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Monatsarchive: März 2010
Das schlechte Gewissen?
Der erste der vier Berliner Pokerräuber hat sich offenbar bereits am Montagabend gestellt. Die Polizei wollte diese Information am frühen Mittwochmorgen zunächst nicht offiziell bestätigen, stellte aber für die nächsten Stunden weitere Informationen zu dem Fall des spektakulären Raubzugs auf das Hyatt-Hotel in Aussicht.
berichtet unter anderem heute der Tagesspiegel.
Auf das Motiv des Verdächtigen sich selbst zu stellen, bin ich gespannt. Auf den Verräter-Lohn, den der Gesetzgeber verspricht, scheint er es nicht abgesehen zu haben:
Der Festgenommene habe bei der Polizei weder etwas über den Verbleib der Beute noch über seine Komplizen ausgesagt.
Daß sich ein Täter den Verfolgungsbehörden stellt, nur weil er ein schlechtes Gewissen hat, habe ich in all den Jahren, in denen ich als Strafverteidiger in Berlin unterwegs war, noch nicht erlebt.
Strapaziöse Terminsverlegung
In einer Bußgeldsache habe ich von einem Amtsgericht in schönen Lande Brandenburg die schriftliche Ladung zum Termin bekommen. An diesem Tag findet jedoch in einer anderen Sache vor dem Landgericht Berlin ein Termin statt, zu dem ich mündlich geladen wurde.
Zuvor hatte ich darum gebeten, den Termin mit mir abzustimmen; das ist leider unterblieben.
Mit dem Hinweis auf die Terminskollision habe ich die Richterin am Amtsgericht daher um Verlegung des Termins gebeten. Die Richterin forderte mich auf, die Kollision nachzuweisen.
Das ist eine Stelle, an der ich ziemlich empfindlich reagiere; unterstellt mir die Richterin doch mit dieser Forderung (nicht: Bitte), sie angelogen zu habe.
Ich habe ihr gleichwohl höflich geantwortet und sie darum gebeten, meinen Worten Glauben zu schenken; nicht ganz ernst gemeint habe ich ihr vorgeschlagen, sie könne sich wahlweise aber auch bei dem Vorsitzenden Richter beim Landegericht Berlin erkundigen, ob ich lüge oder nicht.
Nun bekomme ich einen Brief aus dem schönen Lande Brandenburg, den ich in voller Länge zitiere:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt.
In der Bußgeldsache
gegen Wilhelm Brause
würde das Gericht gern wieder zur gesetzlichen Grundlage der Terminierung und Entscheidung über Terminsverlegungsanträge zurückführen. Es wird terminiert durch den Vorsitzenden des Gerichtes, eine telefonische Genehmigung der Entscheidung des Gerichtes durch einen Verteidiger ist durch das Gesetz nicht normiert, vgl. § 213 StPO.
Über den Verlegungsantrag entscheidet der Vorsitzende nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der Terminsplanung des Gerichts.
Das Gericht unterstellt keinem Verteidiger oder Betroffenen. bei dem Vortrag zu einer Terminskollision dem Gericht gegenüber falsch vorzutragen, hat aber in der Vergangenheit des Öfteren feststellen müssen, das genau dies zur Verfahrensentschleunigung passiert ist.
Damit jedoch alle Betroffene und Verteidiger gleich behandelt werden, hat das Gericht in Anlehnung der Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts beschlossen, von allen Beteiligten, die Terminverhinderung vortragen, eine Glaubhaftmachung dieses Vortrages zu verlangen, um im Wege des Freibeweises darüber befinden zu können, so dass kein Beteiligter, der seine Verhinderung glaubhaft macht, dem Hauch des Verdachtes unterliegt, er verschleppe das Verfahren.
Das Gericht nimmt zur Kenntnis, dass Sie sich zur Glaubhaftmachung des Vortrages zur Terminskollision auf das Zeugnis des Kammervorsitzenden Berlin beziehen.
Der Irrglaube, Strafsitzungen gingen Sitzungen im Ordnungswidrigkeitenrecht vor, soll hier nicht weiter thematisiert werden, weil vielleicht andere Gründe das von Ihnen angedeutete Verfahren der hiesigen Sitzung vorgehen lassen könnten, das Gericht kommt Ihrer Bitte, für Sie eine Bestätigung Ihrer Ladung zu Strafterminen einzuholen, gern nach.
Im übrigen verbleibt es dabei, dass alle Verteidiger zum Wunsch auf telefonischer Absprache von Terminen durch den Richter mit Sekretärinnen nicht nachgekommen wird, ob nun bei Ihnen Verständnis für die faire Gleichbehandlung aller Rechtsanwälte vorliegt oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Richterin am Amtsgericht
Wie mir der Vorsitzende jetzt berichtete, hat die Richterin ihn tatsächlich angerufen und nachgefragt. Wenn ich mich auch sonst mit diesem Richter heftig streite: Hier waren wir uns einig, diese Richterin hat ein Problem, das behandlungsbedürftig erscheint.
Herr Christian Schebitz und der Spam
Er kann’s nicht lassen, der Herr Christian Schebitz von der ArenoNet GmbH.
