Monatsarchive: Juli 2008

Urlaub

Es gibt Momente im Leben auf dem Mountainbike, da wünscht man sich einen Urlaub in Holland.

4 Kommentare

Steuerstrafrecht – die humorlosen Tarife

„Jeder Beteiligte wird […] nach seiner Schuld bestraft.“ So liest man es in § 29 StGB. Der gilt überall, aber nicht im Steuerstrafrecht. Dort wird jeder nach der Höhe der hinterzogenen Steuern bestraft, teilte mir heute so ein Beamter der Straf- und Bußgeldstelle (StraBu) des Finanzamtes mit:

Fünf Tagessätze pro 500 Euro hinterzogener Steuern. Oder ein Tagessatz pro 100 Euro. Oder zehn Tagessätze pro 1.000 Euro.

Beim Versuch rechnen Sie bitte mit drei Tagessätzen pro 500 Euro

Daß Strafrecht keine reine Lehre der Mathematik ist, scheint bei der Finanzverwaltung noch nicht angekommen zu sein. Die Grundsätze der Strafzumessung nach § 46 StGB sind dort offenbar völlig unbekannt.

Aber es geht im Steuerstrafrecht auch nicht um Schuld und Sühne. Sondern beinhart um die Kohle. Deswegen läßt die Steuerfahndung auch lieber einen „Vergleich“ nach § 153 a StPO platzen, als daß die Auflagenzahlung an eine gemeinnützige Organisation geht.

In Steuerstrafsachen haben wir die strikte Anweisung, daß die Zahlung an die Landeskasse zu gehen hat.

Irgendwie sind die Gespräche mit den Spezialabteilungen der Staatsanwaltschaften für Sexualstrafsachen erfreulicher als die mit den humorlosen Beamten bei der StraBu.

1 Kommentar

Der Hausmeister macht Urlaub

OK, alles klar.

9 Kommentare

Henryk M. Broder in Haft?

Henryk M. Broder hat eine Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft bekommen:

„Sehr geehrter Herr Broder, das Stadt Leipzig Ordnungsamt hat Ihnen mit Bußgeldbescheid vom 6.10.2006 – Aktenzeichen XYZ – eine Geldbuße in Höhe von 0,00 Euro auferlegt, die Sie bisher nicht bezahlt haben. Das Amtsgericht Leipzig hat daher mit Beschluss vom 2.5.2008 – Aktenzeichen UPS – Erzwingungshaft von 3 Tagen angeordnet. Sie werden aufgefordert, die Haft bis spätestens 28.7.2008 in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee… anzutreten.“ Es folgten „Allgemeine Hinweise“, was man alles in die Haft mitbringen darf (Brillen, einige Bücher zur Fortbildung oder Freizeitbeschäftigung) und was nicht (Alkohol, Waffen, Fahrräder).

Prädikat: Unbedingt weiterlesen – im Tagesspiegel.

Hier noch ein Zitat zum Anfüttern:

Die Staatsanwaltschaft gilt seit jeher als die Kavallerie der Justiz – schneidig, aber dumm.

9 Kommentare

Reaktion auf das Ablehnungsgesuch

Über den Dilettantismus des Hobby-Strafverteidigers, nämlich sein Ablehnungsgesuch, mit dem er meine Entpflichtung und seine Bestellung als Pflichtverteidiger durchzusetzen versuchte, hatte ich bereits berichtet. Der Mandant sitzt immer noch in Haft, obwohl er bereits am 3. Juli 2008 hätte entlassen werden können, wenn der Blödsinn dieses Mandats-Abjägers nicht zur Aussetzung der Hauptverhandlung geführt hätte.

Nun reagiert das Amtsgericht auf das Ablehnungsgesuch. Der Antrag auf Ablösung des Richters wurde abgelehnt, weil dieser eben nicht befangen erscheint. Aus den Gründen:

Nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. Beschluss vom 27.8.2001 – 4 Ws 130/01 – m. w. N.) ist eine Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO auch dann aufrecht zu erhalten, wenn der Angeklagte zwar einen anderen Verteidiger bevollmächtigt, jedoch zu befürchten ist, dass dieser Wahlverteidiger sein Mandat alsbald niederlegen wird, um den bisherigen Pflichtverteidiger rechtsmissbräuchlich aus seinem Amt zu drängen.

Deutliche Worte, nicht nur von mir.

Nebenbei: Der abgelehnte Richter wird in dem von mir (!) beantragten Haftprüfungstermin am Montag den Haftbefehl zumindest außer Vollzug setzen. Damit kommt der geschundene Mandant endlich aus der Haft, nachdem der Richter nach Abschluß dieses unsäglichen Ablehnungsverfahrens endlich wieder seinen Job machen durfte: Nämlich die Fehler eines unerfahrenen Hobby-Verteidigers korrigieren.

5 Kommentare

Vista update

Na toll. Das Betriebssystem teilt mir mit, daß ein wichtiges update ansteht.

Und was steckt dahinter? Darüber soll http://support.microsoft.com/kb/955020 Auskunft geben, sagt das Betriebssystem. Und was sagt der Browser:

Perfekt.


Update, eine halbe Stunde später:
Der Server von Microsoft wurde wiedergefunden.

