Jahresarchive: 2010

Er läßt nicht locker, der Ex-Mandant

Wie berichtet, forderte der Ex-Mandant mich auf, ihm meine Akten

unverzüglich, spätestens jedoch bis 25.1.2010 vollständig zu übersenden.

Sein Verhalten mir gegenüber hatte durchaus gewisse Ähnlichkeiten mit seinem Verhalten gegenüber der Polizei, weswegen ich ihn zu verteidigen hatte.

Da ich insoweit doch echt sensibel bin, habe ich auf weitere Korrespondenz mit dem Mandanten erst einmal verzichtet.

Am 27.1.2010 erreichte uns daher dann der folgende Brief:

… mit Schreiben vom 6.1.2010 forderte ich Sie zur Herausgabe der bei ihnen vorhandenen Akten und Unterlagen auf. Dieser Aufforderung sind Sie ohne Rückmeldung nicht nachgekommen.

Ich fordere Sie nun nochmals zur Herausgabe aller die Sache betreffenden Unterlagen und Notizen auf, verbunden mit ihrer Erklärung, dass das Herausgegebene alles bei Ausführung und Geschäftsbesorgung des erteilten Auftrags Erlangte und Angelegte enthält. Sollten Eigentumsrechte ihrerseits an Teilen hiervon bestehen können, nehme ich durch erfolgte Herausgabe deren Übertragung durch Sie an mich an.

Sie werden ihrer Verpflichtung nachkommen indem Sie mir unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 10.2.2010, mindestens drei Termine in der Zeit vom 28.1.2010 bis zum 12.2.2010 mitteilen, zu denen ich während der üblichen Geschäftszeiten das Verlangte bei ihnen abholen kann und mir dies dann aushändigen.

Er scheint irgendwie auf Krawall gebürstet zu sein. Den kann er sich gern hier abholen. Für eine Ablenkung von der Alltags-Arbeit bin ich immer gern zu haben. Aber vielleicht liefert er ja einfach nur noch ein wenig Stoff weitere Blogbeiträge. ;-)

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Umweltzone – Verteidigung leicht gemacht

Ab heute wird in Berlin Ernst gemacht mit den verschärften Regeln der Umweltzone. Nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen in die Stadt. Was man dagegen unternehmen kann? Eine ganze Menge:

Auch wenn es nicht mein Ding ist, Werbung für die Versicherungswirtschaft zu machen. Aber wer keine grüne Plakette für seine Wanne sein Auto bekommt, sollte sich einen Rechtsschutzversicherer suchen, der die Kosten übernimmt, bevor statt der Plakette ein Ticket an der Frontscheibe hängt. Ich meine aber nicht, daß es unbedingt die AdvoCard sein muß; mein Liebling ist sie jedenfalls nicht.

(Hier gibt es das Video (flv – 17 MB) zum download.)

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Der Stehler und der Hehler

Den deutschen Finanzbehörden werden Daten mit Informationen über 1.500 mutmaßliche Steuersünder mit Konten in der Schweiz angeboten. Der Kaufpreis soll 2,5 Millionen Euro betragen.

liest man auf dradio.de.

Ich verwette meinen Kopf, daß der Anbieter die Daten auf illegalem Wege erlangt hat.

Gut, Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Aber Datendiebstahl auch. Wenn nun der Staat geklaute Daten ankauft und sich damit zum Hehler macht: Gibt es dann doch wieder einen Unterschied zwischen Stehler und Hehler?

Bei Geld hört die Freundschaft auf, lautet ein Sprichwort. Und bei Steuern endet der Rechtsstaat.

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Nur für Erwachsene

Der Cartoon zum Sonntag:

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Bitte Platz zu nehmen

Heute morgen auf dem Landwehrkanal:

Man sollte nur darauf achten, einigermaßen rechtzeitig den Hintern wieder hoch zu bekommen.

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Neugierige Familie

Aus einer Telefonnotiz:

Der Anrufer bittet um Rückruf.
Betr.: Wilhelmine Brause.
Er möchte wissen, ob seine Schwester noch in der Untersuchungshaft sitzt.

Was sagt man als Verteidiger so einem Anrufer? Schon die Frage, ob Frau Brause eine Mandantin ist, darf nicht beantwortet werden. Die Untersuchungshaft kann dann schon überhaupt kein Thema mehr sein.

