Jahresarchive: 2010

Dann eben nicht

Zum Thema „Ihr könnt mich mal!“ ein Auszug aus einer Ermittlungsakte:

Gegen 12.15 Uhr wurde durch KHK Bullmann und KK Gluffke die Gefangenensammelstelle aufgesucht, um den Beschuldigten WILHELM BRAUSE verantwortlich zur Sache zu vernehmen.

Der Beschuldigte wurde in Zelle Nr. 7 aufgesucht und schlafend angetroffen. Herr BRAUSE wurde durch mehrfaches lautes Ansprechen geweckt. Ihm wurde erklärt, dass er zur Sache vernommen werden soll. Entsprechend befragt, bestätigte er, sich in der Lage zu fühlen, vernommen zu werden.

Gemeinsam wurde in den Räumen der Dienststelle der Schreibraum aufgesucht, wo Herr BRAUSE auf einem Stuhl Platz nahm. Er fragte, ob er von seinen in den Effekten befindlichen entsprechenden Utensilien rauchen darf. Diesbezüglich wurde auf der Wache durch KK Gluffke nachgefragt. Es wurde bestätigt, dass Rauchverbot besteht und dies dem Beschuldigten mitgeteilt.

Daraufhin erklärte Herr BRAUSE, dass er nicht mehr bereit ist, weiter mit uns zu reden und sich nicht zur Sache äußert. Der Beschuldigte stand auf, verließ den Schreibraum, suchte seine Zelle auf und legte sich schlafen.

Es wurde nicht überliefert, welchen Finger Brause beim Verlassen des Schreibraums in die Höhe streckte.

Ach so: Es ging um einen räuberischen Diebstahl von fünf Flaschen Eierlikör.

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Armer Tankwart

Dem Mandanten wird ein sogenannter Tankbetrug zur Last gelegt. Er soll getankt haben, ohne zur Zahlung bereit gewesen zu sein. Das war im Januar 2009. Nun geht es in der Hauptverhandlung darum zu klären, ob die Version der Staatsanwaltschaft oder die des Mandanten die richtige ist.

Dazu soll der Tankwart gehört werden. Eigentlich ist er ja kein Tank-, sondern eher Kassenwart. Denn Tanken muß der Kunde allein, der Mann hinter der Theke sammelt nur das Geld ein.

Und wenn Geld fehlt, guckt man in die Videoaufzeichnung und findet so den Nicht-Bezahler. Soweit, sogut. Nun hat aber ein Gespräch zwischen dem Mandanten und dem Kassentankwart stattgefunden, über das sich das Gericht informieren möchte. Deswegen wurde der Mann als Zeuge geladen.

Das Problem: Er arbeitet nicht mehr auf dieser Tankstelle, sondern auf einer anderen Tankstelle etwa 800 km entfernt.

Vielleicht hat ihn deswegen die erste Ladung nicht erreicht. Jedenfalls ist er zum Gerichtstermin nicht erschienen.

Deswegen hat es einen weiteren Termin gegeben, zu dem der Wärter erneut geladen wurde. Diesmal per förmlicher Zustellung der Ladung. Den Brief hat der Zusteller dem Zeugen aber nicht in die Hand gedrückt, sondern auf der Poststelle „niedergelegt“ und ihn über diese Niederlegung informiert. So jedenfalls steht es in der Zustellungsurkunde.

Zu dem zweiten Termin sind dann auch wieder alle Beteiligten erschienen. Nur der förmlich geladene Tankwart nicht.

Das Gericht hat einen dritten Termin festgesetzt und ist jetzt dem Antrag des Staatsanwalts gefolgt: Der Zeuge wird vorgeführt. Das bedeutet im konkreten Fall:

Am Tag vor dem Termin wird ein freundlicher Polizeibeamter zur nachtschlafenden Zeit bei dem Herrn auf der süddeutschen Matte stehen und ihn zu einer Spritztour nach Ostdeutschland einladen (im Sinne von „einpacken/verfrachten“). Er wird dann eine Nacht im Gewahrsam der Justiz verbringen, um nach einem leckeren Frühstück aus dem Blechnapf zum Aussagen in den Gerichtssaal geführt zu werden.

Dort wird er dann als Zeuge aussagen, daß er sich an den über ein Jahr zurückliegenden Tankvorgang und das Gespräch mit dem Mandanten nicht mehr erinnern kann. Danach darf er dann wieder in den sonnigen Süden fahren.

