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Jahresarchive: 2010
Bearbeitung zurückgestellt
Ich war einem Mandanten zum Pflichtverteidiger bestellt worden, habe ihn verteidigt und nach Rechtskraft des Urteils die Festsetzung des Hungerlohns der gesetzlichen Vergütung beantragt, während das Verfahren gegen den Mitangeklagten in die Berufung ging. Das war am 7. April 2009.
Auf diesen Kostenfestsetzungsantrag erfolgte gut sechs Wochen später diese Reaktion:
Man kündigte also an, daß es noch etwas dauern wird. Soweit, sogut.
Irgendwie ist dann das Verfahren aus unserem Blick verschwunden. Bis zum heutigen Tage. Der beantragte Lohn (s.o.) wurde auf unser Konto überwiesen.
Ich halte fest: Von der Antragstellung bis zum Eingang der Vergütung ist die Zeit einer gutgehenden Schwangerschaft vergangen.
Diejenigen, die an dem Kostenfestsetzungsverfahren gearbeitet haben oder sonstwie daran beteiligt waren, bekommen ihr Gehalt monatlich am Ersten im Voraus.
Es ist immer wieder eine helle Freude, für diese Justiz zu arbeiten. Ich kann gar nicht verstehen, warum manche Rechtsanwälte neben ihrem Job auch noch Taxifahrer sind.
In diesem Zusammenhang fällt mir gerade noch ein Klassiker ein:
The first thing we do, let’s kill all the Bezirksrevisoren.
Quelle: Henry the Sixt, William Shakespeare
Gerechte Strafe
Der Geschädigte wurde von Wilhelm ziemlich übel zugerichtet. Seine Aussage, die er noch im Krankenhaus ins Protokoll diktierte, war nicht sehr ausführlich; es gab aber auch nicht viel zu erzählen: Zwei Schläge mit einer vollen Flasche, einer auf den Kopf, ein zweiter mit der geborstenen Flasche in den Bauch.
Seine Zeugenaussage beendete er mir den Worten:
Mehr kann ich nicht sagen, möchte aber, dass der Wilhelm eine gerechte Strafe erhält.
Was den Wortlaut angeht, sind sich alle Beteiligten sicher einig. Ich vermute aber, daß der Geschädigte eine etwas andere Vorstellung von Gerechtigkeit hat wie ich. Schauen wir mal, wo das Schwurgericht sich einpendelt.
Busfahrer gegen Hells Angels und Bandidos
Auf eine besondere Idee sollen die Brandenburger Ermittler gekommen zu sein:
Busfahrer sollen künftig die Polizei bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität in Brandenburg unterstützen. In den Kreisen Barnim und Uckermark seien daher Mitarbeiter von Busgesellschaften in Seminaren für das Thema sensibilisiert worden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Bezug auf eine parlamentarische Anfrage. Da die Busfahrer vielerorts unterwegs und mit Funkgeräten ausgestattet seien, könnten sie der Polizei schnell Informationen über mögliche Vorkommnisse liefern.
berichtet die Berliner Morgenpost.
Viel unterwegs und Funkgeräte, das sind die Voraussetzungen, die die verdeckten Ermittler aus dem ÖPNV mitbringen müssen. Vielleicht wird aber auch noch auf das Einstiegsalter geachtet. Besonders die ältere Generation der Brandenburger Busfahrer könnte da noch Erfahrungen aus guten alten Zeiten für den V-Mann-Einsatz zu bieten haben.
Danke an die Donnerkatze für den Link. crh
Besonderer Schutz der staatlichen Ordnung
Großes Kino vor der Strafkammer. Die Mitspieler waren drei Berufsrichter, zwei Schöffen, ein Ergänzungsschöffe, ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, ein Staatsanwalt, drei Angeklagte, sechs Verteidiger, vier Wachtmeister.
Beginn des Films: 9:00 Uhr. Ende der Aufführung: 16:20 Uhr.
3 Minuten
Verlesung einer Erklärung durch einen Verteidiger.
60 Minuten
Vernehmung der erste Zeugin.
3 Minuten
Vernehmung des zweiten Zeugen mit Zeugenbeistand. Der Zeuge hat ein Zeugnisverweigerungsrecht aus § 55 StPO. Keine Aussage.
3 Minuten
Vernehmung des dritten Zeugen, auch mit Beistand. Der Zeuge ist mit einem der Angeklagten verwandt, § 52 StPO. Keine Aussage.
4 Stunden plus 50 Minuten Mittagspause
Vierte Zeugin: Zunächst ohne anwaltlichen Beistand. Beginn des Versuchs einer Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse, da die Zeugin sich auf § 52 StPO beruft und nicht aussagen möchte. Nach zwei Stunden wurde ein Zeugenbeistand gerufen.