Aber der Mann macht sich nun mal Sorgen. Und kurzer Hand in die Justizvollzugsanstalt nach Pankow fahren, um die Mandantin zu fragen, ob man ihren Bruder informieren kann, geht auch nicht. Anrufen? Im Knast?? Es bleibt allein der Postweg, und der dauert eben ein paar Tage.

Also doch? Nein, im Zweifel überwiegt die Schweigepflicht! Auch auf die Gefahr hin, daß Bruder und Schwester später ein wenig ungehalten sein sollten.

Es bleibt die Frage, wie man es dem Anrufer mitteilt, daß man ihm nichts mitteilt. Keine ganz so einfache Aufgabe. Oder?

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Ein feiner Zug der Bahn

In der bislang kältesten Nacht des Jahres hat eine Schaffnerin der Deutschen Bahn in Brandenburg eine Schülerin bei minus 19 Grad Celsius aus dem Zug geworfen, weil sie die falsche Fahrkarte gelöst hatte. Die 16-Jährige habe ein Ticket für nur 5,10 Euro vorweisen können, die Strecke sei aber zwei Euro teurer gewesen, sagte ein Bahn-Sprecher am Donnerstag.

beginnt ein Kommentar in der taz.

Naja, der Bahnsprecher hat sich für den Rausschmiß entschuldigt. Die Schaffnerin soll ihn ebenfalls bedauern, sagt man.

Vielleicht sollte man diese Damen in Uniform mal eine Woche lang zum Pflegen der Weichen mit einer Zahnbürste auf die Strecke schicken, denn irgendwie scheinen es diese Traktoristinnen ja nicht wirklich zu kapieren:

Zuvor hatte es bereits mehrfach Fälle gegeben, in denen Minderjährige von Schaffnern aus dem Zug verbannt worden waren. Erst wenige Tage vor Weihnachten verwies eine Schaffnerin der Märkischen Allgemeinen zufolge drei 13-jährige Mädchen in Falkensee des Zuges. Sie akzeptierte demnach das ermäßigte Tagesticket für bis zu 14-jährige Schüler nicht, …

Allerdings: Zu mir waren die uniformierten Damen im Zug stets freundlich. Liegt das vielleicht daran, daß ich in der 1. Klasse fahre?

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Schwierige Strafmaßverteidigung

Der Mandant wurde der Richterin vorgeführt, die den Erlaß eines Haftbefehls verkünden wollte. Ihm hat das aber gar nicht gefallen und das hat er der Richterin auch mitgeteilt. In dem Protokoll liest sich das so:

Eine Freispruch-Verteidigung war ohnehin nicht mehr sinnvoll, man hatte ihn auf frischer Tat ertappt. Aufgabe der Verteidigung wäre gewesen, ihn mit Blick auf das Strafmaß möglichst „billig“ aus der Sache herauszuholen. Nach diesem Protokoll wird das wohl auch nicht mehr gut möglich sein.

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Bundesheerwerbung

Neues zum Thema „Fremdschämen“.

Hier gibt es das ganze nochmal in der ukrainischen Variante.

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Freispruch für Yunus und Rigo

Als Yunus und Rigo am 1. Mai 2009 verhaftet wurden, dachten sie, die Verwechslung würde schnell aufgeklärt. Die Schüler blieben 230 Tage in U-Haft. Nun wurden sie freigesprochen.

berichtet erleichtert Konrad Litschko in der taz.

Vielleicht sei in dem Prozess nicht alles so gelaufen wie gewünscht. Entscheidend aber sei das Gesamtbild. Und dabei lasse man sich weder von Emotionen noch von öffentlichen Forderungen leiten. Er beantragte Gefängnisstrafen: für Yunus vier Jahre und neun Monate, für Rigo drei Jahre und neun Monate.

zitiert Litschko den Staatsanwalt Ralph Knispel, der trotz fehlenden Tatnachweises und trotz chaotischer, tendenziös betriebener Ermittlungen und obwohl das Landgericht am 17.12.2009 bereits den Haftbefehl wegen fehlenden (dringenden) Tatverdachts aufgehoben hatte, die Verurteilung der beiden Schüler anstrebte.

Anfang Januar räumt der Chefermittler mögliche Versäumnisse ein. Im „allgemeinen Tohuwabohu“ nach dem 1. Mai sei Entlastendes möglicherweise untergegangen, so der 38-jährige vor Gericht. Er und seine Kollegen seien überarbeitet gewesen.

Ein politischer Prozeß, von dem sicherlich noch zu lesen sein wird.

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