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Jahresarchive: 2009
Entsetzliche Barbaren!
Ein Todeskandidat ist […] der Giftspritze vorläufig entgangen, weil die [Vollstrecker] keine Vene fanden. Zeitweise half der Delinquent bei der Suche.
Der Delinquent versuchte laut Medienberichten eine Stunde nach Beginn der Prozedur […] sogar, dem Team zu helfen, indem er den linken Arm auf und ab bewegte und die Muskeln anspannte. Schließlich ließ sich die Nadel auch einführen, dann kollabierte jedoch die Vene. Wie es in dem Bericht hieß, brach auf Brooms Stirn Schweiß aus, sein Oberkörper hob und senkte sich heftig, und die Füße zuckten.
Nein, das ist kein Bericht über einen Totschlags- oder Mordversuch durch eine kriminelle Vereinigung. Sondern der mißglückte Versuch der Vollstreckung der Todesstrafe in einem Land, daß sich berühmt, sich für die Menschenrechte einzusetzen.
Quelle: Tagesspiegel
Bewährungsstrafe für Marco
Das Gericht in Antalya hat Marco zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Damit hat das Gericht festgestellt, daß Marco eine Minderjährige vergewaltigt und sexuell missbraucht hat.
So, wie das Verfahren gelaufen ist, rechne ich nicht damit, daß die Entscheidung rechtskräftig und diese Feststellung Bestand haben wird.
(Info gefunden bei ballmann, der auf die Süddeutsche.de verlinkt.)
Der unbeschwerte Spammer
Ich komme nochmal zurück auf das kürzlich angesprochene Thema „Beschwerden über flegelhaftes Verhalten„. Dazu paßt der folgende Beitrag ganz gut.
Grenzen sind dafür gemacht, daß man an sie herantritt. Man muß nur wissen, wo genau sie gezogen sind.
wir haben die Angelegenheit nunmehr überprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verletzung berufsrechtlicher Vorschriften nicht erkennbar ist.
schreibt der Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer dem Spammer, der sich über mich beschwert hatte, weil ich ihm mit ganz deutlichen Worten („starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagwörter ;-) „) gesagt habe, was ich von ihm halte.
Ihre Beschwerde wird daher als unbegründet zurückgewiesen.
Tja.
Bayreuther Vollmachts-Festspiele
In einer kleinen, unbedeutenden Strafsache (angeblicher Tankbetrug; Schaden unter 100 Euro) habe ich Akteneinsicht beantragt, aber nicht bekommen. Herr Staatsanwalt T. aus Bayreuth reagiert auf meine höfliche Erinnerung an meinen unerledigten Akteneinsichts-Antrag mit diesem Schreiben:
Ich habe dann die Bayreuther Vollmachts-Festspiele mit einer schlicht gehaltenen Dienstaufsichtsbeschwerde und gleichzeitigem Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet. Zur Begründung kann sich Herr Staatsanwalt T. die Beitragssammlungen unter
anschauen. Diese URLs hat er in meinem Fax erhalten.
Wenn ihm das nicht reicht, gibt es noch den Vollmachtsblog von Rechtsanwalt Melchior, der kürzlich erst von dem Beck-Blog-Experten und Richter am Amtsgericht Carsten Krumm durch einen Link geadelt wurde.
Mir ist die weitere Diskussion mit solchen Staatsanwälten zu langweilig geworden. Soll Herr T. sich doch mit seinen Vorgesetzten und den Richtern aus Bayreuth über das Thema unterhalten …
Presseerklärung aus Sicht des Opfers
Der Mann in dem blauen T-Shirt mit dem Fahrrad, der – wie auf dem Video erkennbar – von Polizeibeamten verprügelt wurde, hat durch seinen Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, Kreuzberg, eine Presseerklärung abgegeben. Der Strafverteidiger und Medienrechtler Eisenberg reagiert damit auf die relativierende Presseerklärung der Polizei Berlin, die er für falsch hält und für ersichtlich der Verdunklung des wahren Sachverhalts dienend geißelt.
Ich gehe davon aus, daß wir – nicht zuletzt auch wegen der „Beteiligung“ Eisenbergs an diesem Verfahren – über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten werden.
Danke an Peter für den Hinweis. crh
update:
Zwei wegen Körperverletzung im Amt beschuldigte Polizisten sind in andere Dienststellen versetzt worden. Sie hätten vorläufig neue Aufgaben übernommen, sagte am Montag Polizeisprecher Thomas Neuendorf.
Quelle: Tagesspiegel
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin erfolgreich
Mein Gemecker über eine Staatsanwältin, die meinte, eine Retourkutsche gegen mich fahren zu müssen, weil ich ihr keine Vollmacht vorlegen wollte, war erfolgreich.
Man hat ihr zwar deswegen jetzt nicht die Pensionsansprüche gekürzt, aber immerhin. Und daß die Krähe Staatsanwältin vom General nicht namentlich genannt wird, sondern hinter der Fassade der Behörde versteckt bleibt, ist der insoweit einschlägigen Theorie geschuldet – geschenkt. Das Ziel ist erreicht.
Die nächste Post, die diese Frau Staatsanwältin an mich zu schreiben haben wird, erwarte ich auf duftendem rosa Büttenpapier. ;-)
Prügelnder Polizist
Nun berichten bereits die Radiosender über die Randale am Rande der „Freiheit statt Angst“-Demonstration.
Ein Ermittlungsverfahren wurde (selbstverständlich) eingeleitet, nachdem auch die Staatsanwaltschaft bei Youtube vorbeigeschaut hat. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei Berlin:
Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus.
Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt.
