Monatsarchive: März 2010

Geschmacks-Atheist

Simplify your life. Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?

fragt jemand, zu dessen Lieblingsbüchern der Palandt gehört.

Ok, es ist manchmal etwas mühsam, den komplizierteren Weg zu gehen. Es kommt jedoch drauf an, was am Ende hinten aus dem Siebträger raus kommt.

Vollautomaten? Niemals!

Vollautomaten sind etwas für Simplifier, die vermutlich ihre Mittagspause im Kaufhaus-Restaurant verbringen. Und die trinken im Zweifel auch Puller-Kaffee aus der Thermoskanne.
8-)

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Mein Name ist Hase

Vatikansprecher Padre Federico Lombardi versicherte am Freitagabend, dass der Papst „mit der Sache nichts zu tun habe“.

Quelle: BR-online

Genau diese Formulierung habe ich vergangene Woche schon einmal gehört. In der Verhandlung vor der Verkündung eines Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter.

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Kurz vor dem Wochenende …

… noch schnell eine gute Nachricht an den Mandanten:

Keine große Sache für uns, aber für den Mandanten ein Stein von der Größe eines ????, der ihm da irgendwo ‚runter gefallen ist.

Es ist besser, gute Nachrichten zu überbringen. Für schlechte sollen schon manche Verteidiger Überbringer hingerichtet worden sein.

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Teure Medikamente

193 Euro für drei winzige Pillen! Die Abzocker!!

Kommentar einer Berlinerin im Radio zu den Kosten der Medikamente, die ihr vom Arzt verschrieben wurden. Es ist zu befürchten, daß sie das Prinzip nicht verstanden hat.

Ich kenne diese Art Argumente auch für den anwaltlichen Bereich: „So viel Geld wollen Sie für den einen Zwei-Seiten-Brief haben?!“ Dann ist es mir (noch) nicht gelungen zu vermitteln, daß der Wert von Pillen „Briefen“ nicht von deren Umfang abhängt.

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Keine schlappen Ermittler: Fall Christoph T.

Das Gericht fand sein Urteil schnell. „Die Beweise reichen bei weitem nicht aus“, sagte die Vorsitzende Richterin. Christoph T., 23, der drei Monate als mutmaßlicher Autozündler in Untersuchungshaft saß, wurde freigesprochen. Damit endete auch der zweite Prozess um eine mutmaßlich politisch motivierte Auto-Brandstiftung mit einer Schlappe für die Ermittler.

schrieben Kerstin Gehrke und Jörn Hasselmann vor einer Woche im Tagesspiegel.

Woran liegt es, daß ein Freispruch in den Augen mancher Medienvertreter stets ein verlorenes Verfahren für die Staatsanwaltschaft darstellt? Ist den Journalisten nicht bekannt, daß es der tatsächliche Job einer Staatsanwaltschaft ist,

nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln

(§ 160 II StPO). Warum darf dann der Freispruch nicht auch ein Erfolg sein? Ein Erfolg für den Rechtsstaat, für die Verteidigung … und für eine Staatsanwaltschaft, wenn sie ihren Job gut gemacht hat.

Im Fall Christoph T. haben auch die Ermittler den Freispruch beantragt. Das ist keine Schlappe.

BTW:
Das dritte, laufende Verfahren gegen einen „Autozündler“ ist im Ergebnis auch noch offen. Bis zum 17. März noch. Ich bin gespannt, was der Staatsanwaltschaft in jenem Verfahren einfällt.

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Kranke Lehrer

Wenn in unserer Kanzlei jemand krank wird oder aus sonst irgendeinem Grund nicht kommen kann, sagt er Bescheid. Mehr haben wir hier nicht verabredet und das geht auch seit fast 15 Jahren gut so.

Anders sieht das bei den Lehrers aus. Die brauchen das gesetzlich und auch sonst haarklein geregelt. Dafür gibt es natürlich ein Merkblatt.

Auf zwei eng beschriebenen Seiten wird den Beschäftigten im Lehramt eine Verhaltensmaßregel im Abwesenheitsfall erteilt.

Ich bin mir sicher, daß es ein weiteres Merkblatt gibt, daß die Frage klärt, ob und unter welchen Voraussetzungen das Lesen dieses Merkblatts als Dienstzeit angerechnet werden kann und welche Anträge dafür erforderlich sind.

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Angstmacher

Es ist jedem Bürger zuzumuten, einem solchen „Druck“ standzuhalten.

Quelle: Staatsanwaltschaft München I in einem 26-seitigen Einstellungsbescheid, zitiert nach der Augsburger Allgemeinen.

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Abzock-Qualität?

