Dann eben nicht

Zum Thema „Ihr könnt mich mal!“ ein Auszug aus einer Ermittlungsakte:

Gegen 12.15 Uhr wurde durch KHK Bullmann und KK Gluffke die Gefangenensammelstelle aufgesucht, um den Beschuldigten WILHELM BRAUSE verantwortlich zur Sache zu vernehmen.

Der Beschuldigte wurde in Zelle Nr. 7 aufgesucht und schlafend angetroffen. Herr BRAUSE wurde durch mehrfaches lautes Ansprechen geweckt. Ihm wurde erklärt, dass er zur Sache vernommen werden soll. Entsprechend befragt, bestätigte er, sich in der Lage zu fühlen, vernommen zu werden.

Gemeinsam wurde in den Räumen der Dienststelle der Schreibraum aufgesucht, wo Herr BRAUSE auf einem Stuhl Platz nahm. Er fragte, ob er von seinen in den Effekten befindlichen entsprechenden Utensilien rauchen darf. Diesbezüglich wurde auf der Wache durch KK Gluffke nachgefragt. Es wurde bestätigt, dass Rauchverbot besteht und dies dem Beschuldigten mitgeteilt.

Daraufhin erklärte Herr BRAUSE, dass er nicht mehr bereit ist, weiter mit uns zu reden und sich nicht zur Sache äußert. Der Beschuldigte stand auf, verließ den Schreibraum, suchte seine Zelle auf und legte sich schlafen.

Es wurde nicht überliefert, welchen Finger Brause beim Verlassen des Schreibraums in die Höhe streckte.

Ach so: Es ging um einen räuberischen Diebstahl von fünf Flaschen Eierlikör.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Polizei veröffentlicht.

4 Antworten auf Dann eben nicht

  1. 1
    Patrick says:

    Na, da kennt sich wohl schon einer aus auf der Wache.. :-)

  2. 2
    madameLaStA says:

    Wo ist das denn, wo das Rauchverbot auch für Beschuldigte durchgezogen wird?

  3. 3
    knilch says:

    Aktion -> Reaktion?

  4. 4
    Hedobald B. says:

    @Patrick

    Wohl eher nicht:

    Nach § 4 Abs. 2 des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes (NRSG) kann im Rahmen einer Vernehmung ausnahmsweise der zu vernehmenden Person das Rauchen gestattet werden. Über die Gestattung entscheidet die Person, die die Vernehmung durchführt.

    Daneben besteht gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 NRSG die Möglichkeit Vernehmungsbereiche in Polizeidienststellen vom Rauchverbot auszunehmen.