Jahresarchive: 2012

Schlußfolgerung

Aus einer Ermittlungsakte:

Beim Betreten des Arbeitszimmer stellte ich fest, dass ein Netbook angeschaltet auf dem Sofa lag. Auf dem Bildschirm konnte ich eine laufende Gesprächsprotokollierung via ICQ (lnternet-Chat) lesen, darin ist der Beschuldigte offensichtlich gewarnt worden, dass die

„bullen bei manni … „

(sind).

Der Unterzeichner nimmt an, dass hiermit die Polizei gemeint ist.

Das ist das Ergebnis jahrelanger kriminalistischer Erfahrung.

10 Kommentare

Lösungsmittel bei der Staatsanwaltschaft

Die Verteidigung beschwert sich unter anderem über die die „Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft“:

Noch bevor die Verteidigung zum Akteninhalt Stellung nehmen konnte, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren am 18. Oktober 2011 begründungslos nach § 170 II StPO ein, erhebt dann sechs Tage später am 24. Oktober 2011 Anklage und teilt einen weiteren Tag später am 25. Oktober 2011 der Verteidigung mit, daß Anklage erhoben werde (nicht: „wurde“).

Die gesamte Korrespondenz führt die Staatsanwaltschaft per Briefpost; die überlangen Postlaufzeiten (innerhalb der Behörde) sind allen Beteiligten hinreichend bekannt, so daß mit Überschneidungen gerechnet werden mußte. Aus welchem Grunde Fax, Telefon oder eMail nicht genutzt werden, wenn es denn tatsächlich eilig gewesen wäre, ist nicht nachvollziehbar.

Dem lag folgender Zeitablauf zugrunde:

Tabelle

Die Generalstaatsanwaltschaft weist – erwartungsgemäß – die Beschwerde als unbegründet zurück:

Ihrem Mandanten war bereits seitens der ermittelnden Kriminalpolizeidienststelle Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gewährt worden (vgI. Bl. 38ff. d.A.), außerdem wurde Ihnen Akteneinsicht gewährt (vgl. Bl. 50f. d.A.). Ihnen wurde ebenso die Einstellung des Verfahrens wie auch dessen Wiederaufnahme mit dem Ziel der Anklageerhebung mitgeteilt (vgI. Bl. 53,63 d.A.), womit sowohl der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs als auch bestehenden Informationspflichten gegenüber dem Verteidiger in vollem Umfang entsprochen wurde.

Weshalb der Dezernent sich hierzu eines anderen Übermittlungsweges als der üblichen Briefpost hätte bedienen sollen, ist hier nicht nachvollziehbar, zumal an dieser Sache – wie Sie zu Recht feststellen – nichts eilig war.

Übrigens kann vorliegend von überlangen Wegen innerhalb der Staatsanwaltschaft nicht die Rede sein, weil das Schreiben des Dezernenten vom 24. Oktober 2011 ausweislich des Erledigungsvermerks bereits am folgenden Tag gefertigt und abgesandt wurde und nach Ihrer Aufstellung am 27. Oktober 2011 bei Ihnen einging.

Irgendwie reden der Verteidiger und der General aneinander vorbei, habe ich so den Eindruck. Ob das an den Lösungsmitteln in dem Altpapier liegt, auf das die Botschaften der Kavallerie gedruckt werden?

5 Kommentare

Grünes Paulchen-Panther

Grünen-Fraktionschef Siegfried Benker forderte die Staatsanwaltschaft auf, das Abspielen der Paulchen-Panther-Melodie als „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ zu verfolgen.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen bayerischen Rathauspolitiker.

Für so einen Spruch kann man schonmal 5 mg Haldol® geben.

(Weiteren – ernst zu nehmenden – Hintergrund zur Begleitmusik in einem tatsächlich nur schwer zu ertragenden Zusammenhang gibt es hier.)

6 Kommentare

Nazis im Kindergarten?

Der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben gilt als Unterstützer der Terror-Zelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ und sitzt in U-Haft. Seine Ehefrau Jacqueline hat in Jena momentan ganz andere Sorgen: Der Erzieherin wurde fristlos gekündigt.

berichtet Julia Jüttner auf SPON.