Es gibt eine Menge Möglichkeiten, ohne Arbeit an das Geld anderer Leute zu kommen. Die meisten dieser Möglichkeiten sind strafbar, einige wenige bewegen sich im grauen Bereich und noch viel weniger sind legal.

Eine Möglichkeit hat sich die Berliner Volksbank ausgedacht. Da gibt es nämlich eine Kundin, die hat seit reichlich Jahren dort ein Girokonto. Ein kostenloses sogar, weil die monatlichen Zahlungseingänge im satten vierstelligen Bereich liegen. So weit, so zufriedenstellend.

Bei der Durchsicht ihrer Kontoauszüge fiel der Kundin Anfang diesen Jahres auf, daß die Berliner Volksbank plötzlich, ohne Vorankündigung und ohne Erläuterung ein Kontoführungsentgeld in Höhe von 5,00 Euro von ihrem Guthaben abgezogen hatte. Ein Blick in die Geschäftsbedingungen der Bank führte ebenfalls nicht dazu, diesen unkommentierten Griff ins Konto zu erklären.

Deswegen schrieb die Kundin an die Bank und bat um eine Erläuterung. Das war am 5. Februar. Statt sich die Sache anzuschauen und der Kundin zu erklären, warum man ihr nun die 5 Euro berechnet, schickt das Qualitätsmanagement der Kundin am 8. Februar einen Brief:


Seitdem schweigen die Qualitätsmanger der Berliner Volksbank.

Die Kundin bat mich, die Sache zu übernehmen, und der Bank auch einen Brief zu schreiben. Das habe ich hiermit nun getan.

Ich frage mich aber jetzt noch: In welche Kategorie der Abzocke gehört das Verhalten der Bank: Strafbar? Grau? Erlaubt?

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Entspannungsübungen auf ’ner Einbahnstraße

Ein richtig schöner Motorradausflug in den Bergen; weiß jemand, wo das ist? So eine nette Ablenkung vom Alltagsstress käme jetzt echt gut.

(Danke an Karsten für den Link. crh)

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Erfahrener Strafverteidiger gesucht

Auf der Mailingliste für Rechtsanwälte suchte ein Anwalt für seinen Mandanten einen „einen Kollegen für Strafrecht“.

Angeklagt war der Mandant wegen einer Körperverletzung. Der Anwalt schilderte knapp, es habe sich um eine relativ harmlose Rangelei gehandelt. So harmlos, daß sie im Ermittlungsverfahren bereits einmal nach § 170 II StPO eingestellt wurde. Also eigentlich aus Sicht des Mandanten ein Spitzen-Ergebnis, das der Anwalt wohl mit leichter Hand erreicht hatte.

Aus nicht weiter mitgeteilten Gründen wurde das Verfahren wieder aufgenommen und die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Mandanten Anklage. Im Rahmen der Hauptverhandlung eskalierte die Sache, und zwar im dritten (!) Fortsetzungstermin. Plötzlich stand nicht mehr eine Körperverletzung im Raume, sondern eine räuberische Erpressung. Also ein Verbrechen, für das nach §§ 255, 249 StGB grundsätzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr vorgesehen ist.

Bevor es nun im vierten Hauptverhandlungstermin an’s Eingemachte geht, zieht der Kollege die Notbremse; er will die Sache an einen erfahrenen Strafverteidiger abgeben:

Bin selbst weit zu unerfahren im Strafrecht.

Das ist ein klassisches Beispiel für die Fälle, die ich häufiger angetragen bekomme. Meist allerdings erst nach der Verurteilung, um dann im Rechtsmittel zu retten, was noch zu retten übrig geblieben ist.

Der vorgetragene Fall soll eine Warnung darstellen – in zwei Richtungen:

Zum ersten an den Beschuldigten:
Wenn es um den Vorwurf einer Straftat geht, sollte sich der Beschuldigte grundsätzlich in jedem Fall an einen Strafverteidiger wenden und nicht an einen Rechtsanwalt, der sich vielleicht früher einmal im Scheidungsverfahren als Spitzenjurist erwiesen hat.

Zum zweiten an den Rechtsanwalt, der kein Strafverteidiger ist:
Wenn ein Mandant ihn mit einer Verteidigung beauftragen möchte, sollte er ihn sofort – und nicht erst, wenn das Kind im Porzellanladen auf die Schnauze gefallen ist – einen Strafrechtler verweisen.

Wie der Fall zeigt: Am Ende einer kleinen Rangelei könnte die Vernichtung der gesamten Existenz stehen. Für die räuberische Erpressung liegt die gesetzliche Obergrenze bei 15 Jahren Freiheitsstrafe.

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