Er läßt nicht locker, der Ex-Mandant

Wie berichtet, forderte der Ex-Mandant mich auf, ihm meine Akten

unverzüglich, spätestens jedoch bis 25.1.2010 vollständig zu übersenden.

Sein Verhalten mir gegenüber hatte durchaus gewisse Ähnlichkeiten mit seinem Verhalten gegenüber der Polizei, weswegen ich ihn zu verteidigen hatte.

Da ich insoweit doch echt sensibel bin, habe ich auf weitere Korrespondenz mit dem Mandanten erst einmal verzichtet.

Am 27.1.2010 erreichte uns daher dann der folgende Brief:

… mit Schreiben vom 6.1.2010 forderte ich Sie zur Herausgabe der bei ihnen vorhandenen Akten und Unterlagen auf. Dieser Aufforderung sind Sie ohne Rückmeldung nicht nachgekommen.

Ich fordere Sie nun nochmals zur Herausgabe aller die Sache betreffenden Unterlagen und Notizen auf, verbunden mit ihrer Erklärung, dass das Herausgegebene alles bei Ausführung und Geschäftsbesorgung des erteilten Auftrags Erlangte und Angelegte enthält. Sollten Eigentumsrechte ihrerseits an Teilen hiervon bestehen können, nehme ich durch erfolgte Herausgabe deren Übertragung durch Sie an mich an.

Sie werden ihrer Verpflichtung nachkommen indem Sie mir unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 10.2.2010, mindestens drei Termine in der Zeit vom 28.1.2010 bis zum 12.2.2010 mitteilen, zu denen ich während der üblichen Geschäftszeiten das Verlangte bei ihnen abholen kann und mir dies dann aushändigen.

Er scheint irgendwie auf Krawall gebürstet zu sein. Den kann er sich gern hier abholen. Für eine Ablenkung von der Alltags-Arbeit bin ich immer gern zu haben. Aber vielleicht liefert er ja einfach nur noch ein wenig Stoff weitere Blogbeiträge. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten veröffentlicht.

16 Antworten auf Er läßt nicht locker, der Ex-Mandant

  1. 1
    ich says:

    also in Spanien wäre Ihr VErhalten ein Fall für die Rechtsanwaltskammer… Ob leider oder zum Glück in Deutschland nicht, überlass ich jedem selbst…

  2. 2
    Anonymer Zyniker says:

    Wieso ein Fall für die Rechtsanwaltskammer? Kunde/Mandant bekommt einfach während des laufenden Verfahrens von jedem Schrieb in jede Richtung eine Kopie. Damit ist Kunde/Mandant immer informiert und der Fall für beide Seiten mit Begleichung der Rechnung abgeschlossen.

    Interne Notizen (Fresszettel, Mindmaps, Gantt-Diagramme, Telefonnotizen, Abwägungen welches Kalkulationsmodell angestrebt wird) haben den Kunden/Mandanten nicht zu interessieren, sofern dies nicht ausdrücklich vorher vereinbart war.

  3. 3
    Georg says:

    @ich

    Wenn das so sein sollte, wären die Kollegen in Spanien echt zu bedauern. In einem Land, in dem man sich vor der RA-Kammer verantworten muß, weil man einem Querulanten zurecht die Herausgabe von Unterlagen verweigert, auf die er keinen Anspruch hat, möchte ich nicht praktizieren.

  4. 4
    Kudo says:

    Sie müssen schon verstehen. Es war ja sein Fall, deshalb möchte er auch „seine“ Akten. ;-)

  5. 5
    RA JM says:

    Der 17.o2.2010 ist ein Tag, dessen Name der Bezeichnung für derartige Zeitgenossen nicht unähnlich ist. ;-)

  6. 6
    Anonymer Zyniker says:

    Und wenn er sich jetzt einen Anwalt nimmt, um seine Ansprüche durchzusetzen? Dann artet das noch in eine endlose Rekursion aus.

  7. 7
    Sommer says:

    Einen Anwalt nehmen? Vielleicht hat er ihn ja schon.

    Das sind ja schon, wenn teilweise auch arabesk, juristische Formulierungen.

