ist.
Wenn man das Verfahren kennt, mit dem solche Beschlüsse auf Antrag der Staatsanwaltschaft entstehen, wird sich die Frage stellen: Hat die Richterin wirklich ein hohes technisches Know How oder nutzt sie lediglich die Kompetenz der Spezialisten bei den Kriminalämtern? Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß eine Prädikatsjuristin auch eine Prädikatsinformatikerin ist.
Unsere Verfassung verlangt bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen – wie Wohnungsdurchsuchungen oder Verhaftungen – die Kontrolle der Exekutive durch einen Richter. Es scheint zunehmend Gründe zu geben, keine juristischen, aber intellektuelle und tatsächliche, die diese richterliche Kontrolle aushebeln.
Ein interessantes Spielfeld für spannende Anträge einer engagierten Verteidigung.
Verteidiger als Verräter?
Beim Betreten des Gerichtssaals hatte der Handschellen tragende 32-Jährige seine Hände zum Gruß erhoben, nach Angaben seines Anwalts Geir Lippestad war es „ein rechtsextremer Gruß“.
liest man im Stern und ähnlich in anderen Agenturmeldungen, z.B. im Berliner Tagesspiegel.
Die Entscheidung, die Verteidigung von Behring Breivik zu übernehmen, hat sich der norwegische Kollege sicher nicht einfach gemacht. Das wird auch kein Spaziergang werden. Insoweit habe ich durchaus Achtung von ihm.
Aber daß er nun erneut seinen Mandanten verrät, ihn diesmal sogar noch zusätzlich belastet, deutet darauf hin, daß Herr Lippestad mit diesem Manda(n)t überfordert sein könnte.
Verteidigung in den Knast
Das Vorstrafenregister des Mandanten hat einen beträchtlichen Umfang: 18 Eintragungen. Vergleicht man das mit dem Führungszeugnis des Durchschnittsbürgers könnte man meinen, man hat es mit einem Schwerverbrecher zu tun.
Der Mandant hatte jedoch nicht den Hauch einer Chance, die jedem dieser besagten unbestraften Normalos mitgegeben wurden. Gegen den Drogen- und Alkoholkonsum seiner Mutter während der Schwangerschaft konnte er sich genauso wenig wehren wie gegen die Mißhandlungen in den wechselnden Heimen.
Den Verstand, den ihm der liebe Gott aber dennoch zur Verfügung gestellt hatte, hat der Mandant durch den Konsum ungesunder Substanzen nicht gerade gefördert. Seine Fluchten in den Rausch haben nicht dazu beigetragen, daß er die allgemeine Hochschulreife erlangen konnte. Im Gegenteil. Der Psychiater bescheinigt ihm:
einen suchtbedingten Persönlichkeitsabbau mit Kritik- und Urteilsschwäche, allgemeiner Nivellierung des Wertgefüges und Einengung des Interesses auf die Beschaffung und den Konsum von Rauschmitteln.
Nun hat man ihn wieder einmal erwischt. Er betritt einen Laden, obwohl ihm ein paar Wochen zuvor dort ein Hausverbot erteilt wurde. Die Verkäuferin erkannte ihn und verweist ihn nach draußen. Darum kümmert er sich nicht. In der Ermittlungsakte lese ich:
Er habe sie jedoch ignoriert und sei zielstrebig zu dem Regal mit Haarspray gegangen. Dort habe er zwei Dosen der Marke „taft classic“ aus dem Regal genommen und habe den Laden verlassen.
Wenig später wurde er von der Polizei festgenommen. Die beiden Dosen wurde bei ihm sichergestellt. Eine davon war bereits leer.
Welche Möglichkeiten hat der Strafrichter? Er ist u.a. an das Gesetz gebunden. Das sieht Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für den Hausfriedensbruch und den Diebstahl vor. Wegen der Vorstrafen – 15 von den 18 sind Diebstähle von Haarspray! – kommt eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht. Also Knast. Zusammen mit den beiden offenen Bewährungen wird das wohl nicht unter zwei Jahren abgehen.
Es sei wohl das Beste, wenn er ins Gefängnis gehe, sagte mir der Mandant. Da gebe es wenigstens keinen Haarspray. Ja, das sei so wohl die einzige Möglichkeit, von dem Zeug wegzukommen. Stellt er sich so vor.
Ich weiß, daß der Mandant sich irrt. Aber ich sehe keine realistische Alternative. Denn unsere Gesellschaft gibt solchen Schicksalen kaum eine Chance zum menschenwürdigen Überleben. Das Gesetz gibt dem Strafrichter keine Möglichkeit, nach seinem Gewissen zu entscheiden. Und dann ist ein Verteidiger auch schon mal hilflos.
Unsere Sofortmaßnahmen
Eine Website wird nie fertig. Unsere erst Recht nicht. Weil immer noch etwas besser gemacht werden kann oder irgendetwas noch fehlt.
Ich habe den Sonntag dazu genutzt, ein paar Stichpunkte zu den Sofortmaßnahmen aufzuschreiben, die zu Beginn eines Strafverfahrens anstehen.
- Was soll der Beschuldigte (nicht!) tun, wenn er vorgeladen, durchsucht oder verhaftet wird?
- Was macht eigentlich der Strafverteidiger, wenn ihn der Notruf eines Beschuldigten erreicht?
- Welche Aufgaben hat dann das Mitarbeiter-Team einer strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei?
Das Ganze ist bewußt kurz gehalten. Damit ein normaler Mensch es sich merken kann; Details kennt der Verteidiger.
Im Grunde geht es aber eigentlich noch viel kürzer:
- Strafverteidiger informieren und schweigen!