Die Kündigung der Kindergärtnerin wirft Fragen auf, die nicht aus der Hüfte heraus zu beantworten sind.

Frau Wohlleben soll Mitglied der NPD gewesen sein. Ihrem Ehemann wirft man Straftaten vor, die einen Zusammenhang mit Aktivitäten von Nazis haben sollen. Reicht das für einen Rausschmiß?

Andererseits wird der Kindergarten von einem „unabhängigen Träger mit einem humanistischen Menschenbild“ betrieben, dem Eltern ihre Kinder anvertrauen. Muß der Träger – ehemalige? – Nazis beschäftigen?

Ein Dilemma: Macht man’s richtig, schon ist’s falsch.

5 Kommentare

Der Strafverteidiger empfiehlt – 23

Heute:

1 Kommentar

Abenteuer Bahnreise mit freundlichen Schaffnern

Die Hinfahrt nach Hamburg habe ich heute morgend stehend verbracht. Weil weder in der ersten, noch in der zweiten Klasse ein Sitzplatz frei war. Also doch montags wieder reservieren. Wenigstens durfte ich in der Gepäckaufbewahrung nahe den Toiletten der ersten Klasse stehen.

Und der Schaffner war sehr freundlich.

Auch bei der Rückfahrt von Hamburg nach Berlin kann ich meckern. Von außen gut erkennbar am Wagen der ersten Klasse prangte das Hotspot-Logo der Telekom. Innen angekommen teilte mir das Bahn-Telekom-Duo dann folgendes mit:

Hotspot-Fail

Ich bin vielleicht zu ungeduldig. Die ICE-Strecke gibt es ja noch nicht so lange und zwischen Hamburg und Berlin pendeln reisen ohnhin nur Urlauber und Touristen.

Aber auch auf der Rückfahrt der Schaffner sehr freundlich.

Keiner da, an dem ich meinen Frust auslassen kann.

15 Kommentare

Nazis im Netz

Resigniert der Tagesspiegel?

Die rechtsextreme Szene breitet sich im Netz aus und bedroht ihre Gegner. […] Die Ermittler haben wenige Möglichkeiten, gegen die rechten Umtriebe vorzugehen.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Geht-nicht? Ich bin da durchaus anderer Ansicht. Was bedeutete es, sich hinter dem behördenüblichen „Da bin ich nicht für zuständig!“ zu verstecken? Sympathie? Oder nur Feigheit?

Ein auf Facebook veröffentlichtes, mit einem dümmlichen Kommentar versehenes Bild von der Präsidentengattin führt zu eine Anklage vor dem Staatsschutzsenat.

Wenn Berliner Politiker, Gewerkschafter, Journalisten und linke Aktivisten auf einer rechtsextremen Internetseite bedroht werden, auf „Hasslisten“ Fotos und private Informationen über die Personen veröffentlicht werden, sich Angriffe häufen, einige bereits zusammengeschlagen wurden, andere fanden im Hausflur an die Wand geschmierte Morddrohungen fanden, teilt die Berliner Staatsschutz lapidar mit: Es gibt „keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung“.

In diesem Zusammenhang ein Veranstaltungshinweis:
Unter dem Titel „Es brennt! Wer stoppt Neonazis in Berlin?“ lädt die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) am 31. Januar zu einer Podiumsdiskussion (Flyer – pdf) in den Festsaal Kreuzberg.

Kommentare deaktiviert für Nazis im Netz

Knast-Umzug in Düsseldorf

Anfang Februar gehts los: 529 Gefangene ziehen um. Im Knast auf der alten Ulmer Höh werden 5.200 Umzugskartons gepackt, die dazugehörigen Gefangenen in entsprechende Transporter gesteckt und zur nagelneuen Justizvollzugsanstalt Düsseldorf auf Ratinger Boden gefahren. Es bleibt abzuwarten, ob alles dann zur richtigen Zeit am richtigen Ort ankommt.

Was die Perspektive danach angeht, scheint auf Seiten der Anstaltsleitung jedenfalls gutgehender Optimismus vorzuherrschen.