Übrigens: Die offene Tank-Rechnung in Höhe von einpaarundzwanzig Euro hatte der Mandant bereits bezahlt, lange bevor ihm mitgeteilt wurde, daß gegen ihn wegen Betruges ermittelt wurde.

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Winter im Moabiter Kriminalgericht

Je nachdem, in welcher Himmelsrichtung sich die Fenster eines Gerichtssaals befinden, kann die Verteidigung die Staatsanwälte weichkochen. Jedenfalls im Sommer geht das ganz gut, wenn die Sonne vom Süden durch’s Fenster auf den schwarzen Kittel des Sitzungsvertreters brennt.

Das funktioniert im Winter leider nicht. Allerdings hat die Moabiter Gerichtsverwaltung den Verteidigern eine andere Beihilfe geleistet: Ein kompletter Gebäudetrakt wird saniert. Neue Fenster und sonstige Renovierungen stehen an. Und die alten Fenster und Türen auf. Bei Tageshöchsttemperaturen um die -10 Grad ist es dann im Gericht nicht wirklich kuschelig.

Außerdem muß das Land Berlin sparen. Deswegen wird im Gericht an Wochenenden die Heizung herunter gefahren.

Und das ergibt am Montag dann Temperaturen, die bei den zentralheizungsverwöhnten Staatsbediensteten zu blauen Lippen und steifen Fingern führen.

Ich konnte der Versuchung nur knapp widerstehen, meinen Schlußvortrag vor dem Schwurgericht gestern noch durch einen Exkurs über Adam und Eva zu ergänzen. Der durchgefrorene Staatsanwalt hat sich anschließend für meine knappen Worte bedankt.

Und ich war froh, danach eine Runde über den Landwehrkanal drehen zu können.

Danke an HU für den Schnapschuß.

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LKA und Apotheker – Straftäter?

Wie das sächsische Landeskriminalamt (LKA) den Medien mitteilte, meldeten sächsische Apotheker im vergangenen Jahr 69 verdächtige Medikamentenbestellungen. Darüber berichtete der Sachsenspiegel, eine Produktion des Mitteldeutschen Rundfunks.

Das LKA habe die Apotheker aufgefordert, Informationen über den Kauf von Rhinopront, ein Schnupfenmittel, an die Ermittler weiterzugeben. Dabei sollen nicht nur statistische Angaben verraten geliefert worden sein, sondern eben auch Personendaten.

Wegen letzteren rudern die Mittäter nun zurück;

Dabei gehe es jedoch nicht um die Bespitzelung von Kunden, sondern um den Schutz vor Medikamentenmissbrauch und Drogenhandel. Man habe das Landeskriminalamt (LKA) über auffällige Massenbestellungen bestimmter Medikamente informiert, aus denen die Droge Crystal hergestellt werden könne. Vertrauliche Daten über Patienten seien dabei nicht übermittelt worden

berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.

Das Schnupfenmittel ist ein rezeptfreies Medikament, das den Wirkstoff Pseudoephedrin enthält. Aus diesem kann die Partydroge „Crystal“ hergestellt werden.

Verboten und mit Strafe bedroht ist aber nicht nur die Droge, sondern auch die Weitergabe von Kundendaten durch Apotheker. Den Herrschaften vom Landeskriminalamt und den Verrätern unter den Pillendrehern sei die Lektüre des § 203 StGB an’s Herz gelegt:

Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis […], offenbart, das ihm als […] Apotheker […] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Sicherlich gibt es daneben auch noch ein paar knackige berufsrechtlichen Regeln, die den Apothekern das kollusive Zusammenwirken mit den Strafverfolgungsbehörden untersagt.

Übrigens:
Das Aspirin Complex, das ich vergangene Woche eingenommen habe, beinhaltet auch das Pseudoephedrin. Außerdem habe ich Kontakt zur Drogen-Szene. Stehe ich nun auch unter dem Verdacht, ein Partydrogen-Hersteller zu sein?

Wir leben in einer wunderbaren Welt …

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Telefonüberwachung

Das Bundeskriminalamt war fleißig:

27 DVD mit aufgezeichneten und zum Teil verschrifteten Überwachungen freundlicher Telefonate. Ich habe die Datensammlung dann mal auf ein handlicheres Format kopiert, um nicht vom Strafverteidiger zum DJ zu werden.