Alles andere ist verzichtbares Beiwerk und erschwert im Zweifel hinterher die Verteidigung.
Wenn in den Beiträge über die Sofortmaßnahmen doch noch etwas fehlen sollte: Weiter unten gibt’s Platz für Kommentare und Anregungen. TIA.
Der schreibt immer so was
Aus einem Durchsuchungsbericht:
Befragt, ob er zu den Angaben Angaben abgeben wolle, erklärte er, dass er dazu jetzt bereit sei.
Der Autor dieses Satzes hat die Hochschulreife. Jedenfalls auf dem Papier.
Kieler Engel verboten
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wurde hier bekannt, daß heute der Innenminister Schleswig-Holsteins Klaus Schlie den Hells Angels MC Charter Kiel mit sofortiger Wirkung verboten hat. 25 in Kiel lebende Member des MC erhielten heute die entsprechenden Verbotsverfügungen von stets freundlichen Polizeibeamten in die Hand gedrückt.
Schlie greift durch im hohen Norden: Das ist nun bereits das dritte Verbot eines MC seit Frühjahr2010. Die Flensburger Hells Angels und die Neumünsteraner Bandidos hat’s bereits auf diesem Wege erwischt.
Ganz nebenbei haben sich die Ermittler in sieben Wohnungen und im „Sansibar“, der Szene-Kneip im Kieler red light destrict, umgeschaut. 300 Polizisten und ein paar Leute vom Spezialeinsatzkommando (SEK) – wohl wegen der teilweise verschlossenen Türen – waren unterwegs. Ziel war insbesondere die Beschlagnahme des Vereinsvermögens, diesmal also nicht die Ermittlung von angeblichen Straftaten.
Das war’s dann erst einmal mit den Kieler Engeln, die es bereits seit September 1994 gibt. Ob die Bandidos und die Mongols nun eine Party veranstalten, wird zwar nicht überliefert, scheint aber angesichts der für Rocker in Kiel dünn gewordenen Luft eher unwahrscheinlich.
Gefährdeter Richter
Es gab „ein Wörtchen“ zu reden mit dem Richter. So ungefähr wußte ich, wo in den endlosen Fluren des Kriminalgerichts das Zimmer des Richters lag. Also machte ich mich auf den Weg und klapperte die Namensschilder an den Türe in dem Gebäudeteil ab.
Ich fand das Zimmer nicht. Die Geschäftsstelle teilte mir auf meinen Anruf dann die Zimmernummer mit. Der Name des Richters befand sich nicht an der Tür.
Er habe vor ein paar Wochen seinen Namen entfernen lassen, teilte mir der – erfahrene – Richter mit. Weil er eine „Morddrohung“ bekommen habe. Wegen einer Bußgeldsache.
Der Richter hatte einen Betroffenen zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro wegen Falschparkens verurteilt. Bereits im Gerichtssaal habe der Verurteilte herumgetobt. Als dann der dritte Brief mit der Androhung empfindlicher Übel kam, wollte der Richter dann doch verbergen, wo ihn der Betroffene besuchen konnte. Die Dicke des Fells eines Strafjuristen ist nicht unendlich.
Nun gibt es zu den 15 Euro noch einen kräftigen Nachschlag.
Und nachdem ich dem Richter meine aufrichtige Solidarität bekundet habe, verlief das Gespräch dann auch in freundlicher Atmosphäre mit einem erfreulichen Ergebnis.
Ein etwas pickierter Beamter
Der Kriminalbeamte ist zum Wohnort des Beschuldigten – nennen wir ihn Wilhelm Brause – angereist. Er hatte einen Durchsuchungsbeschluß für dessen Wohnhaus in der Tasche und wollte ihn gleich auch vor Ort vernehmen. Der Beschuldigte war nicht zuhause, aber das war kein Hinderungsgrund für den Beamten, sich in der Wohnung umzusehen:
Die Wohnung machte einen total verwahrlosten Eindruck; überall lagen ungewaschene Kleidungsgegenstände, Essensreste pp. herum. Auf einem vollkommen verdreckten Küchentisch wurden verschiedene geöffnete Briefumschläge … gefunden.
Die Durchsuchung war dann wohl recht schnell beendet. Man traf den Beschuldigten dann auf seiner Arbeitsstelle, ganz in der Nähe. Jetzt ging es nur noch um die Vernehmung, aber zurück in diese Küche?
Aufgrund des verwahrlosten Zustandes des Hauses wurde Herr Brause befragt, ob auch eine Vernehmung in den Räumlichkeiten des PK Kleinkleckersdorf durchgeführt werden könne. Herr Brause stimmte zu. Gemeinsam in seinem Wagen fuhr der Unterzeichner mit Herrn Brause zu den Räumlichkeiten des PK Kleinkleckersdorf.
Über den Zustand des Autos und olfaktorische Besonderheiten auf dieser Autofahrt schweigt der Kriminalbeamte sich aus. Vielleicht sollte ich ihn fragen, wenn er als Zeuge vor Gericht auftritt. Manchmal tun sie mir Leid, die Ermittler.
Update:
Ich bedanke mich für die zahlreichen Hinweise in den Kommentaren, per eMail und per Fax (!) auf meinen Rechtschreibefehler in der Überschrift. crh
Hungriger Kriminalbeamter
Aus einem Durchsuchungsbericht:
Im Arbeitszimmer wurden ein PC-Tower, ein Laptop, eine interne Laptopffestplatte sowie drei Firmenstempel aufgefunden.
Da hatte Herr Freud wohl Hunger.