    Vielleicht war der Mandant auch (Ex-)Jurist / Student oder einfach nur Querulant mit zuviel Zeit, welche er im Juristischen Seminar und Hörsälen verbracht hat…

    Was will er denn mit den Akten? Worauf es ankommt hat der Typ ja schon.

  8. 8
    luDa says:

    Am 10.02 mitteilen, dass die Akten in der Zeit vom 28.01. – 03.02 abholen kann.

  9. 9
    RA Anders says:

    Bitte bewaffnen Sie Ihre Angestellte am Empfang. Kurz vor Silvester 2008 kam ein Verwandter der Exvermieterin meines Mandanten und forderte von unserer Angestellten den Haustürschlüssel heraus, indem er sie am Kragen packte und über den Schreibtisch zog. Blöd nur, daß die Angestellte nicht wußte, wo der Schlüssel war.
    Höchst unangenehm.

  10. 10
    Kristallkugeleigentümer says:

    Ich rechne fest mit einer Beschwerde bei der RA-Kammer, einer Strafanzeige wegen Unterschlagung, einer Schadensersatzforderung und weiteren unangenehmen Dingen.

  11. 11
    Sebastian says:

    Boah, wie ist der ( also der Ex-Mandant, nicht Sie :-) ) denn drauf?
    Alter Schwede, kann der nicht einfach sagen was ihn bedrückt und dann mal höflich fragen?

  12. 12
    Thomas says:

    Vielleicht hat er einfach schon wieder Ärger mit der Polizei, und will sich diesmal das Geld für den Anwalt sparen.

    Besonders interessant finde ich übrigens die Kombination aus:
    „Ich fordere Sie nun nochmals zur Herausgabe aller die Sache betreffenden Unterlagen und Notizen auf“
    und
    „Sollten Eigentumsrechte ihrerseits an Teilen hiervon bestehen können, nehme ich durch erfolgte Herausgabe deren Übertragung durch Sie an mich an“

  13. 13
    Sideshow-Bob says:

    Der hat einfach von euch Rechtsanwälten gelernt…

  14. 14
    T.S. says:

    Der Berufsträger ist aus dem Auftragsverhältnis dazu verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, § 667 BGB. Die Herausgabepflicht wird in § 50 Abs. 3 Satz 1 BRAO konkretisiert.

    Urkunden und andere Originalschriftstücke, die der Mandant dem Berufsträger für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt hat, bleiben in der Regel im Eigentum des Mandanten und müssen selbstredend herausgegeben werden.

    Genauso sind Urkunden, die der Mandant im Original zur Durchsetzung seines Anspruchs oder als sonstigen Nachweis benötigt an diesen herauszugeben.

    Im übrigen reicht die Übersendung von Abschriften/Kopien an den Mandanten aus.

    Nur weil einen der Mandant ärgert hat der Anwalt kein Zurückbehaltungsrecht.

  15. 15
    skugga says:

    @ T.S.: Schon klar; allerdings sind Urkunden, Originalschriftstücke oder gar Vollstreckungstitel in Strafsachen eher dünn gesät und befinden sich nicht in der Handakte. Die Mandantschaft ist aber trotzdem gerne der Auffassung, man griffe mal flugs in den Schrank und gäbe ihnen die komplette Handakte inkl. Deckel mit. Seufz. Auch gerne genommen: „Ich brauch aber alles nochmal in Kopie, ich hab die Kopien nicht mehr.“

    @ RA Anders: Gut, dass Sie es anmerken, sonst hätte ichs getan. Zwar bin ich eine eher robuste ReFa, aber aber als Prellbock, Sündenbock oder gar Punchingball lasse ich mich höchst ungern nutzen. Und Am-Kragen-Packen ist leider nicht mal das Schlimmste, was einem da passieren kann, Kolleginnen hatten durchaus schon mal ein Messer zwischen den Rippen.

  16. 16
    Schnecken-Hans says:

    Vielleicht ist sein Briefkasten regelmäßig voll mit Inkassobriefen, anwaltlichen Mahnschreiben und mietrechtlichen Abmahnungen und der dort üblicherweise gepflegte Umgangston färbt ab?
    Oder ist er Hardcore-Vermieter und weiß, wie er Schäfchen hüten muss?