Jetzt müssen wir uns das nur noch anhören.

Dazu steht uns im Gerichtssaal ein Laptop mit zwei Miniboxen zur Verfügung. Und ein Sachverständiger, der den anderen Verfahrensbeteiligten die Telefonate in die deutsche Sprache übersetzt. Ein (weiterer) Dolmetscher übersetzt dann die Verhandlung über die übersetzten Telefonate für einen Angeklagten wieder zurück in dessen Muttersprache.

Teilweise handelt es sich um Telefonate zwischen zwei Gesprächspartnern, die sich zwar in einer Sprache unterhalten, allerdings in unterschiedlichen Dialekten. Also etwa so, als unterhielte sich ein Sachse mit einem Bayern oder Schwaben. Die Gesprächspartner sind keine Akademiker, sie drücken sich also nicht immer grammatisch einwandfrei aus, berichtete der Sachverständige.

In den Gesprächen geht es um oft Betäubungsmittel für die natürlich Synonyme gebraucht werden. Man redet also nicht über Kokain, sondern über Dings. Oder so. Alles in den unterschiedlichen Dialekten.

Die Telefonate bilden eine ganz wesentliche Grundlage für den Tatverdacht. Viel mehr steht der Anklage nicht zur Verfügung. Es führt also kein Weg daran vorbei, die Aufzeichnungen inhaltlich ganz genau zu erfassen. Reichlich Stoff für heftige Diskussionen, was denn nun damit gemeint sei, worüber sich die Abgehörten da unterhalten haben.

Ich werde dann wohl die Diens- und Donnerstage der nächsten Monate in Moabit verbringen …

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Partykiez Neukölln

Neukölln ist also gebeutelt und geschunden genug, doch als ob Arbeitslosigkeit, Armut und verbale Ausfälle nicht genügten, droht seit einiger Zeit neues Ungemach: Der Problem- wird zum Partykiez. Mit wachsendem Tempo mutiert Neukölln zum Vergnügungsviertel für Jungakademiker, Feiertouristen und alle sonstigen Arten von Hinrennern.

Inzwischen hat sich wohl auch bis zum letzten Hinterwäldler herumgesprochen, dass das Viertel der kommende Szenebezirk ist – dass da was geht. Oder, um es in der Sprache der jugendlichen Bewohner des Viertels zu sagen: „Jetzt wird Neukölln richtig gefickt.“

meint Philip Meinhold in der taz.

Aber ich glaube, er irrt, wenn er schreibt:

Wenn eine Gegend erschlossen und ausgenommen ist, zieht die Karawane der Künstler und Kreativen weiter, bis auch der nächste Kiez mit Cafés, Clubs, Kneipen und Hostels planiert ist und statt Einheimischer nur noch Prolls und Touristen kommen. Nach Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain wird nun also der nächste Berliner Stadtteil unbewohnbar gemacht.

An den Neuköllnern haben sich schon ganz andere die Zähne ausgebissen. Den Kiez schaffen selbst die Schwaben nicht.

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Negativ-Vermerk

Die Staatsanwaltschaft hat herausgefunden, daß es keine Videoaufzeichnungen von dem „Kampfeinsatz“ gibt. So lautet die Mitteilung aus Moabit, die uns am Freitag erreichte.

Die Ermittler müssen sich richtig Mühe gegeben haben. Denn seit meiner Nachfrage, wen der Kameramann der Polizei denn eigentlich vor der Linse gehabt hat, sind immerhin knapp neun Monate vergangen. Aber jetzt wissen wir es ganz genau: Der Mandant und die drei Polizeibeamten, die ihn während der Demo am Oranienplatz beamtshandelt hatten, sind keine Mitwirkenden in dem Dokumentarfilm.

Mal schauen, was die Ermittlungsbehörde aus den verbliebenen Beweismitteln zaubert.

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ALG II und der Porsche

Michael Kronawitter vom Antifaschistischen Linken Berlin (ALB) rechnet vor, wie lange ein Hartz-IV-Empfänger seine Mobilitätspauschale sparen muss, um sich einen Porsche Cayenne leisten zu können: 760 Jahre.

Quelle: Luise Strothmann taz in einem Artikel zu einer Podiumsdiskussion über „Grillanzünder, Extremismustheorie, Repression und Rechtstaat“.