Die Ehe zwischen der Zeugin und einem Angeklagten wurde vor einem Geistlichen in einer europäischen Hauptstadt geschlossen. Vor 10 Jahren. Seit 11 Jahren leben die beiden zusammen. Sie haben vier gemeinsame Kinder. Sie stammt aus dem einen Land, er stammt aus dem anderen Land; die Kinder sind Deutsche. Eine Eheschließung vor dem deutschen Standesamt ist geplant, aber unterblieben, unter anderem weil die Papiere aus den jeweiligen Heimatländern wiederholt nicht zeitgerecht zu bekommen waren, aber auch weil Zeit für die Organisation und Geld für die Party fehlten. Eidesstattliche Versicherung des Eheversprechens durch die Zeugin (§ 56 StPO).
10 Minuten
Verkündung eines Beschlusses durch das Gericht (knappe zwei DIN-A4-Seiten):
Der Zeugin Wilhelmine Brause steht kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO zu. Die Prüfung hat ergeben, dass gegenwärtig kein Verlöbnis mit Bulli Bullmann besteht.
50 Minuten
Verschiedene Anträge der Verteidiger und des Zeugenbeistand … Erörterung, Stellungnahmen. Es geht um die Frage des Verlöbnisses, Unterbrechung … Prüfung von Ablehnungsgesuchen.
3 Minuten
Die Zeugin erleidet einen Kreislaufkollaps, nachdem sie seit 9 Uhr im Gericht ist, nichts gegessen und getrunken hat; zwei ihrer Kinder (6 und 8 Jahre alt) sind derweil allein zuhause.
16:20 Uhr
Die Sitzung wird ab- und unterbrochen; die Zeugin wird nebst Beistand zum Fortsetzungstermin in fünf Tagen erneut geladen … Der Zeugenbeistand bekommt Einsicht in die Akte: Fünfzehn Bände; acht DVD; zwei achtzigseitige Sachverständigengutachten. Damit er sich vorbereiten kann auf die weitere Erörterung des Verlöbnisses und prüfen kann, ob der Zeugin vielleicht noch ein anderes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 55 StPO) zusteht.
Achso:
Die Zeugin soll zu den persönlichen Verhältnissen Ihres „Verlobten“ befragt werden. Nicht zur Sache selbst.
Soviel zum Thema Thema: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ (Art. 6 Abs. 1 GG)
Nächste Woche in Moabit
Auf Berlin Kriminell erschien wie gewohnt die Übersicht über die Verfahren im Moabiter Kriminalgericht in der Woche vom 18.-22.1.10.
Diesmal sind gleich vier Termine genannt, in denen ich ‚mal vorbeischauen werde. Nur am Freitag habe ich ausschließlich Innendienst.
Die Anfrage der Woche
Ein freundlicher Mensch schickt uns zwei eMails:
Hallo,
wie haltet ihr es eigentlich mit der Annahme von Beratungshilfescheinen ?
Mfg
Ich wollte ihm gerade darauf anworten, da erreichte uns seine zweite eMail:
Hallo,
ich nochmal. Bei mir ist bis jetzt noch keine Mail für Rückbestätigung eingegangen. Das geht normalerweise nur Sekunden.
Kleine Frage ohne offizielle Mandatserteilung:
Ich habe im Internet gelesen, daß Ordnungswidrigkeiten ab dem ……. (?) nicht mehr verfolgbar sein sollen bzw. man nicht mehr die Strafe bezahlen braucht. Angeblich wurde da vom Bundestag ein Gesetz o. ä. geändert.
Habe dazu gerade keine weiteren Infos. Müßte selber nochmals recherchieren.
Wißt ihr mehr ?
oder ist das nur eine falsche Info oder nicht durchsetzbar oder was auch immer !?
Mfg
Ich glaube (ohne offizielle Mandatsentgegennahme), der Europarat hat heimlich das Beratungshilfegesetz geändert.
Ab sofort müssen Beratungshilfeempfangsberechtigte die gegen sie verhängten Geldbußen nicht mehr selbst bezahlen. Statt dessen können sie den Beratungshilfeschein bei einem Strafverteidiger ihrer Wahl abgeben und die Sache ist damit erledigt.
Für den Fall, daß ein Fahrverbot verhängt wurde, wird der Verteidiger seinen eigenen Führerschein beim Arbeitsamt abgeben.
Warnung vor dem Internet Explorer
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt rät von der Nutzung des Internet Explorers ab:
Im Internet Explorer existiert eine bisher unbekannte kritische Sicherheitslücke. Die Schwachstelle ermöglicht Angreifern, über eine manipulierte Webseite Schadcode in einen Windows-Rechner zu schleusen und zu starten. … Betroffen sind die Versionen 6, 7 und 8 des Internet Explorer auf den Windows-Systemen XP, Vista und Windows 7.