6 Kommentare

Eilverfahren im Bus

Berliner Kriminalbeamte fordern angesichts der jüngsten brutalen Attacken auf Busfahrer und Fahrgäste die Freifahrt für Polizisten in Zivil. Auch Justizbeamte könnten für mehr Sicherheit sorgen, wenn sie in Bussen und Zügen gratis mitfahren dürften. Doch die BVG lehnt dies bislang ab.

berichtet der Berliner Tagesspiegel.

Dann sollte man Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger auch kostenlos mitbefördern. So kann man sofort während der Fahrt noch die „Attacken“ abschließend bearbeiten. Und: Wenn es ein Busfahrer ist, der angegriffen wurde, kann der dann auch im Anschluß einen Abstecher nach Tegel machen.

6 Kommentare

Automatische Altpapierentsorgung bei Freenet

Ich konnte es nicht vermeiden. Ein Auftrag zur Abwehr einer Forderung der freenet AG.

Auf dem Briefbogen dieses Ladens: Keine Faxnummer, an die wir uns wenden können. Eine 0900er Nummer, die ich nicht anrufen werden, solange der Mond nicht viereckig geworden ist. Und dann bekomme die folgende Reaktion auf meine Forderung, sich in dieser Sache nur an uns und nicht mehr an direkt den (minderjährigen) Mandanten zu wenden:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass automatisch erstellte Schreiben nicht an den Rechtsbeistand des Kunden adressiert werden können. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information behilflich sein konnten.

Selbstverständlich habe ich darauf erwidert, so eine Steil-Vorlage muß man einfach verwandeln:

… ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 16. Juli 2008, in dem Sie mir mitteilen, daß Sie Ihre Schreiben nicht an mich senden können, weil Sie automatisch erstellt werden.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß Ihre automatisch erstellten Schreiben, die Sie unmittelbar an unseren Mandanten richten, automatisch der Altpapierentsorgung zugeführt werden.

Ich hoffe, daß Ihnen diese Information Ihnen weiterhilft, sich Gedanken über ein seriöses Auftreten Ihres Unternehmens zu machen.

Die Forderung ist ohnehin nicht durchsetzbar. Dann darf man mal frech werden, auch als seriöser Anwalt. Oder? ;-)

4 Kommentare

Tragische Figur

Der Rechtsextremist Horst Mahler soll wegen Zeigens des Hitlergrußes für elf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus verurteilte den 72-Jährigen in einem Berufungsprozess zu der Haftstrafe ohne Bewährung.

berichtet die Berliner Morgenpost. Die Argumentation des ehemaligen Recht-Anwalts, der Nationalsozialismus sei eine Weltanschauung und unterfalle damit dem Schutz des Art. 4 GG zeigt, daß er trotz (oder wegen?) seiner 72 Jahre nichts begriffen hat, wenn er meint, deswegen dürfe er den rechten Arm gen Himmel recken; das ist fast schon bedauerlich. Denn dumm – im klassischen Sinne – war und ist der Mann nun wirklich nicht. Die Grenze zum § 20 StGB hat er jedenfalls noch nicht erreicht.

Übrigens: Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narren zum Mandanten. Mahler war sein eigener Mandant.

Update 7:45 Uhr:

Eine andere Ansicht über das Verhalten des Herrn Mahler vertritt die Staatsanwältin, die in dem Prozeß gegen ihn die Anklage vertreten hat:

Nach dem Prozess gegen den Rechtsextremisten Horst Mahler muss sich die Staatsanwaltschaft Cottbus auf unangenehme Fragen einstellen. In der Hauptverhandlung im Landgericht hatte Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst am Dienstag in ihrem Plädoyer geäußert, der Mut des Angeklagten, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr „einen gewissen Respekt“ ab.

Quelle: Tagesspiegel

Frau Cramer-Krahforst hätte da gern mal ein Problem, habe ich so den Eindruck.

11 Kommentare

Wenn Fußballfans sich schlägern

Aus der schriftlichen Aussage einer Zeugin:

Ich saß in der S-Bahn in Richtung Potsdam. Ich saß mit dem Rücken zu den Geschehnissen und hatte die Kopfhörer meines mp3-Players im Ohr und hörte Musik. Wenig später bemerkte ich hinter meinem Rücken Tumulte und drehte mich um. Ich sah, wie sich ein älterer Mann, um die 40 Jahre, in Bayern München Fankluft und ein jüngerer, blonder BVB-Fan, um die 20 Jahre, schlägerten.

Der in Blau Rot-Weiß gekleidete Vierzigjährige hatte sich getraut, in einen mit mit gelb-schwarz Gekleideten voll besetzten Waggon zu steigen. Ein paar Stunden zuvor hatten die Borussen 1:0 2:1 verloren, gegen die Bayern, im Olympiastadion.

Die sollten doch zufrieden sein, daß sie überhaupt soweit gekommen waren, teilte mir der Vierzigjährige zu seiner Verteidigung mit. Ich habe den Satz dann etwas umformuliert, bevor ich ihn in einer Verteidigungsschrift an die Staatsanwaltschaft geschickt habe. Man weiß ja nie, in welchen Farben der Staatsanwalt am Wochenende herumläuft.

8 Kommentare