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Ein Dank für den Dank für die Beratung

Aus völlig durchsichtigen Gründen schiebe ich den nachfolgenden Kommentar zu unserem Beitrag Verkehrsteilnahme in der Umweltzone mal nach vorne in die erste Reihe, da wo er hingehört. ;-)

Wollte mich eben kurz bedanken für die nette Beratung!

Mein Anruf kam äusserst kurzfristig drei Stunden vor dem Gerichtstermin (heute) und keiner der Anwälte Ihrer Kanzlei war im Hause… Ja, meine Schuld, hätte ich doch nur früher bei Ihnen angerufen.

Die nette Dame am Telefon konnte mir dennoch ein paar gute Tips geben, wie ich meine Selbstverteidigung in der Verhandlung zur Umweltplakette am Besten aufbauen solle.

Jedenfalls wurde das Verfahren eingestellt – schiesslich konnte ich mich, der ich ja nur Halter meines Fahrzeuges bin, sechs Monate nach dem Parken ohne Plakette nicht mehr wirklich daran erinnern, wer an diesem Tag gefahren ist. Die Politesse wusste es auch nicht, und damit war die Sache klar.

Vielleicht hat auch mein Plädoyer über den Sinn und Zweck des Gesetzes zur “Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen”, der Tatsache dass diese OWI ausschliesslich einer vereinfachten Verfolgung, aber nicht einer vernünftigen Umsetzung des Gesetzes diene, sowie meine Aussage, dass ich die Verhältnismässigkeit des ganzen nicht sehe auch ein übriges dazu getan, dass das Verfahren in 2 Minuten eingestellt wurde. Das ging wirklich schnell.

Besten Dank und schöne Grüße, TMB

Quelle: Kommentar #27

Lieber TMB, vielen Dank für die freundliche Rückmeldung, die ich gern an die „nette Dame“ weitergeleitet habe.

Vorsorglich: Der nächste Anrufer bekommt wieder eine Rechnung für die Beratung. 8-)

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Nicht zu gebrauchen (2): Die Anklage

Der Staatsanwalt hatte meinem Mandanten ein Angebot gemacht: 12 bis 13 Jahre, wenn er die Vorwürfe, die in der Anklage stehen, einräumt. Ich hatte darüber bereits berichtet, daß dieses Angebot eines ist, daß man nicht annehmen kann. Immerhin: Eine verbotene Sanktionsschere tat sich danach nicht auf – mehr als 15 Jahre wären ohnehin nicht drin gewesen.

Nun haben sechs Verhandlungstage stattgefunden. Zwei davon haben sich mit einem Verlöbnis beschäftigt, das außer dem Vorsitzenden offenbar sonst keinen Menschen im Saal interessierte. In den übrigen vier Sitzungen, in denen ernsthaftere Themen behandelt wurden, stellte sich dann heraus, daß die Staatsanwaltschaft aus drei möglicherweise begangenen Taten, die von einem Verräter Kronzeugen behauptet wurden, eine einzige zusammen gebastelt hat.

Das bedeutet, die Anklage war in Teilen unwirksam, weil der Tatvorwurf in der Anklageschrift eben nicht – wie von § 200 StPO gefordert – konkret genug abgegrenzt wurde. Damit war auch der Beschluß, mit dem das Hauptverfahren eröffnet wurde, unwirksam. Die Verteidigung hat beantragt, diesen Teil der Anklage abzutrennen und durch Urteil einzustellen.

So ist es nun geschehen. Dieser Vorwurf …

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt im Herbst 2007 verbrachte der Angeschuldigte Wilhelm Brause einem gemeinsamen Tatplan mit dem Angeschuldigten Friedhelm Brause folgend eine unbestimmte Menge, jedenfalls aber mehrere Päckchen Heroin in Form von „Backkartoffeln“ gegen eine Beteiligung von 8.000,- Euro aus [der weiten Welt] nach Berlin, wo dieses – wie beabsichtigt – gewinnbringend von ihnen veräußert wurde.

… wurde nun per Urteil in den Orkus geschickt.

Die Straferwartung der Staatsanwaltschaft ist nach Einschätzung der Verteidigung damit um 1/3 gesunken. Und dies vor dem Hintergrund, daß der Mandant sich bisher noch gar nicht zur Sache eingelassen hat. Die Verteidigung durch Schweigen hat sich also insoweit als richtig erwiesen.

Ich bin gespannt, wie es weitergeht, wenn demnächst dann unter anderem die drei Turnschuhe zur Sprache kommen werden.

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