Monatsarchive: Juni 2008

Ku’Damm-Kanzlei-Sterben?

Ich habe in einer Umfangstrafsache die gesamten Ermittlungsakten als Dateien im PDF-Format. Freundlich wie ich bin, biete ich dem Mitverteidiger an, ihm diese Datein (mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft) auf einen USB-Stick zu kopieren, den er mir gelegentlich übergeben mag.

Er bittet mich jedoch, ihm die Dateien auf eine CD zu brennen:

Sticks mit 500 MB kann ich mir doch gar nicht leisten!

Geht es der Kanzlei am Kurfürstendamm wirklich so schlecht? Oder traut sich der feine Herr nicht nach Kreuzberg?

Ich kaufe ihm gleich mal bei Amazon einen 2-GB-Stick. Wir Kreuzberger haben’s ja dicke. ;-)

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Gefährliche jugendliche Körperverletzung

Aus einer Ermittlungsakte, das Opfer war ein 13-jähriges Mädchen:

Danach habe d. Beschuldigte SCHULZE sich an d. Beschuldigten MAIER sowie einem unbekannten männlichen Täter festgehalten, sei hochgesprungen und habe ihr mit voller Kraft mit der Schuhsohle mindestens fünfmal in den Bauch getreten. Anschließend habe d. Beschuldigte SCHULZE ihre Position mit d. Beschuldigten MAIER gewechselt. D. Beschuldigte MAIER habe ihr auf gleiche Weise mindestens dreimal in den Bauch getreten.

Die Täter? Zwei 16-jährige Mädchen.

Für die Verteidigung in Jugendstrafsachen braucht der Verteidiger starke Nerven.

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… plötzlich war sie weg.

Die Journalistin Dame Frau vom RTL war dabei, meinen Mandanten auf dem Gerichtsflur vollzuquatschen. Ob er denn nicht Lust hätte, dem Fernsehen von dem Fall zu berichten. So ein Auftritt werde auch gut bezahlt.

Als ich dazu kam und den Mandanten begrüßte, machte sie sich aus dem Staub. Wortlos, kein Gruß, keine Verabschiedung. So ist sie, die Boulevard-Journaille.

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Kein Eigenlob

Da wir uns ja nicht selber loben möchten, tun es andere. Hier einmal eine kleine, aber höchst erfreuliche Rückmeldung eines Abonnenten unseres eMail-Kurses.

Hallo und einen wunderschönen guten Morgen an das Team der Kanzlei Hoenig,

ich habe natürlich wie alle anderen auch mit viel Interesse ihren Kurs zur Selbstverteidigung in Sachen Bußgeld gelesen und bin begeistert, wieviel Mühe man sich hier gemacht hat :) und wie einfach und verständlich alles geschrieben wurde…. und dann noch alles „kostenlos“ anzubieten, ist auch nicht selbstverständlich in unserer Zeit….

Also durch Ihren Internet Auftritt haben sie mich als Kunden gewonnen, sollte ich mal rechtliche Probleme haben, werden sie mein Ansprechpartner Nummer 1! sein ;-)

Von einem freundlichen Moppedfahrer gleich noch eins, das zwei Tage später hier eintraf:

Hallo zusammen!

Herzlichen Dank für den e-Mail Kurs zur „Selbstverteidigung“! Ich habe viel Neues gelernt und mir hat die Vorgehensweise per Mail alle paar Tage sehr gut gefallen- ich vermute, dabei ist durch die „Portionierung“ deutlich mehr hängengeblieben als wenn gleich bei der 1. Lektion der gesamte Inhalt geschickt worden wäre!

Alles in allem eine tolle Sache!

Allzeit gute und schrottfreie Fahrt und die besten Grüße aus dem Ruhrgebiet,

So etwas geht natürlich ‚runter wie Öl. Besten Dank an die beiden Rückmelder: You made our day!

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Verwahrtes Licht

60 Mark oder 14 Tage Haft für eine fahrlässige Brandstiftung erscheint mir als Sonderangebot.

Verwahrtes Licht

Aber vielleicht bin ich auch nur ein wenig über-empfindlich … das Schild hängt etwa 10 Meter über unserem Wohnzimmer.

(Danke an die Oma 8-) für das Foto)

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Auf einmal hat sie es eilig

Es ging um eine Tat am 1. November 2007; anläßlich oder besser: nach einer Halloween Party hat mein Mandant ein paar gefährliche Dummheiten gemacht, die glücklicherweise ohne ernsthafte Konsequenzen geblieben sind.