Der Chaos Computer Club schreibt in einer Pressemitteilung, der Geschlagene habe sich „nur nach der Dienstnummer der Beamten erkundigen“ wollen, „um eine Anzeige gegen eine vorher erfolgte Festnahme zu erstatten.“
Zu dem Vorfall gibt es dann auch eine Gegendarstellung auf der Webseite des Berliner Bloggers Adrian Lang, die ich aus dem Bericht über den Vorfall von Rechtsanwalt Stefan Richter kopiert habe, weil das Blog von Adrian Lang derzeit nicht erreichbar ist.
„Die genannte Überprüfung fand in der Linkstraße, also dem Ort des weiteren Geschehens, statt. Ich habe dort bis zur ersten Festnahme keine Störung bemerkt. Diese Festnahme fand laut Zeugenaussage während eines Interviews statt (von dem Interview dürfte es eine Tonaufnahme geben, die das belegt). Von einer massiven Störung kann also auch hier nicht gesprochen werden. Der erwähnte 37-Jährige ist wohl der Radfahrer. Sein störendes Verhalten bestand darin, nach der (in der Pressemeldung nicht erwähnten ersten Verhaftung) eine Dienstnummer zu verlangen. Anders als andere Personen kam er dem „Platzverweis“ sehr schnell nach, wie auf dem Video erkennbar. Dass „ der Mann keine Anstalten machte, dem [Platzverweis] nachzukommen“, ist offensichtlich falsch. Dieser Platzverweis bestand bsw. darin, dass ein Beamter mir aggressiv entgegenschrie: „Sie stellen sich jetzt besser nicht vor das Fahrzeug“. Auf meine Nachfrage wiederholte er die Aussage und schritt drohend auf mich zu. Personen, die dabei waren die Straße zu verlassen wurden teilweise zur jeweils anderen Straßenseite geschubst. In dem Fahrzeug befand sich die vorher Festgenommene.
Keiner der Anwesenden machte Anstalten, eine Gefangenenbefreiung zu versuchen. Wie im Video teilweise am Rand sichtbar ist, waren die wenigen sich im direkten Umfeld befindlichen Personen damit beschäftigt, sich vor den Schlägen der Polizei zu schützen. Auf meiner Seite des Geschehens befanden sich außer mir lediglich zwei Personen (Bei dem Jugendlichen handelt es sich vermutlich um den Verletzten, später ebenfalls Festgenommenen, der andere Mann im weißen Hemd war etwas älter), die auf dem Boden lagen und geschlagen wurden. Ich schirmte zuerst den einen, dann den anderen ab und half ihnen auf, bei dem Verletzten half wie im Video erkennbar ein Polizist. Der Mann im weißen Hemd lag völlig passiv auf dem Boden und schützte sein Gesicht mit einem Arm. Von einer versuchten Gefangenenbefreiung war also auf meiner Seite nichts erkennbar. Nicht erwähnt wird die spätere Festnahme des Verletzten, der laut Zeugenaussage ebenfalls um eine Dienstnummer bat.“
Ich bin auf den Verlauf und das Ergebnis der Ermittlungen gespannt.
Nebenbei:
Torsten fragt zu Recht in seinem Kommentar:
weiß jemand, was aus diesem Fall wurde?
… und meint die das Auftreten eines Polizeibeamten im Dezember 2008 anläßlich eines Fußballspiels.
Update des „Nebenbei“:
Bereits im Dezember 2008 wurde die Prügel-Attacke eines Polizisten auf Video dokumentiert und über Youtube verbreitet: Man sieht, wie ein Polizist einen Fan nach dem Spiel Tennis Borussia Berlin gegen BFC Dynamo Berlin verprügelt. Laut Polizei laufen die Ermittlungen gegen den Beamten noch. „Er wird auf einer anderen Dienststelle verwendet“, sagte eine Sprecherin.
Quelle: Tagesspiegel
VS – Nur für den Dienstgebrauch: Selbstgespräche
Bei Selbstgesprächen – es ist nur eine Person im zu überwachenden Objekt anwesend – ist nach der bisherigen Rechtsprechung eine Aufzeichnung unzulässig, unabhängig vom Inhalt
des Selbstgesprächs.
Rückseite
Die Telekom schickt uns eine Rechnung. Per eMail als Datei im PDF.
Ich lese
Auf einen Blick alles Wichtige –
mehr Details sehen Sie auf der Rückseite dieser Rechnung.
und gucke hinter den Monitor: Detaillierte Kabel und ein bisschen Staub. Aber kein Wort der Erklärung. Mal wieder typisch Telekom. ;-)
Keine Strafverteidiger in Berlin
Ab sofort bis einschließlich morgen Nachmittag sollte man es vermeiden, verhaftet zu werden: Die Crème de la Crème der Berliner Strafverteidiger trifft sich in Bad Saarow und steht für Strafverteidigungen nicht zur Verfügung.
Am späten Samstagnachmittag aber wird ein Großteil der Verteidiger gut geschult wieder zurück sein und Auskunft geben können z.B. über:
Dysfunktionales Verhalten von Verfahrensbeteiligten
und
Die Beschränkung der Verteidigung in der neueren Rechtsprechung
Die Diskussion am Freitagnachmittag über die
Rechte einer engagierten Strafverteidigung
zwischen RiBGH Prof. Thomas Fischer, Karlsruhe, und Rechtsanwältin Dr. Margarete von Galen, Berlin, dürfte ebenfalls dazu beitragen, ab der kommenden Woche gestärkt wieder an den Haftbefehlsverkündungsterminen teilnehmen zu können.
Gegen die Auswirkungen des
Empfang und Abendessen im „Theater am See“, Seestraße 22, 15526 Bad Saarow mit DJ,
stellt die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger Acetylsalicylsäure kostenlos zur Verfügung.


