Die Anfrage der Woche

Ein freundlicher Mensch schickt uns zwei eMails:

Hallo,

wie haltet ihr es eigentlich mit der Annahme von Beratungshilfescheinen ?

Mfg

Ich wollte ihm gerade darauf anworten, da erreichte uns seine zweite eMail:

Hallo,

ich nochmal. Bei mir ist bis jetzt noch keine Mail für Rückbestätigung eingegangen. Das geht normalerweise nur Sekunden.

Kleine Frage ohne offizielle Mandatserteilung:

Ich habe im Internet gelesen, daß Ordnungswidrigkeiten ab dem ……. (?) nicht mehr verfolgbar sein sollen bzw. man nicht mehr die Strafe bezahlen braucht. Angeblich wurde da vom Bundestag ein Gesetz o. ä. geändert.

Habe dazu gerade keine weiteren Infos. Müßte selber nochmals recherchieren.

Wißt ihr mehr ?

oder ist das nur eine falsche Info oder nicht durchsetzbar oder was auch immer !?

Mfg

Ich glaube (ohne offizielle Mandatsentgegennahme), der Europarat hat heimlich das Beratungshilfegesetz geändert.

Ab sofort müssen Beratungshilfeempfangsberechtigte die gegen sie verhängten Geldbußen nicht mehr selbst bezahlen. Statt dessen können sie den Beratungshilfeschein bei einem Strafverteidiger ihrer Wahl abgeben und die Sache ist damit erledigt.

Für den Fall, daß ein Fahrverbot verhängt wurde, wird der Verteidiger seinen eigenen Führerschein beim Arbeitsamt abgeben.

Dieser Beitrag wurde unter Anfrage der Woche, Mandanten, Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

6 Antworten auf Die Anfrage der Woche

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    EU-Kenner says:

    Das gilt aber nur, wenn die entsprechende vorgesehene Klausel „Disclaimer: Nach neuem EU-Recht mache ich von der neuen Regelung gebrauch, …“ gut sichtbar in der Front-, Heck- und mindestens einer Seitenscheibe des Autos mit Angabe der vollen ladungsfähigen Anschriften des Fahrzeugführers und des Fahrzeughalters ausgehängt wird.

  3. 3
    Kollege Dirks says:

    Ich denke, der Rechtsuchende hat sich einfach auf den „Internet-Information-Act“ berufen, der ja damals von Bill Clinton… usw.

    Dessen Section II.-B. besagt bekanntermaßen, dass Auskünfte von Rechtsanwälten – insbesondere per Mail – grundsätzlich kostenlos sind, sofern der Rechtsuchende an die jeweilige Rechtsfrage den Hinweis „Ohne offizielle Mandatserteilung!“ anfügt oder ihr die Bemerkung: „Nur mal eine kurze private Frage:“ voranstellt.

  4. 4
    unleserlich says:

    Und? Wie haltet ihr es nun eigentlich mit der Annahme von Beratungshilfescheinen?

      Es kommt auf den Auftrag an, der damit verbunden werden soll. Und auf die Person des Berechtigten. crh
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    Nick C. says:

    der Europarat :-P

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    RA JM says:

    @ unleserlich:

    Nur vorsorglich: In Straf- und Bußgeldsachen zahlt die Beratungshilfe eben nur eine Beratung, nicht mehr. Dafür gibt’s dann 30.- Teuro + Märchensteuer. :-(