Im Januar 2008 bekomme ich die Ermittlungsakte und kündige eine Verteidigungsschrift an. Nach der Besprechung der Akte mit dem Mandanten war es notwendig geworden, den Inhalt der Akte und das Ergebnis dieser Besprechung mit dem zuständigen Staatsanwalt zu erörtern, um zu einem für alle Beteiligten angemessenen und „gerechten“ Ergebnis zu kommen. Die Situation stellte sich wesentlich komplizierter dar, als aus der Akte ersichtlich.

Ich habe den Staatsanwalt auch zügig erreicht, der aber die Akte nicht (mehr?) kannte und sich erst einmal (wieder) einarbeiten wollte. Er werde sich melden, hat er mir versprochen. Das war Anfang Februar 2008.

Seit dieser Zeit habe ich monatlich zweimal an diese Rückmeldung des Staatsanwalts erinnert, teilweise seriös und angemessen, teilweise ironisch, später auch mal etwas frecher. Eine Reaktion erfolgte in keinem Fall.

Mitte Mai diesen Monats bekam ich endlich Post. Von einer promovierten Frau Staatsanwältin, wohl frisch aus der Ausbildung im Amt. Nicht mehr der „alte“ Staatsanwalt sei zuständig, sondern jetzt sie, teilte mir die Dame mit.

Es wird Ihnen bis zum 25. Mail 2008 Gelegenheit gegeben, wie mit Schreiben vom 15.1.2008 angekündigt, zum Tatvorwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Anderenfalls …

schrieb mir die Neue.

Von der vereinbarten Besprechung der Akte war keine Rede mehr. Also versuche ich Frau Dr. Staatsanwältin telefonisch zu erreichen. Die Geschäftsstelle teilt mir mit, daß Frau Dr. Staatswältin nur donnerstags und freitags im Hause sei, donnerstags aber dann meist bei Gericht. Ich solle es Freitag mal versuchen.

Frau Dr. Staatsanwältin ging am Freitagnachmittag gegen 14:30 Uhr tatsächlich noch ans Telefon, sie kannte die Grundzüge der Akte auch ein wenig, war aber zu dem ursprünglich mit ihrem Kollegen vereinbarten Gespräch nicht bereit. Sie werde nun einen Strafbefehl beantragen; wenn meinem Mandant das nicht gefällt, könne er ja Einspruch einlegen und dann in der Hauptverhandlung noch was dazu erklären. Basta!

Ich fasse es nach langen Jahren Erfahrung als Verteidiger immer noch nicht und rege mich immer noch über so eine Schlamperei und Sturheit auf. Das von dieser promovierten Nebenerwerbs-Juristin angekündigte Verfahren ist völlig überflüssig, verursacht der Landeskasse reichlich Kosten, kostet meinem Mandanten noch mehr Nerven und könnte durch ein Fünf-Minuten-Gespräch ganz einfach vermieden werden. Aber dazu ist die Hausfrau in der Robe nicht bereit und wohl auch nicht imstande.

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Untreue eines Rechtsanwalts durch Nichtherausgabe von Mandantengeldern

Gar nicht so selten sind Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwälte. Da Rechtsanwälte eher schwierige Mandanten eines Strafverteidigers sind ;-) , möchte ich hier auf einen kleinen Beitrag hinweisen, den Richter am OLG Hamm Detlef Burhoff heute auf seinen Seiten (dort unter Ziffer II.) veröffentlicht hat.

Prädikat: Lesenswert, insbesondere für die Zivilrechtler unter den Anwälten.

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Die Wanne, wo sie hingehört

Kreuzberg, zuhause!

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Wieder daheim

Lange Zeit, über drei Wochen, hat sie auf der Brücke gestanden, davor an der Grenzallee. Nun steht sie wieder dort, wo sie herkommt. Und hingehört:

Unter der Hochbahn

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Hahnenkampf in der Disko

Barbara Keller berichtet auf Berlin Kriminell über eine Auseinandersetzung in einer Diskothek, die mit lebensgefährlichen Verletzungen endete. Vor dem Landgericht Berlin wird nun darüber verhandelt, welche Konsequenzen der wegen versuchten Totschlags (§ 212 StGB) Angeklagte zu tragen hat.

Das (von unserer Kanzlei vertretene) Opfer dieser Tat hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen und hofft unter anderem, auf diesem Wege Hintergründe dieser Tat zu erfahren, die er sich bislang nicht erklären kann.

Am ersten Prozeßtag hatte der Angeklagte das Wort, der Geschädigte wird am kommenden Mittwoch seine Sicht der Dinge schildern. Ich hoffe, daß die Staatsanwaltschaft wenigstens an dieser Stelle des Verfahrens sauber arbeitet. In Bezug auf den Mitangeklagten war deren Vorstellung mehr als dürftig.

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