Wie der Kollege Dennis Sevriens heute berichtete, hat dieser Spammer und Wannen-Beleidiger seinen Müll Spam nun auch bei ihm abgeladen, um für einen weiteren überflüssigen Suchdienst Werbung zu machen.
Rechtsanwalt Sevriens hat den Herr Christian Schebitz von der ArenoNet GmbH nun vor der Flinte und ich drücke ihm die Daumen, daß er nicht verreißt.
Mich würde es nicht wundern, wenn demnächst neben der Wanne auch noch ein Aufkleber der Kanzlei Sevriens auf dem Briefkasten der ArenoNet GmbH pappt.
Hochbelasteter Klüngel
Die Verteidigung rügt aus Sicht der Kammer im Kern terminliche und organisatorische Engpässe und Reibungsverluste in der Abteilung einer gerichtsbekannt hochbelasteten Ermittlungsrichterin, aus denen sich Rückschlüsse auf eine negative Einstellung gegenüber dem Beschuldigten schlechterdings nicht ziehen lassen.
begründet das Landgericht die Ablehnung meiner Beschwerde.
Wenn gerichtsbekannt ist, daß die Ermittlungsrichterin hochbelastet ist, und ihr deswegen wiederholt grobe Fehler unterlaufen, frage ich mich, warum nichts getan wird, um diese Hochbelastung abzustellen.
Wohlgemerkt, es geht um eine Ermittlungsrichterin, die über die Haftfragen entscheidet. Also darüber, ob der Beschuldigte in die Untersuchungshaft geht oder nicht.
Im vorliegenden Fall wurde die Haftentscheidung dieser Ermittlungsrichterin vom Rechtsmittelgericht gleich aus mehreren Gründen aufgehoben. Fehler, die einer unbefangenen Richterin bei einer sorgfältigen Bearbeitung sicher nicht unterlaufen wären.
Hochbelastung darf keine Rechtfertigung für einen grob fehlerhaften Haftbefehl sein.
Freispruch für Sarrazin
Das Landesschiedsgericht hat den früheren Finanzsenator vom Vorwurf freigesprochen, sich rassistisch geäußert zu haben.
berichtet der Tagesspiegel.
Ob das nun eine abschließende Antwort auf ein paar offene Fragen ist?
Schade eigentlich, Herr Vetter
Gestern bekam ich Post aus Düsseldorf.
Ich hatte mich so darauf gefreut, endlich einmal am Heimatgericht des Kollegen Udo Vetter verteidigen und ihn mal persönlich kennen lernen zu dürfen; dann stellen die Strafverfolger das Verfahren ein. Und das nur, weil ich denen ein paar Blatt Papier vollgeschrieben und ein paar bunte Bildchen geschickt habe.
Aber wenigstens freut sich der Mandant. Der kennt in Düsseldorf nämlich niemanden. Und hier in Berlin ist der Caffè preiswerter, habe ich mir berichten lassen.
Oh – Die neue Form der Abzocke
Ich weiß schon genau, warum ich diese deutsche Art von Kaffee-Ersatz nicht mag.
Die Hamburger Verbraucherzentrale warnt vor Kaffee von Onko. Nach Angaben der Verbraucherschützer streckt die Firma ihren Kaffee mit geschmacksneutralen Ersatzstoffen. So seien in einer 500-Gramm-Packung „Melange“ nur 440 Gramm Kaffee enthalten.
[…]
Die Verpackung sehe auf den ersten Blick aus wie klassischer Röstkaffee, enthalte aber statt 500 Gramm Kaffee lediglich 440 Gramm. Die restlichen 60 Gramm bestehen aus dem geschmacksneutralen Kohlehydrat-Mix Maltodextrin sowie Karamell. „Das ist eine neue Form der Abzocke. Verbraucher werden bewusst in die Irre geführt. Der teure Röstkaffee wird einfach zum Teil durch deutlich günstigere Zutaten ersetzt“, sagte Michehl.
berichtet der Westen.
Es dürfte eine Frage der Zeit sein, bis das Zeug auch bei anderen Kaffee-Panschern entdeckt wird. Aber was ein echt widerstandfähiger Thermoskannen-Puller-Kaffee-Trinker ist, dem machen die gut 10 % Füllmittel auch nichts aus. Gelle?!
(Danke an den Kollegen Melchior für die Warnung. crh)
Ausgedealt
Mensch, Meier. Das war wohl nichts mit dem Sprung in die Selbständigkeit.
Aber wenn ein Eisdealer meint, seine Eisdiele „Meiers“ nennen zu müssen, hat er wohl irgendwas nicht wirklich begriffen.
Überholte Weisheiten eines Strafverteidigers
Der Avokat des Teufels, Jacques Verge?s, hat vor langer Zeit einmal gesagt:
Strafverteidiger sind nicht dazu da, Mutter Theresa zu verteidigen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung innerhalb der katholischen Kirche bin ich mir nicht mehr so sicher, ob der Herr Kollege da noch Recht hat.
Wahre Worte
Bumerang ist, wo wenn man wegwirft und kommt nicht wieder, ist keiner gewesen.
Zitiert nach Manfred Lütz in „Irre – Wir behandeln die Falschen. Unser Problem sind die Normalen.“
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