Auch Microsoft nimmt dazu Stellung:
Vulnerability in Internet Explorer Could Allow Remote Code Execution.
Na denn, da machen wir ja nichts falsch.
Nicht zitierfähige Einlassungen
„Wenn ich mit dir fertig bin, dann bist du tot – solche Sachen sagte sie. Die anderen Äußerungen kann ich leider nicht wiedergeben.“
Aufgrund ihres Zustands wurde sie zur stationären Aufnahme in ein Krankenhaus gebracht. „Wir unterhalten uns in Ruhe mit ihr, wenn sie wieder nüchtern ist“, so der Polizeisprecher.
Der Tagesspiegel berichtet über die Spritztour einer 20-Jährigen, die mit ihrem Auto von Kreuzberg nach Lichtenberg unterwegs war und nach einem Billard-Spiel im Tunnel Alt-Friedrichsfelde schließlich ihr Ziel erreicht hatte.
Strafverteidiger und Forderungsinkasso
Drei Männer haben in der Nacht zu Freitag in Aachen einen säumigen Schuldner angezündet. Nach Angaben eines Polizeisprechers hatten die Täter das Opfer auf der Straße wegen einer Geldforderung zur Rede gestellt. Als der Mann das geschuldete Geld nicht zurückzahlen konnte, wurde ihm eine brennbare Flüssigkeit über Kopf und Nacken gegossen und angezündet. Der Mann warf sich sofort in den Schnee, so dass er nur leichte Brandverletzungen erlitt. Die Täter fuhren mit einem Auto weg. Nach ihnen wird gefahndet.
Quelle: ddp via newsticker
Vielleicht haben sich die drei Männer vorher an einen Strafverteidiger gewandt und ihn gebeten, das Forderungsinkasso zu übernehmen. Der Verteidiger wird dann die Mandatsbearbeitung dankend abgelehnt und ihnen erklärt haben, in welchen Fällen er für sie tätig werden könnte.
Ich denke gerade darüber nach, unsere Textbausteine zu überarbeiten, mit denen wir auf unsere Kernkompetenzen hinweisen.
Schwurgerichts-Anklage gegen Polizeibeamten
Der Ehrgeiz des Kommissars, den Flüchtigen endlich zu fassen, war groß. Er und ein weiterer Fahnder holten einen dritten Kollegen von zu Hause ab. Der hatte sogar dienstfrei und keine Waffe. Das Trio fuhr nach Schönfließ in die Feldahornstraße, wo es Dennis J. ausfindig machte. Dieser wartete in einem gestohlenen Jaguar offenbar auf die Freundin. Während zwei Polizisten im Auto blieben, trat der Polizeikommissar an den Jaguar heran. Es soll einen heftigen Wortwechsel gegeben haben. Plötzlich schoss der Polizist aus nächster Nähe in das Auto. Der tödlich Verletzte konnte noch den Wagen starten und losfahren. Der Polizist schoss noch sieben Mal auf den Jaguar, der schließlich an einer Hauswand zum Stehen kam.
Laut Ermittler gab es keinen Grund, Dennis J. zu töten. Der Polizist habe nicht aus Notwehr gehandelt, so der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schnittcher. „Die Ermittlungen haben auch nicht ergeben, dass er geschossen hat, um einen der beiden Kollegen aus höchster Gefahr zu retten, beziehungsweise davor, von J. an- oder gar überfahren zu werden.“
berichtet Andreas Kopietz in der Berliner Zeitung über die Anklage-Erhebung der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen einen 35-jährigen Polizeikommissar wegen Totschlags (§ 212 StGB) sowie gegen zwei seiner Kollegen wegen versuchter Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB).
Erschreckend an dem Fall – wenn die Vorwürfe denn wirklich zutreffen sollten – ist noch nicht einmal der Umstand, daß der Polizist sein Magazin leer geschossen hat. Das wäre als Überreaktion eines Einzelnen zu sehen. Ganz schlimm finde ich, daß dieser verirrte Einzeltäter von seinen Kollegen gedeckt worden sein soll.
So ein Verhalten erschwert nicht nur die Arbeit der Ermittler, sondern in vielen Fällen eben auch die der Verteidiger. Letztere haben in aller Regel nicht die umfassenden Möglichkeiten, Ermittlungen gegen den Corpsgeist zu führen. Auf der Strecke bleibt dann die Rechtspflege insgesamt. Denn wenn Polizeibeamte lügen, bricht das System in sich zusammen.
Es bleibt zu hoffen, daß von dem nun stattfindenden Prozeß vor dem Schwurgericht ein ganz deutliches Signal für die grüne Truppe ausgeht.