Auf rund 125.000 Quadratmetern wird dort der moderne Behandlungsvollzug umgesetzt. Die Gefangenen sollen in dieser Großanstalt mit einem umfänglichen Betreuungsprogramm motiviert werden, ihr Leben auf eine neue, vielfach erstmalig gesellschaftsfähige Grundlage zu stellen. Experten wissen, dass Straftäter, die hinter Gittern eine gesellschaftliche und berufliche Perspektive geboten bekommen, deutlich höhere Chancen haben, zukünftig straffrei zu leben.

Es bleibt abzuwarten, welche Geschichten die Knackis uns Strafverteidigern erzählen werden.

Bild: NRW-Justiz

10 Kommentare

Massenhafte Funkzellenabfrage jetzt auch in Berlin

Nicht nur in Dresden wurden/werden massenhaft Mobilfunk-Daten abgefragt, sondern auch hier in Berlin.

Ende 2009 haben Polizei und Staatsanwaltschaft die “Erfassung und Übermittlung sämtlicher Verkehrsdaten und Verbindungsdaten” eines Stadtgebiets angefordert und bekommen.

berichtet Andre Meister auf netzpolitik.org

Diese “nicht-individualisierte” Funkzellenabfrage wird dokumentiert in einer Ermittlungsakte, die dem Autor des Berichts zur Verfügung gestellt wurde.

In großen Teilen Friedrichhains sollen alle Handys betroffen sein, die seinerzeit dort eingeschaltet waren. Bei den Daten, die aufgezeichnet wurden, handelt es sich um Verkehrsdaten/Verbindungsdaten, also Anrufe, SMS, Internet-Verbindungen von sämtlichen Handynutzern. Darüber hinaus dürften auch massenhaft die Stammdaten (Rufnummern, denen Namen und Adressen zugeordnet wurden) eingeholt worden sein.

Was die Ermittler mit diesen Daten machen, gemacht haben und noch machen werden, ist nicht bekannt. Gehortet werden sie jedenfalls. Oder besser gesagt: Auf Vorrat gespeichert.

Ob das zulässig ist? Das ist eine überflüssige Frage. Jedenfalls aus Sicht der Ermittlungsbehörden. Die machen das einfach. Punkt.

Update um 08:50 Uhr
Die Berliner Zeitung berichtet heute, daß die Polizei von Herbst 2009 bis Ende 2011 mehrere Millionen Standortdaten von Handys ausgewertet haben soll.

„Man hat alle Telefone, die in der Nähe sind, wenn ein Auto brennt. Dann gleicht man alle Nummern ab, die bei der zweiten Brandstiftung in der Nähe sind. Sind zwei Nummern identisch, ist das verdächtig.“

Dieser Verdacht kann dann die Grundlage für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses sein (§§ 102, 105 StPO), der dann wiederum die Ursache für wenig freundlichen Besuch zuhause sein kann. Und wenn dann dort irgendwo ein Feuerzeug herumliegt …

16 Kommentare

A C A B – Freispruch

Im Hinblick auf die beträchtliche Zahl der Polizeibeamten in der Welt oder auch in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren erheblichen Unterschieden in Aufgabenstellung und Organisation kann im Tun des Angeklagten die Beleidigung jedes Polizeibeamten nicht ohne weiteres erblickt werden.

Das Tun des Angeklagten bestand im Hochhalten eines Spruchbandes mit den vier Buchstaben ACAB. Damit kann man nach Ansicht des Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 08.12.2011 – Az.: 11 Ns 410 Js 5815/11) keinen Einsatzleiter der Polizei in seiner Ehre verletzen.

Der Angeklagte, verteidigt durch Benedikt Klas, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, vertrat die Ansicht, das sei eine „straflose Kollektivbeleidigung“. „All cops are bastards!“ sei nichts anderes als „Alle Soldaten sind Mörder!“. Und diese Äußerung sei nach der Meinung unseres Bundesverfassungsgericht auch nicht strafbar.

Die Entscheidung des Gerichts ist aber nicht rechtskräftig, warnt der Kollege Klas. Ich rechne damit, daß sich mit der Ehre des Polizeibeamten demnächst das Oberlandesgericht beschäftigen wird.

14 Kommentare